Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit die Vorstellungen von einer gemeinsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur und die angestrebte Sanierung des Walgaubads in Nenzing an die Öffentlichkeit gegangen ist, gibt es rege Diskussionen. Verschiedene Gemeinden haben ein sehr unterschiedliche Ausgangslage und die Argumente betreffen eine breite Themenpalette. Die Regio Im Walgau gibt einen Überblick über die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in den Gemeinden, gegliedert nach den Hauptthemen der Diskussion:
Seit die Vorstellungen von einer gemeinsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur und die angestrebte Sanierung des Walgaubads in Nenzing an die Öffentlichkeit gegangen ist, gibt es rege Diskussionen. Verschiedene Gemeinden haben ein sehr unterschiedliche Ausgangslage und die Argumente betreffen eine breite Themenpalette. Die Regio Im Walgau gibt einen Überblick über die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in den Gemeinden, gegliedert nach den Hauptthemen der Diskussion:


== Regionale Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur ==
== Regionale Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur ==
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4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur  angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.
'' Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen? ''
Das lässt sich noch nicht genau beziffern, weil insbesondere die Fördermittel noch nicht bekannt sind. Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.
Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss, der jetzt getroffen werden muss, ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.
Was jedoch bereits gezeigt werden kann ist die prozentuale Verteilung der Investitionskosten auf die Walgau-Gemeinden im Falle des Walgaubads in Nenzing:
(einfügen: Grafik)
'' Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an? ''
Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten muss im Rahmen der Detailplanung eine klare Regelung entwickelt werden.
'' Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen? ''
Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze. Für die Grundfläche wird keine lfd. Miete berechnet, denn das würde nur den Abgang erhöhen.
Es muss zwischen den 14 Gemeinden diskutiert werden, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Das betrifft jedoch genauso die Untere Au in Frastanz und – in Absprache mit der Eigentümergemeinde Feldkirch – das Schwimmbad Felsenau.
'' Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind? ''
Diese Ansicht ist so keinesfalls richtig, denn die Gemeinde Nenzing hat vor 40 Jahren für 5,5 Mio. Euro (hochgerechnet auf heutige Zahlen) ein Freibad gebaut und 25 Jahre den jährlichen Abgang getragen – einige Jahre wurde sie dabei von den RFI- Gemeinden unterstützt, aber den Löwenanteil hat Nenzing allein gestemmt. In den letzten 10 Jahren wurden 867.000 € Euro investiert, darunter ca. 400.000 Euro in einen neuen Kleinkinder-Bereich.
Nun muss die technische Einrichtung (Becken und Wassertechnik) erneuert werden. Solche Investitionen fallen in einem Naturbadesee nicht an (in der Felsenau wurde in die Wasseraufbereitungsanlage 120.000€ investiert). an. Derartige Anlagen veralten irgendwann und können dann auch nicht mehr repariert werden, sie müssen ausgetauscht werden Deswegen kommt es nun zu diesem großen Investitionsvolumen, das die Gemeinde Nenzing allein nicht mehr tragen kann.
Allein das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Dieser sollte sich durch eine entsprechende Sanierung deutlich verringern.
Die Benutzerzahlen der Bäder im Walgau zeigen, dass neben der Bevölkerung der Standortgemeinde auch die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden diese Freizeiteinrichtungen nutzen. Daher ist der Gedanke legitim, die Kosten gemeinsam zu tragen.
(einfügen: Nutzerbefragung und geplanter Investitionskostenanteil)
'' Warum sollen wir für das Walgaubad in Nenzing bezahlen, obwohl wir doch in Frastanz selber zwei Bäder haben? Es wird ja wohl keine Folgeprojekte geben, es geht doch eigentlich nur um eine Lösung für das Bad in Nenzing. ''
Es gibt im Vorstand der Regio Im Walgau den Konsens, dass es keine Einzellösung für das Walgaubad in Nenzing geben kann.
Daher werden die beiden Bäder in Frastanz zukünftig sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten (Betriebsabgang und Instandhaltungen) berücksichtigt. Da der jährliche Betriebsabgang für das Freibad Felsenau und das Naturbad Untere Au im Verhältnis der tatsächlichen Nutzerzahlen auf alle Walgau Gemeinden aufgeteilt wird, kann von einer wesentlichen Reduktion dieser Kosten für die Marktgemeinde Frastanz ausgegangen werden. Und bei zukünftigen Investitionen in einem der Frastner Bäder findet eine Reduktion der Kosten um ca. 42,6% % für die Standortgemeinde Frastanz statt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Investitionskosten der Gemeinde Frastanz am Walgaubad Nenzing über die Reduktion der jährlichen Betriebsabgänge für Frastanz finanziert werden kann. Es ist daher durch die Mitfinanzierung der anderen Gemeinden für Frastanz bei diesem Projekt ein Ausgleich gegeben.
