Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe "Energie"

Arbeitsgruppe "Bäder ohne Abgang"

Arbeitsgruppe "Jugend & Sport"

Arbeitsgruppe "Familien"

Arbeitsgruppe "Senioren & Gesundheit"

Abschlussgruppe "Architekt"

Argumente aus der Diskussion

Seit die Vorstellungen von einer gemeinsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur und die angestrebte Sanierung des Walgaubads in Nenzing an die Öffentlichkeit gegangen ist, gibt es rege Diskussionen. Verschiedene Gemeinden haben ein sehr unterschiedliche Ausgangslage und die Argumente betreffen eine breite Themenpalette. Schritt für Schritt verläuft der Willensbildungsprozess in den Gemeinden und in regionalen Gremien. Die Regio Im Walgau gibt einen Überblick über die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in den Gemeinden, gegliedert nach den Hauptthemen der Diskussion:

Regionale Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur

Frage: Was ist eine regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur? Wie wird das festgelegt, und von wem?

Grundsätzlich geht es um die regional bedeutsamen Einrichtungen für Freizeit, Sport und Kultur im Walgau. Für jede Einrichtung ist dabei gesondert zu überlegen, ob ihre Bedeutung für die Region eine gemeinsame Trägerschaft rechtfertigt.
Es gibt keine klaren Kriterien für regional bedeutsame Infrastrukturen für Freizeit, Erholung und Kultur. Einerseits spielen die Besucherzahlen sicherlich eine Rolle, andererseits die Frage, ob es eine solche Infrastruktur in mehreren Gemeinden gibt. Letztlich erfordert aber jedes einzelne Projekt eine politische Diskussion in der Region, was für die regionale Entwicklung wirklich wichtig ist. Diese Diskussion mündet zwangsläufig in einen Gemeindevertretungsbeschluss der 14 Walgau- Gemeinden, denn nur dort kann über Fragen entschieden werden, die den Gemeinden Geld kosten.
Bis zur Sommerpause 2013 fassten alle Gemeinden folgenden Grundsatzbeschluss zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Bäder in der Region:
„Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
Dabei wurde in den Gemeindevertretungen folgendermaßen abgestimmt:
Grundsatzbeschluss Stimmen pro Stimmen contra
Bludesch 21 0
Bürs 18 6
Düns 9 0
Dünserberg 9 0
Frastanz 26 2
Göfis 24 0
Ludesch 24 0
Nenzing 27 0
Nüziders 18 6
Röns 9 0
Satteins 21 0
Schlins 21 0
Schnifis 12 0
Thüringen 21 0
Gesamt 260 14
Die GemeindevertreterInnen der 14 Walgau- Gemeinden stimmten insgesamt mit 260 : 14 Stimmen für diesen Beschluss. Damit ist der politische Wille der Region, die Bäder in Frastanz und Nenzing als regional bedeutsame Infrastruktur zu verstehen, hinreichend dokumentiert.

Frage: Warum soll die Region überhaupt für das Walgaubad mitzahlen?

Die Benutzerzahlen der Bäder im Walgau zeigen, dass neben der Bevölkerung der Standortgemeinde auch die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden diese Freizeiteinrichtungen nutzen. Daher ist der Gedanke legitim, die Kosten gemeinsam zu tragen (siehe Tabelle, nach ihrer Herkunft befragt wurden die Besucher des Walgaubades an 8 ausgewählten Badetagen im Sommer 2012).
Besucher aus Anteil an
Tagesgästen
vgl. geplanter Anteil am
Investitionsschlüssel
Bludesch 6,89% 3,2%
Bürs 2,84% 4,1%
Frastanz 6,86% 7,4%
Göfis 1,34% 3,6%
Ludesch 8,69% 3,8%
Nenzing 24,03% 60,4%
Nüziders 6,64% 5,9%
Satteins 4,13% 3,2%
Schlins 7,96% 3,5%
Hanggemeinden 1,61% 2,1%
Thüringen 6,07% 2.8%
vgl. Bludenz 7,76% 0,0%
vgl. Feldkirch 4,57% 0,0%
vgl. Grosses Walsertal 4,27% 0,0%
auswärtige Gäste 9,45% 0,0%

Frage: Wird hier ein Automatismus entwickelt, der künftig alle regionalen Infrastrukturen umfasst?

