Diskussion:Dossier: Vertragsraumordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Im hier diskutierten Fall handelt es sich um eine klassische Verwendungsvereinbarung.
* Im hier diskutierten Fall handelt es sich um eine klassische Verwendungsvereinbarung.
= Die Finanzierung der Vertragsraumordnung =
== Die Vertragsraumordnung verteuert doch das Bauen noch. Wer muss denn den Vertrag bezahlen? ==
Da die Widmung eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde ist, muss auch die Gemeinde die Kosten für die Vertragserstellung übernehmen. So lautet die herrschende Rechtsprechung, solange das Land Vorarlberg nicht eine Gebührenverordnung für die Vertragsraumordnung erlässt. Wenn der Grundbesitzer allerdings seinerseits eine Rechtsberatung in Anspruch nimmt, so muss er diese selbst tragen.
== Damit kommen doch auf die Gemeinden zusätzliche Kosten zu. ==
Das stimmt, aber sie sind notwendig, um mehr Bauland zu aktivieren. Um diese Kosten gering zu halten, haben beispielsweise die Blumenegg- Gemeinden für einfache Fälle eine Art Standard- Vertrag anfertigen lassen. Dazu soll es ergänzend noch eine Reihe von Formulierungshilfen für verschiedene Themen geben, damit man Verträge Baukasten-artig zusammensetzen kann. Man muss aber zuerst einmal jeden Fall einzeln betrachten, denn die Ausgangslage ist oft unterschiedlich.
= Vertrauen in die Politik =
== Ist bei der Vertragsgestaltung nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet? ==
* Und wer entscheidet dann, in welchem Falle es einen Vertrag geben soll und wann nicht?
Zum einen wollen sich die 14 Gemeinden gemeinsam auf Kriterien einigen, wann ein Vertrag zur Anwendung kommt. Zum anderen sind Verträge zwischen der Gemeinde und einzelnen Bürgern immer öffentlich und können von jedermann nachvollzogen werden. Es herrscht also große Transparenz. Umso wichtiger ist es, in jedem Vertrag auch nachvollziehbar mit den raumplanerischen Zielen der Gemeinde zu argumentieren.
== Es geht in die Politik auch um Angst und Vertrauen: Was passiert, wenn ...==
* ... mir mein Bürgermeister etwas verspricht und nach der Wahl erinnert sich sein Nachfolger nicht mehr daran?
Zuerst einmal ist es im Wesenskern der Demokratie verankert, dass kein politisch Gewählter etwas versprechen kann, was erst nach seiner Amtsperiode stattfindet. Das fällt in die Zuständigkeit der für diese Periode gewählten Mandatare und Amtsträger.
Zum zweiten geht es nicht mehr um ein Versprechen, sondern um Regeln, die für alle gleich sein sollen. Ein Bürger soll sich darauf verlassen können, dass er, wenn er ein Grundstück im Siedlungsbereich hat und dieses nach den räumlichen Entwicklungszielen bebaut werden kann, auch eine Umwidmung erhält – aber erst dann, wenn er tatsächlich bauen will.
Zum dritten steht nicht die Person des Bürgermeisters im Mittelpunkt. Ein Raumordnungsvertrag muss von der Gemeindevertretung beschlossen und öffentlich bekannt gegeben werden, da gibt es keine Verhandlungen im stillen Kämmerchen.
== Muss ich mir nun bei jedem Widmungsantrag einen Rechtsberater leisten? ==
* Kann ich als Gemeindebürger denn nicht mehr meiner Gemeinde vertrauen?
Das Ganze sollte so klar und transparent wie möglich sein, sodass es für jeden Bürger auch ohne Rechtsbeistand leicht verhandelbar ist. Dazu braucht es einheitliche und transparente Regeln für alle. Als Grundlage für diese Regeln gelten in Vorarlberg folgende Grundsätze:
* Die Raumplanung kommt vor dem Vertrag, d.h. zuerst müssen die Entwicklungsziele festleglegt werden, z.B. im REK.
* Die Raumplanung kommt vom Raumplaner und nicht vom Rechtsanwalt.
* Der Vertrag kommt vom Rechtsanwalt und nicht vom Raumplaner.
* Im Vertrag muss ein Zusammenhang mit den Raumplanungszielen hergestellt werden.
* Hoheitliches Handeln der Gemeinde und privater Vertrag dürfen nicht aneinander gekoppelt werden. Ein privater Vertrag findet aber beim hoheitlichen Handeln Berücksichtigung.
* Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
* Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.
== Ist das nicht ungerecht, wenn die, die früher widmen ließen, jetzt frei von Verpflichtungen sind ... ==
* ... und die, die heute widmen lassen wollen, solche strengen Verpflichtungen auf sich nehmen müssen?
Neue Gesetze und Verordnungen verändern immer die Situation:  Dinge, die früher auf die eine Art erledigt wurden, werden plötzlich anders geregelt. Man trifft solche Regelungen ja nicht grundlos, sondern weil man ein Ziel vor Augen hat, das man erreichen will. In diesem Fall heißt das Ziel, den Bodenmarkt in Bewegung zu bringen und die Hortung von Bauland und die Spekulation mit Grund und Boden zu verhindern. Vorratswidmung verhilft zur privaten Vermögensbildung und unterstützt die Tendenz, Bauflächen als Geldanlage zu betrachten. Dies zu unterstützen ist nicht Aufgabe der Politik.
== Wer legt eigentlich am Ende fest, wie die Vertragsraumordnung angewendet wird? ==
Das Ziel der Regio Im Walgau ist es, eine gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise zu finden. Dazu braucht es sorgfältige und intensive Diskussionen in den 14 Gemeinden und mit den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb wurden bisher im Räumlichen Entwicklungskonzept noch keine Details zur Anwendung festgelegt, sondern nur der Wille formuliert, die VRO gemeinsam und einheitlich anzuwenden. Dies scheint Konsens zu sein, denn im öffentlichen Auflageverfahren des REK Walgau gab es dazu keine Einwände.
Aber zur Ausarbeitung der Details sind noch einige Informations- und Diskussionsveranstaltungen nötig. Wichtig ist eine unaufgeregte und sachliche Diskussion, um die beste Lösung zu finden. Es wäre ein Zeichen schlechten Stils, würde man das Thema als Wahlkampfthema missbrauchen. Dieses Argumentarium im Wiki ist ein Beitrag zu dieser Diskussion, hier kann sich auch jede/r beteiligen – bitte schreiben Sie mit!
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