Raumplanung und Beteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aufgrund dessen empfinden Gemeinden den Beteiligungsprozess oft nur als ‚lästige Pflicht‘, die in den Förderkriterien vorgeschrieben ist.
* Aufgrund dessen empfinden Gemeinden den Beteiligungsprozess oft nur als ‚lästige Pflicht‘, die in den Förderkriterien vorgeschrieben ist.
* Dabei kann und soll Bürgerbeteiligung für alle Beteiligten ein lustvoller Prozess sein, wenn die Beteiligung als Teil raumplanerischer Tätigkeit verstanden, gut konzipiert und konsequent verfolgt wird.


Deswegen ist es notwendig, den im Raumplanungsgesetz definierten Begriff der ‚angemessenen Beteiligung‘ mit Leben zu erfüllen. Dies soll mit dem vorliegenden Leitfaden geschehen, der in Zusammenarbeit mit Entscheidungsträgern und externen BeraterInnen erarbeitet wurde.
Deswegen ist es notwendig, den im Raumplanungsgesetz definierten Begriff der ‚angemessenen Beteiligung‘ mit Leben zu erfüllen. Dies soll mit dem vorliegenden Leitfaden geschehen, der in Zusammenarbeit mit Entscheidungsträgern und externen BeraterInnen erarbeitet wurde.
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Die zweite Rolle ist wesentlich anspruchsvoller. Sie setzte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ‚auf Augenhöhe‘ zwischen der Gemeinde und dem örtlich zuständigen Raumplaner bei der Landesraumplanung voraus. Und sie zwingt ihn in eine Doppelrolle als Prozessbegleiter und Genehmigungsinstanz. Das erfordert eine frühzeitige und intensive Kommunikation über die Grenzen des Möglichen, denn Aushandlungsprozesse finden immer ‚im Schatten der Hierarchie‘ statt.
Die zweite Rolle ist wesentlich anspruchsvoller. Sie setzte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ‚auf Augenhöhe‘ zwischen der Gemeinde und dem örtlich zuständigen Raumplaner bei der Landesraumplanung voraus. Und sie zwingt ihn in eine Doppelrolle als Prozessbegleiter und Genehmigungsinstanz. Das erfordert eine frühzeitige und intensive Kommunikation über die Grenzen des Möglichen, denn Aushandlungsprozesse finden immer ‚im Schatten der Hierarchie‘ statt.


In diesem Geist der ‚begleitenden Raumplanung‘ ist es auch möglich, in der Raumplanung des Landes Vorarlberg eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen zu lassen, in dem die Fördermittel für Planungsprozesse teilweise an die Beteiligungsqualität gekoppelt werden und diese Qualität in einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen Land und Gemeinde für jeden Einzelfall definiert wird.
In diesem Geist der ‚begleitenden Raumplanung‘ ist es auch möglich, in der Raumplanung des Landes Vorarlberg eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen zu lassen, in dem die Fördermittel für Planungsprozesse teilweise an die Beteiligungsqualität gekoppelt werden und diese Qualität in einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen Land und Gemeinde und Raumplanungsbüro für jeden Einzelfall definiert wird.
 
Damit die angestrebte ‚begleitende Raumplanung‘ eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen lassen kann‘, bedarf es einer grundsätzlichen Definition für ‚angemessener Beteiligung‘ und ‚Beteiligungsqualität‘.
 
Angemessene Beteiligung
Aus der Sicht des Raumplanungsbüros heimaten ist die aktive Einbindung von mindestens 5 % der Bevölkerung mit Hauptwohnsitz, möglichst verteilt auf die verschiedenen sozialen Schichten eine repräsentative Beteiligung.
 
Beteiligungsqualität
Aus der Sicht des Raumplanungsbüros heimaten besteht ein Mindestmaß an Beteiligungsqualität in der Bekanntgabe der Kriterien für die Einladung einzelner Personen, der frühzeitigen Bekanntgabe der Inhalte (Tagesordnung), der Möglichkeit der Diskussion der Inhalte (Tagesordnung), dem geordneten Einbringen persönlicher Anliegen und der Protokollierung der Ergebnisse, des Zugriffs auf das Protokoll durch die Beteiligten selbst und der Möglichkeit einer Rückmeldung auf die Protokollierung.
 