Beim öffentlichen Walgauforum im Sommer 2012 wurde diskutiert, welche Einrichtungen für den Walgau wichtig sind und wo es noch Lücken im Angebot gibt. Die Bäder und Bahnen spielten in dieser Runde eine besondere Rolle. Die 14 Bürgermeister der Walgau- Gemeinden beschlossen aufgrund des akuten Sanierungsbedarfs des Walgaubads in Nenzing als erstes das Thema ‚Bäder im Walgau‘ anzugehen und an diesem Beispiel ein gemeinsames Vorgehen zum Erhalt einer attraktiven Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur zu erarbeiten. Damit wird jedoch kein ‚Automatismus‘ für weitere Projekte in gemeinsamer Trägerschaft in Gang gesetzt, sondern ein gemeinsames Vorgehen bei der Planung zukünftiger Projekte vereinbart.
Inzwischen wurde der Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine neu zu gründende ‚Walgau Freizeit- und Infrastruktur Gmbh‘ (WFI) erarbeitet. Als Gegenstand des Unternehmens ist eine breite Palette von möglichen Aktivitäten genannt, um für die Gesellschaft zukünftige Optionen offen zu halten. Dies sind:
  • Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen für Freizeit, Kultur und Sport im Gebiet Walgau.
  • Errichtung und Betrieb von Naturbad-, Freibad- und Hallenbadanlagen sowie sonstigen Badelandschaften.
  • Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, Restaurants und sonstigen touristischen Einrichtungen.
  • Organisation von regionalen Veranstaltungen im Bereich Walgau.
  • Errichtung und Betrieb von Seilförderanlagen zur Beförderung von Personen und Sachen, insbesondere die Errichtung und Betrieb von Skiliften, Sessel- und Seilbahnen und den damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Einrichtungen.
  • Förderung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich Walgau.
  • Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.
  • Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.
Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
Dabei sind der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen /Betrieben (bzw. deren Stilllegung) an eine Dreiviertelmehrheit der beteiligten Gemeinden gekoppelt, größere Investitionen ab 400.000 € (d.h. ab einem regionalen Anteil von 200.000 €) benötigen die Zustimmung aller 14 Gemeinden.


Frage: Kann man nicht den Eislaufplatz Nüziders, das Schnifener Bähnle oder die Villa Falkenhorst jetzt schon mit diskutieren?

Im Vorstand der Regio Im Walgau wurde beschlossen, dass man nun zuerst die Bäder Im Walgau angehen will. Wenn man diese Diskussion mit der Diskussion um weitere notwendige oder gewünschte regional bedeutsame Infrastrukturen für Freizeit, Kultur und Erholung erweitert, macht man ‚ein großes Fass auf‘, das kaum einzugrenzen ist. Das würde letztlich dazu führen, dass es keine gemeinsame Lösung gibt. Die Devise heißt also: „eins nach dem anderen“ – im Vertrauen darauf, dass mit jeder Kooperation der Wille zur Zusammenarbeit unter den Gemeinden wächst.

Frage: Wie sieht die regionale Infrastruktur im Bäderbereich aus?

Bei den aktuellen Überlegungen der Regio Im Walgau geht es um das Schwimmbad in der Felsenau (Feldkirch/Frastanz), das Naturbad Untere Au in Frastanz sowie das Walgaubad in Nenzing. Nicht berücksichtigt sind die Hallenbäder der Schulen und Sozialeinrichtungen, deren Zukunft noch offen ist.


Erhebung 2011 Schwimmbad Felsenau
(zusammen mit FK)
Naturbad Untere Au Walgaubad Nenzing
Anzahl Besucher 32.000 29.000 45.000
Anzahl Badetage 115 88 107
Wasserfläche 920 m2 16.000 m2 2.000 m2
Liegefläche 4.000 m2 13.000 m2 18.000 m2
Abgang 2011 70.000 € (=50%) 78.000 € 100.000 €
Investitionen im
langjährigen Mittel
includiert 94.387 €/Jahr
(incl. Reparaturen)
72.300 €/Jahr
(Reparaturen im Abgang)


Frage: Wann werden über die Bäder hinaus weitere Infrastrukturen für Freizeit, Erholung und Kultur diskutiert? Muss man schon jetzt einen Antrag stellen, wenn man mit einer Einrichtung berücksichtigt werden will?

