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'''Immissionsschutzgesetz (IG-L), Ozongesetz'''
'''Immissionsschutzgesetz (IG-L), Ozongesetz'''
*Gesetzte über die Verringerung der Immission von Luftschadstoffen samt gebietsbezogener Maßnahmen [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10011027/IG-L%2c%20Fassung%20vom%2011.09.2011.pdf Immissionsschutzgesetz] (Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsimformationssystem)
*Gesetzte über die Verringerung der Immission von Luftschadstoffen samt gebietsbezogener Maßnahmen [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10011027/IG-L%2c%20Fassung%20vom%2011.09.2011.pdf Immissionsschutzgesetz] (Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsimformationssystem)
'''Vorarlbergweite Maßnahmen zur Verringerung der Immissionen an Luftschadstoffen:'''
*besonderer Schwerpunkt auf Gebieten mit Grenzwertüberschreitungen gemäß IG-L
*Die Vorarlberger Landesregierung hat 2005 ein "30+1-Punkte-Maßnahmenprogramm" verabschiedet, das helfen soll, die Zeile des IG-L zu erreichen und in Zukunft Grenzwertverletzungen zu vermeiden. Die vorsorgliche Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen, die Bewahrung und Verbesserung der Luftqualität und der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen sind die wichtigsten Ziele des IG-L. [http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/umwelt_zukunft/umwelt/umweltundlebensmittel/weitereinformationen/luft_klima/pm10massnahmen.htm 30+1 Punkte für saubere Luft]


==== Elemente der Kulturlandschaft ====
==== Elemente der Kulturlandschaft ====

Version vom 11. September 2011, 12:41 Uhr

Siedlungsraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bevölkerungsentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gebäude und Bauland - Verfügbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortszentrum / Ortsbild[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siedlungsränder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sozialraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Freizeitangebote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesundheit und Pflege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nahversorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jugendliche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vereine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Religion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wirtschaftsraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Industrie und Gewerbe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Handel und Dienstleistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tourismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Land- und Forstwirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Energieerzeugung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Versorgungsraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mobilität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Leitungsnetze, Ver- und Entsorgung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Feuerwehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Freiraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Landschaftsbild[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Naturschutz und Landschaftspflege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung mit allgemeinen Zielsetzungen, allgemeinem Eingriffs- und Gebietsschutz (Bewilligungstatbestände; Schutz von Gletschern, Alpinregion, Uferschutz, Auwälder, Feuchtgebiete und Magerwiesen);

Naturschutzverordnung

  • Verordnung zur Umsetzung der VSchRL und der FFH-RL (Ausweisung von Natura 2000-Gebieten; Verschlechterungsverbot, Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen mittels Managementplänen): Naturschutzverordnung (Quelle: Land Vorarlberg, LGBl.Nr.8/1998, 8/2001, 60/2001, 36/2003, 12/2007, 76/2009)

Schutzgebiets-Verordnungen

Naturschutzgebiete

Geschützte Landschaftsteile:

Landschaftsschutzgebiete:

Pflanzenschutzgebiete:

Biosphärenpark:

Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau

Biotopinventar:

  • Indirekte Raumwirksamkeit durch Bestandserhebung wertvoller Naturbiotope. Biotopinventar (im Auftrag des Vorarlberger Naturschutzfonds)

Landschaftsinventar:

Immissionsschutzgesetz (IG-L), Ozongesetz

  • Gesetzte über die Verringerung der Immission von Luftschadstoffen samt gebietsbezogener Maßnahmen Immissionsschutzgesetz (Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsimformationssystem)

Vorarlbergweite Maßnahmen zur Verringerung der Immissionen an Luftschadstoffen:

  • besonderer Schwerpunkt auf Gebieten mit Grenzwertüberschreitungen gemäß IG-L
  • Die Vorarlberger Landesregierung hat 2005 ein "30+1-Punkte-Maßnahmenprogramm" verabschiedet, das helfen soll, die Zeile des IG-L zu erreichen und in Zukunft Grenzwertverletzungen zu vermeiden. Die vorsorgliche Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen, die Bewahrung und Verbesserung der Luftqualität und der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen sind die wichtigsten Ziele des IG-L. 30+1 Punkte für saubere Luft

Elemente der Kulturlandschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erholungsnutzung im Außenbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schutz vor Naturgefahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trinkwasserschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abbau- und Lagerflächen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flächen (Info folgt)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]