Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

K
 
(14 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 25: Zeile 25:


: Bis zur Sommerpause 2013 fassten alle Gemeinden folgenden Grundsatzbeschluss zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Bäder in der Region:
: Bis zur Sommerpause 2013 fassten alle Gemeinden folgenden Grundsatzbeschluss zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Bäder in der Region:
: „Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden . Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
: „Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“


: Dabei wurde in den Gemeindevertretungen folgendermaßen abgestimmt:  
: Dabei wurde in den Gemeindevertretungen folgendermaßen abgestimmt:  
Zeile 41: Zeile 41:
|Dünserberg || 9 || 0
|Dünserberg || 9 || 0
|-
|-
|Frastanz || 26 || 2
|Frastanz || 25 || 2
|-
|-
|Göfis || 24 || 0
|Göfis || 24 || 0
Zeile 125: Zeile 125:
* Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.
* Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.


* Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.:
* Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.  


: Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
: Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
Zeile 185: Zeile 185:
:: 1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.
:: 1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.


:: 2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Wenn die Standortgemeinde Kosten hat, die nicht direkt in die Investitionskosten eingerechnet werden können (z.B. zur Verfügung gestellte Fläche), die aber andererseits auch nicht den jährlichen Abgang belasten sollen (bspw. durch eine regelmäßige Pacht), so können diese im Rahmen des 1/14 Anteils der Standortgemeinde an der regionalen Hälfte der Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.
:: 2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.


:: 3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
:: 3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
Zeile 203: Zeile 203:


:: 4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
:: 4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
''Frage: Gilt dieser Finanzierungsschlüssel grundsätzlich bei allen Projekten der Freizeit-Infrastruktur?''
: Dieser Schlüssel soll im Grundsatz immer gelten, weil er als fair empfunden wird. Deshalb wurde er im Entwurf zu einer allgemeinen Finanzierungsvereinbarung formuliert und nicht in die Bestands- und Betreiberverträge für die einzelnen Bäder eingebracht. Damit bekräftigen die Regio Im Walgau und die beteiligten Gemeinden ihren Willen, dieses Vorgehen auch künftig zu wählen.


'' Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen? ''
'' Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen? ''


: Das lässt sich noch nicht genau beziffern, weil insbesondere die Fördermittel noch nicht bekannt sind. Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.  
: Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.  


: Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.
: Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.


: Nachdem die Grundsatzbeschlüsse mit überzeugender Mehrheit gefasst wurden, liegt nun – mit Stand 26. Okt. 2013 – eine Absichtserklärung des Landes vor, Eine Gesamtinvestition mit Kostendach 6 Mio € mit insgesamt 1.822.000 € zu unterstützen, wofür verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden müssen. Das Land Vorarlberg honoriert damit die außerordentlichen Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit, die bei diesem Projekt sichtbar sind. Eine endgültige Zusage kann es erst geben, wenn die neu zu gründende Gesellschaft ein konkretes Förderansuchen stellt, welches als Grundlage für einen Regierungsbeschluss dienen kann.  
: Nachdem die Grundsatzbeschlüsse mit überzeugender Mehrheit gefasst wurden, liegt nun – mit Stand 26. Okt. 2013 – eine Absichtserklärung des Landes vor, Eine Gesamtinvestition mit Kostendach 6 Mio. € mit insgesamt 1.822.000 € zu unterstützen, wofür verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden müssen. Das Land Vorarlberg honoriert damit die außerordentlichen Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit, die bei diesem Projekt sichtbar sind. Eine endgültige Zusage kann es erst geben, wenn die neu zu gründende Gesellschaft ein konkretes Förderansuchen stellt, welches als Grundlage für einen Regierungsbeschluss dienen kann.  
Damit ist für die Gemeinden nun der konkrete Kostenrahmen ersichtlich, um einen zweiten, endgültigen Beschluss zu fällen.  
Damit ist für die Gemeinden nun der konkrete Kostenrahmen ersichtlich, um einen zweiten, endgültigen Beschluss zu fällen.  


Zeile 252: Zeile 256:
'' Frage: Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''
'' Frage: Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''


: Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten muss im Rahmen der Detailplanung eine klare Regelung entwickelt werden.
: Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten sind im Rahmen der Detailplanung klare Regelungen entwickelt worden.