Im Vorstand der Regio Im Walgau ist Konsens, dass man zuerst mit den Bädern beginnt und die Diskussion nicht mit weiteren Projekten überfrachtet. Das gemeinsame Bäderkonzept soll im Verlauf des Jahres 2013 auf den Weg gebracht werden. Ein weiteres wichtiges Thema könnten dann zum Beispiel die Bergbahnen sein. Die Diskussion beginnt aber erst dann, wenn größere Investitionen anstehen oder der Erhalt einer Einrichtung nicht mehr gesichert ist. Die geplante Gesellschaft hat nicht das Ziel, einfach nur die Abgänge bestehender Einrichtungen zu übernehmen, sondern es geht um diejenigen (bestehenden oder geplanten) Infrastrukturen, die man nur gemeinsam erhalten kann und die die Region erhalten haben will. Dabei muss auf alle bestehenden Einrichtungen Rücksicht genommen werden, weswegen beispielsweise die Zukunft der ‚Bäder im Walgau‘ nur für alle Bäder gemeinsam diskutiert werden kann.

Die Zusammenarbeit über die Regio Im Walgau hinaus

Frage: Wie wird die Region abgegrenzt? Die Freizeit- Infrastrukturen gibt es ja auch in den Nachbargemeinden und sie wirken über die Region hinaus.

Grundsätzlich wird die Regio Im Walgau zuerst einmal die Situation in den 14 Regio- Gemeinden analysieren und überprüfen, ob hier eine Handlungsnotwendigkeit besteht. Für diese Art der Zusammenarbeit hat sie sich gegründet und für die dazu notwendige Arbeitsstruktur bezahlen die Gemeinden 5 Euro pro Einwohner. Aber natürlich werden konzeptionell die angrenzenden Städte und Gemeinden ebenfalls in die Überlegungen einbezogen, denn sie sind auch ein Teil der erreichbaren Infrastruktur.
Im Entwurf eines Gesellschaftsvertrags heißt es unter Pkt. II (2): „Die Tätigkeit des Unternehmens ist vorwiegend im Gebiet der Walgauer Mitgliedsgemeinden“ – „vorwiegend“, falls eine Beteiligung an Infrastrukturen, die an die Region angrenzen und für den Walgau von Bedeutung sind, in die GmbH eingebracht wird. Ähnlich steht im Entwurf für eine Finanzierungsvereinbarung unter Pkt. II: „50% der Investitionskosten übernimmt die Standortgemeinde bzw. bei Projekten außerhalb der Region die antragstellende Gemeinde.“

Konkret gefragt: Welche Rolle hat in diesem Zusammenhang das Val Blu in Bludenz, das z.B. für die Bürser und Nüziger Bevölkerung eine wichtige Freizeit- Infrastruktur darstellt?

Konzeptionell wurde das Val Blu in Bludenz immer in die Überlegungen der Regio Im Walgau einbezogen. Die verschiedenen Bäder sollen sich nicht konkurrenzieren, sondern im Angebot ergänzen. Die Alleinstellungsmerkmale des Val Blu sind der Winterbetrieb und der große Wellness- Bereich. Auch für das Schulschwimmen spielt das Val Blu eine wichtige Rolle. Wie eine solche Infrastruktur in der gemeinsamen Finanzierung berücksichtigt werden finden kann, zeigt das Beispiel des Schwimmbads Felsenau in Frastanz: Diese liegt in der Gemeinde Frastanz, gehört aber der Stadt Feldkirch. Frastanz zahlt bisher pauschal 50% aller anfallenden Kosten. Sollte es zu einer gemeinsamen Bäder- Infrastruktur im Walgau kommen, wird der Frastanzer Anteil in die gemeinsame Bädergesellschaft im regionalen Umlageschlüssel genauso berücksichtigt, wie wenn es ein eigenes Bad wäre. Das muss im Beschluss verankert werden.
Sollte Bludenz mit einem ähnlichen Anliegen auf seine Nachbargemeinden zugehen, dann wird das in der Regio diskutiert und ggf. gleich gehandhabt, d.h. die Beteiligung von Walgau-Gemeinden am Val Blu wird im Finanzierungsmodell ebenfalls berücksichtigt. Ziel ist es, den Gemeinden Bürs und Nüziders zu ermöglichen, dass sie sich an der gemeinsamen Freitzeit- Infrastruktur beteiligen können, ohne durch ihre Lage zwischen Bludenz und Walgau über Gebühr belastet zu werden. Sie müssen gleich behandelt werden wie andere Walgau- Gemeinden.

