Auswanderung:Gabriel Karoline ID763

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Gabriel Karoline

von[Quelltext bearbeiten]

   Frastanz

nach[Quelltext bearbeiten]

   Glarus/GL, Schweiz

Jahr[Quelltext bearbeiten]

    1863

Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

   *um 1839, von Motten, zwei Kinder, Heirat 1863 mit Bartholomäus Blumer von Glarus, die Gemeinde zahlt nach schriftlicher Aufforderung 135 Franken Einkaufsgeld ins Ausland, was unüblich ist, doch die Gemeinde erspart sich dadurch, für die Frau und ihre Kinder aufkommen zu müssen; ihr Mann schreibt an die Gemeinde: Bedenket diese Sache wohl was ihr machet, denn ich verlange für die Kalonie (sic!) Gabriel den Einkauf, das beträgt 135 Franken, wenn diese Herrn diese nicht eingehen, so können sie die Kalonia Gabriel samt den Kindern behalten, denn ich weiss den Weg weiter ich bin in Frastanz nicht angebunden ich habe zu ihnen gesagt, wenn sie mir diese 135 Franken bezahlen, so werd ich für den Rudolf sorgen und ihn zu mir nehmen, denn das ist genug gethan, wenn diese Herrn dieses eingehen so geth die Heirath vorwärts denn es ist die größte Zeit, denn in einigen Wochen wenn das Kind auf der Welt ist, so wird sie mir in der Schweiz nicht mehr angenommen, bedenket diese Sache wohl. Ich muss genug thun, mer kann man von mir nicht verlangen (...) Ich hoffe, dass ich das letzte mahl bej disem Herrn erschien, (…), denn was glauben Sie, Sie können mit einem Fremden Menschen thun, was sie wollen, denn in keinem Lande ist der Fremde so verachtet wie in diesem Lande, das hab ich erfahren, ein halbes Jahr hat man mich hie und her geplagt, aber es wird der letzte Tag sein, es hat alles ein Ende. ; der besagte illegitime Sohn Rudolf wird 8-jährig 1867 im Spiel von einem anderen Schulknaben erschossen.

Quellen[Quelltext bearbeiten]

   VLA, GaNz, Sch 5,53;  StbFr;  GamEhe, S. 99 f; HämmBev, S. 4