Auflageverfahren REK Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. September 2014, 15:01 Uhr
, vor 10 Jahren→Landschaftsentwicklung im Hangbereich steuern
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Dafür muss die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, sodass Maßnahmen in diesem Bereich mit den Nutzern abgestimmt werden müssen. Die Transferleistungen, die eine extensive Bewirtschaftungsform benötigt, müssen sichergestellt werden. Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung im Hangbereich sollen daher in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden. | Dafür muss die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, sodass Maßnahmen in diesem Bereich mit den Nutzern abgestimmt werden müssen. Die Transferleistungen, die eine extensive Bewirtschaftungsform benötigt, müssen sichergestellt werden. Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung im Hangbereich sollen daher in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden. | ||
Dieser Grundsatz steht im engen Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Siedlungsgrenzen zu halten | Dieser Grundsatz steht im engen Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Siedlungsgrenzen zu halten, denn die Hanglagen sind gleichzeitig begehrte, hochpreisige Wohnlagen. Sollte sich hier für die Region ein dringender Nutzungsbedarf ergeben, muss ein Wohnstandort in jedem Fall regional abgestimmt werden. | ||
==== Kulturlandschaftselemente erhalten und pflegen ==== | ==== Kulturlandschaftselemente erhalten und pflegen ==== |