Die Verteilung der Investitionskosten

Frage: Wie werden Investitionskosten auf die Walgau- Gemeinden aufgeteilt?

Die Grundüberlegung im Regio- Vorstand war folgende: Wir brauchen im Walgau einen Finanzierungsschlüssel, der generell für regional bedeutsame Projekte verwendet werden kann und nicht eine ‚Insellösung‘ für das Walgaubad. Dieser Finanzierungsschlüssel sollte von einer breiten Öffentlichkeit als ‚fair‘ empfunden werden. Die Diskussionen und Rechenmodelle führten zu folgendem Vorschlag:
1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.
2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.
3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
Kriterium Datengrundlage Anteil
Einwohnerzahl der Gemeinde Verwaltungszählung Vorjahr 33,3%
Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Nettoertragskraft Vorjahr 33,3%
Distanz der Gemeinde zur Infrastruktur Kilometer im Durchschnitt aller Wohngebäude 33,3%
100%
4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.

Frage: Gilt dieser Finanzierungsschlüssel grundsätzlich bei allen Projekten der Freizeit-Infrastruktur?

Dieser Schlüssel soll im Grundsatz immer gelten, weil er als fair empfunden wird. Deshalb wurde er im Entwurf zu einer allgemeinen Finanzierungsvereinbarung formuliert und nicht in die Bestands- und Betreiberverträge für die einzelnen Bäder eingebracht. Damit bekräftigen die Regio Im Walgau und die beteiligten Gemeinden ihren Willen, dieses Vorgehen auch künftig zu wählen.

Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen?

Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.
Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.
Nachdem die Grundsatzbeschlüsse mit überzeugender Mehrheit gefasst wurden, liegt nun – mit Stand 26. Okt. 2013 – eine Absichtserklärung des Landes vor, Eine Gesamtinvestition mit Kostendach 6 Mio. € mit insgesamt 1.822.000 € zu unterstützen, wofür verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden müssen. Das Land Vorarlberg honoriert damit die außerordentlichen Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit, die bei diesem Projekt sichtbar sind. Eine endgültige Zusage kann es erst geben, wenn die neu zu gründende Gesellschaft ein konkretes Förderansuchen stellt, welches als Grundlage für einen Regierungsbeschluss dienen kann.

Damit ist für die Gemeinden nun der konkrete Kostenrahmen ersichtlich, um einen zweiten, endgültigen Beschluss zu fällen.

Was bereits gezeigt werden kann ist die prozentuale Verteilung der Investitionskosten auf die Walgau-Gemeinden im Falle des Walgaubads in Nenzing:
Gemeinde Ew 2012 Ew 2012 (%) Nettoertragskraft im Vergleich zum Regions-Ø Ø Wegstrecke zum Walgaubad (% vom Walgau-Durchschnitt) Ew gewichtet nach Entfernung Finanzierungsanteil Investition Walgaubad
Bludesch 2'219 5,9% 106% 51.40% 4'320 3.52%
Bürs 3'098 8,3% 110% 148.80% 2'083 3.62%
Düns 386 1,0% 124% 105.10% 367 0.51%
Dünserberg 149 0,4% 130% 166.20% 90 0.18%
Frastanz 6'247 16,7% 88% 113.60% 5'501 7.13%
Göfis 3'095 8,3% 93% 136.50% 2'267 3.44%
Ludesch 3'363 9,0% 89% 128.00% 2'627 3.72%
Nenzing 5'993 16,0% 116% 38.60% 15'53 61.11%
Nüziders 4'881 13,0% 90% 133.50% 3'656 5.38%
Röns 317 0,8% 122% 70.80% 448 0.47%
Satteins 2'550 6,8% 98% 84.20% 3'028 3.29%
Schlins 2'274 6,1% 96% 46.20% 4'927 3.68%
Schnifis 767 2,0% 116% 95.20% 806 1.02%
Thüringen 2'160 5,8% 111% 81.50% 2'651 2.94%

(einfügen: Grafik)

Frage: Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an?

Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten sind im Rahmen der Detailplanung klare Regelungen entwickelt worden.

Frage: Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen?

Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze.
Von vornherein stand fest, dass für die Grundfläche keine laufende Pacht berechnet wird, denn das würde nur den jährlichen Abgang erhöhen. Es wurde zwischen den 14 Gemeinden diskutiert, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Die Diskussionen führten zu dem Ergebnis, dass Nenzing für das zur Verfügung stellen des Baugrund mit einer symbolischen Pacht von 1 € pro Jahr entschädigt wird.
Das betrifft jedoch genauso die Flächen der Unteren Au in Frastanz. Dieselbe symbolische Entschädigung erhält Frastanz für das Zur-Verfügung-stellen der Badeanlage Untere Au. Dies wurde in den Entwürfen zu den Bestands- und Betreiberverträgen festgehalten, die die neu zu gründende Gesellschaft mit den Gemeinden abschließen muss.

Frage: Wird bei der Übernahme der Bäder in die gemeinsame Gesellschaft der Restbuchwert der Anlagen berücksichtigt?

Der ausgewiesene Restbuchwert des Naturfreibads Untere Au beträgt knapp 700.000 €. Im Walgaubad Nenzing dürfte er nicht viel niedriger liegen, da erst in den letzten Jahren der Kinderbereich für 400.000 € saniert wurde und einige weitere Anlageteile bei der Sanierung wiederverwendet werden.
In den Entwürfen zu den Bestand- und Betreiberverträgen ist festgehalten, dass die Bäder an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet werden und im Falle einer Beendigung des Vertrags mit dem gesamten noch nutzbaren Inventar an die Standortgemeinde zurückgegeben wird. Daher ist der Restbuchwert der jeweiligen Anlage nicht von Bedeutung, da er in der Praxis nirgendwo zu Buche schlägt. Nur die von der Gesellschaft neu errichteten Gebäude und Anlagen und die neu angeschafften Inventare müssen wertmäßig erfasst werden, da sie bei einer Auflösung der Gesellschaft von den Standortgemeinden zum Buchwert (bei Inventaren) bzw. zu einem Viertel des vorhandenen Bauwerts / Verkehrswerts abgelöst werden müssen (vgl. Entwürfe der Bestand- und Betreiberverträge Pkt. IX). Dies schützt die Gemeinden davor, dass eine Standortgemeinde nach erfolgter Sanierung aus dem Vertrag mit den anderen 13 Gemeinden aussteigt.

Frage: Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind?

