Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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:: 1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.
:: 1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.


:: 2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Wenn die Standortgemeinde Kosten hat, die nicht direkt in die Investitionskosten eingerechnet werden können (z.B. zur Verfügung gestellte Fläche), die aber andererseits auch nicht den jährlichen Abgang belasten sollen (bspw. durch eine regelmäßige Pacht), so können diese im Rahmen des 1/14 Anteils der Standortgemeinde an der regionalen Hälfte der Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.
:: 2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.


:: 3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
:: 3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
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:: 4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
:: 4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
''Frage: Gilt dieser Finanzierungsschlüssel grundsätzlich bei allen Projekten der Freizeit-Infrastruktur?''
: Dieser Schlüssel soll im Grundsatz immer gelten, weil er als fair empfunden wird. Deshalb wurde er im Entwurf zu einer allgemeinen Finanzierungsvereinbarung formuliert und nicht in die Bestands- und Betreiberverträge für die einzelnen Bäder eingebracht. Damit bekräftigen die Regio Im Walgau und die beteiligten Gemeinden ihren Willen, dieses Vorgehen auch künftig zu wählen.


'' Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen? ''
'' Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen? ''


: Das lässt sich noch nicht genau beziffern, weil insbesondere die Fördermittel noch nicht bekannt sind. Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.  
: Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.  


: Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.
: Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.


: Nachdem die Grundsatzbeschlüsse mit überzeugender Mehrheit gefasst wurden, liegt nun – mit Stand 26. Okt. 2013 – eine Absichtserklärung des Landes vor, Eine Gesamtinvestition mit Kostendach 6 Mio € mit insgesamt 1.822.000 € zu unterstützen, wofür verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden müssen. Das Land Vorarlberg honoriert damit die außerordentlichen Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit, die bei diesem Projekt sichtbar sind. Eine endgültige Zusage kann es erst geben, wenn die neu zu gründende Gesellschaft ein konkretes Förderansuchen stellt, welches als Grundlage für einen Regierungsbeschluss dienen kann.  
: Nachdem die Grundsatzbeschlüsse mit überzeugender Mehrheit gefasst wurden, liegt nun – mit Stand 26. Okt. 2013 – eine Absichtserklärung des Landes vor, Eine Gesamtinvestition mit Kostendach 6 Mio. € mit insgesamt 1.822.000 € zu unterstützen, wofür verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden müssen. Das Land Vorarlberg honoriert damit die außerordentlichen Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit, die bei diesem Projekt sichtbar sind. Eine endgültige Zusage kann es erst geben, wenn die neu zu gründende Gesellschaft ein konkretes Förderansuchen stellt, welches als Grundlage für einen Regierungsbeschluss dienen kann.  
Damit ist für die Gemeinden nun der konkrete Kostenrahmen ersichtlich, um einen zweiten, endgültigen Beschluss zu fällen.  
Damit ist für die Gemeinden nun der konkrete Kostenrahmen ersichtlich, um einen zweiten, endgültigen Beschluss zu fällen.  


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'' Frage: Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''
'' Frage: Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''


: Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten muss im Rahmen der Detailplanung eine klare Regelung entwickelt werden.
: Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten sind im Rahmen der Detailplanung klare Regelungen entwickelt worden.


'' Frage: Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
'' Frage: Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
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: Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze.  
: Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze.  


: Von vornherein stand fest, dass für die Grundfläche keine laufende Pacht berechnet wird, denn das würde nur den jährlichen Abgang erhöhen. Es wurde zwischen den 14 Gemeinden diskutiert, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Das betrifft jedoch genauso die Flächen der Unteren Au in Frastanz. Die Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass Nenzing für das zur Verfügung stellen des Baugrund mit einer symbolischen Pacht von 1 € pro Jahr entschädigt wird. Dieselbe symbolische Entschädigung erhält Frastanz für das Zur-Verfügung-stellen der Badeanlage Untere Au. Dies wurde in den Entwürfen zu den Bestands- und Betreiberverträgen festgehalten, die die neu zu gründende Gesellschaft mit den Gemeinden abschließen muss.
: Von vornherein stand fest, dass für die Grundfläche keine laufende Pacht berechnet wird, denn das würde nur den jährlichen Abgang erhöhen. Es wurde zwischen den 14 Gemeinden diskutiert, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Die Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass Nenzing für das zur Verfügung stellen des Baugrund mit einer symbolischen Pacht von 1 € pro Jahr entschädigt wird.
 