'' Frage: Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
'' Frage: Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
Zeile 258: Zeile 262:
: Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze.  
: Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze.  


: Von vornherein stand fest, dass für die Grundfläche keine laufende Pacht berechnet wird, denn das würde nur den jährlichen Abgang erhöhen. Es wurde zwischen den 14 Gemeinden diskutiert, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Das betrifft jedoch genauso die Flächen der Unteren Au in Frastanz. Die Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass Nenzing für das zur Verfügung stellen des Baugrund mit einer symbolischen Pacht von 1 € pro Jahr entschädigt wird. Dieselbe symbolische Entschädigung erhält Frastanz für das Zur-Verfügung-stellen der Badeanlage Untere Au. Dies wurde in den Entwürfen zu den Bestands- und Betreiberverträgen festgehalten, die die neu zu gründende Gesellschaft mit den Gemeinden abschließen muss.
: Von vornherein stand fest, dass für die Grundfläche keine laufende Pacht berechnet wird, denn das würde nur den jährlichen Abgang erhöhen. Es wurde zwischen den 14 Gemeinden diskutiert, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Die Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass Nenzing für das zur Verfügung stellen des Baugrund mit einer symbolischen Pacht von 1 € pro Jahr entschädigt wird.
 
: Das betrifft jedoch genauso die Flächen der Unteren Au in Frastanz. Dieselbe symbolische Entschädigung erhält Frastanz für das Zur-Verfügung-stellen der Badeanlage Untere Au. Dies wurde in den Entwürfen zu den Bestands- und Betreiberverträgen festgehalten, die die neu zu gründende Gesellschaft mit den Gemeinden abschließen muss.


'' Frage: Wird bei der Übernahme der Bäder in die gemeinsame Gesellschaft der Restbuchwert der Anlagen berücksichtigt?''
'' Frage: Wird bei der Übernahme der Bäder in die gemeinsame Gesellschaft der Restbuchwert der Anlagen berücksichtigt?''
Zeile 264: Zeile 270:
: Der ausgewiesene Restbuchwert des Naturfreibads Untere Au beträgt knapp 700.000 €. Im Walgaubad Nenzing dürfte er nicht viel niedriger liegen, da erst in den letzten Jahren der Kinderbereich für 400.000 € saniert wurde und einige weitere Anlageteile bei der Sanierung wiederverwendet werden.
: Der ausgewiesene Restbuchwert des Naturfreibads Untere Au beträgt knapp 700.000 €. Im Walgaubad Nenzing dürfte er nicht viel niedriger liegen, da erst in den letzten Jahren der Kinderbereich für 400.000 € saniert wurde und einige weitere Anlageteile bei der Sanierung wiederverwendet werden.


: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmässig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
 
: Die daran anschließende Frage, inwieweit bei derartigen regionalen Projekten grundsätzlich vergangene Investitionen berücksichtigt werden können, kann man analog zu einem anderen regionalen Projekt diskutieren: dem gemeinsamen Hochwasserverband Untere Ill. Auch hier gab es im Vorfeld ausführliche Diskussionen, wie sich bestehende Maßnahmen auf den Verteilungsschlüssel auswirken sollten. Insbesondere Nenzing hatte nach dem Hochwasser 2005 insg. 3.6 Mio € in den Hochwasserschutz investiert und damit ‚seine Hausaufgaben gemacht‘. Ein Illverband wäre aber nicht zustande gekommen, wenn jede Gemeinde ihre Investitionen aus der Vergangenheit auf zukünftige Maßnahmen hätte anrechnen wollen. Trotzdem ist die Gemeinde dem Illverband beigetreten und bezahlt ihren Anteil an den künftigen Maßnahmen wie jede andere Gemeinde auch, auch wenn die Schutzmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet anderer Gemeinden liegen und auch in erster Linie anderen Gemeinden, insbesondere den ‚Unterliegern‘, zugutekommen.  