Diese Ansicht ist so keinesfalls richtig, denn die Gemeinde Nenzing hat vor 40 Jahren für 5,5 Mio. Euro (hochgerechnet auf heutige Zahlen) ein Freibad gebaut und 25 Jahre den jährlichen Abgang getragen – einige Jahre wurde sie dabei von den RFI- Gemeinden unterstützt, aber den Löwenanteil hat Nenzing allein gestemmt. In den letzten 10 Jahren wurden 867.000 € Euro investiert, darunter ca. 400.000 Euro in einen neuen Kleinkinder-Bereich.
Da in der Region Diskussionen über den Erhaltungszustand der Bäder und die getätigten Investitionen sowie über die jährlich entstehenden Kosten entbrannt sind, erhielten wir von den Gemeinden Frastanz und Nenzing folgende Zusammenstellungen:
Frastanz 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Summe Ø pro Jahr
Reparatur / Instandhaltung Untere Au € 26.662 € 33.906 € 55.952 € 55.340 € 73.221 € 94.185 € 76.794 € 80.983 € 497.043 € 62.130
Investitionen Untere Au € 21.725 € 73.519 € 3.347 € 37.961 € 55.460 € 30.840 € 31.865 € 3.339 € 258.056 € 32.257
Beitrag Felsenau (Investition und lfd. Abgang) € 47.792 € 43.169 € 90.203 € 75.885 € 64.765 € 52.398 € 69.292 € 48.935 € 485.439 € 60.680
Nenzing: Investitionen in das Walgaubad seit dem Jahr 2000
Fahrradständer € 2.802,00
Sturmschaden Grenzzaun € 8.793,41
Wasseraufbereitung Kinderbecken € 9.024,37
Neue Geräte Kinderspielplatz € 7.457,83
Kücheneinrichtung Neuanschaffung € 2.165,29
Betonplatten Ersatz € 9.087,00
Zutrittskontrolle Erweiterung € 8.706,21
Kücheneinrichtung Neuanschaffung € 2.262,89
Kücheneinrichtung Neuanschaffung € 3.997,01
Sanierung der Chlorgasanlage € 14.733,00
Baumeisterarbeiten Kleinkindbereich € 110.319,26
Edelstahlbecken Kleinkindbereich € 133.086,00
Wasseraufbereitungsanlage Kleinkindbereich € 74.841,23
Sanitär Installationen € 17.406,00
Neue Trennwände € 5.130,00
Elektroinstallationen € 8.833,00
Kanalanschluss Schwimmbad € 50.000,00
Schwarzdecker und Spenglerarbeiten € 9.675.00
Konzepte, Studien und Gutachten für Sanierung € 110.810,00
Umrüstung Wärmepumpe Axima € 82.000,00
Steuerungsgerät € 30.537,00
Umzäunung, Erdarbeiten, Rasenerneuerung und sonstige Kosten nach Hochwasser 2005 € 130.000,00
Bodenreinigungsgerät € 12.980,00
Spindel- Mäher € 6.000,00
Anzeigetafel € 2.118,17
Chip System € 1.311,54
Rep. Wärmepumpe € 9.985,86
Kioskeinrichtung € 3.540,00
Summe der Investitionen 2000 bis 2012 € 867.602,07
Nun muss im Walgaubad die technische Einrichtung (Becken und Wassertechnik) erneuert werden. Solche Investitionen fallen in einem Naturbadesee nicht an. an. Derartige Anlagen veralten irgendwann und können dann auch nicht mehr repariert werden, sie müssen ausgetauscht werden Deswegen kommt es nun zu diesem großen Investitionsvolumen, das die Gemeinde Nenzing allein nicht mehr tragen kann. In der Felsenau wurde in die Wasseraufbereitungsanlage 120.000€ investiert

Frage aus Frastanz: Warum sollen wir für das Walgaubad in Nenzing bezahlen, obwohl wir doch in Frastanz selber zwei Bäder haben? Es wird ja wohl keine Folgeprojekte geben, es geht doch eigentlich nur um eine Lösung für das Bad in Nenzing.

Es gibt im Vorstand der Regio Im Walgau den Konsens, dass es keine Einzellösung für das Walgaubad in Nenzing geben kann.
Daher werden die beiden Bäder in Frastanz zukünftig sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten (Betriebsabgang und Instandhaltungen) berücksichtigt. Dafür soll eine gemeinsame Gesellschaft gegründet werden, die Walgauer Freizeit- und Infrastruktur GmbH‘ (WFI). Da der jährliche Betriebsabgang für das Freibad Felsenau und das Naturbad Untere Au im Verhältnis der tatsächlichen Nutzerzahlen auf alle Walgau Gemeinden aufgeteilt wird, kann von einer wesentlichen Reduktion dieser Kosten für die Marktgemeinde Frastanz ausgegangen werden. Und bei zukünftigen Investitionen in einem der Frastner Bäder findet eine Reduktion der Kosten um ca. 42,6% % für die Standortgemeinde Frastanz statt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Investitionskosten der Gemeinde Frastanz am Walgaubad Nenzing über die Reduktion der jährlichen Betriebsabgänge für Frastanz finanziert werden kann. Es ist daher durch die Mitfinanzierung der anderen Gemeinden für Frastanz bei diesem Projekt ein Ausgleich gegeben.

