Bürokraten, imwalgau, Administratoren
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=== Beschlussvorlage: === | === Beschlussvorlage: === | ||
''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?'' | |||
: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, das jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden. | |||
: | : Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet: | ||
: * Gesellschaftsvertrag | |||
: * Finanzierungsvereinbarung | |||
: * Musterrechnungen als Anhang zur Finanzierungsvereinbarung | |||
: * Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad | |||
: * Bestands- und Betreibervertrag Untere Au | |||
: Sie sollen nun von den 14 Walgau-Gemeinden im zweiten Gemeindevertretungsbeschluss beschlossen werden. Die Delegiertenversammlung hat am 5. November 2013 dazu getagt und folgendes mit einer Mehrheit von 48:2 Stimmen beschlossen: | |||
Der Vorstand der 14 Walgau- Bürgermeister und die Teilnehmer der außerordentlichen Delegiertenkonferenz am 5. Nov. 2013 empfehlen den Gemeindevertretungen der Gemeinden im Walgau folgenden Beschluss zu verabschieden: | |||
:: „Die Gemeinde beschließt den Beitritt zur WFI GmbH und die Ratifizierung der vorliegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Finanzierungsvereinbarung, Bestands- und Betreibervertrag Naturbad Untere Au, Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad) sowie die Übernahme der anstehenden Investitionskosten für die Sanierung des Walgaubads gemäß dem vereinbarten Kostenschlüssel (siehe Anlage zur Finanzierungsvereinbarung) unter Einhaltung eines Kostendachs in Höhe von 6 Mio. € netto.“ |