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Achtung: hier beginnt ein Experiment!

Die Erfahrungen mit der Erarbeitung der Räumlichen Entwicklungskonzepte im Walgau und ähnlichen Erfahrungen aus anderen Gemeinden, Regionen und Landesteilen führten bei der Landesraumplanung zu einem Prozess des Nachdenkens. Es zeigte sich nämlich, dass die Beteiligung der Bürger an solch komplexen Fragestellungen eher gering ist. Es beteiligen sich diejenigen, deren Grundstück von einer Planung betroffen ist, und diejenigen, die aufgrund ihres persönlichen Engagements häufig an Workshops und öffentlichen Veranstaltungen mitarbeiten. Das ist nicht befriedigend.

So entstand das Projekt "Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligungskultur in Raumplanungsfragen". Zusammen mit den Systempartnern von verschiedenen Beratungsbüros, mit Bürgermeistern und Regionalmanagerinnen wurde das Thema in zwei 'Beteiligungsateliers' diskutiert. Das Ergebnis ist ein Leitfaden, der im Entwurf vorliegt. Er soll nun im WalgauWiki mit allen am Prozess beteiligten und weiteren am Thema Interessierten überarbeitet werden. Wir freuen uns über jeden Beitrag. Eure Änderungen und Anmerkungen im Text werden von uns grün hervorgehoben, damit auf einen Blick erkennbar ist, was neu dazu gekommen ist.

Heiko Moosbrugger, Stefan Obkircher, Manfred Walser


Hier also nun der Leitfaden- Entwurf

Vorbemerkung

Im Idealfall führt eine gute Beteiligungskultur und –praxis zu besseren Lösungen in der Planungspraxis. In Vorarlberg wird dies derzeit in verschiedenen Bereichen erprobt (BürgerInnenräte des Büros für Zukunftsfragen, Wahrnehmungsspaziergänge in der Raumplanung etc.). Für die Raumplanung wurde das Thema ‚Beteiligung‘ nun intensiviert und systematisch angegangen.

Der vorliegende Leitfaden ‚Beteiligungsprozesse in der Raumplanung‘ entstand auf der Grundlage von zwei Workshops (‚Beteiligungsateliers‘), die die Abt. Raumplanung der Landesverwaltung gemeinsam mit ihren Systempartnern im Jahr 2014 durchgeführt hat. Dabei ging es um folgende Fragen:

  1. Wie muss ein Beteiligungsprozess gestaltet werden, der einen Mehrwert für alle Beteiligten erbringt und der die spezifischen Anforderungen raumplanerischer Fragestellungen berücksichtigt?
  2. Wie kann generell die Beteiligungskultur in der räumlichen Entwicklung in Vorarlberg stärker verankert werden und welche gemeinsamen Lernprozesse kann man dazu in die Wege leiten?

Verschiedene Erfahrungen und Beobachtungen der letzten Jahre gaben Anlass, das Thema aufzugreifen:

  • Intensive Planungsprozesse mit weitreichenden Folgen finden wenig Widerhall in der Bevölkerung, weil die Planungsthemen für viele zu abstrakt sind.
  • Es beteiligen sich immer nur dieselben Personen, die sich in derartigen Prozessen aufgrund ihrer hohen intrinsischen Motivation engagieren.

Anm SG: Ist eine hohe intrinsische Motivation negativ?

  • Darüber hinaus melden sich nur diejenigen zu Wort, die als Grundeigentümer oder Anlieger persönlich betroffen sind und die Planungen kritisieren.
  • Aufgrund dessen empfinden Gemeinden den Beteiligungsprozess oft nur als ‚lästige Pflicht‘, die in den Förderkriterien vorgeschrieben ist.

* Dabei kann und soll Bürgerbeteiligung für alle Beteiligten ein lustvoller Prozess sein, wenn die Beteiligung als Teil raumplanerischer Tätigkeit verstanden, gut konzipiert und konsequent verfolgt wird. (Ergänzung Markus Berchthold)

Anmerkung Sabine Graber - SG: Aus meiner Sicht ist es wesentlich, was als Anlass definiert wird für die Herausgabe der Handreichung. Anlass als Antrieb, als der Motor. Die jetzige Beschreibung des Anlasses in obigen vier Punkten wirkt auf mich wie die Beschreibung einer Situation, die sich mühsam, zäh und schwer anfühlt, die geprägt ist von negativen Erfahrungen. Ja - erfreuliche, bestärkende, motivierende Erfahrungen scheint es derzeit laut den "verschiedenen Erfahrungen und Beobachtungen der letzten Jahre" gar keine im Land zu geben. Ich schlage vor, dieses einseitige Bild nochmals zu reflektieren und ggf. zu ergänzen mit den positiven Erfahrungen.

Grundsätzlich sollte aus meiner Sicht eine Handreichung * Lust machen, sie zu lesen. Sie sollte motivierend wirken, als positiver Antrieb, als Leitstern "ja, so kann es funktionieren!" * ein guter Begleiter für die alltägliche Praxis sein. Somit für die verschiedenen "HandwerkerInnen in der Umsetzung" flüssig und leicht lesbar und vor allem kurz, prägnant und auf den Punkt gebracht. * sie soll von der Grundhaltung her die Wertschätzung zum Ausdruck bringen für die positiven Entwicklungen, die schon da sind und Wege aufzeigen für eine weitere positive Entwicklung.

So würde ich es begrüßen, wenn die Sprache der Handreichung insgesamt noch leichter und einfacher und somit flüssiger wäre. Auch die Botschaft "Beteiligung kann gelingen, Beteiligung kann für alle Beteiligten und den Prozess ein wertvoller Mehrgewinn sein, Beteiligung kann Freude bereiten" würde ich gerne in der Handreichung noch mehr zwischen den Zeilen hindurchblitzen sehen. Was den Ausdruck der Wertschätzung anbelangt, empfehle ich in der Wortwahl achtsam zu sein (so empfinde ich Formulierungen wie "die immer gleichen Verdächtigen, die in jeder Veranstaltung zu finden sind, weil sie sich gerne engagieren.." als dem entgegenwirkend). Und eine Komprimierung des gesamten Textes für noch mehr Kompaktheit fände ich auch hilfreich - denn UmsetzerInnen der Praxis haben oft wenig übrige Lesezeit.

Deswegen ist es notwendig, den im Raumplanungsgesetz definierten Begriff der ‚angemessenen Beteiligung‘ mit Leben zu erfüllen. Dies soll mit dem vorliegenden Leitfaden geschehen, der in Zusammenarbeit mit Entscheidungsträgern und externen BeraterInnen erarbeitet wurde.

Anmerkungen zum Kapitel Vorbemerkung: Ich teile die meisten der hier angeführten Aussagen NICHT: - Intensive Planungsprozesse finden Widerhall! Ein paar Belege aus eigenen Projekten im Lande: Kornmarkt Bregenz: über 200 Beteiligte in einem 1,5 jährigen Prozess; Verkehrsskonzept Wolfurt: ca. 150 Beteiligte in einem 1-jährigen Prozes, Startveranstaltung für den Beteiligungsprozess Leutbühel Bregenz: 150 Beteiligte mit sehr unterschiedlicher Provenienz. - Es kommen NICHT immer dieselben. Das ist ein Vorurteil Wer kommt, hängt sehr stark von den Beteiligungsangeboten ab. Unattraktive Angebote führen zu geringer Beteiligung, einseitige Formate bevorzugen bestimmte Bevölkerungsgruppen. - Es melden sich NICHT nur die KritikerInnen zu Wort. Auch das ist ein Vorurteil und oftmals nur Resultat eines mangelhaft überlegten Settings. - Es geht bei Beteiligung aus meiner Sicht nicht um Lusterfüllung, sondern um ein gemeinsames verantwortliches Handeln.

Anmerkungen Christoph Kirchengast [CK]: Ich stimme hier obigen Anmerkungen (von Wolfgang Pfefferkorn) in den meisten Belangen zu! Insbesondere der Aspekt der Lusterfüllung ist allenfalls ein positiver Nebeneffekt.

Zentral ist meines Erachtens bei Beteiligungsprozessen, die sich mit äußerst komplexen Materien befassen, wie ein Dialog zwischen (betroffenen, interessierten) Laien und den ausgebildeten Experten entstehen kann. Wie kann es also gelingen, den raumplanerischen Fachdiskurs für Außenstehende verständlich zu machen (zu übersetzen), ohne übermäßig zu simplifizieren? In Bereichen, die ein gewisses Hintergrundwissen voraussetzen gilt es m.E. einen Prozess zu gestalten, in dem die Anliegen von BürgerInnen bzw. Laien ernstgenommen werden, aber das Wissen/die Erfahrung der Fachleute/ExpertInnen/Wissenschafter nicht negiert/aberkannt wird.

Anmerkungen zur Einleitung Alexandra Abbrederis Simpson (AAS): Ich stimme den Erfahrungen und Beobachtungen inhaltlich teilweise zu. Aus eigener Erfahrung in der Arbeit mit kleineren Gruppen (z. B. Wahrnehmungsspaziergänge). Teile jedoch auch die Meinung Pfefferkorn, dass es stark auf das Beteiligungsangebot ankommt, Format und meiner Meinung nach auch BESONDERS von den Ressourcen, die dafür zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig von der inhaltlichen Kritik: Ich würde auch rein strategisch (Aufbau) das Handbuches NICHT mit negativen Erfahrungen/Beobachtungen beginnen. Das birgt die Gefahr, dass sich diese Ansichten/haltungen bei den Lesenden/der Zielgruppe unnötig verankert. Stattdessen in entsprechenden Kapiteln, wenn nötig, beschreiben.

Anm SG: Auch ich bin der Meinung, dass die Beteiligung bei Planungsprozessen in der Bevölkerung grundsätzlich auf Interesse trifft und einem Bedürfnis nach Mitgestaltung entspricht. Der Grund dafür, dass Beteiligungsangebote fallweise zu wenig angenommen werden, liebt aus meiner Sicht weniger darin, dass die Themen zu abstrakt sind. Aus meinen Erfahrungen sind die Schlüssel für eine gelingende Beteiligung: a) der ernstgemeinte politische Wille b) die geeigneten Beteiligungsformate bzw. das Prozessdesign Beides legt sich dann nieder in einer guten Kommunikation, Transparenz und Verständlichkeit.

Ziele der beteiligungsorientierten Raumplanung:

_Klarheit schaffen, unter welchen Gegebenheiten ein Beteiligungsprozess besser unterlassen wird;

_möglichst querschnittorientierte bzw. repräsentative Bevölkerungsschichten erreichen (Hinweis zu diesem Anspruch: die vielgerühmte Sozialpartnerschaft ist nur bedingt transparent und repräsentativ);

_fairer Interessensausgleich und transparente Entscheidungsprozesse > die letztendlich maßgeblichen Werte, Bedürfnisse und Interessen werden durch das Planungsergebnis und insbesondere durch die rechtlich verbindliche Verortung im Flächenwidmungsplan sichtbar;

_mutige, unpopuläre oder mächtigen Einzelinteressen widersprechende politische Entscheidungen werden durch eine Rückendeckung aus dem Beteiligungsprozess erleichtert bzw. unumgänglich;

_im Sinne der Raumplanungsziele qualitätsvolle und legitimierte Planungsergebnisse, die von Bürgern, Politik und Verwaltung verstanden und angenommen/akzeptiert werden;

_Beteiligte aus Politik, Verwaltung, Interessensvertretungen und Bevölkerung sind sich ihrer Mitverantwortung am Planungsergebnis bewusst und setzen sich auch für dessen Umsetzung ein > verstärkte Identifikation mit der Heimatgemeinde und Raumaneignung vor Ort (Öffentlicher Raum und Sozial- bzw. Nahraum);

_mehr Vertrauen/Prestige für Politik und Verwaltung;

_...


Mögliche Maßnahmen für die Ziele der beteiligungsorientieren Raumplanung:

_nicht unbedingt mehr Beteiligung, sondern eine gezieltere/bewusstere Beteiligung;

_Informationsveranstaltungen nicht als Bürgerbeteiligung verkaufen wollen;

_Beteiligungsprozesse möglichst schon in der Vorprojektphase von Entwicklungsplanungen initiieren, beispielsweise um in einem gemeinsamen Klärungsprozess mit der Politik und Verwaltung eine Art Pflichtenheft (Notwendigkeit, Zweck) für den anstehenden Planungsprozess auszuarbeiten, dabei auch die eigentlichen Bedürfnisse, die sich hinter geäußerten, zuweilen "unrealistisch" erscheinenden Wünschen verstecken, erkunden;

_Bewusstseinsbildung/Sensibilisierung zu raumrelevanten Fragestellungen sowie Ermächtigung zur Beteiligung in der Raumplanung > den unmittelbaren Bildungs- und Erfahrungsaspekt der Beteiligung stärker gewichten > ortsbezogene Wissens- und Erfahrungsgenerierung verbunden mit der Vermittlung von fachplanerischen Hintergründen, Vorarbeiten und Rahmenbedingungen;

_aufsuchende und teilnehmende Beteiligungsformate etablieren, um verstärkt Alltagsexpertisen einzuholen ("Beteiligung nebenbei im Alltag") > Bürger sind zuweilen schon weiter als Politik und Verwaltung;

_attraktive Beteiligungsformate wie etwa das Feldhotel Lustenau anbieten, ohne dabei zu sehr einen Eventcharakter einzunehmen; Anm: Ich würde Nennungen von guter Praxis nicht an dieser Stelle, sondern im Praxisteil empfehlen.