Weitere Frage aus Frastanz: Die Gemeinde Frastanz hat vor ein paar Jahren erst ein Hallenbad schließen müssen und soll nun in Nenzing mitzahlen?

In Frastanz wurde vor 4 Jahren das Hallenbad Maria Ebene geschlossen, da es mit einem Aufwand von ca. 350.000 (ohne Becken) saniert hätte werden müssen. Damals betrug der Betriebsabgang 60.000 € oder 10 € pro Besucher. Zudem gehört das Gebäude den Schwestern des Bernardaheims. Da die Zukunft des Bernardaheims (Altersdurchschnitt über 85 Jahre) ungewiss ist, hätten nach der Sanierung u.a. auch noch weitere Kosten zum Erwerb des Bades anfallen können. Dies führte zu der Entscheidung in der Gemeindevertretung, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde.

Frage: Welche Investitionen sind wirklich nötig? Wird es künftig klare Vereinbarungen geben, welche Investitionsbeiträge in den einzelnen Bädern gemeinsam entschieden werden müssen?

Wenn es eine gemeinsame regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur geben soll, an deren Finanzierung sich alle Gemeinden beteiligen, dann müssen auch größere Investitionsentscheidungen im Konsens getroffen werden. Wer mit zahlt, entscheidet auch mit. Das wird in der neu zu schaffenden Organisationsstruktur berücksichtigt. Im Entwurf der Finanzierungsvereinbarung ist festgehalten: „Unter Neuinvestitionen sind jedenfalls auch Ersatz- und Großreparaturen ab einer Einzelmaßnahme von € 100.000,00 zu verstehen. Ab dieser Summe gelangen die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Entscheidungsmechanismen (oder –zuständigkeiten) zur Anwendung.“
Die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen sehen folgende Entscheidungsbefugnisse vor:
  • bis 5.000 € im Einzelfall und bis 50.000 € jährlich entscheidet der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin
  • bis 90.000 € im Einzelfall und 150.000 € jährlich entscheidet der von der Gesellschaft zu bestellende Aufsichtsrat
  • bis 200.000 € im Einzelfall und 300.000 € jährlich entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit
  • bis 400.000 € im Einzelfall und 500.000 € jährlich entscheidet die Gesellschafterversammlung mit Dreiviertel- Mehrheit
  • ab 400.000 € im Einzelfall und 500.000 € jährlich benötigt die Gesellschafterversammlung Einstimmigkeit

Frage: 6 Mio Kostendach – klappt das? (normalerweise ja eher nicht bei Großinvestitionen)

Auf der Basis von eingeholten Angeboten, Kostenschätzungen sowie Erfahrungswerten von anderen Anlagen wird von einer Netto-Investitionssumme von 6 Mio. Euro ausgegangen. Das ist eine einstimmig gefasste Vorgabe. Die Kostenschätzungen beinhalten ausreichend Puffer. Die Erneuerung von Wasserbecken und Technik wird nach einem Kostenvoranschlag von 2012 auf 4,5 Mio € geschätzt, die weiteren 1,5 Mio Euro stehen für bauliche Maßnahmen und die Ausstattung zur Verfügung. Es darf allerdings beim Ausbau des Bades mit Geräten usw. nicht zu einem ‚Wunschkonzert‘ kommen.
Der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads wurde disziplinierter Weise durchgeführt. Die Ergebnisse der vier Arbeitsgruppen wurden gemeinsam mit dem für die Grobplanung beauftragten Architekten in ein Gesamtprojekt überführt. Das Architekturbüro Pichler hat für dieses Projekt eine Kostenschätzung in Höhe von knapp 6 Mio € abgegeben. Da die neu zu gründende Gesellschaft Vorsteuer-abzugsfähig sein wird, entspricht die Netto- der Bruttosumme. In der Schätzung ist ein Puffer von 5% enthalten, wobei manche Kosten erst kalkuliert werden können, wenn die Planungen weiter gediehen sind (z.B. Wahl des Eintrittssystems).
Da sich die Kostenschätzung beim jetzigen Planungsstand nur als Grobkalkulation durchführen lässt, wurde sie vom Architekten mit einer Bandbreite von +/- 20% veranschlagt. Es wird Aufgabe eines von den Gemeinden gemeinsam zu bestellenden und zu beaufsichtigenden Controllings sein, das Kostendach von 6 Mio € zu halten. Dazu braucht es sowohl eine Firma, die eine professionelle Kostenüberwachung betreibt (diese ist im Budget bereits enthalten) als auch fachlich qualifizierte Vertreter der Gemeinden, die diesen Prozess begleiten.
Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.