'' Frastanz hat vor ein paar Jahren erst ein Hallenbad schließen müssen und soll nun in Nenzing mitzahlen? ''
In Frastanz wurde vor 4 Jahren das Hallenbad Maria Ebene geschlossen, da es mit einem Aufwand von ca. 350.000 (ohne Becken) saniert hätte werden müssen. Damals betrug der Betriebsabgang 60.000 € oder 10 € pro Besucher. Zudem gehört das Gebäude den Schwestern des Bernardaheims. Da die Zukunft des Bernardaheims (Altersdurchschnitt über 85 Jahre) ungewiss ist, hätten nach der Sanierung u.a. auch noch weitere Kosten zum Erwerb des Bades anfallen können. Dies führte zu der Entscheidung in der Gemeindevertretung, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde.
'' Frage: Welche Investitionen sind wirklich nötig? Wird es künftig klare Vereinbarungen geben, welche Investitionsbeiträge in den einzelnen Bädern gemeinsam entschieden werden müssen? ''
Wenn es eine gemeinsame regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur geben soll, an deren Finanzierung sich alle Gemeinden beteiligen, dann müssen auch größere Investitionsentscheidungen im Konsens getroffen werden. Wer mit zahlt, entscheidet auch  mit. Das muss in der neu zu schaffenden Organisationsstruktur berücksichtigt werden. Dies hängt aber schlussendlich von der Organisationsstruktur bzw. was als Investitionen bzw. Instandhaltungen definiert wird.
'' Frage: 6 Mio Kostendach – klappt das? (normalerweise ja eher nicht bei Großinvestitionen) ''
Auf der Basis von eingeholten Angeboten, Kostenschätzungen sowie Erfahrungswerten von anderen Anlagen wird von einer Netto-Investitionssumme von 6 Mio. Euro ausgegangen. Das ist eine einstimmig gefasste Vorgabe. Die Kostenschätzungen beinhalten ausreichend Puffer. Die Erneuerung von Wasserbecken und Technik wird nach einem Kostenvoranschlag von 2012 auf 4,5 Mio € geschätzt, die weiteren 1,5 Mio Euro stehen für bauliche Maßnahmen und die Ausstattung zur Verfügung. Es darf allerdings beim Ausbau des Bades mit Geräten usw. nicht zu einem ‚Wunschkonzert‘ kommen. Hier muss auch der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads in disziplinierter Weise durchgeführt werden. Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.
== Die Verteilung der Betriebskosten ==
'' Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt? ''
Der Verteilungsschlüssel für den Betriebsabgang sind die tatsächlichen Nutzerzahlen. Wie (in welchen Abständen und durch wen) sie erhoben werden, muss von den 14 Gemeinden in der Betreibergesellschaft festgelegt werden.
'' Und wer legt fest, was Betriebskosten sind? ''
Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. Vermutlich sollte eine Deckelung bei den Instandsetzungsarbeiten und bei den Investitionen eingeführt werden, ab der die Gemeinden automatisch befragt und von ihnen eine Zustimmung notwendig ist.
Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt.
'' Frage: Welche Möglichkeiten sind zur Erhebung der Nutzerzahlen derzeit in der Diskussion? ''
Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden.
Dabei ist auch die Einführung einer gemeinsamen Karte für alle drei Walgau Bäder bzw. auch Kombinationen mit angrenzenden Badeanlagen (Waldbad Feldkirch, Val-Blue Bludenz) zu bedenken. Dabei muss auch die bestehende Bädermaxkarte mit Feldkirch berücksichtigt werden, die derzeit das Waldbad Giesingen in Feldkirch, das Schwimmbad Felsenau und das Naturbad Untere Au beinhaltet. Auch hier muss in der Detailplanung noch einige Arbeit geleistet werden, falls man sich beim Betriebsabgang wirklich ganz auf die Nutzerzahlen stützen will.
== Die Sanierung des Walgaubads ==
'' Frage: Wie wird das Walgaubad saniert? Welche Angebote wird es im laufenden Betrieb bieten? ''
Das Walgaubad soll weiterhin mit dem konzeptionellen Schwerpunkt als Jugend und Familienbad betrieben werden. Die Möglichkeit zur Ausübung des Schwimmsportes bzw. des Schulschwimmens soll erhalten bleiben. Eine mögliche Erweiterung der Angebote und des Konzeptes um die Schwerpunkte Senioren und Gesundheit soll geprüft werden. Mit vertretbarem Mehraufwand (sowohl in der Errichtung als auch im laufenden Betrieb) sollen Angebote geschaffen werden, die eine verstärkte Nutzung auch an Schlechtwettertagen bzw. eine Verlängerung der Freiluft-Badesaison ermöglichen. Die Errichtung und der Betrieb des Walgaubades als Ganzjahres- Anlage (mit Hallenbad, Sauna, Wellnessangeboten etc.) wird derzeit als nicht realistisch angesehen. Eine eventuelle spätere Erweiterungsmöglichkeit um solche Angebote soll bei der Planung allerdings Berücksichtigung finden. (Aus den „Eckpunkten zur Zukunft des Walgaubads“, auf die sich die 14 Bürgermeister im Vorstand der Regio Im Walgau im Dez. 2012 geeinigt haben).