_digitale Medien maß- und sinnvoll einsetzen;

_zur Mobilisierung auch mal konstruktive Provokationen setzen (z.B. Rückwidmungen Zwischenwasser);

_die Zeit- und Geduldsressourcen der Beteiligten haushälterisch wertschätzen (nicht bei 0 bzw. der grünen Wiese anfangen, Ergebnisse/Konsequenzen mit den Beteiligen zeitnahe rückkoppeln);

_auch in größeren Zeitdimensionen und Zusammenhängen denken und planen;

_Grundsatz: Bürger formulieren und Planer planen;

_angemessene, begleitende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zum Beteiligungs- und Planungsprozess(auch gemeindeintern);

_erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigungen frühzeitig abklären;

_dauerhafte, von Einzelpersonen unabhängige Beteiligungsstrukturen in der Gemeinde etablieren;

_Unterstützung von Verwaltungsmitarbeitenden, Quartiersvereinen udgl., die sich für die Umsetzung des Planungsergebnisses einsetzen;

Anmerkung AAS: Formal: Ziele und Maßnahmen sind sehr trocken/abstrakt formuliert. Inhaltlich: Auflistungen "Ziele" sind streng genommen keine Zielformulierungen im klassischen Sinn, auch unter Maßnahmen" verstehe ich teilweise etwas anderes. Ich würde die Punkte teilweise "Haltungen", "allgemeine Forderungen" zuordnen.>/span>

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Über Beteiligungsprozesse in der Raumplanung

Warum Beteiligung in der Raumplanung

Anmerkung Herbert Bork / stadtland: In der heutigen Gesellschaft stellt sich eigentlich nicht mehr die Frage, ob die Bevölkerung beteiligt werden soll. Die Bevölkerung fordert die Beteiligung insbesondere in Planungsprozessen ein. Spätestens dann, wenn ein konkretes (Bau)Projekt zur Umsetzung gelangt, steigt die Aufmerksamkeit der betroffenen Personenkreise und Widerstände beginnen sich zu formieren. Es gibt also keine Alternative zu einer Beteiligung der Bevölkerung in Planungsprozessen. Die Frage ist daher vielmehr, wie eine angemessene Beteiligung gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang sei auf den „Masterplan für eine partizipative Stadtentwicklung“ verwiesen, der von der Stadt Wien (MA 21) erarbeitet wird und derzeit im Entwurf vorliegt. http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/partizipation/pdf/masterplan-partizipation.pdf Inhalte dieses Masterplans haben auch Gültigkeit für die Raumplanung in Vorarlberg und können hier ebenso angewandt werden.

Nach Prof. Klaus Selle, dem Referenten des ersten Beteiligungsateliers, gibt es prinzipiell zwei Gründe, warum Beteiligungsprozesse durchgeführt werden: Beteiligung wird (1) als Beitrag zur Wiederherstellung von Vertrauen und damit zur Stärkung von Demokratie angesehen und (2) helfen Beteiligungsprozesse, Konflikte vermeiden (»Wer Bürgerinnen und Bürger als ‚Risiko‘ sieht und dem von Anfang an Rechnung trägt, betreibt das intelligentere Projektmanagement«).

Für die räumliche Planung ist eine kommunikative und Beteiligungs- orientierte Prozessgestaltung jedoch noch aus weiteren Gründen unerlässlich: Die Flächen, auf die sich unsere Planungen richten, sind keine leeren Flächen. Sie sind mehr oder weniger intensiv genutzt, sind Lebens- und Wirkraum von Menschen und Institutionen, haben eine Geschichte, sind mit Rechten belegt und Gegenstand verschiedener Interessen. Daher braucht es Erkundungen bei denjenigen, die den Raum kennen und nutzen. »Das Wissen der Bürger als Experten des Alltags für ihr Lebensumfeld, ihre detaillierte Ortskenntnis, ihre Kreativität oder ihre individuellen Interessen bilden ein großes Potenzial für die zukunftsfähige Gestaltung und Entwicklung von Städten und Regionen.«

Und ein weiterer Punkt kommt dazu: Kommunikation ist wesentlich, weil die räumliche Planung ‚bösartige Probleme‘ (wicked problems) zu bearbeiten hat. Solche Probleme sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht abschließend definiert sind, keine festgelegten Lösungswege kennen und sich die Lösungen in der Regel nicht in ‚richtig‘ und ‚falsch‘ unterscheiden lassen. ‚Wicked Problems‘ benötigen die Verständigung darüber, was das genaue Problem ist, welche konkrete Aufgabenstellung daraus abgeleitet werden sollten und welche Lösungen als ‚gute‘ oder ‚schlechte‘ Lösungswege charakterisiert werden können. All dies ist Gegenstand einer Abstimmung mit verschiedenen Beteiligten und Betroffenen im Planungsprozess. Deswegen ist Kommunikation in der räumlichen Planung heute ‚state of the art‘.

Anm SG Die Formulierung "state of the art" für die Kommunikation in der räumlichen Planung finde ich nicht sehr passend. Kommunikation als Schlüssel für gelingende Kooperation und Lösungen ist ur-uralt und allgegenwärtig.

Anmerkungen zum Kapitel "Warum Beteiligung in der Raumplanung": Ich stimme der Einschränkung auf 2 prinzipielle Gründe für Beteiligungsprozesse nicht zu. Es geht nicht nur um Vertrauensaufbau und um Konfliktvermeidung, sondern in erster Linie geht es um tragfähige inhaltliche Lösungen. Den Begriff "bösartige" Probleme würde ich keinesfalls verwenden. Es geht eher um komplexe Probleme, bei denen es viele Sichtweisen und keine eindeutigen Wahrheiten gibt. Aus diesem Grunde können aus meiner Sicht auch keine "guten" oder "schlechten" Lösungswege (für wen?) charakterisiert werden.

Anmerkung AAS: Ich teile auch hier die Anmerkung: Die Einschränkung auf 2 Gründe ist wie in der Einleitung auf negative Erfahrungen eingeschränkt. "Beteiligungsprozesse können zu verbesserten, nachvollziehbareren und von vielen getragenen Planungen und Lösungen beitragen." Zitat http://www.partizipation.at/p_in_planung.html

Anm SG: Nach genauerer Sichtung des Textes, lese ich vier Gründe für Beteiligung heraus: 1) Vertrauen (wiederherstellen) -> würde ich nicht nur beschränkt auf die Wiederherstellung sehen 2) Konflikte vermeiden 3) Expertise (Wissen der Bürger, ihre Kreativität...) - obwohl nicht explizit als solche im Text angefügt 4) Kommunikation Vielleicht wäre eine mögliche Überarbeitung des Textes jene, dass es um die Erzielung tragfähiger Lösungen geht mit der Nennung auf die vier Einflussbereiche. Das Zitat von Prof. Selle zu Beginn nochmals überdenken. Auch ich würde von komplexen Problemstellungen sprechen und nicht von bösartigen Problemen. statt "gute" oder "schlechte" ersetzen mit "mögliche Lösungswege. Alles in allem geht es für mich auch um den Grundgedanken der Kooperation statt Konkurrenz, im Miteinander durch unsere Vielseitigkeit gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln für komplexe Problemstellungen.

Besonderheiten der Beteiligung aus Sicht der Raumplanung

Bei raumplanerischen Fragestellungen geht es häufig um eine Gegenüberstellung von übergeordnetem Gemeinwohl und Einzelinteressen, denn die Raumplanung handelt in vielen Fällen mit öffentlichen Gütern.

Aber auch die Berücksichtigung von Anliegen der Bürger ist in der Raumplanung gesetzlich institutionalisiert. Nach §3 RPG soll eine Interessenabwägung stattfinden: „Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen (…) so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.“

Anmerkung Alfred Eichberger / stadtland: Dazu müssen die Rahmenbedingungen für Beteiligung an Planungsprozessen passen. Um diese zu schaffen, kann ein Blick auf die Praxis der örtlichen Raumplanung und ihre Planungsprozesse (Räumlichen Entwicklungskonzepte und andere) helfen. Die unter 2.2 „Besonderheiten der Beteilung aus Sicht der Raumplanung“ bereits angeführten fünf Beteiligungsprobleme lassen sich damit differenzieren bzw ergänzen: Räumliche Entwicklungskonzepte sind nicht immer Wunschkinder, zT sind sie gewünschte Entscheidungsgrundlagen, zT aber auch geförderte Notwendigkeiten; die Gemeinden erfüllen ihre ortsplanerische Pflicht. Poltische Mandatare und Gremien haben – wie die BürgerInnen – oft wenig Erfahrung mit Beteiligung. Die Begeisterung für offene Planungsarbeit, zudem in einem infolge Maßstäblichkeit, langer Planungshorizonte und vielfältiger Interessenslagen schwierigen Metier ist oftmals überschaubar.Damit einher geht eine eingeschränkte Bereitschaft, in eine profunde BürgerInnenbeteiligung zu investieren. Die Auftragsvergabe für Räumliche Entwicklungskonzepte erfolgt meist über den Preis. Mindestförderungskriterien müssen erfüllt werden. Darüber hinaus erfolgt vor dem REK-Start nur selten eine Diskussion über “angemessene“ Beteiligung. Aussagen in einem Räumlichen Entwicklungskonzept erfolgen Im Rahmen raumplanerischer Ziele und Grundsätze (vgl Raumplanungsgrundsätze im Vlbg RPG). Ergebnisoffenheit ist damit nicht immer möglich. Welche Aussagen/Ergebnisse zu welchem Thema sind im Rahmen? Was ist möglich/denkbar? Diese Fragen wären vorab auszuverhandeln. Dafür fehlen aber oft die Budgets (s.o.), die Zeit und die Prozesse.

Das spiegelt sich in der Zusammensetzung der Beteiligten wider. Es beteiligen sich an raumplanerischen Fragestellungen (a) vor allem diejenigen, die durch ein Planungsvorhaben persönlich betroffen sind (als Grundbesitzer, Anlieger, etc.), und (b) diejenigen, die sich aufgrund ihrer intrinsischen Motivation für das Gemeinwohl interessieren (die immer gleichen Verdächtigen, die in jeder Veranstaltung zu finden sind, weil sie sich gerne engagieren).

Anmerkung: Ich stimme der Einschätzung, dass immer die gleichen Verdächtigen kommen, nicht zu. Wer kommt, hängt sehr stark vom Beteiligungsangebot und vom Setting ab. Ausserdem finde ich die Formulierung "die gleichen Verdächtigen" etwas herablassend.

AAS: Stimme auch hier der Anmerkung zu. (Wird langsam langweilig, aber ich denke, es ist wichtig, das festzuhalten, wenn mehrere diese Ansicht teilen.) Das Beteiligungsangebot entscheidet, wer sich beteiligt. Zugang, Methode, Setting, Ressourcen.

SG: Stimme auch zu. würde den Satz in der Klammer auf jeden Fall weglassen.

Bei der Beteiligung an räumlichen Planungsprozessen sind Besonderheiten zu beachten, die mit der Komplexität der Materie (verschiedene Blickwinkel) und dem abstrakten Thema (lange Zeithorizonte, Darstellbarkeit der Probleme) zusammenhängen.

Anmerkung zu den den nachfolgenden Überschriften: Ich würde den Begriff "Problem" durch "Herausforderung" ersetzen.

Beteiligungsproblem 1: Wie wird raumbezogenes Wissen generiert?

Der Raum ist zwar einerseits durch seine physische Beschaffenheit charakterisiert, er ist aber darüber hinaus auch durch sog. ‚Place making- Prozesse‘ sozial konstruiert. Wenn verschiedene Akteure den gleichen Raum anschauen, nimmt jede/r auf den ersten Blick andere Raumattribute wahr: Die landwirtschaftliche Bodenqualität, die Biotopqualität und Artenvielfalt, die verkehrliche Erreichbarkeit, die Erholungseignung, die Bebauung in der Nachbarschaft usw. Diese Wahrnehmung ist von den persönlichen Interessen als Landwirt, Naturschützer, Wirtschaftsförderer oder Grundbesitzer geleitet. Das führt dazu, dass Bürger über dieselbe Fläche sprechen können und trotzdem aneinander vorbei reden. Denn mit den unterschiedlichen Sichtweisen sind auch unterschiedliche Antworten auf die Frage verbunden, wie denn die adäquate Nutzung des Raumes aussehen soll. Man kann sich die soziale Konstruktion eines Raumes ungefähr folgendermaßen vorstellen:


Beteiligungsproblem 2: Wie wird der Raum dargestellt und wahrgenommen?

Damit steht in engem Zusammenhang die Frage nach der Raumdarstellung und -wahrnehmung. Wie nehmen die zu Beteiligenden einen Raum wahr? Welche Hilfsmittel erhalten sie (denn viele Menschen können nicht auf Anhieb eine Karte lesen und verstehen…)? Wie werden die Raumwahrnehmungen der Beteiligten abgeholt und aufgezeichnet, wie werden sie verarbeitet (bildlich, narrativ, direkt vor Ort…)? Auch die Raumdarstellung spielt dabei eine wichtige Rolle (Kartographie und ihre Alternativen, wie z.B. mental maps, ‚Planning for Real‘ am 3D- Modell, Raumbegehungen). In diesem Bereich sind raumplanerische Themen eine große Herausforderungen an jeden Beteiligungsprozess.


