Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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'' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? ''
'' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? ''


: Eine Möglichkeit ist eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.  
: Die Regio Im Walgau hat folgende Organisationsstruktur ausgearbeitet: Es soll eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au gegründet werden. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.  


: Eine andere Möglichkeit ist der getrennte Betrieb der drei Bäder unter einem Dach, wobei die Dachorganisation über größere Investitionen, Bäderkarten, Mitarbeiterpool, gemeinsames Marketing, Abstimmung der Angebote etc. befinden könnte. Diese und evtl. auch weitere Varianten müssen im Rahmen der Detailplanung ausgelotet werden.  
: Die Organe der Gesellschaft sind Geschäftsführer und Generalversammlung, bei Bedarf wird ein Aufsichtsrat dazwischengeschaltet, der sich bspw. aus dem Kreis der Gesellschafter rekrutiert und ad personam gewählt wird. Der Gesellschaftsvertrag lässt dies als Option zu. Bei der Gesellschafterversammlung wird unterschieden, welche Inhalte mit einfacher Mehrheit und welche mit Dreiviertelmehrheit entschieden werden können und wo Einstimmigkeit herrschen muss, d.h. wo alle 14 Gemeinden zustimmen müssen.  


: Die Organisationsform soll auf jeden Fall so gewählt werden, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können.  
: Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurde so formuliert, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können. Durch die Struktur der Betreibergesellschaft ist die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden gewährleistet.  


: Nach derzeit vorliegenden Informationen erscheint die Gründung einer GmbH als zweckmäßig. Die Organe der Gesellschaft könnten neben der Geschäftsführung und der Generalversammlung auch ein allenfalls zu bestellender Aufsichtsrat bzw. Beiräte darstellen. Jedenfalls ist durch die Struktur der Betreibergesellschaft die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden zu gewährleisten. Auch die Standortgemeinden haben keine absolute Stimmenmehrheit und können in der gemeinsamen Bäderinfrastruktur nicht mehr frei schalten und walten, alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
: Insgesamt wurden für die kommenden Gemeindevertretungsbeschlüsse folgende vertragliche Vereinbarungen vorbereitet, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellen und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schaffen:


: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten müssen im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein. Üblicherweise sind wichtige Entscheidungen der Generalversammlung vorbehalten.  
: * Der Entwurf zu einem Gesellschaftvertrag.


: Benötigt wird eine vertragliche Vereinbarung, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellt und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Die Details der Organisationstruktur müssen noch erarbeitet werden (Was sind die Rechte und Pflichten? Wie wird abgestimmt? Was geschieht mit dem Personal der Bäder? Wie wird Feldkirch eingebunden? usw.)
: * Der Entwurf zu einer Finanzierungsvereinbarung
 
: * Für jedes Bad der Entwurf zu einem Bestands- und Betreibervertrag.


'' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? ''
'' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? ''
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: Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.
: Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.


''Frage: Wie lange ist man als Mitglied in der Gesellschaft gebunden?''
: Im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag ist dazu ausgeführt: „Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzukündigen.“ Diese Absicherung wurde verschiedentlich von Gemeindevertretungen gewünscht. Der Vorstand der Regio Im Walgau (die 14 Bürgermeister) geht jedoch davon aus, dass der regionale Konsens so stark ist, dass nach derzeitiger Lage diese Option nicht in Anspruch genommen wird, denn das würde weitere Fragen bzgl. der Qualität und Intensität der regionalen Zusammenarbeit aufwerfen.
: Ein Ausstieg aus der Gesellschaft führt dazu, dass die Gemeinde ab dem nächsten Geschäftsjahr nicht mehr an Betriebskosten oder evtl. anstehenden Investitionskosten beteiligt ist. Bereits beschlossene Investitionskosten müssen jedoch in voller Höhe getragen werden. Wenn eine Gemeinde kündigt, müssen ihre Anteile (Stammeinlage) von den anderen Gesellschaftern übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Durch diese Regelung im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag vermeidet man einen Automatismus, wenn sich die Verhältnisse ändern.


=== Beschlussvorlage: ===
=== Beschlussvorlage: ===
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