Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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:: 1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.
:: 1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.


:: 2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Wenn die Standortgemeinde Kosten hat, die nicht direkt in die Investitionskosten eingerechnet werden können (z.B. zur Verfügung gestellte Fläche), die aber andererseits auch nicht den jährlichen Abgang belasten sollen (bspw. durch eine regelmässige Pacht), so können diese im Rahmen des 1/14 Anteils der Standortgemeinde an der regionalen Hälfte der Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.
:: 2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Wenn die Standortgemeinde Kosten hat, die nicht direkt in die Investitionskosten eingerechnet werden können (z.B. zur Verfügung gestellte Fläche), die aber andererseits auch nicht den jährlichen Abgang belasten sollen (bspw. durch eine regelmäßige Pacht), so können diese im Rahmen des 1/14 Anteils der Standortgemeinde an der regionalen Hälfte der Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.


:: 3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
:: 3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:


{| class="wikitable"
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! Kriterium !! Anteil  
! Kriterium !! Datengrundlage !! Anteil  
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| Einwohnerzahl der Gemeinde || 33,3%
| Einwohnerzahl der Gemeinde || Verwaltungszählung Vorjahr || 33,3%
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| Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde || 33,3%
| Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde || Nettoertragskraft Vorjahr || 33,3%
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| Distanz der Gemeinde zur Infrastruktur || 33,3%
| Distanz der Gemeinde zur Infrastruktur || Kilometer im Durchschnitt aller Wohngebäude || 33,3%
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| Summe || 100%
| ||  || 100%
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:: Die finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst sich an der Nettoertragskraft einer Gemeinde, der Faktor ‚Distanz‘ wird nach der Fahrzeit bemessen (Durchschnitt der Fahrtzeiten von jedem Wohngebäude einer Gemeinde zum Objekt der Finanzierung).


:: 4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
:: 4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
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: Das lässt sich noch nicht genau beziffern, weil insbesondere die Fördermittel noch nicht bekannt sind. Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.  
: Das lässt sich noch nicht genau beziffern, weil insbesondere die Fördermittel noch nicht bekannt sind. Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.  


: Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss, der jetzt getroffen werden muss, ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.
: Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.


: Was jedoch bereits gezeigt werden kann ist die prozentuale Verteilung der Investitionskosten auf die Walgau-Gemeinden im Falle des Walgaubads in Nenzing:
: Nachdem die Grundsatzbeschlüsse mit überzeugender Mehrheit gefasst wurden, liegt nun – mit Stand 26. Okt. 2013 – eine Absichtserklärung des Landes vor, Eine Gesamtinvestition mit Kostendach 6 Mio € mit insgesamt 1.822.000 € zu unterstützen, wofür verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden müssen. Das Land Vorarlberg honoriert damit die außerordentlichen Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit, die bei diesem Projekt sichtbar sind. Eine endgültige Zusage kann es erst geben, wenn die neu zu gründende Gesellschaft ein konkretes Förderansuchen stellt, welches als Grundlage für einen Regierungsbeschluss dienen kann.
Damit ist für die Gemeinden nun der konkrete Kostenrahmen ersichtlich, um einen zweiten, endgültigen Beschluss zu fällen.
 
: Was bereits gezeigt werden kann ist die prozentuale Verteilung der Investitionskosten auf die Walgau-Gemeinden im Falle des Walgaubads in Nenzing:
 
{| class="wikitable center"
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! Gemeinde !! Ew 2012 !! Ew 2012 (%) !! Nettoertragskraft im Vergleich zum Regions-Ø !! Ø Wegstrecke zum Walgaubad (% vom Walgau-Durchschnitt) !! Ew gewichtet nach Entfernung !! Finanzierungsanteil Investition Walgaubad
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| Bludesch || 2'219 || 5,9% || 106% || 51.40% || 4'320 || 3.52%
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| Bürs || 3'098 || 8,3% || 110% || 148.80% || 2'083 || 3.62%
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| Düns || 386 || 1,0% || 124% || 105.10% || 367 || 0.51%
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| Dünserberg || 149 || 0,4% || 130% || 166.20% || 90 || 0.18%
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| Frastanz || 6'247 || 16,7% || 88% || 113.60% || 5'501 || 7.13%
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| Göfis || 3'095 || 8,3% || 93% || 136.50% || 2'267 || 3.44%
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| Ludesch || 3'363 || 9,0% || 89% || 128.00% || 2'627 || 3.72%
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| Nenzing || 5'993 || 16,0% || 116% || 38.60% || 15'53 || 61.11%
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| Nüziders || 4'881 || 13,0% || 90% || 133.50% || 3'656 || 5.38%
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| Röns || 317 || 0,8% || 122% || 70.80% || 448 || 0.47%
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| Satteins || 2'550 || 6,8% || 98% || 84.20% || 3'028 || 3.29%
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| Schlins || 2'274 || 6,1% || 96% || 46.20% || 4'927 || 3.68%
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| Schnifis || 767 || 2,0% || 116% || 95.20% || 806 || 1.02%
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| Thüringen || 2'160 || 5,8% || 111% || 81.50% || 2'651 || 2.94%
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(einfügen: Grafik)
(einfügen: Grafik)


'' Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''
'' Frage: Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''


: Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten muss im Rahmen der Detailplanung eine klare Regelung entwickelt werden.
: Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten muss im Rahmen der Detailplanung eine klare Regelung entwickelt werden.


'' Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
'' Frage: Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
 
: Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze.
 
: Von vornherein stand fest, dass für die Grundfläche keine laufende Pacht berechnet wird, denn das würde nur den jährlichen Abgang erhöhen. Es wurde zwischen den 14 Gemeinden diskutiert, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Das betrifft jedoch genauso die Flächen der Unteren Au in Frastanz. Die Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass Nenzing für das zur Verfügung stellen des Baugrund mit einer symbolischen Pacht von 1 € pro Jahr entschädigt wird. Dieselbe symbolische Entschädigung erhält Frastanz für das Zur-Verfügung-stellen der Badeanlage Untere Au. Dies wurde in den Entwürfen zu den Bestands- und Betreiberverträgen festgehalten, die die neu zu gründende Gesellschaft mit den Gemeinden abschließen muss.
 
'' Frage: Wird bei der Übernahme der Bäder in die gemeinsame Gesellschaft der Restbuchwert der Anlagen berücksichtigt?''


: Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze. Für die Grundfläche wird keine lfd. Miete berechnet, denn das würde nur den Abgang erhöhen.  
: Der ausgewiesene Restbuchwert des Naturfreibads Untere Au beträgt knapp 700.000 €. Im Walgaubad Nenzing dürfte er nicht viel niedriger liegen, da erst in den letzten Jahren der Kinderbereich für 400.000 € saniert wurde und einige weitere Anlageteile bei der Sanierung wiederverwendet werden.


: Es muss zwischen den 14 Gemeinden diskutiert werden, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Das betrifft jedoch genauso die Untere Au in Frastanz und – in Absprache mit der Eigentümergemeinde Feldkirch – das Schwimmbad Felsenau.
: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmässig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.


'' Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''


: Diese Ansicht ist so keinesfalls richtig, denn die Gemeinde Nenzing hat vor 40 Jahren für 5,5 Mio. Euro (hochgerechnet auf heutige Zahlen) ein Freibad gebaut und 25 Jahre den jährlichen Abgang getragen – einige Jahre wurde sie dabei von den RFI- Gemeinden unterstützt, aber den Löwenanteil hat Nenzing allein gestemmt. In den letzten 10 Jahren wurden 867.000 € Euro investiert, darunter ca. 400.000 Euro in einen neuen Kleinkinder-Bereich.  
: Diese Ansicht ist so keinesfalls richtig, denn die Gemeinde Nenzing hat vor 40 Jahren für 5,5 Mio. Euro (hochgerechnet auf heutige Zahlen) ein Freibad gebaut und 25 Jahre den jährlichen Abgang getragen – einige Jahre wurde sie dabei von den RFI- Gemeinden unterstützt, aber den Löwenanteil hat Nenzing allein gestemmt. In den letzten 10 Jahren wurden 867.000 € Euro investiert, darunter ca. 400.000 Euro in einen neuen Kleinkinder-Bereich.  