Beteiligungsproblem 3: Welche Rolle spielt der Zeitfaktor in der Raumplanung?

Die Zieldiskussionen in der Raumplanung schwanken zwischen langfristigen Entwicklungskonzepten einerseits und kurzfristigen Nutzungsansprüchen andererseits. Aus Sicht des Planenden steht der langfristig gewünschte Zustand im Mittelpunkt – dieser Zustand sollte der ‘Treiber’ der räumlichen Entwicklung sein. Derartige Überlegungen sind aber schwierig in Beteiligungsprozesse zu integrieren. Zum einen ist das Interesse der potentiell Beteiligten an Langfrist- Themen erfahrungsgemäß begrenzt, zum anderen ist eine inhaltlich und methodisch schlüssige Zukunftsvorausschau ein schwieriges Unterfangen. Und bei langfristigen Planungshorizonten besteht auch die Gefahr, dass Zielvorstellungen zu statisch werden. Daher müssen immer auch kurzfristige Entwicklungspotentiale beachtet werden (Zwischennutzung, Rückbaubarkeit, etc.).


Beteiligungsproblem 4: Welche Beteiligungsbefugnisse gibt es in der Raumplanung?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung sind knapp gehalten. Im Raumplanungsgesetz ist für die meisten Planungen nur der Hinweis auf das öffentliche Auflageverfahren beinhaltet („Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf (…) ist einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen…“) mit den Detailregelungen zu Kundmachung usw. Das gilt für den Landesraumplan, das Räumliche Entwicklungskonzept, den Flächenwidmungsplan, den Bebauungsplan oder den Umlegungsplan. Zum Räumlichen Entwicklungskonzept findet sich im RPG zusätzlich die Formulierung: „Bei der Erstellung des räumlichen Entwicklungskonzepts hat die Gemeinde die Mitwirkung der Bevölkerung in angemessener Weise zu gewährleisten.“ Was im Einzelfall angemessen ist, wird vom Gesetz nicht weiter spezifiziert.

Dazu stellen sich verschiedene Fragen: Für wen soll die Beteiligung angemessen sein? Was für eine Landesverwaltung angemessen erscheint, wird von einer Gemeinde, einer NGO oder einem Grundbesitzer möglicherweise ganz anders gesehen. Im Hinblick worauf soll die Beteiligung angemessen sein? Im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Budget? Auf die Einwohnerzahl? Auf einen definierten Zeitrahmen? Auf die Zusammensetzung der Beteiligten? Und was bedeutet ‚angemessen‘ bei einer Konflikt- behafteten Planung?


Beteiligungsproblem 5: Welche raumplanerische Ebene wird betrachtet?

Je nach raumplanerischer Ebene (und damit nach Art der Planung) sind die Anforderungen an einen Beteiligungsprozess sehr unterschiedlich:

  • Für die örtliche Raumplanung mit Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplanung kann gelten: »Viele Kompetenzen müssen zusammengeführt werden, damit eine gute Stadt entsteht« (noch ein Zitat von Prof. Klaus Selle aus dem ersten Beteiligungsatelier).
  • Bei Fragen der Regionalplanung und Regionalentwicklung, z.B. mit sektoralen oder integrierten räumlichen Konzepten für Teilräume von Vorarlberg oder das ganze Land nimmt erfahrungsgemäß der Einfluss der organisierten Interessen zu und die Beteiligung der einfachen Bürger ab. Dies ist jedoch eine Zustandsbeschreibung und keine Charakterisierung einer wünschenswerten Situation.
  • Wenn die Beteiligung einen Beitrag zu Grundlagenstudien oder übergeordneten Strategien leisten soll (ÖREK, EUSALP, etc.), wird die fachliche Expertise von Expertennetzwerken und ‚Epistemic Communities‘ eine größere Rolle spielen. Trotzdem kann eine breite Beteiligung zumindest in Form empirischer Umfragen wichtige Erkenntnisse liefern.

Auch der räumliche Maßstab spielt also eine wichtige Rolle für das Design eines ‚angemessenen‘ Planungsprozesses.


Weitere Herausforderungen:

Auch wenn es sicherlich gegenläufige Tendenzen gibt, herrscht in unserer Gesellschaft nach wie vor das Wachstumsparadigma und ein ausgeprägter Individualismus vor > letztendlich haben in der Regel Lobbygruppen bzw. mächtige Einzel- oder Sparteninteressen (Stichwort: Arbeitsplätze) eine höhere Entscheidungsmacht als Personen, die zu öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen eingeladen werden. Die Verantwortung wird hingegen mitunter gerne der Allgemeinheit oder höheren Instanzen zugeschoben. So kann es Alibibeteiligungen in der Form geben, dass Entscheidungen vorweggenommen werden und dann nur noch Umsetzungsvarianten öffentlich diskutiert werden, wodurch die vorweggenommen Entscheidung im Nachhinein durch die Bevölkerung legitimiert werden soll.

Vor einer partiellen Blindheit/Verdrängung hinsichtlich den längerfristigen, gesamthaften sowie gemeinwohlorientierten raumplanerischen Erfordernissen ist niemand gefeit, sodass bei Planungsprozessen kurzfristige, sektorale Bezüge immer wieder im Vordergrund stehen.

Durch den demographischen Wandel fällt es der jungen Generation immer schwerer, ihre Interessen zu wahren > die Baby-Boomer-Generation, die in Beteiligungsveranstaltungen sowie in den Gemeindevertretungen zumeist den größten Anteil stellt, möchte zumindest tendenziell ihren ressourcenintensiven Lebensstil pflegen und ihn für sich absichern ("Es soll so bleiben wie es ist, nur besser!"). Zudem hat sich die Baby-Boomer-Generation an die "Überdeterminierung" des Raums gewöhnt und das entsprechende Regelwerk dazu in Kraft gesetzt ("Was nicht ist, dass darf auch nicht sein!"). Spontane (konsumfreie) Raumaneignungen, Zwischennutzungen, Übergangsräume udgl. haben es somit schwer.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Planer bzw. Prozessbegleiter und deren Auftraggeber einen gewissen Ermessensspielraum haben, welche Themen aus dem Beteiligungsprozess als wesentlich oder unwesentlich beurteilt und dementsprechend in den räumlichen Entwicklungsplanungen behandelt werden > Flaschenhals der Beteiligung.

Anmerkung AAS: Den Absatz "Weitere Herausforderungen" finde ich inhaltlich insgesamt eher schwierig. Einzelne Behauptungen, wenn, dann mit Fakten unterlegen. Hier vermischen sich Einzelmeinungen mit allgemeinen Aussagen und unterschiedliche Wertehaltungen von AutorInnen scheinen sichtbar zu werden.

Bausteine für Beteiligungsprozesse und Selbstverständnis der beteiligten Anspruchsgruppen

Anmerkung Alois Metzler / mprove: Klare Rollen: Beteiligung ersetzt nicht das (politische) Mandat. An sich selbstverständlich, trotzdem manchmal nicht oder zu spät berücksichtigt: Auch politische Gremien, MandatarInnen, MitarbeiterInnen der Verwaltung und allenfalls betroffene Akteure z.B. in ehrenamtlichen Organisationen oder Vereinen wollen Beteiligung spüren und in geeigneter eingebunden sein. Dabei ist eine klare Rollenverteilung wichtig: Beteiligung ersetzt weder das politische Mandat noch Zuständigkeiten der Verwaltung, aber sie kann den Zugang verändern. Wenn das rechtzeitig allgemein klar ist, wird die Zusammenarbeit deutlich leichter.

Ein Beteiligungsprozess kann durch ein sorgfältiges Design an Qualität gewinnen. Dabei hilft es, den Planungsprozess in einzelne Schritte zu zerlegen und bei jedem Schritt getrennt zu überlegen, wer die handelnden Akteure sind, welche Aufgaben sie haben, wer Entscheidungen trifft und wie verschiedene Akteursgruppen ggf. zusammenwirken müssen. In diesem Wechselspiel geben während bestimmter Phasen die beteiligten Bürger den Ton an, während in anderen Phasen die Fachexperten das Wort haben oder politische Weichenstellungen getroffen werden müssen. Wir nennen das das ‚Ping-Pong Spiel gelingender Beteiligung‘.

Anmerkung: Ich halte den Begriff Ping-Pong Spiel für unpassend. Es ist KEIN Spiel!

Anm SG. Ja, weglassen.

Da jeder Planungsprozess seine eigene Choreographie besitzt, die sich aus dem Zusammenwirken von Problemstellung, Rahmenbedingungen und Akteurskonstellation ergibt, kann man keinen standardisierten Ablauf für dieses Wechselspiel definieren. Man kann jedoch idealtypisch verschiedene Prozessphasen benennen und durchdenken:

Anmerkung Abbrederis: Kapitel Bausteine für Beteiligungsprozesses: Das ist eine Zusammenfassung auf der Metaebene. Als Leitfaden vermisse ich konkrete Anknüpfungspunkte. Für eine Person, die nicht sehr im Thema ist, wirkt das "erschlagend" und abschreckend. Gehört meiner Einschätzung nach so nicht in einen Leitfaden. (Trennen von Meta/Reflexionsebene und Handlungsempfehlungen). Teile die inhaltliche Kritik grün markiert (es ist für mich leider nicht ersichtlich, wer es geschrieben hat.).


1. Handlungsbedarf feststellen:

Letztlich ist immer die Wahrnehmung eines Problems der Ausgangspunkt für einen (räumlichen) Planungsprozess.

Anm. SG: Hier fehlt mir ein weiterer wesentlicher Antrieb. Nicht nur ein Problem, eine unbefriedigende IST-Situation kann Anlass sein für einen Planungsprozess. Es gibt auch den Antrieb, visionär in die Zukunft zu schauen, auch aus einer relativ zufriedenstellenden IST-Situation heraus über den Horizont hinauszublicken. Nicht nur Probleme, sondern auch "Sehnsüchte" als Antrieb. Somit ist nicht Reaktion, sondern auch pro-aktives Vorausschauen ein möglicher Antrieb. Stichwort Ur-Enkeltauglichkeit.

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Erkennt Handlungsbedarf aufgrund konkreten Problemdrucks oder auf der Basis von grundsätzlichen politischen Zielen (verschiedene politische Ebenen)-> benötigt Verbündete (Legitimation in der Bevölkerung, Unterstützung anderer politischer Ebenen) Weiß Bescheid über Zustände, hat Zugang zu Statistiken und weiteren Informationsgrundlagen; kennt die verfügbaren Ressourcen. Kann für die Politik einen Vorschlag für einen Projektauftrag definieren Zeigt Probleme auf und formuliert Anliegen: Interessen- und Sozial-raumerkundung zur Formulierung der Problemstellung (Anm: SG - und Bedürfnisse) aus Sicht der Beteiligten (muss ggf. im weiteren Prozessverlauf reflektiert werden)

Wie (bzw. ab wann) kommt die externe Expertise in den Prozess? Bringt bei frühzeitiger Beteiligung den Blick von außen ein und leistet fachliche Unterstützung (Expertise zum Problem, und zum richtigen Maßstab)

Anmerkung zu 1. Handlungsbedarf feststellen Aus meiner Sicht steht der Handlungsbedarf NICHT am Beginn. Zunächst geht es darum, den Ausgangspunkt, den Anlassfall zu beschreiben: - Was ist Sache? Worum geht es? Was gilt es zu entscheiden? Ideen, Konzepte, Pläne, Programme, Projekte … - Welche räumliche und zeitliche Dimension hat das Ganze - Wer steht dahinter? Wer will was? Wer ist noch involviert? Wer ist betroffen? - Was geschah bisher? - Was wissen wir nicht? Das alles hat mit Handlungsbedarf noch nichts zu tun.

Anm. SG: Analyse der Ausgangssituation und Feststellung des Handlungsbedarfes

2. Raumanalyse:

Eine Raumanalyse –bestenfalls bezogen auf Stärken, Schwächen, Gefahren und Chancen (SWOT) – untermauert den Handlungsbedarf und verschafft Informationsgrundlagen für den Planungsprozess. In der Raumanalyse werden Informationen über den Raum und verschiedene Nutzungsmöglichkeiten und –einschränkungen und deren Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen zusammengestellt.

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Ist Auftraggeber der Raumanalyse, bringt ihre eigene Einschätzung (Erfahrungswissen) ein-> benötigt ExpertInnen und Verwaltung) Übernimmt das Projektmanagement für die Raumanalyse, wirkt mit und stellt Unterlagen und Informationen bereit -> (benötigt Fachleute) Bringen ihre Wahrnehmungen des Raumes ein (Raumdeutung), benennen Potentiale und Bedürfnisse)

Unterstützen die Analyse durch Daten / Erhebungen. Schätzen die Wirkung von Planung und Maßnahmen ein, bringen Blick von außen, sehen Raumwirkungen und Tendenzen. Zeigen Zusammenhang zu Planungen und Konzepten

Anmerkung zu 2. Raumanalyse Ich würde diesen Punkt eher "Systemanalyse" nennen. Es geht nicht nur um die räumlichen Aspekte eines Vorhabens, sondern auch um die systemischen Aspekte (s. dazu auch die Anmerkungen zu Pt. 1). Es geht um die involvierten AkteurInnen, deren Interessen, deren Beziehungen zu einander, um die bestehenden Konfliktlagen und den Eskalationsgrad der Konflikte. All das muss analysiert werden, bevor ein Prozessdesign entwickelt werden und ein Prozess gestartet werden kann.

