Der Regio-Vorstandsbeschluss

Der Vorstand der Regio Im Walgau fasst am 5.11.2013 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vorstand der Regio Im Walgau hat sich – unterstützt von der Landesraumplanung und externen Experten – mit dem neuen Instrument der Vertragsraumordnung befasst. Er empfiehlt den Gemeinden, dieses Instrument im Rahmen der REK-Erarbeitung intensiv zu diskutieren, um die Spekulation mit Bauland zu erschweren und Flächen für Wohnen, Betriebe und erwünschte Versorgungsstrukturen zu mobilisieren.



Grundsatz für die Raumplanung im Walgau

Dieser Beschluss der Regio Im Walgau fand auch Eingang in das walgauweite Räumliche Entwicklungskonzept REK Walgau.

Unter Pkt. 1.3 „Bauflächen aktivieren“ wurde folgender Grundsatz formuliert:

Die Walgau-Gemeinden haben große Bauflächenreserven, die zwar gewidmet, aber nicht am Markt verfügbar sind. Um weitere Vorratswidmungen zu verhindern und der Spekulation mit Grund und Boden die Grundlage zu entziehen, werden nur noch Flächen gewidmet, für die ein konkretes Bauprojekt kurzfristig ansteht. Dazu werden die Möglichkeiten der Vertragsraumplanung genutzt, d.h. vor einer Widmung wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele der Gemeinde ein Vertrag mit dem Grundeigentümer geschlossen. Damit wird sichergestellt, dass gewidmete Bauflächen künftig auch zeitnah genutzt werden.

Rahmenbedingungen für die Anwendung der Vertragsraumplanung durch die Gemeinden werden durch die Regio Im Walgau erarbeitet und abgestimmt. Damit wird ein walgauweit einheitliches Vorgehen gewährleistet und einem negativen Wettbewerb zwischen den Gemeinden Einhalt geboten. Das Vorgehen berücksichtigt auch Umlegungen und ähnliche Verfahren.

Das genaue Vorgehen muss noch erarbeitet werden, denn ein solches Instrument, das in die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger eingreift, darf nicht leichtfertig angewendet werden. im Folgenden sind die wichtigsten Argumente in Form von Fragen und Antworten zusammengestellt, um die Diskussion in der Region so zielstrebig und sachlich wie möglich führen zu können.



Ziele der Vertragsraumordnung

siehe Diskussion




Wirkungen auf Bauwillige und Grundbesitzer

siehe Diskussion



Wirkungen auf Siedlungsentwicklung und Bodenpreise

siehe Diskussion



Handhabung der VRO in den Gemeinden

siehe Diskussion



Weitere Details zur Umsetzung der VRO

siehe Diskussion



Die Finanzierung der Vertragsraumordnung

siehe Diskussion



Vertrauen in die Politik

siehe Diskussion