Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Beschlussvorlage: ===
=== Beschlussvorlage: ===


Es geht im Moment um einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretungen, der einen Arbeitsauftrag für die weiteren Planungen und Überlegungen darstellt, denn da steckt viel Zeit und Geld drin und auch für die Verhandlungen mit den Fördermittelgebern beim Land ist eine grundsätzliche Übereinstimmung notwendig.
''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?''


Die Delegierten der Regio Im Walgau haben in der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 1. März 2013 einstimmig folgenden Wortlaut für einen Grundsatzbeschluss beschlossen, der den Gemeinden zur Beschlussfassung empfohlen wird:
: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, das jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden.


: „Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
: Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet:
: * Gesellschaftsvertrag
: * Finanzierungsvereinbarung
: * Musterrechnungen als Anhang zur Finanzierungsvereinbarung
: * Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad
: * Bestands- und Betreibervertrag Untere Au


Beim jetzigen Stand der Dinge ist es wichtig zu wissen, dass das ein Grundsatzbeschluss ist, dass man in den 14 Gemeinden bereit ist, diesen Weg gemeinsam zu gehen, wenn die Bedingungen stimmen. Es braucht nach der Sommerpause einen zweiten Beschluss und dazu müssen alle Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen. Und auch jedes weitere Projekt benötigt eigene Beschlüsse.
: Sie sollen nun von den 14 Walgau-Gemeinden im zweiten Gemeindevertretungsbeschluss beschlossen werden. Die Delegiertenversammlung hat am 5. November 2013 dazu getagt und folgendes mit einer Mehrheit von 48:2 Stimmen beschlossen:
Der Vorstand der 14 Walgau- Bürgermeister und die Teilnehmer der außerordentlichen Delegiertenkonferenz am 5. Nov. 2013 empfehlen den Gemeindevertretungen der Gemeinden im Walgau folgenden Beschluss zu verabschieden:
 
:: „Die Gemeinde beschließt den Beitritt zur WFI GmbH und die Ratifizierung der vorliegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Finanzierungsvereinbarung, Bestands- und Betreibervertrag Naturbad Untere Au, Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad) sowie die Übernahme der anstehenden Investitionskosten für die Sanierung des Walgaubads gemäß dem vereinbarten Kostenschlüssel (siehe Anlage zur Finanzierungsvereinbarung) unter Einhaltung eines Kostendachs in Höhe von 6 Mio. € netto.
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