Auswanderung:Mayer Michael ID1870

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Mayer Michael

von

   Bludenz

nach

   USA

Jahr

    1854

Anmerkungen

   *1820, Gerbergeselle, Rückwanderung 1856 und Wiederaufnahme in den österreichischen Staatenverband und in den Bludenzer Gemeindeverband; im Sitzungsprotokoll ist dazu vermerkt, dass  (...) er einer achtbaren Bürgerfamilie entstammt, über einen guten Leumund verfügt, etwas geistesschwach ist und sich den Schritt zur Auswanderung und die damit verbundenen üblen Folgen zu wenig überlegt und berechnet hat, und dass er mehr durch andere hiezu verleitet worden zu sein scheint. Da seine Eltern Vermögen besitzen, derselbe bei ihnen gute Versorgung findet und auch seine fernere Existenz hier begründen kann, so wird Michael Mayer hiemit wieder in den Gemeindeverband Bludenz aufgenommen.

In der Behördenkorrespondenz heißt es weiters, dass (...) er weder mit einem k.k. österreichischen Gesandschaftspassvisa noch mit einer specielen Regierungs-Bewilligung zur Rückkehr in den k.k. österr. Staaten versehen war, weshalb er zunächst an der Grenze zurückgewiesen wurde und in Rorschach das Gesuch um Bewilligung der Rückkehr stellen musste; (...) er habe sich durch seinen in Amerika lebenden Bruder verleiten lassen, auszuwandern. Er selber gibt aber an, sein freier Wille sei nie auf Auswanderung gerichtet gewesen, man habe ihm aber nur einen Pass nach Amerika gegeben unter der Bedingung, dass er sich darin als Auswanderer bezeichnen lasse. Die Behörde schreibt dazu: ... der mehrgenannte Michael Mayer scheint als etwas geistesschwach und ganz unerfahren, von seinem Bruder in Amerika selbst, weil er wahrscheinlich sah, dass mit ihm dort nichts zu machen sei, zur Rückkehr in seine Heimath beredet worden zu sein. Es wird also empfohlen, ihn wenigstens zu seinen Eltern reisen zu lassen, wo er die Entscheidung abwarten könne. Die Entscheidung fällt letztlich zu seinen Gunsten aus, die Stadt Bludenz nimmt ihn wieder auf.

Quellen

   VLA, BH Blu, Sch 20; KA 2, Sch 46