: Das betrifft jedoch genauso die Flächen der Unteren Au in Frastanz. Dieselbe symbolische Entschädigung erhält Frastanz für das Zur-Verfügung-stellen der Badeanlage Untere Au. Dies wurde in den Entwürfen zu den Bestands- und Betreiberverträgen festgehalten, die die neu zu gründende Gesellschaft mit den Gemeinden abschließen muss.


'' Frage: Wird bei der Übernahme der Bäder in die gemeinsame Gesellschaft der Restbuchwert der Anlagen berücksichtigt?''
'' Frage: Wird bei der Übernahme der Bäder in die gemeinsame Gesellschaft der Restbuchwert der Anlagen berücksichtigt?''
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: Der ausgewiesene Restbuchwert des Naturfreibads Untere Au beträgt knapp 700.000 €. Im Walgaubad Nenzing dürfte er nicht viel niedriger liegen, da erst in den letzten Jahren der Kinderbereich für 400.000 € saniert wurde und einige weitere Anlageteile bei der Sanierung wiederverwendet werden.
: Der ausgewiesene Restbuchwert des Naturfreibads Untere Au beträgt knapp 700.000 €. Im Walgaubad Nenzing dürfte er nicht viel niedriger liegen, da erst in den letzten Jahren der Kinderbereich für 400.000 € saniert wurde und einige weitere Anlageteile bei der Sanierung wiederverwendet werden.


: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmässig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.


'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
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| Kioskeinrichtung || € 3.540,00
| Kioskeinrichtung || € 3.540,00
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| SUMME der Investititionen 2000 bis 2012 || € 867.602,07
| Summe der Investitionen 2000 bis 2012 || € 867.602,07
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: Der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads wurde disziplinierter Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen wurden gemeinsam mit dem für die Grobplanung beauftragten Architekten in ein Gesamtprojekt überführt. Das Architekturbüro Pichler hat für dieses Projekt eine Kostenschätzung in Höhe von knapp 6 Mio € abgegeben. Da die neu zu gründende Gesellschaft Vorsteuer-abzugsfähig sein wird, entspricht die Netto- der Bruttosumme. In der Schätzung ist ein Puffer von 5% enthalten, wobei manche Kosten erst kalkuliert werden können, wenn die Planungen weiter gediehen sind (z.B. Wahl des Eintrittssystems).
: Der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads wurde disziplinierter Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen wurden gemeinsam mit dem für die Grobplanung beauftragten Architekten in ein Gesamtprojekt überführt. Das Architekturbüro Pichler hat für dieses Projekt eine Kostenschätzung in Höhe von knapp 6 Mio € abgegeben. Da die neu zu gründende Gesellschaft Vorsteuer-abzugsfähig sein wird, entspricht die Netto- der Bruttosumme. In der Schätzung ist ein Puffer von 5% enthalten, wobei manche Kosten erst kalkuliert werden können, wenn die Planungen weiter gediehen sind (z.B. Wahl des Eintrittssystems).


Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.
: Da sich die Kostenschätzung beim jetzigen Planungsstand nur als Grobkalkulation durchführen lässt, wurde sie vom Architekten mit einer Bandbreite von +/- 20% veranschlagt. Es wird Aufgabe eines von den Gemeinden gemeinsam zu bestellenden und zu beaufsichtigenden Controllings sein, das Kostendach von 6 Mio € zu halten. Dazu braucht es sowohl eine Firma, die eine professionelle Kostenüberwachung betreibt (diese ist im Budget bereits enthalten) als auch fachlich qualifizierte Vertreter der Gemeinden, die diesen Prozess begleiten.
 
: Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.
 
''Frage: Könnte man zur Sicherheit nicht vertraglich regeln, dass Mehrkosten über die vereinbarten 6 Mio € hinaus von der Standortgemeinde getragen werden müssen?''
 
: Mit Gründung der WFI GmbH ist nicht mehr die Standortgemeinde der Bauträger, sondern die Gesellschaft aller Gemeinden, und die Zubauten befinden sich dann auch im Eigentum der Gesellschaft. Mit der Entscheidungsbefugnis geht auch die Verantwortung für das Controlling auf die Gesellschaft über, die Standortgemeinde investiert nicht mehr nach eigenem Gutdünken. Es liegt also an allen Gemeinden gemeinsam, das Kostendach einzuhalten oder entstehende Mehrkosten zu tragen (was sich vermutlich keine der beteiligten Gemeinden ans Revers heften will).


=== Die Verteilung der Betriebskosten ===
=== Die Verteilung der Betriebskosten ===
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