: Nun muss die technische Einrichtung (Becken und Wassertechnik) erneuert werden. Solche Investitionen fallen in einem Naturbadesee nicht an (in der Felsenau wurde in die Wasseraufbereitungsanlage 120.000€ investiert). an. Derartige Anlagen veralten irgendwann und können dann auch nicht mehr repariert werden, sie müssen ausgetauscht werden Deswegen kommt es nun zu diesem großen Investitionsvolumen, das die Gemeinde Nenzing allein nicht mehr tragen kann.
: Da in der Region Diskussionen über den Erhaltungszustand der Bäder und die getätigten Investitionen sowie über die jährlich entstehenden Kosten entbrannt sind, erhielten wir von den Gemeinden Frastanz und Nenzing folgende Zusammenstellungen:


: Allein das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Dieser sollte sich durch eine entsprechende Sanierung deutlich verringern.
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! Frastanz !! 2005 !! 2006 !! 2007 !! 2008 !! 2009 !! 2010 !! 2011 !! 2012 !! Summe !! Ø pro Jahr
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| Reparatur / Instandhaltung Untere Au || € 26.662 || € 33.906 || € 55.952 || € 55.340 || € 73.221 || € 94.185 || € 76.794 || € 80.983 || € 497.043 || € 62.130
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| Investitionen Untere Au || € 21.725 || € 73.519 || € 3.347 || € 37.961 || € 55.460 || € 30.840 || € 31.865 || € 3.339 || € 258.056 || € 32.257
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| Beitrag Felsenau (Investition und lfd. Abgang) || € 47.792 || € 43.169 || € 90.203 || € 75.885 || € 64.765 || € 52.398 || € 69.292 || € 48.935 || € 485.439 || € 60.680
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'' Warum sollen wir für das Walgaubad in Nenzing bezahlen, obwohl wir doch in Frastanz selber zwei Bäder haben? Es wird ja wohl keine Folgeprojekte geben, es geht doch eigentlich nur um eine Lösung für das Bad in Nenzing. ''
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! Nenzing: Investitionen in das Walgaubad seit dem Jahr 2000 !!
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| Fahrradständer || € 2.802,00
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| Sturmschaden Grenzzaun || € 8.793,41
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| Wasseraufbereitung Kinderbecken || € 9.024,37
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| Neue Geräte Kinderspielplatz || € 7.457,83
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| Kücheneinrichtung Neuanschaffung || € 2.165,29
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| Betonplatten Ersatz || € 9.087,00
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| Zutrittskontrolle Erweiterung || € 8.706,21
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| Kücheneinrichtung Neuanschaffung || € 2.262,89
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| Kücheneinrichtung Neuanschaffung || € 3.997,01
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| Sanierung der Chlorgasanlage || € 14.733,00
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| Baumeisterarbeiten Kleinkindbereich || € 110.319,26
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| Edelstahlbecken Kleinkindbereich || € 133.086,00
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| Wasseraufbereitungsanlage Kleinkindbereich || € 74.841,23
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| Sanitär Installationen || € 17.406,00
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| Neue Trennwände || € 5.130,00
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| Elektroinstallationen || € 8.833,00
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| Kanalanschluss Schwimmbad || € 50.000,00
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| Schwarzdecker und Spenglerarbeiten || € 9.675.00
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| Konzepte, Studien und Gutachten für Sanierung || € 110.810,00
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| Umrüstung Wärmepumpe Axima || € 82.000,00
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| Steuerungsgerät || € 30.537,00
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| Umzäunung, Erdarbeiten, Rasenerneuerung und sonstige Kosten nach Hochwasser 2005 || € 130.000,00
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| Bodenreinigungsgerät || € 12.980,00
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| Spindel- Mäher || € 6.000,00
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| Anzeigetafel || € 2.118,17
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| Chip System || € 1.311,54
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| Rep. Wärmepumpe || € 9.985,86
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| Kioskeinrichtung || € 3.540,00
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| SUMME der Investititionen 2000 bis 2012 || € 867.602,07
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: Nun muss im Walgaubad die technische Einrichtung (Becken und Wassertechnik) erneuert werden. Solche Investitionen fallen in einem Naturbadesee nicht an. an. Derartige Anlagen veralten irgendwann und können dann auch nicht mehr repariert werden, sie müssen ausgetauscht werden Deswegen kommt es nun zu diesem großen Investitionsvolumen, das die Gemeinde Nenzing allein nicht mehr tragen kann. In der Felsenau wurde in die Wasseraufbereitungsanlage 120.000€ investiert
 
''Frage aus Frastanz: Warum sollen wir für das Walgaubad in Nenzing bezahlen, obwohl wir doch in Frastanz selber zwei Bäder haben? Es wird ja wohl keine Folgeprojekte geben, es geht doch eigentlich nur um eine Lösung für das Bad in Nenzing. ''


: Es gibt im Vorstand der Regio Im Walgau den Konsens, dass es keine Einzellösung für das Walgaubad in Nenzing geben kann.  
: Es gibt im Vorstand der Regio Im Walgau den Konsens, dass es keine Einzellösung für das Walgaubad in Nenzing geben kann.  


