Bürokraten, imwalgau, Administratoren
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Benötigt noch einen klärenden Satz als Ergänzun: In Bludenz gilt momentan der Grundsatz 'keine Anlasswidmung', um zu erreichen, dass anstelle von ad hoc- Entscheidungen stadtplanerische Zusammenhänge in den Mittelpunkt rücken. Ein Leitsatz mit der Aussage "nur noch Flächen widmen, für die ein Bauprojekt kurzfristig ansteht" würde dieser Absicht widersprechen. Wichtig wäre es, den Zusammenhang zwischen REK und Widmung abzuklären: Im REK Bludenz sind die Siedlungsgrenzen und Entwicklungsetappen festgelegt, d.h. ein Grundbesitzer hat die Sicherheit, ob sein Besitz prinzipiell bebaubares Land ist. Dadurch kann die konkrete Widmung tatsächlich auf den Anlassfall verschoben werden. Eine besondere Situation ergibt sih bei grösseren zusammenhängenden Flächen und Umlegungsverfahren. Hier muss es angemessene Regelungen geben. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014) | |||
==== Siedlungsgebiete maßvoll und differenziert verdichten ==== | ==== Siedlungsgebiete maßvoll und differenziert verdichten ==== |