Allgemeine Informationen: Karten, Daten etc. zu REKs: Unterschied zwischen den Versionen

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*Verpflichtung der Länder, für einen Mindeststandard an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten zu sorgen (Art 3) und Bedarfs- und Entwicklungspläne zu erstellen und diese in vereinbarten Zeiträumen umzusetzen (Art 6)
*Verpflichtung der Länder, für einen Mindeststandard an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten zu sorgen (Art 3) und Bedarfs- und Entwicklungspläne zu erstellen und diese in vereinbarten Zeiträumen umzusetzen (Art 6)
[http://voris.vorarlberg.at:80/ChronikDownload/1993/77_1993.pdf Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen] (Quelle Land Vorarlberg LGBl.Nr.77/1993)
[http://voris.vorarlberg.at:80/ChronikDownload/1993/77_1993.pdf Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen] (Quelle Land Vorarlberg LGBl.Nr.77/1993)
'''Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes Vorarlberg für pflegebedürftige Menschen (1997)'''
*Konzept über Sozial- und gesundheitspolitische Zielsetzungen
*Bestandsaufnahme des Leistungsangebotes sowie
*Maßnahmenplanung (ua planliche Darstellung der Standorte von Pflegediensten)
[http://www.vorarlberg.at/pdf/ziele_grundsaetze_rahmenb.pdf Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Menschen] (Quelle: Land Vorarlberg)


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