'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
Zeile 343: Zeile 351:
| Kioskeinrichtung || € 3.540,00
| Kioskeinrichtung || € 3.540,00
|-
|-
| SUMME der Investititionen 2000 bis 2012 || € 867.602,07
| Summe der Investitionen 2000 bis 2012 || € 867.602,07
|}
|}


Zeile 375: Zeile 383:
: Der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads wurde disziplinierter Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen wurden gemeinsam mit dem für die Grobplanung beauftragten Architekten in ein Gesamtprojekt überführt. Das Architekturbüro Pichler hat für dieses Projekt eine Kostenschätzung in Höhe von knapp 6 Mio € abgegeben. Da die neu zu gründende Gesellschaft Vorsteuer-abzugsfähig sein wird, entspricht die Netto- der Bruttosumme. In der Schätzung ist ein Puffer von 5% enthalten, wobei manche Kosten erst kalkuliert werden können, wenn die Planungen weiter gediehen sind (z.B. Wahl des Eintrittssystems).
: Der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads wurde disziplinierter Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen wurden gemeinsam mit dem für die Grobplanung beauftragten Architekten in ein Gesamtprojekt überführt. Das Architekturbüro Pichler hat für dieses Projekt eine Kostenschätzung in Höhe von knapp 6 Mio € abgegeben. Da die neu zu gründende Gesellschaft Vorsteuer-abzugsfähig sein wird, entspricht die Netto- der Bruttosumme. In der Schätzung ist ein Puffer von 5% enthalten, wobei manche Kosten erst kalkuliert werden können, wenn die Planungen weiter gediehen sind (z.B. Wahl des Eintrittssystems).


Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.
: Da sich die Kostenschätzung beim jetzigen Planungsstand nur als Grobkalkulation durchführen lässt, wurde sie vom Architekten mit einer Bandbreite von +/- 20% veranschlagt. Es wird Aufgabe eines von den Gemeinden gemeinsam zu bestellenden und zu beaufsichtigenden Controllings sein, das Kostendach von 6 Mio € zu halten. Dazu braucht es sowohl eine Firma, die eine professionelle Kostenüberwachung betreibt (diese ist im Budget bereits enthalten) als auch fachlich qualifizierte Vertreter der Gemeinden, die diesen Prozess begleiten.
 
: Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.
 
''Frage: Könnte man zur Sicherheit nicht vertraglich regeln, dass Mehrkosten über die vereinbarten 6 Mio € hinaus von der Standortgemeinde getragen werden müssen?''
 
: Mit Gründung der WFI GmbH ist nicht mehr die Standortgemeinde der Bauträger, sondern die Gesellschaft aller Gemeinden, und die Zubauten befinden sich dann auch im Eigentum der Gesellschaft. Mit der Entscheidungsbefugnis geht auch die Verantwortung für das Controlling auf die Gesellschaft über, die Standortgemeinde investiert nicht mehr nach eigenem Gutdünken. Es liegt also an allen Gemeinden gemeinsam, das Kostendach einzuhalten oder entstehende Mehrkosten zu tragen (was sich vermutlich keine der beteiligten Gemeinden ans Revers heften will).