Anm. SG: JA! Absolut wesentlich!


3. Mission und Vision definieren (normative Planungsebene):

Die normative Planungsebene beinhaltet die Definition von Mission (Planungsaufgabe der öffentlichen Hand) und Vision (angestrebter Zustand des Planungsraums in der Zukunft, evtl. alternative Zukunftspfade), einschließlich der Werte und Leitideen, die diese prägen. Sie findet oft nur in den Köpfen der Entscheidungsträger statt, hat aber – wenn nicht explizit geäußert – Konfliktpotential für den Planungsprozess.

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Ist eigentliche Gestaltungsaufgabe der Politik über Alltagsentscheidungen hinaus. Wirkt mit und liefert Argumente Entwickeln Zukunftsbilder, nehmen gemeinschaftliche Interessen wahr. Bringen Einzelinteressen ein. Können moderierend und beratend (coachend) tätig sein.

Anmerkungen zu 3. Mission und Vision definieren (normative Planungsebene) Aus meiner Sicht kommt dieser Punkt hier viel zu früh. Es geht NICHT darum, am Anfang eine Mission oder Vision zu definieren. Wie soll das möglich sein? Wenn man die Punkte 1 und 2 geklärt hat, sind die möglichen Vorgangsweisen und Beteiligungsoptionen zu klären. Welche inhaltlichen und organisatorischen Handlungsfenster eröffnen sich aufgrund der Systemanalyse? Das hat noch lange nichts mit gewünschten Zuständen, mit einer gemeinsamen Vision zu tun. Eine solche kann bestenfalls im Zuge eines gemeinsamen Prozesses entstehen bzw. definiert werden. Oftmals haben die Beteiligten auch bis zum Ende eines Prozesses gar keine gemeinsame Vision. Das ist auch nicht immer unbedingt nötig! Zu Beginn eines Beteiligungsprozesses ist die Verständigung über einen gemeinsamen Weg viel wichtiger als das gemeinsame Ziel! Jede Interessengruppe bringt die eigenen Vorstellungen und Ziele mit - diese gilt es dann gemeinsam auszuhandeln.

Anm.SG: Ich teile diese Bedenken. Wie in der Einleitung angeführt hat jeder Planungsprozess seine eigene Choreographie und so kann es nur ein Versuch sein, die einzelnen Schritte anzuführen. Deshalb vernachlässige ich die angeführte Reihenfolge der Schritte. Was ich jedoch noch ergänzend anfügen möchte ist, dass ich es als wesentlich empfinde, die eventuell vorhandenen Missionen und Visionen der einzelnen Beteiligten im Prozess transparent zu machen. Auch die Bedürfnisse, Ängste, Antriebe,.. Dies ermöglicht ein tieferes Verständnis, vermeidet Missverständnisse und Konflikte und führt zu tragfähigeren Lösungen.

4. Konzepte entwickeln (strategische Planungsebene):

In dieser Phase werden Entwicklungskonzepte für die Raumentwicklung formuliert. Sie konzentrieren sich auf zentrale Handlungsansätze unter Nutzung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung auf verschiedenen politischen Ebenen.

Anm: Empfinde ich als sperrig formuliert.

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Bestimmt die Agenda = Ziele verwirklichen und damit gewählt werden (-> benötigt Zustimmung in der Partei/Koalition, Verbündete bei den Beteiligten). Wirkt inhaltlich und organisatorisch mit Setzen Interessen durch und fordern Parteistellung ein. Wirken als Multiplikator. Leisten notfalls Widerstand. Begleiten Erarbeitungsprozess für Entwicklungskonzepte. Bringen externe Expertise in die Erarbeitung der Strategien. Unterstützen Darstellung der Inhalte (Text und Pläne)


5. Umsetzungsplanung (operative Planungsebene):

Beim Erarbeiten von Handlungs- und Umsetzungskonzepten (z.B. Verkehrskonzept, Spiel- und Freiraumkonzept, aber auch Flächenwidmungs- und Bebauungspläne) müssen die vorhandenen Ressourcen und die Umsetzungsorganisation berücksichtigt werden. Sinnvoll ist auch eine ex ante- Evaluation unter Berücksichtigung der normativen und strategischen Ziele sowie eine Risikoanalyse.

Anm. SG: Leichte Sprache

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Gibt den Rahmen vor und achtet auf Zusammenhang zur strategischen und normativen Planung. Wägt Einzelinteressen ab. (-> benötigt Prozessbegleitung durch Verwaltung und externe Experten). Ist verantwortlich für die fachlich richtige Ausarbeitung der Pläne nach den gesetzlichen Anforderungen (-> benötigt Politik für inhaltliche Vorgaben) Liefern Alltagswissen und Praxisbezug Bringen Ideen ein (Querdenken). Machen Entscheidungen und Anliegen öffentlich. Bringen externe Expertise in die Planungen ein, z.B. Maßnahmenvorschläge. Moderieren und reflektieren ggf. den Prozess. Unterstützen Darstellung der Inhalte (Text und Pläne).


6. Umsetzung von Einzelmaßnahmen:

Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen wird ein Projektmanagement benötigt (Definition von Arbeitspaketen, Ressourcen- und Zeitplanung mit Meilensteinen und Verantwortlichkeiten, laufendes Controlling…), welches die laufenden Umsetzungsaktivitäten steuert.

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Entscheidet und beauftragt konkrete Maßnahmen. Stellt Finanzierung sicher. (-> benötigt Zustimmung der Beteiligten). Plant die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Ist ggf. verantwortlich für das Projektmanagement. Unterstützt die Durchführung (-> benötigt Fachleute). Tragen Maßnahmen mit und legen aktiv mit Hand an. Überwachen die bedürfnisgerechte Ausführung der Maßnahmen. Können einzelne Projekte unterstützen (Projektmanagement und fachliche Expertise). Moderation von Gruppenprozessen und Teamarbeit.


7. Evaluation der durchgeführten Maßnahmen:

Der Stand der Umsetzung von Plänen und Konzepten sowie die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss durch ein laufendes Monitoring und Controlling sowie durch eine ex post- Bewertung der Zielerreichung begleitet werden.

Rolle der Politik Rolle der Verwaltung Rolle der Beteiligten Rolle der externen Experten
Ist Auftraggeber, will Entscheidungen überprüfen und Erfolg verkaufen. Ist zuständig als ausführendes Organ, muss an Politik berichten. Will für künftige Maßnahmen lernen. Bringen Alltags-erfahrung ein und geben Feedback zu Prozess und Ergebnis. Machen Verbesserungsvorschläge. Unterstützen methodisch (Wirkungsanalyse, Grund-raster - Themen) und stellen Rückkoppelung her.

Die genaue Betrachtung der einzelnen Phasen ermöglichen es, die Rolle der Beteiligten, die gewünschten Ergebnisse (und auch die Grenzen der Beteiligung) für jede Phase genau zu definieren. Dadurch wird der Beteiligungsprozess zielgerichtet und transparent.

Typische Einwände, Fehlentwicklungen und ‚No go‘s‘ (speziell mit Blick auf die Raumplanung)

Anmerkung Abbrederis: Kapitel Typische Einwände, ... Erscheint mir im aktuellen Status quo eher als Sammlung von Gedanken. Finde es generell gut, dass Probleme angesprochen werden. Welche sind jedoch für einen Leitfaden wirklich relevant und welche untermauern Vorurteile?

Es sind ganze Bücher über Beteiligung geschrieben worden – über Rahmenbedingungen, Methoden und Grenzen. Der vorliegende Leitfaden kann dies nicht ersetzen. Er kann allenfalls einige besondere Probleme der Beteiligung bei Raumplanungsprozessen skizzieren, wie sie in den durchgeführten Workshops angesprochen wurden. Sie zeigen, dass es echte Grenzen der Beteiligung gibt – die im Einzelnen wohl überlegt und begründet sein müssen – und dass es auch wahrgenommene Beteiligungsgrenzen gibt, die durch ein entsprechendes Prozessdesign verschoben oder durchbrochen werden können.

Anmerkung: Statt "ganze Bücher" würde ich schreiben: "schon viele Bücher"

Anm. SG: ...einige besondere Probleme und Lösungen .... - nicht nur bei den Problemen behaften lassen

Anmerkung zu den nachfolgenden Überschriften: Diese sind in ihrer Art heterogen. Vorschlag: entweder eine Themenüberschrift wie z.B. "Repräsentativität der Beteiligung" oder die Formulierung eines klassischen Einwandes "Beteiligung dauert zu lange", aber nicht einmal so und einmal so. Auch im Text wird nicht klar, ob hier typische Einwände gebracht werden oder ob das was hier steht, Meinung der AutorInnen ist. Wenn ersteres der Fall ist, sollte das auch so kenntlich gemacht werden, wenn zweiteres der Fall ist (wovon ich ausgehe, da sich manche Punkte mit Aussagen aus vorangegangenen Kapiteln decken), dann sind diese Aussagen inhaltlich nicht zu halten (s. Anmerkungen unten)


Repräsentativität der Beteiligung

„Die Bürger wollen nicht“ – es gibt nicht nur die Politikverdrossenheit der Bürger, sondern inzwischen auch eine ‚Bürgerverdrossenheit‘ der Politik, denn Beteiligungsprozesse laufen immer wieder in den gleichen Mustern ab.

Anmerkung: Ich stimme diesem Satz nicht zu. Ganz im Gegenteil, diese Prozesse laufen nicht in den gleichen Mustern ab! Es gibt eine breite Palette an Methoden und Vorgehensweisen, die je nach Situation eingesetzt werden.

Anm. SG: Ich frage mich, was dieser einleitende Satz mit der Repräsentativität der Beteiligung zu tun hat. "..., denn Beteiligungsprozesse laufen immer wieder in den gleichen Mustern ab" - würde ich auf jeden Fall streichen. Es gibt sie die Politikverdrossenheit, genauso wie es viele politisch interessierte Menschen gibt und es gibt sie die Bürgerverdrossenheit, genauso wie es viele ernsthaft an Beteiligungsprozessen interessierte Menschen in Politik und Verwaltung gibt. Worauf soll diese Aussage also hinzielen?

Auch innovative Beteiligungszugänge sprechen oft nur eine bestimmte Klientel an und so dominieren oft die wenigen politisch Aktiven und die lautstarken Interessenvertreter die Diskussion.

Anm. SG: In diesem Fall zweifle ich die Innovation und Eignung des Beteiligungszugangs an. Meine Erfahrung ist die, dass es möglich ist, jene gewünschten Anspruchsgruppen - jenes Klientel - zur Beteiligung zu bewegen, wenn das Format passt und der ernst gemeinte politische Wille wahrnehmbar ist. Wen lade ich ein? Wie lade ich ein? Welche Fragen stelle ich?

Anmerkung Alois Metzler / mprove: Echte Beteiligung: Wertschätzen, Barrieren abbauen, Türen öffnen. Generell gilt auch in der Beteiligung zu Planungsverfahren eine schon alte Weisheit: Menschen sind dort abzuholen, wo sie sind. Der möglicherweise befürchtete Widerspruch zwischen persönlichen und allgemeinen Interessen, Bedenken vor zu vielen Mitredenden, die Fachsprache oder herausfordernde Inhalte usw. summieren sich leicht zu Barrieren, die für eine funktionierende Zusammenarbeit erst Schritt für Schritt und glaubwürdig abgebaut werden müssen. Der zentrale Erfolgsfaktor dabei: Wirkliche, spürbare Wertschätzung – und zwar durchgehend. Zudem gilt es, den Kreis nicht zu eng zu ziehen: Die Stadt Hohenems hat in ihrem Visionsprozess mit der Dialoggruppendefinition „alle, die in Hohenems wohnen, arbeiten oder es lieben“ auch für jene Personen eine Tür geöffnet, die nicht in Hohenems wohnen – eine Gruppe, die in Planungsprozessen durchaus eine große Rolle spielen kann.

In der Praxis der Raumplanung bedeutet dies, dass die Mehrheit derjenigen, die sich in einen Planungsprozess einbringen, Grundeigentümer oder betroffene Anwohner sind. Das bedeutet, dass Einzelinteressen lautstark zum Ausdruck gebracht werden, während das ‚Gemeinwohl‘ selten Thema ist (oder Einzelinteressen hinter Gemeinwohl- Argumenten versteckt werden). Beteiligung kann auch einen politischen Druck auf die Entscheidungsträger erzeugen, den es auszuhalten gilt. Beteiligungsprozesse befördern Einzelinteressen, wenn es nicht gelingt, die übergeordneten Interessen und das Zusammenspiel der verschiedenen möglichen Raumnutzungen zum Thema eines öffentlichen Diskurses zu machen.

Anmerkung: Ich stimme diesem Satz nicht zu. Wenn nur Einzelinteressen lautstark zum Ausdruck gebracht werden, hängt dies zumeist mit einem unausgereiften Setting und einer ungeeigneten Methodenwahl zusammen. Auch die nachfolgenden Sätze ... "Druck, den es auszuhalten gilt" ... und "Beteiligungsprozesse befördern Einzelinteressen ... " halte ich für diesen Leitfaden nicht für geeignet.