: Daher werden die beiden Bäder in Frastanz zukünftig sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten (Betriebsabgang und Instandhaltungen) berücksichtigt. Da der jährliche Betriebsabgang für das Freibad Felsenau und das Naturbad Untere Au im Verhältnis der tatsächlichen Nutzerzahlen auf alle Walgau Gemeinden aufgeteilt wird, kann von einer wesentlichen Reduktion dieser Kosten für die Marktgemeinde Frastanz ausgegangen werden. Und bei zukünftigen Investitionen in einem der Frastner Bäder findet eine Reduktion der Kosten um ca. 42,6% % für die Standortgemeinde Frastanz statt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Investitionskosten der Gemeinde Frastanz am Walgaubad Nenzing über die Reduktion der jährlichen Betriebsabgänge für Frastanz finanziert werden kann. Es ist daher durch die Mitfinanzierung der anderen Gemeinden für Frastanz bei diesem Projekt ein Ausgleich gegeben.
: Daher werden die beiden Bäder in Frastanz zukünftig sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten (Betriebsabgang und Instandhaltungen) berücksichtigt. Dafür soll eine gemeinsame Gesellschaft gegründet werden, die Walgauer Freizeit- und Infrastruktur GmbH‘ (WFI). Da der jährliche Betriebsabgang für das Freibad Felsenau und das Naturbad Untere Au im Verhältnis der tatsächlichen Nutzerzahlen auf alle Walgau Gemeinden aufgeteilt wird, kann von einer wesentlichen Reduktion dieser Kosten für die Marktgemeinde Frastanz ausgegangen werden. Und bei zukünftigen Investitionen in einem der Frastner Bäder findet eine Reduktion der Kosten um ca. 42,6% % für die Standortgemeinde Frastanz statt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Investitionskosten der Gemeinde Frastanz am Walgaubad Nenzing über die Reduktion der jährlichen Betriebsabgänge für Frastanz finanziert werden kann. Es ist daher durch die Mitfinanzierung der anderen Gemeinden für Frastanz bei diesem Projekt ein Ausgleich gegeben.


'' Frastanz hat vor ein paar Jahren erst ein Hallenbad schließen müssen und soll nun in Nenzing mitzahlen? ''
''Weitere Frage aus Frastanz: Die Gemeinde Frastanz hat vor ein paar Jahren erst ein Hallenbad schließen müssen und soll nun in Nenzing mitzahlen? ''


: In Frastanz wurde vor 4 Jahren das Hallenbad Maria Ebene geschlossen, da es mit einem Aufwand von ca. 350.000 (ohne Becken) saniert hätte werden müssen. Damals betrug der Betriebsabgang 60.000 € oder 10 € pro Besucher. Zudem gehört das Gebäude den Schwestern des Bernardaheims. Da die Zukunft des Bernardaheims (Altersdurchschnitt über 85 Jahre) ungewiss ist, hätten nach der Sanierung u.a. auch noch weitere Kosten zum Erwerb des Bades anfallen können. Dies führte zu der Entscheidung in der Gemeindevertretung, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde.
: In Frastanz wurde vor 4 Jahren das Hallenbad Maria Ebene geschlossen, da es mit einem Aufwand von ca. 350.000 (ohne Becken) saniert hätte werden müssen. Damals betrug der Betriebsabgang 60.000 € oder 10 € pro Besucher. Zudem gehört das Gebäude den Schwestern des Bernardaheims. Da die Zukunft des Bernardaheims (Altersdurchschnitt über 85 Jahre) ungewiss ist, hätten nach der Sanierung u.a. auch noch weitere Kosten zum Erwerb des Bades anfallen können. Dies führte zu der Entscheidung in der Gemeindevertretung, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde.
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'' Frage: Welche Investitionen sind wirklich nötig? Wird es künftig klare Vereinbarungen geben, welche Investitionsbeiträge in den einzelnen Bädern gemeinsam entschieden werden müssen? ''
'' Frage: Welche Investitionen sind wirklich nötig? Wird es künftig klare Vereinbarungen geben, welche Investitionsbeiträge in den einzelnen Bädern gemeinsam entschieden werden müssen? ''