=== Die Verteilung der Betriebskosten ===
=== Die Verteilung der Betriebskosten ===
''Frage: Welche Betriebskosten fallen an? Kann man für die zu gründende Bädergesellschaft einen Businessplan aufstellen, um Gewissheit über die zukünftig zu erwartenden Kosten zu bekommen?''
: Das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Das Naturbad Untere Au verzeichnete im Jahredusrchschnitt 2005 – 2012 einen jährlichen Abgang in Höhe von 62.130,- €. Der Beitrag von Frastanz zur Felsenau betrug im selben Zeitraum jährlich 60.680,- €. In der Summe betrug der jährliche Betriebsabgang aller drei Bäder also 208.000 €.
: Für die kommenden Jahre lassen sich folgende Eckpunkte fixieren. Der jährliche Abgang des Walgaubads Nenzing sollte sich durch die Sanierung deutlich verringern, da die Attraktivität und damit die Besucherzahl steigt und die jährlichen Reparaturen der laufenden Technik entfallen (siehe Darstellung oben). Bezüglich des Personals ist man bestrebt, mit dem bestehenden Personal weiterzuarbeiten.
: Bei der Frage der Anzahl von (Hilfs-)Bademeistern ist man an gesetzliche Vorgaben gebunden. Dies richtet sich nach den vorhandenen Aktivitäten und muss bei der weiteren Planung mit berücksichtigt werden. Derzeit ist im Zentrum der verschiedenen Becken ein Bademeisterturm vorgesehen, der die größtmögliche Kontrolle mit wenigen Personen ermöglicht.
: Insbesondere soll von der Gesellschaft kein zusätzlicher Geschäftsführer für die Bäder eingestellt werden, die Arbeit soll von den bisher verantwortlichen Gemeindemitarbeitern weiter erledigt werden. Dasselbe Vorgehen ist auch für die weiteren Personalkosten vorgesehen, wobei die Entscheidungen dann bei der neu zu gründenden Bädergesellschaft liegen, an der alle Gemeinden beteiligt sind.
''Frage: Was passiert mit den bestehenden Verträgen? Sind sie ebenfalls Teil der neuen Vereinbarungen? Welche finanziellen Auswirkungen haben sie?''
: In Frastanz gibt es einen bestehenden Vertrag mit dem Freibad Felsenau, welcher die Teilung der laufenden Investitions- und Betriebskosten zwischen Frastanz und Feldkirch regelt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Stadt Feldkirch als Eigentümerin der Felsenau wird aktiv und handelt einen neuen Vertrag aus oder die neu zu gründende Gesellschaft steigt in die laufende Verpflichtung ein und die Gemeinde Frastanz verrechnet die entstehenden Kosten.
: Im Naturbad Untere Au besteht ein Brauereivertrag und ein Pachtvertrag für den Kiosk mit jährlicher Kündigung. Diese sollte die neu zu gründene Gesellschaft übernehmen und ggf. im kommenden Jahr einen neuen Vertrag abschließen.
: Die bestehenden Verträge von Nenzing (Pachtvertrag Kiosk, Marketingvertrag) können auf April 2014 gekündigt werden. Die neu zu gründende Gesellschaft wird dann neue Verträge aushandeln.
: Alle Verträge, die nicht gekündigt werden, werden den 14 Gemeindevertretungen bei der Beschlussfassung über die Gesellschaft und ihre Finanzierung vorgelegt.


'' Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt? ''
'' Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt? ''


: Der Verteilungsschlüssel für den Betriebsabgang sind die tatsächlichen Nutzerzahlen. Wie (in welchen Abständen und durch wen) sie erhoben werden, muss von den 14 Gemeinden in der Betreibergesellschaft festgelegt werden.  
: Der Verteilungsschlüssel für den Betriebsabgang sind die tatsächlichen Nutzerzahlen. Wie (in welchen Abständen und durch wen) sie erhoben werden, muss von den 14 Gemeinden in der Betreibergesellschaft festgelegt werden. Es gibt inzwischen einzelne Stimmen aus der Region, die für einen anderen Verteilungsschlüssel (z.B den Investitionsschlüssel) plädieren, die große Mehrheit findet jedoch eine Verteilung nach den tatsächlichen Nutzerzahlen am fairsten.


'' Und wer legt fest, was Betriebskosten sind? ''
'' Frage: Welche Möglichkeiten sind zur Erhebung der Nutzerzahlen derzeit in der Diskussion? ''


: Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. Vermutlich sollte eine Deckelung bei den Instandsetzungsarbeiten und bei den Investitionen eingeführt werden, ab der die Gemeinden automatisch befragt und von ihnen eine Zustimmung notwendig ist.  
: Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden, deren Ergebnisse als Grundlage für die Verteilung des Betriebsabgangs dienen.  


: Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt.
: Auch die Einführung einer gemeinsamen Karte für alle drei Walgau Bäder bzw. auch Kombinationen mit angrenzenden Badeanlagen (Waldbad Feldkirch, Val-Blue Bludenz) sind mitzudenken. Dabei muss auch die bestehende Bädermaxkarte mit Feldkirch und das gemeinsame Eintrittsystem Ntree berücksichtigt werden, die derzeit das Waldbad Giesingen in Feldkirch, das Schwimmbad Felsenau und das Naturbad Untere Au beinhaltet. Auch hier muss in der Detailplanung noch einige Arbeit geleistet werden, falls man sich beim Betriebsabgang wirklich ganz auf die Nutzerzahlen stützen will. Die Detailplanung ist Aufgabe der zu gründenden Gesellschaft, da die Ausgestaltung der Eintrittsysteme eng mit der Sanierung des Walgaubads verbunden ist und hier erst eine Grobplanung vorliegt.
 