Anm. SG. Ja!

In diesem Zusammenhang stellt sich eine weitere Frage: Wie beteilige ich die ‚schwierig zu Beteiligenden‘ bzw. „Abgehängten“? Welche (anwaltschaftlichen und/oder aufsuchenden) Methoden gibt es, um auch diese Interessen in einem Beteiligungsprozess zu Wort kommen zu lassen?

Anm. SG: Ich empfehle eine andere Wortwahl als "schwierig zu Beteiligenden" und "Abgehängten"

Wenn Beteiligung Selbstzweck wird

Reine Bürgerbeteiligung wird schnell zur „Bürgerbeschäftigung“, wenn sie nicht ernst gemeint ist. Es gibt bei vielen politischen Entscheidungsträgern die Neigung, grundsätzliche Weichenstellungen selbst vorzunehmen, bevor die Bürgerschaft beteiligt wird. Man hat Angst, gute Projekte auf’s Spiel zu setzen oder sensible Konflikte um die Raumnutzung zu früh öffentlich zu präsentieren. Wenn aber Beteiligung dann nur noch das Sahnehäubchen ist, weil die grundsätzlichen Entscheidungen schon getroffen sind, dann fühlen sich die Bürger nicht ernst genommen.

Anmerkung: Was ist "reine" Bürgerbeteiligung?! In diesem Tonfall ist dieser Absatz aus meiner Sicht für einen Leitfaden nicht geeignet.

Beteiligung ‚pro forma‘ und ohne größere Folgen für das Ergebnis des Planungsprozesses ist kontraproduktiv und sollte vermieden werden. Es ist klar, dass die gewählten Entscheidungsträger die Verantwortung für ihre Entscheidungen haben, die ihnen die beteiligten Bürger auch nicht abnehmen können. Aber wie oben dargestellt wurde, gibt es in jeder Phase eines Planungsprozesses sinnvolle Aufgaben für beteiligte Bürger. Wichtig ist, dass die Aufgaben in dieser Phase des Prozesses klar und offen kommuniziert werden und damit auch die Grenzen der Beteiligung abgesteckt sind. Es muss geklärt sein, was mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses passiert und wie es danach weitergeht. Ohne ein solches Prozessdesign ist ein zielführender und die Beteiligten wertschätzender Prozess kaum machbar, insbesondere wenn es um komplexe räumliche Planungen geht.

Anmerkung: Der Satz "Es gibt es in jeder Phase eines Planungsprozesses sinnvolle Aufgaben für beteiligte Bürger" ist aus meiner Sicht für den Leitfaden nicht geeignet.


Beteiligung dauert zu lange

Wenn Beteiligung ernst gemeint ist, handelt es sich um eine verstetigte Kultur, nicht um ein einmaliges Event. Dafür ist zuerst einmal ein ziemlicher Zeitaufwand nötig, bis sich neue Regeln und Routinen eingespielt haben. Dieser Zeitaufwand kollidiert unter Umständen mit der Notwendigkeit, eine bestimmte Planung in einer kürzeren Frist durchzuführen.

Die Zeitknappheit der Politik resultiert zum einen aus dem konkreten Problemdruck, der der Auslöser dafür war, dass der Planungsprozess begonnen wurde. Zum anderen resultiert sie aus den Wahlzyklen, denn die produktiv nutzbare Zeit zwischen der Neuwahl der politischen Gremien und ihrer Konstituierung und dem erneut folgenden Wahlkampf für die kommende Wahlperiode ist begrenzt.

Die Entscheidung für eine faire Beteiligung muss im Kopf der Politiker fallen, der Beteiligungsprozess muss in die Gemeindepolitik eingepasst werden. Wenn der verfügbare Zeitrahmen nicht passt, kann dies ein ‚No Go‘ für Beteiligungsprozesse sein.

Anmerkung: Der Satz "Die Entscheidung für eine faire Beteiligung ... " ist aus meiner Sicht für den Leitfaden nicht geeignet.


Die Expertise der Beteiligten

In Prozessen der Raumplanung sind oft Vorkenntnisse gefragt. Nicht nur wie oben ausgeführt – die Fähigkeit, Karten zu lesen und verschiedene Ansprüche auf die Raumnutzung nachvollziehen zu können, sondern auch Expertise zu raumfunktionalen Zusammenhängen, Infrastruktur- Notwendigkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das können die beteiligten Bürger in der Regel nicht leisten und von daher tönt häufig auch der Ruf nach Grenzen der Beteiligung in der Raumplanung.

Anmerkung: Aus meiner Sicht ist dieses Argument ungeeignet und nach meiner praktischen Erfahrung auch nicht zutreffend. Es ist sehr wohl möglich, komplexe Sachverhalte in Beteiligungssettings zu diskutieren. Das ist alles eine Frage der Konzeption, der Rollenverteilung und der Aufbereitung von Unterlagen.

Anm. SG: Dem stimme ich voll und ganz zu! Es gilt im größeren Sinne eine geeignete Kommunikation zu finden. Und es ist zwar herausfordernd, aber möglich, komplexe Zusammenhänge in leichter Sprache und Bildern zu vermitteln.

Es gibt aber nicht nur das Faktenwissen der Experten, sondern auch ‚Laien-Wissen‘, das für räumliche Planungen hilfreich ist, die Ergebnisse aufwertet und deren Legitimität erhöht. Es ist das Wissen um alltägliche Zusammenhänge, Bewegungsmuster und Raumbedürfnisse. Dieses kann von Experten und Entscheidungsträgern nur unvollständig beigebracht werden. Und auch das Wissen darüber, was sein soll – aus alltagspraktischen wie auch grundsätzlichen bzw. ethischen Überlegungen heraus – ist ein Wissen, das alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in einen Planungsprozess einbringen können. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Verantwortlichen für einen Beteiligungsprozess, die notwendige Expertise in dem Umfang bereit zu stellen, dass Bürgerinnen und Bürger qualifiziert mitreden können.

Was kann die Landesraumplanung zur Beteiligungskultur beitragen?

Anmerkung Abbrederis: Kapitel Was kann die Landesraumplanung zur Beteiligungskultur beitragen? Dieses Kapitel verstehe ich nicht. Es beschreibt teilweise den Prozess, der während der Erstellung des Leitfadens stattfindet. Dieser gehört meiner Meinung nach nicht in einen Leitfaden. Das Kapitel erscheint mir eher eine Anmerkung/ein Kommentar zur Erstellung des Leitfadens zu sein.Hier hinein gehören klare Fakten, Rahmenbedingungen und Grenzen. Unklare Diskussionen verwirren eher.

Die Gemeinden sind wichtige Träger der Raumplanung. Ihre Planungshoheit nehmen sie im Zusammenwirken mit der Landesraumplanung wahr. Dabei liegen die Kompetenzen der Landesebene in der Ausarbeitung von konzeptionellen Grundlagen (Landesraumpläne, Umweltprüfung, etc.) und in der grenzüberschreitenden Abstimmung. Die Kompetenzen der örtlichen Raumplanung liegen in der Formulierung von Entwicklungszielen der Gemeinde (Räumliche Entwicklungskonzepte) sowie in der konkreten Planungs- und Bewilligungspraxis (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Genehmigungsverfahren, etc.). Die Landesraumplanung prüft und ggf. genehmigt örtliche Widmungen und Bauvorhaben. Beteiligungsprozesse finden überwiegend auf der Ebene der kommunalen Raumplanung statt. Wie kann also die Landesraumplanung zu einer Erhöhung der Beteiligungskultur in diesen Prozessen beitragen?

Wie in Kap. 1.2 erläutert, beschränkt sich der Gesetzestext überwiegend auf Vorgaben zur Durchführung des Auflageverfahrens für räumliche Planungsgrundlagen sowie – im Falle der Räumlichen Entwicklungskonzepte – auf den Hinweis, die Öffentlichkeit sei ‚angemessen zu beteiligen‘. Ziel der vorliegenden Publikation ist es, den Begriff der ‚angemessenen Beteiligung‘ mit Leben zu füllen und gemeinsam mit den für räumliche Planungen Verantwortlichen qualitative Kriterien zu entwickeln. Diese Kriterien können bei der Vergabe von finanziellen Mitteln genutzt werden, mit denen die Planungsprozesse der Gemeinden unterstützt werden.

Darüber hinaus wird von der Vorarlberger Raumplanung eine enge Abstimmung zwischen örtlicher und überörtlicher Planung angestrebt. Das äußert sich darin, dass für jede Gemeinde in der Landesraumplanung ein Ansprechpartner benannt ist, der die Planungen und Projektierungen der örtlichen Raumplanung begleitet bzw. zumindest deren Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungsgrundlagen des Landes zu prüfen hat. Diese Rolle der Landesraumplanung kann verschieden interpretiert werden:

  1. Der zuständige Raumplaner des Landes kann sich auf seine hoheitlichen Befugnisse beschränken und die Planungen der Gemeinde dahingehend prüfen, ob sie aus Sicht des Landes genehmigungsfähig sind oder nicht. Er beschränkt seine Rolle also auf die Begutachtung der vorgelegten Planungen.
  2. Er kann aber auch frühzeitig beratend in den Planungsprozess der Gemeinde einwirken, um gemeinsam mit den Gemeinden eine möglichst optimale Planung zu gewährleisten, die gleichermaßen den örtlichen Bedürfnissen und überörtlichen Vorgaben entspricht.

Anmerkung: Ich schlage vor, die oben genannte Aufzählung gendergerecht zu formulieren: auch Raumplanerin, nicht nur er, auch sie ...

Die zweite Rolle ist wesentlich anspruchsvoller. Sie setzte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ‚auf Augenhöhe‘ zwischen der Gemeinde und dem örtlich zuständigen Raumplaner bei der Landesraumplanung voraus. Und sie zwingt ihn in eine Doppelrolle als Prozessbegleiter und Genehmigungsinstanz. Das erfordert eine frühzeitige und intensive Kommunikation über die Grenzen des Möglichen, denn Aushandlungsprozesse finden immer ‚im Schatten der Hierarchie‘ statt.

Anm. SG: Verwirrt mehr, als zu klären.

In diesem Geist der ‚begleitenden Raumplanung‘ ist es auch möglich, in der Raumplanung des Landes Vorarlberg eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen zu lassen, in dem die Fördermittel für Planungsprozesse teilweise an die Beteiligungsqualität gekoppelt werden und diese Qualität in einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen Land und Gemeinde und Raumplanungsbüro für jeden Einzelfall definiert wird.

Damit die angestrebte ‚begleitende Raumplanung‘ eine ‚Kultur der Beteiligung wachsen lassen kann‘, bedarf es einer grundsätzlichen Definition für ‚angemessener Beteiligung‘ und ‚Beteiligungsqualität‘.

Angemessene Beteiligung Aus der Sicht des Raumplanungsbüros heimaten ist die aktive Einbindung von mindestens 5 % der Bevölkerung mit Hauptwohnsitz, möglichst verteilt auf die verschiedenen sozialen Schichten eine repräsentative Beteiligung.

Anmerkung: Aus meiner Sicht sind derartige Richtwerte nicht generell anwendbar. Für eine bestimmte Fragestellung kann das passen. Für einen anderen Beteiligungsfall kann dies jedoch eine völlig ungeeignete Herangehensweise sein.

Anmerkung CK: Eine Quantifizierung erscheint mir hier sehr problematisch... Wie kommen die 5% Prozent zustande (das wirkt etwas willkürlich)? Eine Quantifizierung funktioniert hier allenfalls in Kombination mit qualitativen Kriterien. Die Frage des Maßstabs und des Radius an Betroffenen lässt sich kaum Abstrakt beurteilen, sondern ist vom jeweiligen Projekt und von der jeweiligen Fragestellung im Rahmen des Beteiligungsprojektes stark abhängig.

Anmerkung Alois Metzler/mprove: Angemessene Beteiligung: Eine individuelle Größe Die sicht- oder messbare Akzeptanz von gesetzten Beteiligungsaktivitäten ist von verschiedenen, teilweise kaum beeinflussbaren Faktoren abhängig. Witterung, Paralleltermine und der Grad der (möglichen) Betroffenheit spielen ebenso eine Rolle wie die „Beteiligungsgewohnheiten“ in Gemeinde oder Region oder persönliche Befindlichkeiten. Identische Maßnahmen können in zwei Gemeinden/Regionen völlig unterschiedlich gut wirken. Entsprechend lässt sich „angemessene Beteiligung“ vermutlich eher über die Qualität des Beteiligungsangebots als über die faktische Resonanz und Inanspruchnahme definieren.

Beteiligungsqualität Aus der Sicht des Raumplanungsbüros heimaten besteht ein Mindestmaß an Beteiligungsqualität in der Bekanntgabe der Kriterien für die Einladung einzelner Personen, der frühzeitigen Bekanntgabe der Inhalte (Tagesordnung), der Möglichkeit der Diskussion der Inhalte (Tagesordnung), dem geordneten Einbringen persönlicher Anliegen und der Protokollierung der Ergebnisse, des Zugriffs auf das Protokoll durch die Beteiligten selbst und der Möglichkeit einer Rückmeldung auf die Protokollierung.

