Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
: Die daran anschließende Frage, inwieweit bei derartigen regionalen Projekten grundsätzlich vergangene Investitionen berücksichtigt werden können, kann man analog zu einem anderen regionalen Projekt diskutieren: dem gemeinsamen Hochwasserverband Untere Ill. Auch hier gab es im Vorfeld ausführliche Diskussionen, wie sich bestehende Maßnahmen auf den Verteilungsschlüssel auswirken sollten. Insbesondere Nenzing hatte nach dem Hochwasser 2005 insg. 3.6 Mio € in den Hochwasserschutz investiert und damit ‚seine Hausaufgaben gemacht‘. Ein Illverband wäre aber nicht zustande gekommen, wenn jede Gemeinde ihre Investitionen aus der Vergangenheit auf zukünftige Maßnahmen hätte anrechnen wollen. Trotzdem ist die Gemeinde dem Illverband beigetreten und bezahlt ihren Anteil an den künftigen Maßnahmen wie jede andere Gemeinde auch, auch wenn die Schutzmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet anderer Gemeinden liegen und auch in erster Linie anderen Gemeinden, insbesondere den ‚Unterliegern‘, zugutekommen.


'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
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''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?''
''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?''


: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, das jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden.
: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, dass jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden. Durch diese weisungsgebundene Vertretung halten die Gemeindevertretungen jederzeit das Heft des Handelns in ihren Händen.


: Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet:
: Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet: