Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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: Bis zur Sommerpause 2013 fassten alle Gemeinden folgenden Grundsatzbeschluss zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Bäder in der Region:
: Bis zur Sommerpause 2013 fassten alle Gemeinden folgenden Grundsatzbeschluss zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Bäder in der Region:
: „Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden . Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
: „Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“


: Dabei wurde in den Gemeindevertretungen folgendermaßen abgestimmt:  
: Dabei wurde in den Gemeindevertretungen folgendermaßen abgestimmt:  
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* Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.
* Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.


* Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.:
* Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.  


: Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
: Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
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