Raumplanung und Beteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aber auch die Berücksichtigung von Anliegen der Bürger ist in der Raumplanung gesetzlich institutionalisiert. Nach §3 RPG soll eine Interessenabwägung stattfinden: „Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen (…) so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.“  
Aber auch die Berücksichtigung von Anliegen der Bürger ist in der Raumplanung gesetzlich institutionalisiert. Nach §3 RPG soll eine Interessenabwägung stattfinden: „Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen (…) so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.“  
<span style="color:#006400">Anmerkung Alfred Eichberger / stadtland:
Dazu müssen die Rahmenbedingungen für Beteiligung an Planungsprozessen passen. Um diese zu schaffen, kann ein Blick auf die Praxis der örtlichen Raumplanung und ihre Planungsprozesse (Räumlichen Entwicklungskonzepte und andere) helfen. Die unter 2.2 „Besonderheiten der Beteilung aus Sicht der Raumplanung“ bereits angeführten fünf Beteiligungsprobleme lassen sich damit differenzieren bzw ergänzen: Räumliche Entwicklungskonzepte sind nicht immer Wunschkinder, zT sind sie gewünschte Entscheidungsgrundlagen, zT aber auch geförderte Notwendigkeiten; die Gemeinden erfüllen ihre ortsplanerische Pflicht.
Poltische Mandatare und Gremien haben – wie die BürgerInnen – oft wenig Erfahrung mit Beteiligung. Die Begeisterung für offene Planungsarbeit, zudem in einem infolge Maßstäblichkeit, langer Planungshorizonte und vielfältiger Interessenslagen schwierigen Metier ist oftmals überschaubar.Damit einher geht eine eingeschränkte Bereitschaft, in eine profunde BürgerInnenbeteiligung zu investieren. Die Auftragsvergabe für Räumliche Entwicklungskonzepte erfolgt meist über den Preis. Mindestförderungskriterien müssen erfüllt werden. Darüber hinaus erfolgt vor dem REK-Start nur selten eine Diskussion über “angemessene“ Beteiligung.
Aussagen in einem Räumlichen Entwicklungskonzept erfolgen Im Rahmen raumplanerischer Ziele und Grundsätze (vgl Raumplanungsgrundsätze im Vlbg RPG). Ergebnisoffenheit ist damit nicht immer möglich. Welche Aussagen/Ergebnisse zu welchem Thema sind im Rahmen? Was ist möglich/denkbar? Diese Fragen wären vorab auszuverhandeln. Dafür fehlen aber oft die Budgets (s.o.), die Zeit und die Prozesse.</span>


Das spiegelt sich in der Zusammensetzung der Beteiligten wider. Es beteiligen sich an raumplanerischen Fragestellungen (a) vor allem diejenigen, die durch ein Planungsvorhaben persönlich betroffen sind (als Grundbesitzer, Anlieger, etc.), und (b) diejenigen, die sich aufgrund ihrer intrinsischen Motivation für das Gemeinwohl interessieren (die immer gleichen Verdächtigen, die in jeder Veranstaltung zu finden sind, weil sie sich gerne engagieren).
Das spiegelt sich in der Zusammensetzung der Beteiligten wider. Es beteiligen sich an raumplanerischen Fragestellungen (a) vor allem diejenigen, die durch ein Planungsvorhaben persönlich betroffen sind (als Grundbesitzer, Anlieger, etc.), und (b) diejenigen, die sich aufgrund ihrer intrinsischen Motivation für das Gemeinwohl interessieren (die immer gleichen Verdächtigen, die in jeder Veranstaltung zu finden sind, weil sie sich gerne engagieren).
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<span style="color:#006400">Weitere Herausforderungen:
<span style="color:#006400">Weitere Herausforderungen:


Auch wenn es sicherlich gegenläufige Tendenzen gibt, herrscht in unserer Gesellschaft nach wie vor das Wachstumsparadigma und ein ausgeprägter Individualismus vor > letztendlich haben in der Regel Lobbygruppen bzw. mächtige Einzel- oder Sparteninteressen (Stichwort: Arbeitsplätze) eine höhere Entscheidungsmacht als Personen, die zu öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen eingeladen werden. Die Verantwortung wird hingegen mitunter gerne der Allgemeinheit oder höheren Instanzen zugeschoben. So kann es Alibibeteiligungen in der Form geben, dass Entscheidungen vorweggenommen werden und dann nur noch Umsetzungsvarianten öffentlich diskutiert werden, wodurch die vorweggenommen Entscheidung im Nachhinein durch die Bevölkerung legitimiert werden soll.
<span style="color:#006400">Auch wenn es sicherlich gegenläufige Tendenzen gibt, herrscht in unserer Gesellschaft nach wie vor das Wachstumsparadigma und ein ausgeprägter Individualismus vor > letztendlich haben in der Regel Lobbygruppen bzw. mächtige Einzel- oder Sparteninteressen (Stichwort: Arbeitsplätze) eine höhere Entscheidungsmacht als Personen, die zu öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen eingeladen werden. Die Verantwortung wird hingegen mitunter gerne der Allgemeinheit oder höheren Instanzen zugeschoben. So kann es Alibibeteiligungen in der Form geben, dass Entscheidungen vorweggenommen werden und dann nur noch Umsetzungsvarianten öffentlich diskutiert werden, wodurch die vorweggenommen Entscheidung im Nachhinein durch die Bevölkerung legitimiert werden soll.


