Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
: In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.
: Die daran anschließende Frage, inwieweit bei derartigen regionalen Projekten grundsätzlich vergangene Investitionen berücksichtigt werden können, kann man analog zu einem anderen regionalen Projekt diskutieren: dem gemeinsamen Hochwasserverband Untere Ill. Auch hier gab es im Vorfeld ausführliche Diskussionen, wie sich bestehende Maßnahmen auf den Verteilungsschlüssel auswirken sollten. Insbesondere Nenzing hatte nach dem Hochwasser 2005 insg. 3.6 Mio € in den Hochwasserschutz investiert und damit ‚seine Hausaufgaben gemacht‘. Ein Illverband wäre aber nicht zustande gekommen, wenn jede Gemeinde ihre Investitionen aus der Vergangenheit auf zukünftige Maßnahmen hätte anrechnen wollen. Trotzdem ist die Gemeinde dem Illverband beigetreten und bezahlt ihren Anteil an den künftigen Maßnahmen wie jede andere Gemeinde auch, auch wenn die Schutzmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet anderer Gemeinden liegen und auch in erster Lonie anderen Gemeinden, insbesondere den ‚Unterliegern‘, zugutekommen.


'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
'' Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
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