: Wenn es eine gemeinsame regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur geben soll, an deren Finanzierung sich alle Gemeinden beteiligen, dann müssen auch größere Investitionsentscheidungen im Konsens getroffen werden. Wer mit zahlt, entscheidet auch  mit. Das muss in der neu zu schaffenden Organisationsstruktur berücksichtigt werden. Dies hängt aber schlussendlich von der Organisationsstruktur bzw. was als Investitionen bzw. Instandhaltungen definiert wird.
: Wenn es eine gemeinsame regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur geben soll, an deren Finanzierung sich alle Gemeinden beteiligen, dann müssen auch größere Investitionsentscheidungen im Konsens getroffen werden. Wer mit zahlt, entscheidet auch  mit. Das wird in der neu zu schaffenden Organisationsstruktur berücksichtigt. Im Entwurf der Finanzierungsvereinbarung ist festgehalten: „Unter Neuinvestitionen sind jedenfalls auch Ersatz- und Großreparaturen ab einer Einzelmaßnahme von € 100.000,00 zu verstehen. Ab dieser Summe gelangen die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Entscheidungsmechanismen (oder –zuständigkeiten) zur Anwendung.“
 
: Die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen sehen folgende Entscheidungsbefugnisse vor:
* bis 5.000 € im Einzelfall  und bis 50.000 € jährlich entscheidet der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin
* bis 90.000 € im Einzelfall und 150.000 € jährlich entscheidet der von der Gesellschaft zu bestellende Aufsichtsrat
* bis 200.000 € im Einzelfall und 300.000 € jährlich entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit
* bis 400.000 € im Einzelfall und 500.000 € jährlich entscheidet die Gesellschafterversammlung mit Dreiviertel- Mehrheit
* ab 400.000 € im Einzelfall und 500.000 € jährlich benötigt die Gesellschafterversammlung Einstimmigkeit


'' Frage: 6 Mio Kostendach – klappt das? (normalerweise ja eher nicht bei Großinvestitionen) ''
'' Frage: 6 Mio Kostendach – klappt das? (normalerweise ja eher nicht bei Großinvestitionen) ''


: Auf der Basis von eingeholten Angeboten, Kostenschätzungen sowie Erfahrungswerten von anderen Anlagen wird von einer Netto-Investitionssumme von 6 Mio. Euro ausgegangen. Das ist eine einstimmig gefasste Vorgabe. Die Kostenschätzungen beinhalten ausreichend Puffer. Die Erneuerung von Wasserbecken und Technik wird nach einem Kostenvoranschlag von 2012 auf 4,5 Mio € geschätzt, die weiteren 1,5 Mio Euro stehen für bauliche Maßnahmen und die Ausstattung zur Verfügung. Es darf allerdings beim Ausbau des Bades mit Geräten usw. nicht zu einem ‚Wunschkonzert‘ kommen. Hier muss auch der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads in disziplinierter Weise durchgeführt werden. Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.
: Auf der Basis von eingeholten Angeboten, Kostenschätzungen sowie Erfahrungswerten von anderen Anlagen wird von einer Netto-Investitionssumme von 6 Mio. Euro ausgegangen. Das ist eine einstimmig gefasste Vorgabe. Die Kostenschätzungen beinhalten ausreichend Puffer. Die Erneuerung von Wasserbecken und Technik wird nach einem Kostenvoranschlag von 2012 auf 4,5 Mio € geschätzt, die weiteren 1,5 Mio Euro stehen für bauliche Maßnahmen und die Ausstattung zur Verfügung. Es darf allerdings beim Ausbau des Bades mit Geräten usw. nicht zu einem ‚Wunschkonzert‘ kommen.  
 
: Der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads wurde disziplinierter Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen wurden gemeinsam mit dem für die Grobplanung beauftragten Architekten in ein Gesamtprojekt überführt. Das Architekturbüro Pichler hat für dieses Projekt eine Kostenschätzung in Höhe von knapp 6 Mio € abgegeben. Da die neu zu gründende Gesellschaft Vorsteuer-abzugsfähig sein wird, entspricht die Netto- der Bruttosumme. In der Schätzung ist ein Puffer von 5% enthalten, wobei manche Kosten erst kalkuliert werden können, wenn die Planungen weiter gediehen sind (z.B. Wahl des Eintrittssystems).
 
Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.


=== Die Verteilung der Betriebskosten ===
=== Die Verteilung der Betriebskosten ===
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