Vor einer partiellen Blindheit/Verdrängung hinsichtlich den längerfristigen, gesamthaften sowie gemeinwohlorientierten raumplanerischen Erfordernissen ist niemand gefeit, sodass bei Planungsprozessen kurzfristige, sektorale Bezüge immer wieder im Vordergrund stehen.
<span style="color:#006400">Vor einer partiellen Blindheit/Verdrängung hinsichtlich den längerfristigen, gesamthaften sowie gemeinwohlorientierten raumplanerischen Erfordernissen ist niemand gefeit, sodass bei Planungsprozessen kurzfristige, sektorale Bezüge immer wieder im Vordergrund stehen.


Durch den demographischen Wandel fällt es der jungen Generation immer schwerer, ihre Interessen zu wahren > die Baby-Boomer-Generation, die in Beteiligungsveranstaltungen sowie in den Gemeindevertretungen zumeist den größten Anteil stellt, möchte zumindest tendenziell ihren ressourcenintensiven Lebensstil pflegen und ihn für sich absichern ("Es soll so bleiben wie es ist, nur besser!"). Zudem hat sich die Baby-Boomer-Generation an die "Überdeterminierung" des Raums gewöhnt und das entsprechende Regelwerk dazu in Kraft gesetzt ("Was nicht ist, dass darf auch nicht sein!"). Spontane (konsumfreie) Raumaneignungen, Zwischennutzungen, Übergangsräume udgl. haben es somit schwer.  
<span style="color:#006400">Durch den demographischen Wandel fällt es der jungen Generation immer schwerer, ihre Interessen zu wahren > die Baby-Boomer-Generation, die in Beteiligungsveranstaltungen sowie in den Gemeindevertretungen zumeist den größten Anteil stellt, möchte zumindest tendenziell ihren ressourcenintensiven Lebensstil pflegen und ihn für sich absichern ("Es soll so bleiben wie es ist, nur besser!"). Zudem hat sich die Baby-Boomer-Generation an die "Überdeterminierung" des Raums gewöhnt und das entsprechende Regelwerk dazu in Kraft gesetzt ("Was nicht ist, dass darf auch nicht sein!"). Spontane (konsumfreie) Raumaneignungen, Zwischennutzungen, Übergangsräume udgl. haben es somit schwer.  
   
   
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Planer bzw. Prozessbegleiter und deren Auftraggeber einen gewissen Ermessensspielraum haben, welche Themen aus dem Beteiligungsprozess als wesentlich oder unwesentlich beurteilt und dementsprechend in den räumlichen Entwicklungsplanungen behandelt werden > Flaschenhals der Beteiligung.</span>
<span style="color:#006400">Des Weiteren ist zu beachten, dass die Planer bzw. Prozessbegleiter und deren Auftraggeber einen gewissen Ermessensspielraum haben, welche Themen aus dem Beteiligungsprozess als wesentlich oder unwesentlich beurteilt und dementsprechend in den räumlichen Entwicklungsplanungen behandelt werden > Flaschenhals der Beteiligung.</span>


<span style="color:#006400">Anmerkung AAS: Den Absatz "Weitere Herausforderungen" finde ich inhaltlich insgesamt eher schwierig. Einzelne Behauptungen, wenn, dann mit Fakten unterlegen. Hier vermischen sich Einzelmeinungen mit allgemeinen Aussagen und unterschiedliche Wertehaltungen  von AutorInnen scheinen sichtbar zu werden.</span>
<span style="color:#006400">Anmerkung AAS: Den Absatz "Weitere Herausforderungen" finde ich inhaltlich insgesamt eher schwierig. Einzelne Behauptungen, wenn, dann mit Fakten unterlegen. Hier vermischen sich Einzelmeinungen mit allgemeinen Aussagen und unterschiedliche Wertehaltungen  von AutorInnen scheinen sichtbar zu werden.</span>
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