Königshof

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Aus Gutshöfen (villae rusticae) erwuchsen im Laufe der Jahrhunderte Reichsgüter: Liegenschaften, die sich im Besitze des Königs befanden und von einem Verwalter betreut wurden. Königshöfe wurden als Lehen - Leihpacht oder Erbpacht - an Mitglieder der königlichen Familie und den Hochadel, aber auch an verdiente Vasallen vergeben. Königshöfe waren in der Regel mit den Hof umgebenden Grunden recht gut ausgestattet. Daneben verfügten sie über Wiesenflächen, Weinberge, Wald und Alpanteile. Für den Walgau sind die Königshöfe in Nüziders (Nezudere) mit 200 Joch Ackerland und 400 Joch Wiesen, Bludesch (villa pludassis) mit 37 Joch Ackerland und 90 Joch Wiesen dokumentiert. Der in Frastanz (Frastinas) geführte Grundbesitz wird im Urbar jedoch nicht als Königshof, sondern als "Curtis Frastinas" (Hof zu Frastanz) angeführt. Der Begriff "Königshof" kommt in den Urkunden in dieser Form nicht vor, sondern nur in der lateinischen Form als "curtis dominica" (Hof des Herrn - Dominus). In der deutschen Ableitung lautet der Begriff "Gurtigomat", welcher sich - zwar etwas abgewandelt - noch 1000 Jahre später in Flurnamen findet. In Bludesch ist die im zentralen Dorfbereich befindliche Flur "Gortigôm" heute noch die Lagebezeichnung des Königshofes, welcher aus dem Besitz der Blumenegger Herren Brandis und Sulz 1614 an das Reichsstift Weingarten und 1804 an Habsburg/Österreich gelangte. Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft 1838 und dem Verkauf der ärarischen Güter an die "Käsegrafen Moosbrugger" blieb dieses zentrale Stück des einstigen Königshofes völlig unverbaut bis 1938 in deren Besitz. Allerdings: archäologische Spuren wurden weder gesucht noch gefunden.