''Frage: Ist daran gedacht, auch auswärtige Besucher am Bäderabgang zu beteiligen?''
 
: Dies ließe sich allenfalls über ein gestaffeltes Eintrittssystem erreichen, denn es ist kaum anzunehmen, dass Gemeinden außerhalb unserer Region auf der Grundlage von Besucherzählungen freiwillig an einer Abgangsfinanzierung beteiligen. Allerdings ist auch so ein Eintrittssystem mit einem erhöhten technischen und/oder organisatorischen Aufwand verbunden, denn es müsste dazu in der Lage sein, bei den Tageseintritten die Herkunft der Gäste zu berücksichtigen. Die Entwicklung eines für die Region geeigneten Eintrittsystems ist Aufgabe der neu zu gründenden Gesellschaft der 14 Gemeinden.


'' Frage: Welche Möglichkeiten sind zur Erhebung der Nutzerzahlen derzeit in der Diskussion? ''
''Frage: Und wer legt fest, was Betriebskosten sind? ''


: Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden.  
: Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. Im Entwurf der Finanzierungsvereinbarung wurde eine Deckelung bei den Instandsetzungsarbeiten und bei den Investitionen eingeführt. Unter Pkt. 2 heisst es: „Unter Neuinvestitionen sind jedenfalls auch Ersatz- und Großreparaturen ab einer Einzelmaßnahme von € 100.000,00 (exklusive Umsatzsteuer) zu verstehen. Über die Durchführung derartiger Investitionen (Maßnahmen) wird in den entsprechenden Gremien gemäß Gesellschaftsvertrag der Walgauer Freizeit und Infrastruktur GmbH nach den dort festgeschriebenen Zuständigkeiten entschieden.“ 


: Dabei ist auch die Einführung einer gemeinsamen Karte für alle drei Walgau Bäder bzw. auch Kombinationen mit angrenzenden Badeanlagen (Waldbad Feldkirch, Val-Blue Bludenz) zu bedenken. Dabei muss auch die bestehende Bädermaxkarte mit Feldkirch berücksichtigt werden, die derzeit das Waldbad Giesingen in Feldkirch, das Schwimmbad Felsenau und das Naturbad Untere Au beinhaltet. Auch hier muss in der Detailplanung noch einige Arbeit geleistet werden, falls man sich beim Betriebsabgang wirklich ganz auf die Nutzerzahlen stützen will.
: Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt.


=== Die Sanierung des Walgaubads ===
=== Die Sanierung des Walgaubads ===
Zeile 402: Zeile 441:


: In die Überlegungen zur konzeptionellen Ausrichtung aller drei Bäder muss auch die Frage nach den unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Bäder einfließen. Daher muss über sinnvolle Investitionen immer im Gesamtzusammenhang aller Bäder diskutiert werden.
: In die Überlegungen zur konzeptionellen Ausrichtung aller drei Bäder muss auch die Frage nach den unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Bäder einfließen. Daher muss über sinnvolle Investitionen immer im Gesamtzusammenhang aller Bäder diskutiert werden.
: Weitere Details und Vorschläge aus der Öffentlichkeit finden sich in den Ergebnissen der fünf Arbeitsgruppen, die über den Sommer hinweg an der zukünftigen Gestaltung des Walgaubads gearbeitet haben.


