Raumplanung und Beteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 431: Zeile 431:


== Was kann die Landesraumplanung zur Beteiligungskultur beitragen? ==
== Was kann die Landesraumplanung zur Beteiligungskultur beitragen? ==
<span style="color:#006400">Anmerkung Abbrederis: Kapitel Was kann die Landesraumplanung zur Beteiligungskultur beitragen? Dieses Kapitel verstehe ich nicht. Es beschreibt teilweise den Prozess, der während der Erstellung des Leitfadens stattfindet. Dieser gehört meiner Meinung nach nicht in einen Leitfaden. Das Kapitel erscheint mir eher eine Anmerkung/ein Kommentar zur Erstellung des Leitfadens zu sein.Hier hinein gehören klare Fakten, Rahmenbedingungen und Grenzen. Unklare Diskussionen verwirren eher.</span>


Die Gemeinden sind wichtige Träger der Raumplanung. Ihre Planungshoheit nehmen sie im Zusammenwirken mit der Landesraumplanung wahr. Dabei liegen die Kompetenzen der Landesebene in der Ausarbeitung von konzeptionellen Grundlagen (Landesraumpläne, Umweltprüfung, etc.) und in der grenzüberschreitenden Abstimmung. Die Kompetenzen der örtlichen Raumplanung liegen in der Formulierung von Entwicklungszielen der Gemeinde (Räumliche Entwicklungskonzepte) sowie in der konkreten Planungs- und Bewilligungspraxis (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmigungsverfahren, etc.). Die Landesraumplanung prüft und ggf. genehmigt örtliche Widmungen und Bauvorhaben. Beteiligungsprozesse finden überwiegend auf der Ebene der kommunalen Raumplanung statt. Wie kann also die Landesraumplanung zu einer Erhöhung der Beteiligungskultur in diesen Prozessen beitragen?
Die Gemeinden sind wichtige Träger der Raumplanung. Ihre Planungshoheit nehmen sie im Zusammenwirken mit der Landesraumplanung wahr. Dabei liegen die Kompetenzen der Landesebene in der Ausarbeitung von konzeptionellen Grundlagen (Landesraumpläne, Umweltprüfung, etc.) und in der grenzüberschreitenden Abstimmung. Die Kompetenzen der örtlichen Raumplanung liegen in der Formulierung von Entwicklungszielen der Gemeinde (Räumliche Entwicklungskonzepte) sowie in der konkreten Planungs- und Bewilligungspraxis (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmigungsverfahren, etc.). Die Landesraumplanung prüft und ggf. genehmigt örtliche Widmungen und Bauvorhaben. Beteiligungsprozesse finden überwiegend auf der Ebene der kommunalen Raumplanung statt. Wie kann also die Landesraumplanung zu einer Erhöhung der Beteiligungskultur in diesen Prozessen beitragen?
Zeile 447: Zeile 449:
<span style="color:#006400">Anm. SG: Verwirrt mehr, als zu klären.</span>
<span style="color:#006400">Anm. SG: Verwirrt mehr, als zu klären.</span>


In diesem Geist der ‚begleitenden Raumplanung‘ ist es auch möglich, in der Raumplanung des Landes Vorarlberg eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen zu lassen, in dem die Fördermittel für Planungsprozesse teilweise an die Beteiligungsqualität gekoppelt werden und diese Qualität in einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen Land und Gemeinde und Raumplanungsbüro für jeden Einzelfall definiert wird.
<span style="color:#006400">In diesem Geist der ‚begleitenden Raumplanung‘ ist es auch möglich, in der Raumplanung des Landes Vorarlberg eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen zu lassen, in dem die Fördermittel für Planungsprozesse teilweise an die Beteiligungsqualität gekoppelt werden und diese Qualität in einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen Land und Gemeinde und Raumplanungsbüro für jeden Einzelfall definiert wird.</span>


Damit die angestrebte ‚begleitende Raumplanung‘ eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen lassen kann‘, bedarf es einer grundsätzlichen Definition für ‚angemessener Beteiligung‘ und ‚Beteiligungsqualität‘.
<span style="color:#006400">Damit die angestrebte ‚begleitende Raumplanung‘ eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen lassen kann‘, bedarf es einer grundsätzlichen Definition für ‚angemessener Beteiligung‘ und ‚Beteiligungsqualität‘.</span>


<span style="color:#006400">Angemessene Beteiligung  
<span style="color:#006400">Angemessene Beteiligung  
Zeile 457: Zeile 459:


<span style="color:#006400">Anmerkung CK: Eine Quantifizierung erscheint mir hier sehr problematisch... Wie kommen die 5% Prozent zustande (das wirkt etwas willkürlich)? Eine Quantifizierung funktioniert hier allenfalls in Kombination mit qualitativen Kriterien. Die Frage des Maßstabs und des Radius an Betroffenen lässt sich kaum Abstrakt beurteilen, sondern ist vom jeweiligen Projekt und von der jeweiligen Fragestellung im Rahmen des Beteiligungsprojektes stark abhängig.</span>
<span style="color:#006400">Anmerkung CK: Eine Quantifizierung erscheint mir hier sehr problematisch... Wie kommen die 5% Prozent zustande (das wirkt etwas willkürlich)? Eine Quantifizierung funktioniert hier allenfalls in Kombination mit qualitativen Kriterien. Die Frage des Maßstabs und des Radius an Betroffenen lässt sich kaum Abstrakt beurteilen, sondern ist vom jeweiligen Projekt und von der jeweiligen Fragestellung im Rahmen des Beteiligungsprojektes stark abhängig.</span>
<span style="color:#006400">Anmerkung Alois Metzler/mprove: Angemessene Beteiligung: Eine individuelle Größe Die sicht- oder messbare Akzeptanz von gesetzten Beteiligungsaktivitäten ist von verschiedenen, teilweise kaum beeinflussbaren Faktoren abhängig. Witterung, Paralleltermine und der Grad der (möglichen) Betroffenheit spielen ebenso eine Rolle wie die „Beteiligungsgewohnheiten“ in Gemeinde oder Region oder persönliche Befindlichkeiten. Identische Maßnahmen können in zwei Gemeinden/Regionen völlig unterschiedlich gut wirken. Entsprechend lässt sich „angemessene Beteiligung“ vermutlich eher über die Qualität des Beteiligungsangebots als über die faktische Resonanz und Inanspruchnahme definieren.</span>


<span style="color:#006400">Beteiligungsqualität
<span style="color:#006400">Beteiligungsqualität
310

Bearbeitungen