Raumplanung und Beteiligung: Unterschied zwischen den Versionen
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Raumplanung und Beteiligung (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Februar 2015, 13:22 Uhr
, vor 9 Jahren→Besonderheiten der Beteiligung aus Sicht der Raumplanung
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Auch der räumliche Maßstab spielt also eine wichtige Rolle für das Design eines ‚angemessenen‘ Planungsprozesses. | Auch der räumliche Maßstab spielt also eine wichtige Rolle für das Design eines ‚angemessenen‘ Planungsprozesses. | ||
Weitere | |||
Weitere Herausforderungen: | |||
Auch wenn es sicherlich gegenläufige Tendenzen gibt, herrscht in unserer Gesellschaft nach wie vor das Wachstumsparadigma und ein ausgeprägter Individualismus vor > letztendlich haben in der Regel Lobbygruppen bzw. mächtige Einzel- oder Sparteninteressen (Stichwort: Arbeitsplätze) eine höhere Entscheidungsmacht als Personen, die zu öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen eingeladen werden. Die Verantwortung wird hingegen mitunter gerne der Allgemeinheit oder höheren Instanzen zugeschoben. So kann es Alibibeteiligungen in der Form geben, dass Entscheidungen vorweggenommen werden und dann nur noch Umsetzungsvarianten öffentlich diskutiert werden, wodurch die vorweggenommen Entscheidung im Nachhinein durch die Bevölkerung legitimiert werden soll. | |||
Vor einer partiellen Blindheit/Verdrängung hinsichtlich den längerfristigen, gesamthaften sowie gemeinwohlorientierten raumplanerischen Erfordernissen ist niemand gefeit, sodass bei Planungsprozessen kurzfristige, sektorale Bezüge immer wieder im Vordergrund stehen. | |||
Durch den demographischen Wandel fällt es der jungen Generation immer schwerer, ihre Interessen zu wahren > die Baby-Boomer-Generation, die in Beteiligungsveranstaltungen sowie in den Gemeindevertretungen zumeist den größten Anteil stellt, möchte zumindest tendenziell ihren ressourcenintensiven Lebensstil pflegen und ihn für sich absichern ("Es soll so bleiben wie es ist, nur besser!"). Zudem hat sich die Baby-Boomer-Generation an die "Überdetiminierung" des Raums gewöhnt und das entsprechende Regelwerk dazu in Kraft gesetzt ("Was nicht ist, dass darf auch nicht sein!"). Spontane (konsumfreie) Raumaneignungen, Zwischennutzungen, Übergangsräume udgl. haben es somit schwer. | |||
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Planer bzw. Prozessbegleiter und deren Auftraggeber einen gewissen Ermessensspielraum haben, welche Themen aus dem Beteiligungsprozess als wesentlich oder unwesentlich beurteilt und dementsprechend in den räumlichen Entwicklungsplanungen behandelt werden > Flaschenhals der Beteiligung. | |||
== Bausteine für Beteiligungsprozesse und Selbstverständnis der beteiligten Anspruchsgruppen == | == Bausteine für Beteiligungsprozesse und Selbstverständnis der beteiligten Anspruchsgruppen == |