Diskussion:Regionalwährung im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Walgaugespräch Regionalwährung 1-1.jpg|miniatur|250px|Vortrag Regionalwährung]]
Auf mich wirkt das Dossier, als wenn der Walgauer bereits umgesetzt ist...
Ist das so? Und wenn nicht: Wann ist eine Einführung des Walgauers realistisch?
=== Mehrwert für den einzelnen Betrieb ===
=== Mehrwert für den einzelnen Betrieb ===
Die Betriebe werden über dieses System direkt beworben. Sie erhalten ein funktionierendes Kundenbindungs- und Marketinginstrument. Dies wird durch einen eigenen Einkaufsführer, die Onlineplattform mit Inseratemodul  und die monatliche Werbemöglichkeit bei der Aboausgabe ermöglicht.
Die Betriebe werden über dieses System direkt beworben. Sie erhalten ein funktionierendes Kundenbindungs- und Marketinginstrument. Dies wird durch einen eigenen Einkaufsführer, die Onlineplattform mit Inseratemodul  und die monatliche Werbemöglichkeit bei der Aboausgabe ermöglicht.
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Gemeinden bezahlen Vereinsförderungen in Regionalwährung aus, damit Vereine angehalten sind die Förderungen wiederum bei den beteiligten Betrieben in der Region auszugeben. Die Argumentation ist klar: Auf Fördermittel hat der Verein kein Anrecht, sie sind eine Förderung durch die Gemeinde, die diese an Bedingungen knüpfen kann. Gemeindeförderungen sind in der Regel nur ein Teil des Vereinsbudgets. Je nach Tätigkeitsgebiet des Vereins gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Region die entsprechenden Anbieter zu finden. Vereinbarungen über die Höhe des Förderanteils sind Gemeindesache. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass die Vereinsförderung um die Rücktauschgebühr aufgestockt wird, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Leistungen nicht in Regionalgeld hätte beziehen können (z.B. Musikinstrumente). Damit ist der Verein in der Pflicht, sein Möglichstes für einen regionalen Einkauf zu tun, aber erleidet trotzdem keine finanziellen Einbussen, falls das nicht möglich sein sollte. Andererseits können Vereine ihre Regiogeldscheine auch an Vereinsmitglieder weitergeben.
Gemeinden bezahlen Vereinsförderungen in Regionalwährung aus, damit Vereine angehalten sind die Förderungen wiederum bei den beteiligten Betrieben in der Region auszugeben. Die Argumentation ist klar: Auf Fördermittel hat der Verein kein Anrecht, sie sind eine Förderung durch die Gemeinde, die diese an Bedingungen knüpfen kann. Gemeindeförderungen sind in der Regel nur ein Teil des Vereinsbudgets. Je nach Tätigkeitsgebiet des Vereins gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Region die entsprechenden Anbieter zu finden. Vereinbarungen über die Höhe des Förderanteils sind Gemeindesache. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass die Vereinsförderung um die Rücktauschgebühr aufgestockt wird, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Leistungen nicht in Regionalgeld hätte beziehen können (z.B. Musikinstrumente). Damit ist der Verein in der Pflicht, sein Möglichstes für einen regionalen Einkauf zu tun, aber erleidet trotzdem keine finanziellen Einbussen, falls das nicht möglich sein sollte. Andererseits können Vereine ihre Regiogeldscheine auch an Vereinsmitglieder weitergeben.
=== International ausgerichtete Betriebe, die nicht in regionale Kreisläufe eingebunden sind ===
Solche Betriebe können sich am System durch Regiogeldscheinkäufe z.B. für Betriebsfeiern und Jubiläen (bis 186 Euro pro Jahr und MitarbeiterIn steuerfrei) beteiligen und so einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls in die Region einbringen.

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