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Es gibt eine ganze Reihe weiterer Methoden, die in der Vorarlberger Raumplanungspraxis in Pilotprozessen erprobt werden könnten. Die Auswahl reicht von Methoden zur Konfliktvermittlung über Planungswerkstätten am realen Ort bis zu Web- basierten Abstimmungstools. Dies ist eine Aufgabe der kommenden Jahre.
Es gibt eine ganze Reihe weiterer Methoden, die in der Vorarlberger Raumplanungspraxis in Pilotprozessen erprobt werden könnten. Die Auswahl reicht von Methoden zur Konfliktvermittlung über Planungswerkstätten am realen Ort bis zu Web- basierten Abstimmungstools. Dies ist eine Aufgabe der kommenden Jahre.
Raumplanungsprozesse können sehr umfassend sein, müssen es aber nicht. Das Raumplanungsbüro heimaten hat folgende Beteiligungsmodule für Raumplanungsprozesse in Gemeinden im Rahmen des Raumplanungsinstruments SHARC ausgearbeitet. Grundlage für alle diese Beteiligungsprozesse ist der SHARC-Check, der vorab in einem maximal 8-stündigen Leitfaden-Interview mit Gemeindepolitiker_innen und Verwaltungsangestellten geführt wird. Die Ergebnisse des Interviews dienen als Überblick der Stärken und Entwicklungspotentiale und werden dann mit den Bürgern besprochen, ohne sie zu überlasten.
• SHARC-Fokus
Öffentliche Abendveranstaltung mit Präsentation der SHARC-Ergebnisse und Fokussierung auf die 3 wesentlichen Themen. Bürger_innen erarbeiten Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise.
• SHARC-Aktionstag
Alle Gemeindebürger_innen werden eingeladen einen Tag lag mit den SHARC-Ergebnissen zu arbeiten und daraus Bürgerbeteiligungsprojekte zu entwickeln. Am Ende des Tages werden die Ergebnisse den Gemeindeverantwortlichen präsentiert. Gemeinsam mit den ihnen werden die nächsten Schritte geplant.
• SHARC Bürger_innenrat
12-16 Gemeindebürger_innen, die von der Gemeinde ausgewählt werden, arbeiten in einem intensiven Arbeitsprozess 1,5 Tage mit den SHARC-Ergebnissen und entwickeln daraus einen Maßnahmen- und Umsetzungsplan der den Gemeindeverantwortlichen abschließend übergeben wird.
• SHARC-Bürger_innen-Check
Gemeindebürger_innen überprüfen Planungen und wichtige Projekte in Hinblick auf die Auswirkungen auf die SHARC Themen. Die Teilnehmer_innen melden sich freiwillig bei der Gemeinde und werden bei Bedarf kontaktiert. An einem Abend bewerten sie das bzw. die zu behandelnden Vorhaben und erarbeiten eine Empfehlung an die Gemeindeverantwortlichen.
Durch solche Beteiligungsprozesse soll die Komplexität der Raumplanung einerseits deutlich und andererseits auch verständlich gemacht werden. Die Sichtweise der Regierenden und Verwaltenden wird mit der ‚Sicht der Bürger‘ abgestimmt und eine gemeinsame Perspektive für die weitere Entwicklung des Lebensraumes kann entstehen.




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| Fühlen sich die Beteiligten im Prozess ernst genommen? || -> Gibt es Spielregeln zum Umgang mit Mindermeinungen?
| Fühlen sich die Beteiligten im Prozess ernst genommen? || -> Gibt es Spielregeln zum Umgang mit Mindermeinungen?
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Es ist wichtig alternative Beteiligungsangebote zu schaffen, zielgruppenspezifisch einzuladen, ein für die Zielgruppe passendes Format zu wählen z.B. Seniorennachmittag, problembezogene Einzelveranstaltungen, Begehungen, Befragungen etc. Diese Vorgehensweise erfordert ein umfassendes Verständnis von Raumplanung.
Raumplanung ist ein Medium für sämtliche raumrelevanten Anliegen in einer Gemeinde, welches ein dynamisches Verständnis von allen Beteiligten fordert. Raumplanung soll in Teilschritten erfolgen, ohne dabei die Gesamtvision aus den Augen zu verlieren. Der Plan stellt die Grundlage der Diskussion dar und nicht das endgültige Ziel. Raumplanung ist ein Prozess. Raumplanung umfasst somit eine ganzheitliche Betrachtung der Gemeinde in Hinblick auf ihre Stärken und Entwicklungspotentiale. Es sollen Gemeindeentwicklungen angestoßen werden, welche gemeinsam mit den Bürgern ausformuliert, einer Prüfung unterzogen und von der Gemeindevertretung allfällig beschlossen werden. Dadurch können die Bürger Mitverantwortung für die räumliche Zukunft der Gemeinde übernehmen.
Welche Aufgabe können die Bürger erfüllen?
Raumplanung ist Aufgabe der Gemeindevertretung und nicht der Gemeindebürger. Die Bürger sind aber aufgefordert ihre Anliegen einzubringen. Raumplanung will die Anliegen der Bürger verstehen und diese in einen Gesamtzusammenhang bringen. Raumplanung fördert den Zusammenhalt über gemeinsame Werte und Ziele der Bürger.




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* Zukunftswerkstatt
* Zukunftswerkstatt
* SHARC
* CESBA Sprint


* Andere: ..........................................
* Andere: ..........................................
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