Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 506: Zeile 506:
''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?''
''Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?''


: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, das jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden.
: Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, dass jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden. Durch diese weisungsgebundene Vertretung halten die Gemeindevertretungen jederzeit das Heft des Handelns in ihren Händen.


: Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet:
: Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet:
310

Bearbeitungen