Bürokraten, imwalgau, Administratoren
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'' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? '' | '' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? '' | ||
: | : Die Regio Im Walgau hat folgende Organisationsstruktur ausgearbeitet: Es soll eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au gegründet werden. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden. | ||
: | : Die Organe der Gesellschaft sind Geschäftsführer und Generalversammlung, bei Bedarf wird ein Aufsichtsrat dazwischengeschaltet, der sich bspw. aus dem Kreis der Gesellschafter rekrutiert und ad personam gewählt wird. Der Gesellschaftsvertrag lässt dies als Option zu. Bei der Gesellschafterversammlung wird unterschieden, welche Inhalte mit einfacher Mehrheit und welche mit Dreiviertelmehrheit entschieden werden können und wo Einstimmigkeit herrschen muss, d.h. wo alle 14 Gemeinden zustimmen müssen. | ||
: | : Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurde so formuliert, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können. Durch die Struktur der Betreibergesellschaft ist die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden gewährleistet. | ||
: | : Insgesamt wurden für die kommenden Gemeindevertretungsbeschlüsse folgende vertragliche Vereinbarungen vorbereitet, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellen und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schaffen: | ||
: | : * Der Entwurf zu einem Gesellschaftvertrag. | ||
: | : * Der Entwurf zu einer Finanzierungsvereinbarung | ||
: * Für jedes Bad der Entwurf zu einem Bestands- und Betreibervertrag. | |||
'' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? '' | '' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? '' | ||
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: Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr. | : Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr. | ||
''Frage: Wie lange ist man als Mitglied in der Gesellschaft gebunden?'' | |||
: Im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag ist dazu ausgeführt: „Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzukündigen.“ Diese Absicherung wurde verschiedentlich von Gemeindevertretungen gewünscht. Der Vorstand der Regio Im Walgau (die 14 Bürgermeister) geht jedoch davon aus, dass der regionale Konsens so stark ist, dass nach derzeitiger Lage diese Option nicht in Anspruch genommen wird, denn das würde weitere Fragen bzgl. der Qualität und Intensität der regionalen Zusammenarbeit aufwerfen. | |||
: Ein Ausstieg aus der Gesellschaft führt dazu, dass die Gemeinde ab dem nächsten Geschäftsjahr nicht mehr an Betriebskosten oder evtl. anstehenden Investitionskosten beteiligt ist. Bereits beschlossene Investitionskosten müssen jedoch in voller Höhe getragen werden. Wenn eine Gemeinde kündigt, müssen ihre Anteile (Stammeinlage) von den anderen Gesellschaftern übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Durch diese Regelung im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag vermeidet man einen Automatismus, wenn sich die Verhältnisse ändern. | |||
=== Beschlussvorlage: === | === Beschlussvorlage: === |