Diskussion:Regionalwährung im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Rücktausch in Euro ===
=== Rücktausch in Euro ===
Den etwaigen anfallenden Kosten bei einem Rücktausch der Regiogeldscheine steht ein beträchtlicher und zuverlässiger Werbenutzen für Betriebe gegenüber, da diese Kosten erst wirksam werden, wenn die Einnahmen bereits getätigt wurden (100% Nutzen aus Marketing). Wichtig ist die Freiwilligkeit: der Betrieb kann z.B. verlangen, dass bei größeren Summen nur ein gewisser Betrag in Regionalwährung gezahlt werden kann oder wie mit dem Wechselgeld verfahren wird – es ist letztlich immer eine Frage der Aushandlung zwischen Kunde und Geschäft.
Den etwaigen anfallenden Kosten bei einem Rücktausch der Regiogeldscheine steht ein beträchtlicher und zuverlässiger Werbenutzen für Betriebe gegenüber, da diese Kosten erst wirksam werden, wenn die Einnahmen bereits getätigt wurden (100% Nutzen aus Marketing). Wichtig ist die Freiwilligkeit: der Betrieb kann z.B. verlangen, dass bei größeren Summen nur ein gewisser Betrag in Regionalwährung gezahlt werden kann oder wie mit dem Wechselgeld verfahren wird – es ist letztlich immer eine Frage der Aushandlung zwischen Kunde und Geschäft.
=== Vereinsförderungen ===
Gemeinden bezahlen Vereinsförderungen in Regionalwährung aus, damit Vereine angehalten sind die Förderungen wiederum bei den beteiligten Betrieben in der Region auszugeben. Die Argumentation ist klar: Auf Fördermittel hat der Verein kein Anrecht, sie sind eine Förderung durch die Gemeinde, die diese an Bedingungen knüpfen kann. Gemeindeförderungen sind in der Regel nur ein Teil des Vereinsbudgets. Je nach Tätigkeitsgebiet des Vereins gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Region die entsprechenden Anbieter zu finden. Vereinbarungen über die Höhe des Förderanteils sind Gemeindesache. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass die Vereinsförderung um die Rücktauschgebühr aufgestockt wird, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Leistungen nicht in Regionalgeld hätte beziehen können (z.B. Musikinstrumente). Damit ist der Verein in der Pflicht, sein Möglichstes für einen regionalen Einkauf zu tun, aber erleidet trotzdem keine finanziellen Einbussen, falls das nicht möglich sein sollte. Andererseits können Vereine ihre Regiogeldscheine auch an Vereinsmitglieder weitergeben.
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