Überblick über bisher verwendete Methoden und mögliche weitere Methoden, die eine Erprobung benötigen

In den vorbereitenden Workshops (Beteiligungsateliers) zu dieser Publikation wurde abgefragt, welche Beteiligungsmethoden bisher schon in der Raumplanungspraxis in Vorarlberg Anwendung finden. Folgende Methoden wurden genannt:

  • subjektive Landkarten
  • Streifzüge
  • Planning for real, Symbolkarten…
  • Wahrnehmungsübungen vor Ort
  • Genius Loci zuhören
  • (offene) Ideenwerkstatt
  • Ideeboxen virtuell / real
  • Interviews
  • schriftliche Befragungen
  • Pro Action Cafe
  • Dynamic Facilitation
  • Art of Hosting
  • Open Space, 1 Tag (Walgauforum)
  • OE – State of the Art
  • Spaziergänge
  • Wiener Modell (Testplanung)
  • regionales Wiki (WalgauWiki)
  • CESBA-Sprint (Hochhäderich)
  • Metalog Konferenz
  • World Cafe (Symposium Tourismusstrategie 2020)
  • Großgruppenworkshops (Beispiele: Kornmarkt Bregenz 2012-2013, Verkehrskonzept Wolfurt 2013, Leutbühel Bregenz 2015)
  • Mediationsverfahren (Beispiel Natura 2000 Verwall)

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Methoden, die in der Vorarlberger Raumplanungspraxis in Pilotprozessen erprobt werden könnten. Die Auswahl reicht von Methoden zur Konfliktvermittlung über Planungswerkstätten am realen Ort bis zu Web- basierten Abstimmungstools. Dies ist eine Aufgabe der kommenden Jahre.

Raumplanungsprozesse können sehr umfassend sein, müssen es aber nicht. Das Raumplanungsbüro heimaten hat folgende Beteiligungsmodule für Raumplanungsprozesse in Gemeinden im Rahmen des Raumplanungsinstruments SHARC ausgearbeitet. Grundlage für alle diese Beteiligungsprozesse ist der SHARC-Check, der vorab in einem maximal 8-stündigen Leitfaden-Interview mit Gemeindepolitiker_innen und Verwaltungsangestellten geführt wird. Die Ergebnisse des Interviews dienen als Überblick der Stärken und Entwicklungspotentiale und werden dann mit den Bürgern besprochen, ohne sie zu überlasten.

• SHARC-Fokus Öffentliche Abendveranstaltung mit Präsentation der SHARC-Ergebnisse und Fokussierung auf die 3 wesentlichen Themen. Bürger_innen erarbeiten Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise.

• SHARC-Aktionstag Alle Gemeindebürger_innen werden eingeladen einen Tag lag mit den SHARC-Ergebnissen zu arbeiten und daraus Bürgerbeteiligungsprojekte zu entwickeln. Am Ende des Tages werden die Ergebnisse den Gemeindeverantwortlichen präsentiert. Gemeinsam mit den ihnen werden die nächsten Schritte geplant.

• SHARC Bürger_innenrat 12-16 Gemeindebürger_innen, die von der Gemeinde ausgewählt werden, arbeiten in einem intensiven Arbeitsprozess 1,5 Tage mit den SHARC-Ergebnissen und entwickeln daraus einen Maßnahmen- und Umsetzungsplan der den Gemeindeverantwortlichen abschließend übergeben wird.

• SHARC-Bürger_innen-Check Gemeindebürger_innen überprüfen Planungen und wichtige Projekte in Hinblick auf die Auswirkungen auf die SHARC Themen. Die Teilnehmer_innen melden sich freiwillig bei der Gemeinde und werden bei Bedarf kontaktiert. An einem Abend bewerten sie das bzw. die zu behandelnden Vorhaben und erarbeiten eine Empfehlung an die Gemeindeverantwortlichen.

Durch solche Beteiligungsprozesse soll die Komplexität der Raumplanung einerseits deutlich und andererseits auch verständlich gemacht werden. Die Sichtweise der Regierenden und Verwaltenden wird mit der ‚Sicht der Bürger‘ abgestimmt und eine gemeinsame Perspektive für die weitere Entwicklung des Lebensraumes kann entstehen.

Anmerkungen CK: Die Nennung bzw. Überbetonung einzelner "Produkte" bzw. Planungsbüros in der Handreichung halte ich für problematisch und sollte m.E. prinzipiell gemieden werden. Es sollte sich um ein "neutrales" Dossier handeln... Für Gemeinden oder andere InitiatorInnen von raumplanerischen Beteiligungsprozessen sollte nicht der Eindruck entstehen, dass hier etwas verkauft werden soll.

Anmerkung Abbrederis: Mir fehlen konkrete Hinweise, wie die Methoden einsetzbar, bzw. welche Methoden für welche Fragestellung sinnvoll sind. Sowie Verlinkungen zu bereits existierenden Empfehlungen (Denke dabei z.B. auch an das Werkheft Wahrnehmungsspaziergänge). Ich teile zwar die Meinung, dass nicht Methoden einzelner Büros hervorgehoben werden sollten, finde das SHARC Modell aber dahingehend sehr ansprechend, da es scheinbar eine gute erste Orientierung für Betroffene bietet. Und die stellen sich immer zuerst die Frage: Wo und wie anfangen?

Qualitätskriterien für Beteiligungsprozesse in der Raumplanung

Allgemeine Anmerkung zu diesem Kapitel: Aus meiner Sicht ist die Formulierung der Qualitätskriterien in Form von (zumeist geschlossenen) Fragen nicht sehr hilfreich. Die in der benachbarten Spalte formulierten Aussagen passen nicht immer zum Kriterium, das in der Spalte links formuliert wird. Kriterien sollten als solche leicht lesbar sein. Wenn Kriterien als Phrasen formuliert werden, dann so, dass ich mir überlegen kann, ob das Kriterium ganz, teilweise oder gar nicht erfüllt ist. Als Beispiel das erste Kriterium von N1: Haben die Beteiligten die Möglichkeit, für sie wichtige Informationen in den Prozess hineinzutragen? Alternativvorschlag (nicht als Frage, sondern als Aussage): Die Beteiligten haben die Möglichkeit, für sie wichtige Informationen in den Prozess hineinzutragen. Inhalt für die Spalte rechts müsste sein: Welche Mittel stehen den Beteilgten zur Verfügung, die für sie wichtige Informationen in den Prozess hineinzutragen? Die aktuelle Frage in der rechten Spalte handelt von der Identifikation der Beteiligten - das ist etwas anderes.

Anm.SG: Ja. Und die Spalte "Fragen (im Vorfeld zu beantworten)" könnte aus meiner Sicht gänzlich weggelassen werden. Anstatt dessen eine Spalte einfügen, wo Hinweise darauf eingefügt werden, woran zu erkennen ist, dass ein Kriterium erfüllt wurde (wie oben angeführt "welche Mittel ...?").

Anmerkung Abbrederis: Kapitel Qualitätskriterien: Vereinfachung! Teile auch die Anmerkungen, dass die Fragen eher verwirren.

Anmerkung Alfred Eichberger / stadtland: Wann ist Beteiligung an Planungsprozessen – angesprochen sind hier vor allem auch Räumliche Entwicklungskonzepte – nützlich, angemessen und fair? Vielleicht wenn der/die Beteiligte am Beginn weiß, was auf ihn/sie zukommt, sich im Ergebnis des Projektes/Prozesses wiederfindet, und nach Abschluss der Beteiligungsübung nicht vom Radar der Entscheidungsträger verschwindet.

Aus der Planungspraxis der Vorarlberger Raumplanung wurde gemeinsam mit den ‚Systempartnern – den Landesraumplanern, Bürgermeistern, RegionalmanagerInnen und externe ExpertInnen – ein Katalog von Kriterien entwickelt, anhand dessen die Qualität eines Beteiligungsprozesses beurteilt werden kann. Die Kriterien wurden in vier Themenblöcke aufgeteilt:

  • Wann ist die Beteiligung nützlich (…generiert einen Mehrwert für den Planungsprozess)?
  • Wann ist die Beteiligung angemessen (das Verhältnis Aufwand – Nutzen stimmt)?
  • Wann ist Beteiligung fair?
  • Wann bringt die Beteiligung einen (persönlichen) Zugewinn für alle Beteiligten?

Die Erarbeitung der Qualitätskriterien erfolgte in Abstimmung mit den im Jahr 2008 vom österreichischen Ministerrat empfohlenen „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ (www.partizipation.at). Sie dienen als Grundlage zur Planung des für den spezifischen Einzelfall geeigneten Beteiligungsprozesses:


Wann ist die Beteiligung nützlich (…generiert einen Mehrwert)?

N 1 Haben die Beteiligten die Möglichkeit, für sie wichtige Informationen in den Prozess hineinzutragen?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Haben alle von der Raumplanung Betroffenen die Möglichkeit, ihre Interessen deutlich zu artikulieren – insbesondere diejenigen, die für die geplante Raumnutzung eine wichtige Zielgruppe darstellen? -> Wie werden die Betroffenen identifiziert? Wie werden die Zielgruppen identifiziert?
Kann der Blickwinkel auf diejenigen ausgeweitet werden, die sich nicht selbst im Beteiligungsprozess vertreten können (Personen die aufgrund Alter, Bildung, Sprache etc. gehandicapt sind, natürliche Umwelt und nachfolgende Generationen…)? -> Wie werden Interessen identifiziert, die sich nicht selbst beteiligen können? Auf welche Weise werden sie berücksichtigt?
Können mit dem Beteiligungsprozess Bedürfnisse in Erfahrung gebracht und gegeneinander abgewogen werden? Werden im Prozess die Bedürfnisse der Beteiligten und der betroffenen Nutzer mit den politischen Strategien abgeglichen? -> Mit welcher Vorgehensweise werden verschiedene Bedürfnisse einander gegenüber gestellt und wie werden sie den politischen Zielen gegenüber gestellt?
Haben die Beteiligten ausreichendes Grundwissen über raumplanerische Probleme und Zusammenhänge? -> Wie kann ggf. Grundwissen vermittelt werden?


N 2 Wird durch den Beteiligungsprozess die Sensibilität für die Raumplanung bei den Betroffenen und in der Allgemeinheit erhöht?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Wird durch den Beteiligungsprozess die Bekanntheit von Planungsgrundlagen bei den Betroffenen und in der Allgemeinheit erhöht? -> Wie kann man die Information über Planungsgrundlagen in der Raumplanung verbessern?
Werden durch den Planungsprozess die Bürger für die Ziele der Raumplanung sensibilisiert? -> Welche wichtigen Ziele sollten schon im Vorfeld thematisiert werden (und wie?)?


N 3 Wird der (Raum-)Planungsprozess selbst durch die Beteiligung verbessert?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Kann mit der Beteiligung Zeit für eine optimale Lösung gewonnen werden (innehalten und nachdenken)? -> Welche Zeitfenster lässt der gewählte Zeitplan zu?
Hilft die Beteiligung dabei, in die Umsetzung zu gelangen und Druck für Maßnahmen zu erzeugen? -> Welche dringenden Maßnahmen werden schätzungsweise von den Beteiligten benannt?


Anmerkung zu N3: Hier werden als Qualitätskriterien nur 2 Aspekte angeführt: 1. Zeit gewinnen 2. Druck für die Umsetzung erzeugen Das sind aus meiner Sicht keinesfall die wesentlichen Qualitätskriterien für einen Planungsprozess. Es fehlt z.B die Qualität des Ergebnisses, die Qualität des Umgangs der Beteiligten mit einander usw. Anm. SG: Zur Frage "Wann ist die Beteiligung nützlich..?" sind hauptsächlich Qualitätskriterien zur Prozessqualität aufgelistet. Was fehlt, sind Qualitätskriterien zur Ergebnisqualität. Dies könnte an diesem Unterpunkt N3 ergänzt werden.

N 4 Wird durch den Beteiligungsprozess die Legitimation der räumlichen Planung erhöht?

Anm. SG: Braucht es eine Legitimation für die räumliche Planung? Eventuell N4 weglassen?

Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Ist ein Beteiligungsprozess aus Gründen der Legitimation der räumlichen Planung unumgänglich? -> Welche größeren Legitimationsprobleme lassen sich schon im Vorfeld der Planung feststellen?
Erfolgt durch den Beteiligungsprozess eine Verständigung zwischen verschiedenen Interessensgruppen über die Raumnutzung? Werden Konflikte in der Raumnutzung vermindert bzw. ein Nutzungsausgleich erleichtert? Wird Akzeptanz für die Planungen erzeugt (auch Akzeptanz für Beschränkungen)? -> Welche Konflikte bzw. Beschränkungen lassen sich im Vorfeld absehen?
Werden durch den Beteiligungsprozess die Ergebnisse politisch unanfechtbar? -> Wie lautet dann die Argumentation?
Kommen im Beteiligungsprozess evtl. raumplanerische ‚Tabuthemen‘ und grundsätzliche Veränderungen auf die Tagesordnung? -> Lassen sich derartige Tabuthemen bereits im Vorfeld absehen und entsprechend inkludieren?

Anmerkungen zu N4: Die geschlossenen Fragen sind hier besonders ungeeignet. Wann ist etwas unumgänglich? Was ist politisch unanfechtbar? Das sind keine hilfreichen Aussagen oder gar Kriterien.


