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Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig
Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig
* die Aktivierung bestehender Bauflächenreserven (siehe Punkt 2.3 und 2.5)
* die Aktivierung bestehender Bauflächenreserven
* eine maßvolle Verdichtung des Siedlungsgebietes (siehe Punkt 2.4).
* eine maßvolle Verdichtung des Siedlungsgebietes
* die Aktivierung, sensible In-Wert-Setzung und Nutzung des Gebäudealtbestandes (siehe Punkt 2.10);
* die Aktivierung, sensible In-Wert-Setzung und Nutzung des Gebäudealtbestandes


Damit folgt die Region dem Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ und berücksichtigt auch Grundsätze und Ziele zur Entwicklung von Landschaft und Landwirtschaft, Ressourcenschutz und Naturschutz.  
Damit folgt die Region dem Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ und berücksichtigt auch Grundsätze und Ziele zur Entwicklung von Landschaft und Landwirtschaft, Ressourcenschutz und Naturschutz.  
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