In die Überlegungen zur konzeptionellen Ausrichtung aller drei Bäder muss auch die Frage nach den unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Bäder einfließen. Daher muss über sinnvolle Investitionen immer im Gesamtzusammenhang aller Bäder diskutiert werden.
'' Frage: Die Sanierung ist eines, aber es braucht auch lfd. Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität – wie kann man den Betriebserfolg sichern und den Abgang möglichst gering halten? ''
In den Informationsveranstaltungen und Sitzngen der gemeindevertretungen wurde öfters die Meinung geäussert, man solle nicht von vornherein über den Abgang nachdenken, sondern sich darauf konzentrieren, die attraktiven Bäder so kostendeckend wie möglich zu führen (natürlich unter Beibehaltung familienfreundlicher Eintrittspreise). Es wird daher eine Arbeitsgruppe von Walgauer Bürgerinnen und Bürgern geben, die sich jetzt schon Gedanken über attraktive Angebote machen, um diese evtl. im Baukonzept berücksichtigen zu können. Ihre Ideen werden im Sommer in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und diskutiert.
Zu überlegen ist, ob und in welcher Form es eine gemeinsame Bäderkarte gibt und wie ein gemeinsames Marketing stattfindet. Da müssen auch die bestehenden Systeme berücksichtigt werden, insbesondere der Verbund von Frastanz mit Feldkirch. Auch das wird Gegenstand der Detailplanung sein, die mit den Grundsatzbeschlüssen der Gemeinden eingeläutet wird.
== Die Organisationsstruktur ==
'' Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen? ''
Eine Möglichkeit ist eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.
Eine andere Möglichkeit ist der getrennte Betrieb der drei Bäder unter einem Dach, wobei die Dachorganisation über größere Investitionen, Bäderkarten, Mitarbeiterpool, gemeinsames Marketing, Abstimmung der Angebote etc. befinden könnte. Diese und evtl. auch weitere Varianten müssen im Rahmen der Detailplanung ausgelotet werden.
Die Organisationsform soll auf jeden Fall so gewählt werden, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können.
Nach derzeit vorliegenden Informationen erscheint die Gründung einer GmbH als zweckmäßig. Die Organe der Gesellschaft könnten neben der Geschäftsführung und der Generalversammlung auch ein allenfalls zu bestellender Aufsichtsrat bzw. Beiräte darstellen. Jedenfalls ist durch die Struktur der Betreibergesellschaft die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden zu gewährleisten. Auch die Standortgemeinden haben keine absolute Stimmenmehrheit und können in der gemeinsamen Bäderinfrastruktur nicht mehr frei schalten und walten, alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten müssen im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein. Üblicherweise sind wichtige Entscheidungen der Generalversammlung vorbehalten.
Benötigt wird eine vertragliche Vereinbarung, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellt und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Die Details der Organisationstruktur müssen noch erarbeitet werden (Was sind die Rechte und Pflichten? Wie wird abgestimmt? Was geschieht mit dem Personal der Bäder? Wie wird Feldkirch eingebunden? usw.)
'' Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht? ''
Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.
== Beschlussvorlage: ==
Es geht im Moment um einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretungen, der einen Arbeitsauftrag für die weiteren Planungen und Überlegungen darstellt, denn da steckt viel Zeit und Geld drin und auch für die Verhandlungen mit den Fördermittelgebern beim Land ist eine grundsätzliche Übereinstimmung notwendig.
Die Delegierten der Regio Im Walgau haben in der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 1. März 2013 einstimmig folgenden Wortlaut für einen Grundsatzbeschluss beschlossen, der den Gemeinden zur Beschlussfassung empfohlen wird:
„Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
Beim jetzigen Stand der Dinge ist es wichtig zu wissen, dass das ein Grundsatzbeschluss ist, dass man in den 14 Gemeinden bereit ist, diesen Weg gemeinsam zu gehen, wenn die Bedingungen stimmen. Es braucht nach der Sommerpause einen zweiten Beschluss und dazu müssen alle Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen. Und auch jedes weitere Projekt benötigt eigene Beschlüsse.
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