N 5 Wird durch die Beteiligung die politische Kultur in der Gemeinde / Region verbessert?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Ist der öffentliche Raum ein zentrales Thema des Planungsprozesses? Wird die gemeinsame Verantwortung für den öffentlichen Raum und die Gemeindeentwicklung thematisiert? -> Welche Nutzungen des öffentlichen Raums sind betroffen?
Steht die gemeinsame Gestaltung im Mittelpunkt des Planungsprozesses? -> Wie soll erreicht werden, dass sich Beteiligung nicht im Schutz eigener Partikularinteressen erschöpft und auch Fragen der Entwicklung einschließt?
Können neue Kräfte mobilisiert werden, die Verantwortung übernehmen? -> Wie können diese neuen Kräfte identifiziert und angesprochen werden?
Können verschiedene Parteien vereint und willkürliche (Gefälligkeits-)Entscheidungen in der Politik vermieden werden? -> Gibt es politische Konstellationen und Interessen, die frühzeitig mit bedacht werden sollten?

Anmerkung Alois Metzler / mprove: Kommunikation im Planungsprozess als Teil der Gesamtkommunikation. Planungsprozesse sind in der Regel für die Gemeinde/Region ein Anlass, Beteiligung und Kommunikation auf ein intensiveres Niveau als im „Normalbetrieb“ zu heben. Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen schaffen den Spielraum dafür. Insofern bieten Planungsprozesse und die in ihnen gewünschte Beteiligung Chancen, die nicht nur dem Prozess selbst zugute kommen können. Bei geschickter Umsetzung ist die Kommunikations- und Beteiligungsintensität und -qualität nach einem erfolgreichen Planungsprozess in einer Gemeinde oder Region höher als davor. Darauf zielen auch die vom österreichischen Ministerrat empfohlenen „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ (www.partizipation.at) ab: Erfolgreiche Beteiligung wirkt positiv auf den Planungsprozess selbst und verbessert nachhaltig Wissen, Bewusstsein und politische Kultur in Gemeinde oder Region.Kommunikation: In Landschaft integrieren. Das wird dann möglich, wenn Kommunikations- und Beteiligungsaktivitäten von Planungsprozessen nicht als Insel gesehen werden, sondern in die gegebene Beziehungslandschaft der Gemeinde/Region integriert werden. Einige Möglichkeiten dafür: Die Kommunikationsverantwortlichen von Gemeinde/Region gestalten und tragen die Beteiligungsaktivitäten in geeigneter Form mit. Bestehende Kommunikationskanäle wie Webplattform, Gemeindezeitung, Veranstaltungs-formate, Anschlagtafeln usw. werden bevorzugt genutzt. Vielleicht ist das auch ein Anlass, sie dafür auf den aktuellen Stand zu bringen. Selbstverständlich sind spezielle Gestaltungen möglich, der Bezug zur „Standard-Kommunikation“ sollte aber für die Empfänger leicht herstellbar sein. Nur so bleibt das zusätzliche Potenzial auch nach Ende des Planungsprozesses verfügbar. Planungsprozesse sind eine gute Möglichkeit, um bestehende Beziehungen zwischen Gemeinde/Region und verschiedenen Dialoggruppen zu stärken. Beispiel: Thematisierung Planungsprozess beim Elternabend der Schule, im Jugendtreff oder beim Stammtisch der Vereinsobleute.

Anmerkung Alfred Eichberger / stadtland: Hilfreich – oder gar Voraussetzung – erscheint daher, Raumplanungsprozesse wie ein REK in einen Beteiligungsprozess, der vorher startet und später – besser nie – endet, einzubetten. Derart kann es gelingen, Bevölkerung und Politik, Planungsbetroffene und EntscheidungsträgerInnen vorzubereiten, zu trainieren, bei ihren Erwartungshaltungen abzuholen. Beteiligungserfahrung ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Beteilung am REK-Prozess. Das REK selbst kann (und sollte) einen Beitrag zur Verbesserung der Beteiligungskultur leisten; als eierlegende Wollmilchsau der Gemeindeentwicklung und als Beteiligungs-Startup kann es überfordert werden.

Anmerkungen CK: Die Kriterien wären besser verständlich, wenn sie mit Schlagwörter benannt werden könnten und dann mit normalen Sätzen beschrieben werden könnten... die Fragen sind verwirrend, zumal ja rechts nochmals Fragen folgen.


Wann ist die Beteiligung angemessen (Verhältnis Aufwand - Nutzen)?

A 1 Sind die Ziele des (Raum-)Planungsprozesses realistisch im Hinblick auf einen Beteiligungsprozess?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Können sich die Beteiligten am Prozessbeginn einigen, was angemessen ist? -> Gibt es einen Auftakt / Vorprozess, bei dem dies möglich ist?
Kann das Prozessergebnis auch in einen tragfähigen Dissens münden (es besteht kein Konsens-Zwang)? -> Sind die Modalitäten der Entscheidungsfindung im Vorfeld bereits festgelegt?

Anmerkung: Die Formulierung "ein tragfähiger Dissens" ist aus meiner Sicht ungeeignet. Was ist hier das Qualitätskriterium? Aus meiner Sicht wäre ein Kriterium, dass es keinen Zwang zum Konsens "aller bei allem" gibt. Die Lösung muss insgesamt tragfähig sein. Dabei können kleinere Dissense durchaus bestehen bleiben.

Bestehen (auch bei Langfristplanungen) kurzfristige Umsetzungsoptionen, die zur Beteiligung motivieren? -> Können Etappenziele formuliert werden oder sind zumindest im Prozessdesign solche vorgesehen?
Haben die Beteiligten die Möglichkeit, sich in die Materie einzuarbeiten? -> Kann man schon vorab Lernschritte /-ziele definieren?
Können die im Beteiligungsprozess formulierten Ziele umgesetzt werden? -> Gibt es Hinweise darauf, dass im Beteiligungsprozess Ziele definiert werden, die nicht umsetzbar sind?


A 2 Passt das Prozessdesign zu den Zielen des Raumplanungsprozesses?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Ist die Entwicklung des Prozessdesigns ebenfalls schon Gegenstand eines Beteiligungsprozesses? -> Werden beispielsweise in einem Vorprozess Ziele und Rahmenbedingungen ausgehandelt?
Werden klare Aufträge an die Prozessbeteiligten festgelegt? -> Lassen sich die Aufgaben aus den Zielen der räumlichen Planung herleiten? Ist der Platz für die Ergebnisse im Prozess definiert?
Kann beispielsweise ein längerer Prozess in Phasen gegliedert werden? Kann die externe Prozessbegleitung nach Stundenaufwand abgerufen werden und dadurch an den Prozessverlauf angepasst werden? -> Gibt es ein Prozessablauf-Schema?
Ist der Prozess selbst ein wichtiges Thema, gibt es wiederkehrende Möglichkeiten zur Reflexion? -> Gibt es im Prozessablauf- Schema Reflexionsschleifen (und die dazu benötigte Zeit)?
Sind die notwendigen technischen Möglichkeiten gegeben? -> Können die benötigten technischen Möglichkeiten vorab bereits definiert werden?

Anm. SG: was ist mit technischen Möglichkeiten gemeint?

A 3 Passen die Form der Beteiligung und der Zeitaufwand zum Thema?

Anmerkung zu A3: Alternativvorschlag zum Titel: Passen die Form der Beteiligung und der Zeitaufwand zum Beteiligungsgegenstand?

Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Sind die vom Planungsgegenstand Betroffenen auch die zu Beteiligenden? -> Gibt es einen Überblick über die Betroffenen und die unterschiedliche Art der Betroffenheit?
Kommt die Beteiligung zum richtigen Zeitpunkt im Entscheidungsprozess (nicht zu spät)? -> Sind die richtigen Zeitfenster gewählt (Beitrag zur Problemwahrnehmung, Analyse, Lösungs- bzw. Variantensuche, Maßnahmenformulierung..)?
Haben – insbesondere bei lang dauernden Prozessen – die Bürger ausreichend Ressourcen für ihre Beteiligung zur Verfügung? -> Gibt es Überlegungen dazu, welchen Zeitaufwand die Bürger haben und wie man ihnen Unterstützung geben könnte?
Passen die Beteiligungsmethoden zum Planungsgegenstand? -> Gibt es eine klare Zuordnung zwischen Methode und angestrebtem Ziel im jeweiligen Prozess-Baustein?
Passt der Beteiligungsprozess zum sonst in der Gemeinde / Region üblichen Austausch zwischen Politik und Bürger? Wird mit der Beteiligungsenergie verantwortungsvoll umgegangen? -> Wie sind die Erfahrungen der Bürger mit einer Beteiligung am politischen Leben?

Anmerkung Herbert Bork / stadtland: Frühzeitige Beteiligung: Die Bevölkerung ist frühestmöglich einzubinden. Bezogen auf die örtliche Raumplanung ist das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) die erste Stufe und übergeordnete Ebene für sämtliche räumliche Planungen in einer Gemeinde. Das REK bietet daher die Chance, die Bevölkerung schon bei der Basis einer Gemeindeentwicklung einzubinden. Frühzeitig beim REK bedeutet, dass die Bevölkerung nicht erst mit einem Entwurf zum REK konfrontiert wird, sondern bereits die Gelegenheit bekommt, die Inhalte (Grundsätze und Ziele) eines REKs mitzuentwickeln. Die Problematik ist, dass die Erarbeitung eines REKs in Vorarlberg nicht verpflichtend ist und daher viele Gemeinden die Chance nicht wahrnehmen, die räumliche Entwicklung in ihrer Gemeinde auf ein von der Bevölkerung mitgetragenes Fundament zu stellen. Planungsentscheidungen ohne REK fehlt daher oft der für die Öffentlichkeit nachvollziehbare und mitgetragene planerische Kontext. Das REK kann daher die Grundlage für eine Beteiligungskultur zu Planungsfragen in einer Gemeinde schaffen. Die einem REK nachgeordnete Planungen werden je nach Größe und Planungsbetroffenheit ebenfalls partizipativ durchgeführt.

Anm SG: ob der Prozess zum "üblichen Austausch" passt, empfinde ich nicht als wesentliches Kriterium. So geht es ja bei der Beteiligung oft auch darum neue, noch unübliche Wege des Austausches zu gehen, die bekannten Grenzen zu sprengen.


A 4 Werden die Rahmenbedingungen für die räumliche Planung beachtet?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Wird wenn die zur Verfügung stehende Zeit beim Design des Beteiligungsprozess berücksichtigt? -> Gibt es einen klar festgelegten zeitlichen Rahmen für den Prozessablaufplan?
Sind der zeitliche Rahmen und die ihn verursachenden Rahmenbedingungen öffentlich kommuniziert? -> Gibt es Notwendigkeiten, die auf einen festgelegten Termin zur Entscheidungsfindung verweisen?
Ist der Prozess an die Gemeindegröße bzw. an den Problemraum angepasst? -> Wurden die Planungsinhalte hinsichtlich ihres sinnvollen räumlichen Zuschnitts überprüft? Wurde geprüft, ob grenzüberschreitende Abstimmungen notwendig sind?
Passt der Prozess zu den Förderungskriterien? -> Sind die Förderkriterien bekannt?


A 5 Übernehmen die am Prozess Beteiligten Verantwortung für den Planungsprozess?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Ist der politische Wille für den Beteiligungsprozess gegeben? -> Sind die Motive für den Start eines Beteiligungsprozesses angesprochen und geklärt?
Übernimmt der Bürgermeister als Zuständiger für den Gesamtprozess die Rolle des ‚Kümmerers‘? -> Sind die Rollenverteilungen im Prozess grundsätzlich angesprochen und geklärt?

Anmerkung: Dass der Bürgermeister (oder die Bürgermeisterin) die Rolle des ‚Kümmerers‘ übernimmt, ist aus meiner Sicht kein Qualitätskriterium!

Sehen sich die Beteiligten und Betroffenen als Helfer bei der Suche nach der besten Raumnutzung? -> Mit welchen Methoden kann ein konstruktiver Dialog unterstützt werden?
Wird auf gleicher Augenhöhe diskutiert und herrscht Offenheit von beiden Seiten? -> Gibt es eine verborgene Agenda und Ziele, die nicht kommuniziert werden?

Anmerkung: Von beiden(?) Seiten? - Es gibt oft mehr als zwei Seiten!

Werden Antriebe und Ängste aller Beteiligten (Politik, Verwaltung, Bürger, Experten) im Prozess berücksichtigt? -> Wurden diese Antriebe und Befürchtungen im Vorfeld reflektiert und offen angesprochen?


Wann ist Beteiligung fair?

F 1 Ist die Beteiligung ernst gemeint und wird der raumplanerische Input aus der Bevölkerung ernst genommen?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Ist die Entscheidung für eine faire Beteiligung im Kopf der Politiker gefallen? -> War genug Zeit, dies gründlich zu reflektieren?

Anmerkung: Diese Formulierung ist aus meiner Sicht ungeeignet.

