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Version vom 16. Dezember 2014, 15:58 Uhr
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Macht sie ja auch nicht! Sie bestimmt nur im Falle einer Widmung, dass dann auch gebaut werden muss. Das steht übrigens auch im Raumplanungsgesetz: gewidmet werden darf nur, wenn dazu ein Anlass besteht, d.h. wenn das Land baulich genutzt werden soll. Nur bisher konnte man das nicht kontrollieren und einfordern und nun gibt es ein Instrument dazu. Natürlich verhindert man damit, dass jemand Bauland als Wertanlage nutzt und damit spekuliert. Das ist ja auch der Zweck der Regelung. Hier geht das Gemeinwohl über das Privatinteresse. | Macht sie ja auch nicht! Sie bestimmt nur im Falle einer Widmung, dass dann auch gebaut werden muss. Das steht übrigens auch im Raumplanungsgesetz: gewidmet werden darf nur, wenn dazu ein Anlass besteht, d.h. wenn das Land baulich genutzt werden soll. Nur bisher konnte man das nicht kontrollieren und einfordern und nun gibt es ein Instrument dazu. Natürlich verhindert man damit, dass jemand Bauland als Wertanlage nutzt und damit spekuliert. Das ist ja auch der Zweck der Regelung. Hier geht das Gemeinwohl über das Privatinteresse. | ||
= Wirkungen auf Siedlungsentwicklung und die Bodenpreise = | |||
== Kann es nicht sein, dass durch die VRO der Baulandmarkt ganz zum Erliegen kommt? == | |||
Nein, denn zum einen kann man immer noch Bauflächen widmen lassen und verkaufen, und zum anderen gibt es immer noch die bereits gewidmeten Flächen, die von der Vertragsraumordnung überhaupt nicht betroffen sind. Die Vertragsraumordnung betrifft einzig und allein die Flächen, die zwar als Bauland gewidmet werden, aber nicht zum Bauen zur Verfügung stehen. | |||
Es gibt inzwischen auch im Walgau zahlreiche Fälle, in denen Menschen Bauland als Wertanlage kaufen wollen, denn die Rendite ist hoch. Die als Geldanlage genutzten Flächen erhöhen die Bodenpreise. In anderen Bundesländern Österreichs wird die Vertragsraumordnung schon länger angewendet. Hier zeigen die Erfahrungen, dass dadurch die Preisentwicklung für Bauland gebremst und teilweise sogar umgekehrt werden konnte, und dass die Flächenverfügbarkeit steigt. | |||
== Aber wie wird denn mit der Vertragsraumordnung Bauland aktiviert? == | |||
* Die gewidmeten Flächen werden ja im Gegenteil noch begrenzt. | |||
Die Aktivierung erfolgt auf zweierlei Weise: Zum einen gibt es öfters den Fall, dass jemand Bauland verkaufen will, weil er Geld benötigt – beispielsweise weil seine Kinder an einem andern Ort wohnen und dort Bauland kaufen wollen. Das geht immer noch, nur muss er sein Land an jemanden verkaufen, der die Bauverpflichtung mit übernimmt. Und als zweites kommt wie gesagt dazu, dass durch diese Maßnahme die Spekulation mit Land verhindert wird. | |||
Wenn wir das Instrument konsequent zum Einsatz bringen, bekommen wir zumindest eine andere Kultur. Eine Umwidmung beantragt nur noch derjenige, der ein konkretes Bauprojekt hat, der sich Gedanken über die Finanzierung und Nutzung und den Zeitplan gemacht hat. Und mancher Antragsteller wird von vornherein auf einen Umwidmungsantrag verzichten, weil er eigentlich den Grund im Moment gar nicht nutzen kann oder will. Wichtig ist, dass wir den Bürgern zeigen: „Wir verhindern nichts, im Gegenteil, wir wollen, dass Du was tust. Wer bauen will, wird von uns nach Kräften gefördert“. | |||
== Braucht es dann überhaupt noch Bauerwartungsflächen? == | |||
Nein, mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept wird beschrieben, wo zukünftig bebaut werden kann, und mit dem Vertrag wird dann die tatsächliche Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens sichergestellt. Die Kategorie ‚Bauerwartungsfläche‘ wird damit überflüssig. | |||
== Mit diesem Instrument sind wir doch 20 Jahre zu spät dran. == | |||
Das stimmt, aber man kann das Rad nicht zurückdrehen. Auf die schon gewidmeten Bauland-Reserven haben wir mit diesem Instrument keinen Einfluss. Hier kann nur das Land gesetzgeberisch aktiv werden und den nicht genutzten Baugrund für den Eigentümer verteuern. Aber wir können immerhin dafür sorgen, dass die ungenutzten Bauflächen nicht mehr zunehmen. Im Übrigen ist Vorarlberg das letzte österreichische Bundesland, das eine gesetzliche Regelung für eine Vertragsraumordnung getroffen hat. In anderen Bundes¬ländern wird dieses Instrument schon seit vielen Jahren angewendet. |