'' Frage: Die Sanierung ist eines, aber es braucht auch lfd. Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität – wie kann man den Betriebserfolg sichern und den Abgang möglichst gering halten? ''
'' Frage: Die Sanierung ist eines, aber es braucht auch lfd. Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität – wie kann man den Betriebserfolg sichern und den Abgang möglichst gering halten? ''


: In den Informationsveranstaltungen und Sitzngen der gemeindevertretungen wurde öfters die Meinung geäussert, man solle nicht von vornherein über den Abgang nachdenken, sondern sich darauf konzentrieren, die attraktiven Bäder so kostendeckend wie möglich zu führen (natürlich unter Beibehaltung familienfreundlicher Eintrittspreise). Es wird daher eine Arbeitsgruppe von Walgauer Bürgerinnen und Bürgern geben, die sich jetzt schon Gedanken über attraktive Angebote machen, um diese evtl. im Baukonzept berücksichtigen zu können. Ihre Ideen werden im Sommer in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und diskutiert.  
: In den Informationsveranstaltungen und Sitzungen der Gemeindevertretungen wurde öfters die Meinung geäußert, man solle nicht von vornherein über den Abgang nachdenken, sondern sich darauf konzentrieren, die attraktiven Bäder so kostendeckend wie möglich zu führen (natürlich unter Beibehaltung familienfreundlicher Eintrittspreise). Es hat daher eine Arbeitsgruppe von Walgauer Bürgerinnen und Bürgern gegeben, die sich jetzt schon Gedanken über attraktive Angebote machte, um diese evtl. im Baukonzept berücksichtigen zu können. Ihre Ideen werden noch in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und diskutiert.  


: Zu überlegen ist, ob und in welcher Form es eine gemeinsame Bäderkarte gibt und wie ein gemeinsames Marketing stattfindet. Da müssen auch die bestehenden Systeme berücksichtigt werden, insbesondere der Verbund von Frastanz mit Feldkirch. Auch das wird Gegenstand der Detailplanung sein, die mit den Grundsatzbeschlüssen der Gemeinden eingeläutet wird.
: Zu überlegen ist, ob und in welcher Form es eine gemeinsame Bäderkarte gibt und wie ein gemeinsames Marketing stattfindet. Da müssen auch die bestehenden Systeme berücksichtigt werden, insbesondere der Verbund von Frastanz mit Feldkirch. Auch das wird Gegenstand der weiteren Planung in der neuen Bädergesellschaft sein.


''Frage: Welche Erweiterungsmöglichkeiten bietet das neue Walgaubad?''
: Im Seniorenbereich ist derzeit ein beheizbarer Ruheraum für Randzeiten vorgesehen. Wenn derartige Angebte wirklich ausgebaut werden sollen, wie es einmal angedacht war, gibt es östlich von diesem Gebäude freien Raum für Zubauten.
''Frage: Was muss bei der Sanierung beachtet werden, dass das neue Walgaubad über den reinen Badebetrieb hinaus genutzt werden kann, um den Abgang so gering wie möglich zu halten?''
: Wichtig ist, dass auch die Möglichkeiten für Events in einem akzeptablen Umfang baulich vorgesehen werden. Allerdings ist aus Kostengründen nicht alles möglich. Eine Umnutzung beispielsweise, die im Winter das Eislaufen ermöglichen würde, benötigt einen zu hohen Aufwand und ist daher derzeit nicht vorgesehen.
: Die Gastronomie soll so ausgebaut werden, dass über den Kiosk auch der an das Walgaubad angrenzende Radweg mitbedient werden kann, ohne dass die Gäste Eintritt zu zahlen brauchen. Das wirkt sich positiv auf die Betriebskosten aus.
: Im Bestands- und Betreibervertrag wurde auf eine detaillierte Regelung zur Nutzung (etwa: „nur zum Badebetrieb zu nutzen“ oder eine ähnliche Formulierung) verzichtet, um sich nicht von vornherein die Möglichkeiten zu verbauen.
''Frage: Wie wird die künftige Energieversorgung des Walgaubads geregelt?''
: Als Heiztechnik sind Wärmepumpen vorgesehen, evtl. gekoppelt mit einer Photovoltaik-Anlage zur Bereitstellung des Stroms für die Pumpen. Die Arbeitsgruppe ‚Energie' hat sich dazu einige Gedanken gemacht. Das muss nun noch im Detail durchgerechnet werden, wenn die genauere Planung vorliegt (Beckengrössen mit Wassermengen, etc.), dann wird die Arbeitsgruppe noch einmal aktiv und rechnet das Ganze genau durch.


