Auflageverfahren REK Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Auflageverfahren REK Walgau (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. September 2014, 11:14 Uhr
, vor 10 Jahren→Vorbemerkung
Zeile 53: | Zeile 53: | ||
Parallel dazu wurden seit Herbst 2012 die regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung erarbeitet, die für die ganze Region Walgau Gültigkeit beanspruchen. Mit diesem Prozess wurde in Vorarlberg Neuland betreten und er hat auch bundesweit Vorbildcharakter. | Parallel dazu wurden seit Herbst 2012 die regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung erarbeitet, die für die ganze Region Walgau Gültigkeit beanspruchen. Mit diesem Prozess wurde in Vorarlberg Neuland betreten und er hat auch bundesweit Vorbildcharakter. | ||
Die regionalen Grundsätze und Ziele der Regio Im Walgau wurden auf der Grundlage der in den Teil-REKs formulierten Grundsätze und Ziele erarbeitet, die inhaltlich große Überschneidungen aufweisen. Sie wurden auf die regionale Ebene ‚hochgezoomt‘. Inhaltlich ergänzt wurden sie durch Diskussionsbeiträge und Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der Regio Im Walgau und Sitzungen der Steuerungs- bzw. Arbeitsgruppen der Teil-REKs. Sie sind inhaltlich mit den Leitsätzen | Die regionalen Grundsätze und Ziele der Regio Im Walgau wurden auf der Grundlage der in den Teil-REKs formulierten Grundsätze und Ziele erarbeitet, die inhaltlich große Überschneidungen aufweisen. Sie wurden auf die regionale Ebene ‚hochgezoomt‘. Inhaltlich ergänzt wurden sie durch Diskussionsbeiträge und Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der Regio Im Walgau und Sitzungen der Steuerungs- bzw. Arbeitsgruppen der Teil-REKs. Sie sind inhaltlich mit den Leitsätzen [[Diskussion:Unsere Zukunft im Walgau|Zukunft Im Walgau ZIW]] abgeglichen. | ||
Um den gesetzlichen Vorschriften im Raumplanungsgesetz Genüge zu tun, werden das Auflageverfahren und die endgültige Beschlussfassung in den Gemeinden für zwei Dokumente getrennt durchgeführt: | Um den gesetzlichen Vorschriften im Raumplanungsgesetz Genüge zu tun, werden das Auflageverfahren und die endgültige Beschlussfassung in den Gemeinden für zwei Dokumente getrennt durchgeführt: |