Dossier: Wohnen im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
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vom Regio- Denken überzeugen. | vom Regio- Denken überzeugen. | ||
= Steigender Flächenbedarf für den Siedlungsbereich = | |||
'''Problem 1: begrenzte Talflächen''' | |||
Vorarlberg hat eine Fläche von ca. 260.000 ha, davon sind ca. 11% ebene Talfläche (=Rheintal und Walgau). Für den Hochwasserschutz werden etwa 2% der Landesfläche benötigt, wobei die Retentionsflächen ebenfalls im Tal liegen. Es bleiben 9% der Landesfläche für andere Nutzungen (Landwirtschaft, Siedlung und Gewerbe, Verkehr, Natur (Flüsse, Auwälder, Feuchtwiesen…) | |||
(Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Raumplanung, Präsentation von DI Lorenz Schmidt 2011) | |||
'''Problem 2: steigender Flächenbedarf''' | |||
1951 lebten noch 3,9 Personen in einem Haushalt, heute nur noch ca. 2,4 Personen. Zusammen mit der steigenden Bevölkerung bedeutet dies eine Verdreifachung der Haushalte 1951 – 2011. | |||
1971 betrug der Platzbedarf 23 qm pro Kopf in Vlbg, heute sind es schon > 40 qm – das ist eine Verdoppelung in 40 Jahren. | |||
„Von 1951 bis 1991 hat der Bestand an Gebäuden um 129%, an Wohnungen um 134% zugenommen, während die Landesbevölkerung „nur“ um 72% gewachsen ist. Gleichzeitig hat sich aber die Ausdehnung der Siedlungsgebiete insgesamt annähernd verdreifacht.“ | |||
(Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung: Siedlungsentwicklung in Vorarlberg, www.vorarlberg.at/pdf/c15.pdf, S. 61) | |||
'''Problem 3: ungenutzte Flächenreserven''' | |||
In der ‚Frühzeit‘ der Vorarlberger Raumplanung wurde versucht, die Flächenwidmung für einen langen Zeitraum festzulegen. Im Zuge dessen wurden die Siedlungsräume als Baufläche gewidmet und die Landwirtschaft in den Tallagen durch die ‚Landesgrünzone‘ zu schützen versucht. Das hat aber nicht funktioniert, denn die gewidmeten Bauflächen in privater Hand werden als Kapitalanlage oder für die Enkel aufgehoben; sie sind nicht am Markt. Deswegen gibt es einen enormen Druck, in der Landesgrünzone neue Bauflächen für bauwillige auszuweisen. | |||