=== Die Organisationsstruktur ===
=== Die Organisationsstruktur ===
Zeile 414: Zeile 470:
'' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? ''
'' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? ''


: Eine Möglichkeit ist eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.  
: Die Regio Im Walgau hat folgende Organisationsstruktur ausgearbeitet: Es soll eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au gegründet werden. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.  


: Eine andere Möglichkeit ist der getrennte Betrieb der drei Bäder unter einem Dach, wobei die Dachorganisation über größere Investitionen, Bäderkarten, Mitarbeiterpool, gemeinsames Marketing, Abstimmung der Angebote etc. befinden könnte. Diese und evtl. auch weitere Varianten müssen im Rahmen der Detailplanung ausgelotet werden.  
: Die Organe der Gesellschaft sind Geschäftsführer und Generalversammlung, bei Bedarf wird ein Aufsichtsrat dazwischengeschaltet, der sich bspw. aus dem Kreis der Gesellschafter rekrutiert und ad personam gewählt wird. Der Gesellschaftsvertrag lässt dies als Option zu. Bei der Gesellschafterversammlung wird unterschieden, welche Inhalte mit einfacher Mehrheit und welche mit Dreiviertelmehrheit entschieden werden können und wo Einstimmigkeit herrschen muss, d.h. wo alle 14 Gemeinden zustimmen müssen.  


: Die Organisationsform soll auf jeden Fall so gewählt werden, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können.  
: Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurde so formuliert, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können. Durch die Struktur der Betreibergesellschaft ist die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden gewährleistet.  


: Nach derzeit vorliegenden Informationen erscheint die Gründung einer GmbH als zweckmäßig. Die Organe der Gesellschaft könnten neben der Geschäftsführung und der Generalversammlung auch ein allenfalls zu bestellender Aufsichtsrat bzw. Beiräte darstellen. Jedenfalls ist durch die Struktur der Betreibergesellschaft die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden zu gewährleisten. Auch die Standortgemeinden haben keine absolute Stimmenmehrheit und können in der gemeinsamen Bäderinfrastruktur nicht mehr frei schalten und walten, alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
: Insgesamt wurden für die kommenden Gemeindevertretungsbeschlüsse folgende vertragliche Vereinbarungen vorbereitet, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellen und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schaffen:


: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten müssen im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein. Üblicherweise sind wichtige Entscheidungen der Generalversammlung vorbehalten.  
: * Der Entwurf zu einem Gesellschaftvertrag.


: Benötigt wird eine vertragliche Vereinbarung, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellt und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Die Details der Organisationstruktur müssen noch erarbeitet werden (Was sind die Rechte und Pflichten? Wie wird abgestimmt? Was geschieht mit dem Personal der Bäder? Wie wird Feldkirch eingebunden? usw.)
: * Der Entwurf zu einer Finanzierungsvereinbarung
 
: * Für jedes Bad der Entwurf zu einem Bestands- und Betreibervertrag.


'' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? ''
'' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? ''
Zeile 430: Zeile 488:
: Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.
: Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.