Sind tatsächliche Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden (das Ergebnis steht nicht schon von vornherein fest)? -> Sind die Entscheidungsspielräume im Vorfeld klar benannt?
Ist klar, was mit den Ergebnissen geschehen wird, und ist das von allen Beteiligten akzeptiert? -> Kann der Beteiligungsprozess in einzelne Schritte mit klaren Aufgaben und Zielen zerlegt werden?
Erhalten die Beteiligten eine Rückmeldung zu ihren Vorschlägen oder Anliegen? -> Gibt es Überlegungen zu den wichtigsten Kommunikationsmedien?
Besteht nicht die Gefahr, dass die Ergebnisse die Möglichkeiten der Politik/Verwaltung übersteigen? -> Sind derartige Ergebnisse im Vorfeld absehbar? Gibt es Strategien, wie damit umgegangen werden soll?

Anmerkung: Diese Formulierung ist aus meiner Sicht ungeeignet.


F 2 Stimmen die Spielregeln für den Beteiligungsprozess?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Gibt es im Prozess gemeinsam vereinbarte Spielregeln? -> Sind diese Spielregeln (zumindest als Vorschlag) formuliert?
Gibt es eine Vorbereitungsphase, in der das Prozessdesign entwickelt wird? -> Stehen für die Vorplanung Zeit und finanzielle Mittel zur Verfügung?
Sind Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Verhandlungsspielraum und seine Grenzen klar und transparent? -> Gibt es dazu einen ausgearbeiteten Vorschlag?
Stehen genug Zeit und Geld für den Beteiligungsprozess zur Verfügung? -> Ist der Beteiligungsprozess finanziell kalkuliert?


F 3 Ist die Informationspolitik fair?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Werden die Grundinformationen für alle Gruppen sprachlich angemessen aufbereitet (z.B. Planauflagen sind nicht für alle lesbar)? -> Gibt es dazu konkrete Überlegungen? Sind die notwendigen Mittel eingeplant?
Sind die Plandarstellungen objektiv? -> Ist vorab geklärt, welche relevanten Informationen zur Verfügung stehen müssen?

Anmerkung: Diese Formulierung ist aus meiner Sicht ungeeignet. Wann ist etwas objektiv?!

Ist die Kommunikation anspruchsgruppengerecht und ehrlich? -> Gibt es ein Kommunikationskonzept? Ist dieses budgetiert?


F 4 Betrifft das Thema die Bedürfnisse der Bevölkerung?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Hat der (Raum-)Planungsprozess Bezug zu realen Bedürfnissen und werden diese auch als Bedürfnisse wahrgenommen? -> Gibt es Überlegungen, wie das Problembewusstsein gefördert werden könnte?

Anmerkung: Diese Formulierung ist aus meiner Sicht ungeeignet. Was sind reale Bedürfnisse?

Stimmt die Balance zwischen Einzelinteressen und Gemeinwohl und wird die Gesamtheit zum Thema gemacht? -> Sind die das Gemeinwohl betreffenden Fragestellungen vorab geklärt?
Werden alle (oder die richtigen) Raumnutzer einbezogen (z.B. auch Touristen, Kinder und Jugendliche, zukünftige Nutzer…)? -> Sind die Anspruchsgruppen im Vorfeld definiert? Wurden dabei auch die nicht organisierbaren Gruppen berücksichtigt?


Wann bringt die Beteiligung einen (persönlichen) Zugewinn?

Z 1 Findet ein Erkenntnisgewinn statt und wird der persönliche Horizont durch den Beteiligungsprozess erweitert?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Besteht die Möglichkeit, dass andere Sichtweisen die Diskussion bereichern? -> Mit welchen Mitteln soll der Austausch zwischen verschiedenen Raumnutzern / Anspruchsgruppen gezielt gefördert werden?
Ist vorgesehen, dass man in gastlichem Ambiente neue Menschen und Ansichten kennenlernen kann? -> Welche Überlegungen zu den Austauschplattformen gibt es schon im Vorfeld?
Ermöglicht der Beteiligungsprozess neue Beziehungen und stärkt er die Vernetzung? -> Gibt es Formen des Diskurses, die für eine begrenzte Zeit eine gewisse Regelmäßigkeit beinhalten?
Wird das gegenseitige Vertrauen zwischen Politik, Verwaltung und BürgerInnen gestärkt? -> Gibt es ausreichend Raum, um andere Positionen zur Raumnutzung kennen und verstehen zu lernen?


Z 2 Können persönliche Anliegen berücksichtigt werden?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Stoßen die Anliegen der einzelnen beteiligten auf Verständnis im Prozess?
Finden sich die Beteiligten in den Ergebnissen wieder ? -> wie kann eine wertschätzende und sorgfältige Bearbeitung der einzelnen Anliegen gewährleistet werden und wie wird diese kommuniziert?
Können durch den Beteiligungsprozess bessere Lösung für die individuelle Situation der Beteiligten gefunden und umgesetzt werden?
Werden ihre Vorstellungen und Ziele berücksichtigt und umgesetzt?


Z 3 Ernten die Beteiligten Anerkennung?


Qualitätskriterien (mit Beschreibung): Fragen (im Vorfeld zu beantworten):
Erhalten die Beteiligten mit ihren Ideen / Ansichten die Anerkennung der Politik? -> Gibt es konkrete Überlegungen zu einer ‚Kultur der Anerkennung‘?
Fühlen sich die Beteiligten im Prozess ernst genommen? -> Gibt es Spielregeln zum Umgang mit Mindermeinungen?

Es ist wichtig alternative Beteiligungsangebote zu schaffen, zielgruppenspezifisch einzuladen, ein für die Zielgruppe passendes Format zu wählen z.B. Seniorennachmittag, problembezogene Einzelveranstaltungen, Begehungen, Befragungen etc. Diese Vorgehensweise erfordert ein umfassendes Verständnis von Raumplanung.

Raumplanung ist ein Medium für sämtliche raumrelevanten Anliegen in einer Gemeinde, welches ein dynamisches Verständnis von allen Beteiligten fordert. Raumplanung soll in Teilschritten erfolgen, ohne dabei die Gesamtvision aus den Augen zu verlieren. Der Plan stellt die Grundlage der Diskussion dar und nicht das endgültige Ziel. Raumplanung ist ein Prozess. Raumplanung umfasst somit eine ganzheitliche Betrachtung der Gemeinde in Hinblick auf ihre Stärken und Entwicklungspotentiale. Es sollen Gemeindeentwicklungen angestoßen werden, welche gemeinsam mit den Bürgern ausformuliert, einer Prüfung unterzogen und von der Gemeindevertretung allfällig beschlossen werden. Dadurch können die Bürger Mitverantwortung für die räumliche Zukunft der Gemeinde übernehmen.

Welche Aufgabe können die Bürger erfüllen? Raumplanung ist Aufgabe der Gemeindevertretung und nicht der Gemeindebürger. Die Bürger sind aber aufgefordert ihre Anliegen einzubringen. Raumplanung will die Anliegen der Bürger verstehen und diese in einen Gesamtzusammenhang bringen. Raumplanung fördert den Zusammenhalt über gemeinsame Werte und Ziele der Bürger.

Anmerkung Herbert Bork / stadtland: Beteiligungsschleife: Einladen – Beteiligen – Rückmelden

Einladen: Raumplanung betrifft in der Regel breite, wenn nicht sogar sämtliche Bevölkerungskreise. Die Ermittlung der Zielgruppe orientiert sich daher meist an räumlichen Kriterien und weniger an Gesellschaftsgruppen. Bei einem REK ist es die Gesamtbevölkerung einer Gemeinde (evt. auch Bereiche angrenzender Gemeinden). Das Ziel, möglichst viele Personen in den Beteiligungsprozess hereinzuholen, erreicht man am besten durch direktes Anschreiben der Bevölkerung (direkte Einladungsbriefe an Haushalte oder persönliches Anschreiben).

Beteiligen: Wurde die Gesamtbevölkerung möglichst umfassend zur Beteiligung eingeladen, ist es weniger relevant, wie viele Personen sich danach tatsächlich und aktiv inden Planungsprozess einbringen. Repräsentativ sind Beteiligungsprozesse prinzipiell nur selten. Aktiv beteiligen werden sich zumeist immer nur einzelne Teile der Bevölkerung. Es ist daher Aufgabe der Prozessbegleitung und der Politik, auch Anliegen von jenen Personengruppen einfließen zu lassen und zu berücksichtigen, die sich nicht direkt einbringen (zB durch Qualitative Befragungen, Interessensvertretungen). Unterschiedliche Beteiligungsmethoden können die Beteiligung erhöhen. Unersetzlich ist jedenfalls die direkte, mündliche Kommunikation.

Rückmelden: Die Bevölkerung muss nach der Beteiligung über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens informiert werden. Wird auf dieses Feedback vergessen, führt dies zu Frustration und zu Beteiligungsmüdigkeit. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, auf die Anregungen und Anliegen der beteiligten Bevölkerung konkret einzugehen. Fachliche und fundierte Begründungen braucht es insbesondere für jene Anregungen, die nicht berücksichtigt werden konnten. Erfahrungsgemäß können die meisten Personen die Rückweisung ihrer Ideen akzeptieren, wenn diese schlüssig begründet wird. Die Beteiligung in der Raumplanung bzw. der Gemeindeentwicklung endet idealerweise nie, sondern ist ein kontinuierlicher Prozess mit unterschiedlicher Intensität. Insbesondere dann, wenn von mit der Bevölkerung ausgearbeiteten und abgestimmten Inhalten abgewichen wird, ist eine entsprechende Beteiligung unerlässlich. Werden hingegen Planungen bzw. Projekte umgesetzt, die mit den zuvor mit der Bevölkerung erarbeiteten Zielsetzungen korrespondieren, kann auf eine Beteiligung verzichtet werden (zB neue Baulandwidmungen, die im Einklang mit dem REK stehen). Eine einsprechende Information dazu ist hingegen äußerst empfehlenswert, wird dadurch doch die Nachvollziehbarkeit von Planungsentscheidungen erhöht und gleichzeitig die Wertschätzung der zuvor stattgefundenen Beteiligung vermittelt.

Praxisbeispiele für Beteiligungsprozesse in der Raumplanung

Die Grundstruktur für die Beschreibung der Praxisbeispiele wurde analog zur Beispielsammlung von www.partizipation.at gewählt, um die gegenseitige Passfähigkeit sicher zu stellen. Wenn Sie ein Praxisbeispiel dokumentieren wollen, kopieren Sie bitte das gesamte Kapitel als Formatvorlage, dann können andere dieselbe Vorlage weiter benutzten. Danke!


Projekttitel


Stand: (Monat/ Jahr)


Ort:


Dauer:


Kurze Projektbeschreibung

[etwa 5 Zeilen]


Hintergrund

[um welches Thema geht es, welche Personen(-gruppen) und Institutionen waren betroffen, Rahmen, wer hat den Beteiligungsprozess initiiert etc.]


Ziel(e)


Prozess

[welches Design, welche Methode(n) wurden gewählt, wer wurde beteiligt, Ablauf, Meilensteine etc.]


Ergebnisse des Beteiligungsprozesses [welche Ergebnisse konnten im Beteiligungsprozess erzielt werden, Stand der Umsetzung]


Erfahrungen zum Weitergeben / Lessons learnt


Angewandte Methoden [bitte markieren, auch Mehrfachnennungen möglich; Hinweise zu den einzelnen Methoden erhalten Sie unter www.partizipation.at

  • Aktivierende Befragung
  • Anwaltsplanung
  • Auflageverfahren
  • Bevölkerungsumfrage
  • BürgerInnenrat
  • BürgerInnenversammlung
  • Community Organizing
  • Delphi-Befragung
  • Dragon Dreaming
  • Dynamic Facilitation
  • Epesos-Modell
  • Fish Bowl
  • Fokusgruppe
  • Internet-Forum
  • Internet-Partizipation
  • Konsensus-Konferenz
  • Kooperativer Diskurs
  • Mediation
  • Neo-Sokratischer Dialog
  • Open Space Konferenz
  • Planning for Real
  • Planspiel
  • Planungszelle
  • Runder Tisch
  • Soziokratie
  • SUP am runden Tisch
  • Systemisches Konsensieren

* Wahrnehmungsspaziergang (AAS)

  • Workshop
  • World Café
  • Zukunftskonferenz
  • Zukunftswerkstatt

* SHARC

* CESBA Sprint

  • Andere: ..........................................
  • Andere: ..........................................
  • Andere: ..........................................


Thematischer Bereich [bitte markieren, auch Mehrfachnennungen möglich]

  • Leitbild, Dorf- und Stadtentwicklung allg.
  • Räumliches Entwicklungskonzept
  • Flächennutzungsplan / Bebauungsplan
  • Quartiersentwicklung
  • Fuß-/Radwegekonzept
  • Spiel- und Freiraumkonzept
  • Verkehrsplanungen
  • Leitungsnetze, Trassen
  • Raumbedeutsame Einzelvorhaben


AuftraggeberIn

[wer hat den Beteiligungsprozess beauftragt]


Prozessbegleitung und -beratung


Kosten und Finanzierung

[wie hoch waren die Kosten des Beteiligungsprozesses, wer hat den Prozess finanziert]


Publikationen zu diesem Verfahren

[gedruckt oder digital]


Angaben zur Person, die dieses Fallbeispiel zur Verfügung stellt:

Name

Beruflicher Hintergrund:

Institution:

Straße:

PLZ: Ort: Land:

Telefon:

e-mail:

website:


Rolle im beschriebenen Verfahren: