Bürokraten, imwalgau, Administratoren
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: Das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Das Naturbad Untere Au verzeichnete im Jahredusrchschnitt 2005 – 2012 einen jährlichen Abgang in Höhe von 62.130,- €. Der Beitrag von Frastanz zur Felsenau betrug im selben Zeitraum jährlich 60.680,- €. In der Summe betrug der jährliche Betriebsabgang aller drei Bäder also 208.000 €. | : Das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Das Naturbad Untere Au verzeichnete im Jahredusrchschnitt 2005 – 2012 einen jährlichen Abgang in Höhe von 62.130,- €. Der Beitrag von Frastanz zur Felsenau betrug im selben Zeitraum jährlich 60.680,- €. In der Summe betrug der jährliche Betriebsabgang aller drei Bäder also 208.000 €. | ||
: Für die kommenden Jahre lassen sich folgende Eckpunkte fixieren. Der jährliche Abgang des Walgaubads Nenzing sollte sich durch die Sanierung deutlich verringern, da die Attraktivität und damit die Besucherzahl steigt und die jährlichen Reparaturen der laufenden Technik entfallen (siehe Darstellung oben). Bezüglich des Personals ist man bestrebt, mit dem bestehenden Personal weiterzuarbeiten. Insbesondere soll von der Gesellschaft kein zusätzlicher Geschäftsführer für die Bäder eingestellt werden, die Arbeit soll von den bisher verantwortlichen Gemeindemitarbeitern weiter erledigt werden. Dasselbe Vorgehen ist auch für die weiteren Personalkosten vorgesehen, wobei die Entscheidungen dann bei der neu zu gründenden Bädergesellschaft liegen, an der alle Gemeinden beteiligt sind. | : Für die kommenden Jahre lassen sich folgende Eckpunkte fixieren. Der jährliche Abgang des Walgaubads Nenzing sollte sich durch die Sanierung deutlich verringern, da die Attraktivität und damit die Besucherzahl steigt und die jährlichen Reparaturen der laufenden Technik entfallen (siehe Darstellung oben). Bezüglich des Personals ist man bestrebt, mit dem bestehenden Personal weiterzuarbeiten. | ||
: Bei der Frage der Anzahl von (Hilfs-)Bademeistern ist man an gesetzliche Vorgaben gebunden. Dies richtet sich nach den vorhandenen Aktivitäten und muss bei der weiteren Planung mit berücksichtigt werden. Derzeit ist im Zentrum der verschiedenen Becken ein Bademeisterturm vorgesehen, der die größtmögliche Kontrolle mit wenigen Personen ermöglicht. | |||
: Insbesondere soll von der Gesellschaft kein zusätzlicher Geschäftsführer für die Bäder eingestellt werden, die Arbeit soll von den bisher verantwortlichen Gemeindemitarbeitern weiter erledigt werden. Dasselbe Vorgehen ist auch für die weiteren Personalkosten vorgesehen, wobei die Entscheidungen dann bei der neu zu gründenden Bädergesellschaft liegen, an der alle Gemeinden beteiligt sind. | |||
''Frage: Was passiert mit den bestehenden Verträgen? Sind sie ebenfalls Teil der neuen Vereinbarungen? Welche finanziellen Auswirkungen haben sie?'' | |||
: In Frastanz gibt es einen bestehenden Vertrag mit dem Freibad Felsenau, welcher die Teilung der laufenden Investitions- und Betriebskosten zwischen Frastanz und Feldkirch regelt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Stadt Feldkirch als Eigentümerin der Felsenau wird aktiv und handelt einen neuen Vertrag aus oder die neu zu gründende Gesellschaft steigt in die laufende Verpflichtung ein und die Gemeinde Frastanz verrechnet die entstehenden Kosten. | |||
: Im Naturbad Untere Au besteht ein Brauereivertrag und ein Pachtvertrag für den Kiosk mit jährlicher Kündigung. Diese sollte die neu zu gründene Gesellschaft übernehmen und ggf. im kommenden Jahr einen neuen Vertrag abschließen. | |||
: Die bestehenden Verträge von Nenzing (Pachtvertrag Kiosk, Marketingvertrag) können auf April 2014 gekündigt werden. Die neu zu gründende Gesellschaft wird dann neue Verträge aushandeln. | |||
: Alle Verträge, die nicht gekündigt werden, werden den 14 Gemeindevertretungen bei der Beschlussfassung über die Gesellschaft und ihre Finanzierung vorgelegt. | |||
'' Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt? '' | '' Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt? '' | ||
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: Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden, deren Ergebnisse als Grundlage für die Verteilung des Betriebsabgangs dienen. | : Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden, deren Ergebnisse als Grundlage für die Verteilung des Betriebsabgangs dienen. | ||
: | : Auch die Einführung einer gemeinsamen Karte für alle drei Walgau Bäder bzw. auch Kombinationen mit angrenzenden Badeanlagen (Waldbad Feldkirch, Val-Blue Bludenz) sind mitzudenken. Dabei muss auch die bestehende Bädermaxkarte mit Feldkirch und das gemeinsame Eintrittsystem Ntree berücksichtigt werden, die derzeit das Waldbad Giesingen in Feldkirch, das Schwimmbad Felsenau und das Naturbad Untere Au beinhaltet. Auch hier muss in der Detailplanung noch einige Arbeit geleistet werden, falls man sich beim Betriebsabgang wirklich ganz auf die Nutzerzahlen stützen will. Die Detailplanung ist Aufgabe der zu gründenden Gesellschaft, da die Ausgestaltung der Eintrittsysteme eng mit der Sanierung des Walgaubads verbunden ist und hier erst eine Grobplanung vorliegt. | ||
''Frage: Ist daran gedacht, auch auswärtige Besucher am Bäderabgang zu beteiligen?'' | |||
: | : Dies ließe sich allenfalls über ein gestaffeltes Eintrittssystem erreichen, denn es ist kaum anzunehmen, dass Gemeinden außerhalb unserer Region auf der Grundlage von Besucherzählungen freiwillig an einer Abgangsfinanzierung beteiligen. Allerdings ist auch so ein Eintrittssystem mit einem erhöhten technischen und/oder organisatorischen Aufwand verbunden, denn es müsste dazu in der Lage sein, bei den Tageseintritten die Herkunft der Gäste zu berücksichtigen. Die Entwicklung eines für die Region geeigneten Eintrittsystems ist Aufgabe der neu zu gründenden Gesellschaft der 14 Gemeinden. | ||
'' Und wer legt fest, was Betriebskosten sind? '' | ''Frage: Und wer legt fest, was Betriebskosten sind? '' | ||
: Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. | : Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. Im Entwurf der Finanzierungsvereinbarung wurde eine Deckelung bei den Instandsetzungsarbeiten und bei den Investitionen eingeführt. Unter Pkt. 2 heisst es: „Unter Neuinvestitionen sind jedenfalls auch Ersatz- und Großreparaturen ab einer Einzelmaßnahme von € 100.000,00 (exklusive Umsatzsteuer) zu verstehen. Über die Durchführung derartiger Investitionen (Maßnahmen) wird in den entsprechenden Gremien gemäß Gesellschaftsvertrag der Walgauer Freizeit und Infrastruktur GmbH nach den dort festgeschriebenen Zuständigkeiten entschieden.“ | ||
: Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt. | : Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt. |