''Frage: Was benötigt eine Gemeinde, um Mitglied in der neuen Gesellschaft zu werden?''
: Die Gemeinde zahlt eine Stammeinlage ein (Frastanz und Nenzing 7.000 € = 2 Stimmen, alle übrigen Regio-Gemeinden 3.750 € = 1 Stimme). Die Höhe der Stammeinlage ergab sich durch die Übernahme der früheren RFI-Gesellschaft, bei der verschiedene Gemeinden noch eine Einlage stehen haben.
''Frage: Wie lange ist man als Mitglied in der Gesellschaft gebunden?''
: Im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag ist dazu ausgeführt: „Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzukündigen.“ Diese Absicherung wurde verschiedentlich von Gemeindevertretungen gewünscht. Der Vorstand der Regio Im Walgau (die 14 Bürgermeister) geht jedoch davon aus, dass der regionale Konsens so stark ist, dass nach derzeitiger Lage diese Option nicht in Anspruch genommen wird, denn das würde weitere Fragen bzgl. der Qualität und Intensität der regionalen Zusammenarbeit aufwerfen.
: Ein Ausstieg aus der Gesellschaft führt dazu, dass die Gemeinde ab dem nächsten Geschäftsjahr nicht mehr an Betriebskosten oder evtl. anstehenden Investitionskosten beteiligt ist. Bereits beschlossene Investitionskosten müssen jedoch in voller Höhe getragen werden. Wenn eine Gemeinde kündigt, müssen ihre Anteile (Stammeinlage) von den anderen Gesellschaftern übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Durch diese Regelung im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag vermeidet man einen Automatismus, wenn sich die Verhältnisse ändern.
''Frage: Wenn Nenzing 60% der Mittel zur Sanierung des Walgaubads beisteuert, hat die Gemeinde dann auch einen größeren Stimmenanteil in der neuen Gesellschaft?''
: Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die beiden Standortgemeinden Nenzing und Frastanz über ihre Stammkapital- Einlage 2 Stimmen in der Gesellschafterversammlung haben, die anderen 12 Gemeinden jeweils 1 Stimme. Das ist eher als symbolische Geste zu werten, denn Projekte, die derart umstritten sind, dass es auf jede Stimme ankommt, können in der Regio Im Walgau nicht durchgeführt werden. Die Region ist nach ihrem Geist und nach ihren rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit aller Gemeinden verpflichtet.
: Die Mitglieder können  ihre Stimmenanteile oder Teile davon auf andere Mitglieder übertragen. Solche Verschiebungen benötigen keine Veränderung des Gesellschaftsvertrags. Sie ermöglichen es, wenn weitere Infrastrukturprojekte in die GmbH aufgenommen werden, neue Standortgemeinden stimmlich zu berücksichtigen.


=== Beschlussvorlage: ===
=== Beschlussvorlage: ===


Es geht im Moment um einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretungen, der einen Arbeitsauftrag für die weiteren Planungen und Überlegungen darstellt, denn da steckt viel Zeit und Geld drin und auch für die Verhandlungen mit den Fördermittelgebern beim Land ist eine grundsätzliche Übereinstimmung notwendig.
''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?''


Die Delegierten der Regio Im Walgau haben in der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 1. März 2013 einstimmig folgenden Wortlaut für einen Grundsatzbeschluss beschlossen, der den Gemeinden zur Beschlussfassung empfohlen wird:
: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, dass jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden. Durch diese weisungsgebundene Vertretung halten die Gemeindevertretungen jederzeit das Heft des Handelns in ihren Händen.


: „Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
: Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet:
: * Gesellschaftsvertrag
: * Finanzierungsvereinbarung
: * Musterrechnungen als Anhang zur Finanzierungsvereinbarung
: * Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad
: * Bestands- und Betreibervertrag Untere Au
 
: Sie sollen nun von den 14 Walgau-Gemeinden im zweiten Gemeindevertretungsbeschluss beschlossen werden. Die Delegiertenversammlung hat am 5. November 2013 dazu getagt und folgendes mit einer Mehrheit von 48:2 Stimmen beschlossen:
Der Vorstand der 14 Walgau- Bürgermeister und die Teilnehmer der außerordentlichen Delegiertenkonferenz am 5. Nov. 2013 empfehlen den Gemeindevertretungen der Gemeinden im Walgau folgenden Beschluss zu verabschieden:


Beim jetzigen Stand der Dinge ist es wichtig zu wissen, dass das ein Grundsatzbeschluss ist, dass man in den 14 Gemeinden bereit ist, diesen Weg gemeinsam zu gehen, wenn die Bedingungen stimmen. Es braucht nach der Sommerpause einen zweiten Beschluss und dazu müssen alle Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen. Und auch jedes weitere Projekt benötigt eigene Beschlüsse.
:: „Die Gemeinde beschließt den Beitritt zur WFI GmbH und die Ratifizierung der vorliegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Finanzierungsvereinbarung, Bestands- und Betreibervertrag Naturbad Untere Au, Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad) sowie die Übernahme der anstehenden Investitionskosten für die Sanierung des Walgaubads gemäß dem vereinbarten Kostenschlüssel (siehe Anlage zur Finanzierungsvereinbarung) unter Einhaltung eines Kostendachs in Höhe von 6 Mio. € netto.