Raumplanung und Beteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Und ein weiterer Punkt kommt dazu: Kommunikation ist wesentlich, weil die räumliche Planung ‚bösartige Probleme‘ (wicked problems) zu bearbeiten hat. Solche Probleme sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht abschließend definiert sind, keine festgelegten Lösungswege kennen und sich die Lösungen in der Regel nicht in ‚richtig‘ und ‚falsch‘ unterscheiden lassen. ‚Wicked Problems‘ benötigen die Verständigung darüber, was das genaue Problem ist, welche konkrete Aufgabenstellung daraus abgeleitet werden sollten und welche Lösungen als ‚gute‘ oder ‚schlechte‘ Lösungswege charakterisiert werden können. All dies ist Gegenstand einer Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten und Betroffenen im Planungsprozess. Deswegen ist Kommunikation in der räumlichen Planung heute ‚state of the art‘.
Und ein weiterer Punkt kommt dazu: Kommunikation ist wesentlich, weil die räumliche Planung ‚bösartige Probleme‘ (wicked problems) zu bearbeiten hat. Solche Probleme sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht abschließend definiert sind, keine festgelegten Lösungswege kennen und sich die Lösungen in der Regel nicht in ‚richtig‘ und ‚falsch‘ unterscheiden lassen. ‚Wicked Problems‘ benötigen die Verständigung darüber, was das genaue Problem ist, welche konkrete Aufgabenstellung daraus abgeleitet werden sollten und welche Lösungen als ‚gute‘ oder ‚schlechte‘ Lösungswege charakterisiert werden können. All dies ist Gegenstand einer Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten und Betroffenen im Planungsprozess. Deswegen ist Kommunikation in der räumlichen Planung heute ‚state of the art‘.
== 1.2 Besonderheiten der Beteiligung aus Sicht der Raumplanung ==
Bei raumplanerischen Fragestellungen geht es häufig um eine Gegenüberstellung von übergeordnetem Gemeinwohl und Einzelinteressen, denn die Raumplanung handelt in vielen Fällen mit öffentlichen Gütern.
Aber auch die Berücksichtigung von Anliegen der Bürger ist in der Raumplanung gesetzlich institutionalisiert. Nach §3 RPG soll eine Interessenabwägung stattfinden: „Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen (…) so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.“
Das spiegelt sich in der Zusammensetzung der Beteiligten wider. Es beteiligen sich an raumplanerischen Fragestellungen (a) vor allem diejenigen, die durch ein Planungsvorhaben persönlich betroffen sind (als Grundbesitzer, Anlieger, etc.), und (b) diejenigen, die sich aufgrund ihrer intrinsischen Motivation für das Gemeinwohl interessieren (die immer gleichen Verdächtigen, die in jeder Veranstaltung zu finden sind, weil sie sich gerne engagieren).
Bei der Beteiligung an räumlichen Planungsprozessen sind Besonderheiten zu beachten, die mit der Komplexität der Materie (verschiedene Blickwinkel) und dem abstrakten Thema (lange Zeithorizonte, Darstellbarkeit der Probleme) zusammenhängen.
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