Frage: Könnte man zur Sicherheit nicht vertraglich regeln, dass Mehrkosten über die vereinbarten 6 Mio € hinaus von der Standortgemeinde getragen werden müssen?

Mit Gründung der WFI GmbH ist nicht mehr die Standortgemeinde der Bauträger, sondern die Gesellschaft aller Gemeinden, und die Zubauten befinden sich dann auch im Eigentum der Gesellschaft. Mit der Entscheidungsbefugnis geht auch die Verantwortung für das Controlling auf die Gesellschaft über, die Standortgemeinde investiert nicht mehr nach eigenem Gutdünken. Es liegt also an allen Gemeinden gemeinsam, das Kostendach einzuhalten oder entstehende Mehrkosten zu tragen (was sich vermutlich keine der beteiligten Gemeinden ans Revers heften will).

Die Verteilung der Betriebskosten

Frage: Welche Betriebskosten fallen an? Kann man für die zu gründende Bädergesellschaft einen Businessplan aufstellen, um Gewissheit über die zukünftig zu erwartenden Kosten zu bekommen?

Das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Das Naturbad Untere Au verzeichnete im Jahredusrchschnitt 2005 – 2012 einen jährlichen Abgang in Höhe von 62.130,- €. Der Beitrag von Frastanz zur Felsenau betrug im selben Zeitraum jährlich 60.680,- €. In der Summe betrug der jährliche Betriebsabgang aller drei Bäder also 208.000 €.
Für die kommenden Jahre lassen sich folgende Eckpunkte fixieren. Der jährliche Abgang des Walgaubads Nenzing sollte sich durch die Sanierung deutlich verringern, da die Attraktivität und damit die Besucherzahl steigt und die jährlichen Reparaturen der laufenden Technik entfallen (siehe Darstellung oben). Bezüglich des Personals ist man bestrebt, mit dem bestehenden Personal weiterzuarbeiten.
Bei der Frage der Anzahl von (Hilfs-)Bademeistern ist man an gesetzliche Vorgaben gebunden. Dies richtet sich nach den vorhandenen Aktivitäten und muss bei der weiteren Planung mit berücksichtigt werden. Derzeit ist im Zentrum der verschiedenen Becken ein Bademeisterturm vorgesehen, der die größtmögliche Kontrolle mit wenigen Personen ermöglicht.
Insbesondere soll von der Gesellschaft kein zusätzlicher Geschäftsführer für die Bäder eingestellt werden, die Arbeit soll von den bisher verantwortlichen Gemeindemitarbeitern weiter erledigt werden. Dasselbe Vorgehen ist auch für die weiteren Personalkosten vorgesehen, wobei die Entscheidungen dann bei der neu zu gründenden Bädergesellschaft liegen, an der alle Gemeinden beteiligt sind.

Frage: Was passiert mit den bestehenden Verträgen? Sind sie ebenfalls Teil der neuen Vereinbarungen? Welche finanziellen Auswirkungen haben sie?

In Frastanz gibt es einen bestehenden Vertrag mit dem Freibad Felsenau, welcher die Teilung der laufenden Investitions- und Betriebskosten zwischen Frastanz und Feldkirch regelt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Stadt Feldkirch als Eigentümerin der Felsenau wird aktiv und handelt einen neuen Vertrag aus oder die neu zu gründende Gesellschaft steigt in die laufende Verpflichtung ein und die Gemeinde Frastanz verrechnet die entstehenden Kosten.
Im Naturbad Untere Au besteht ein Brauereivertrag und ein Pachtvertrag für den Kiosk mit jährlicher Kündigung. Diese sollte die neu zu gründene Gesellschaft übernehmen und ggf. im kommenden Jahr einen neuen Vertrag abschließen.
Die bestehenden Verträge von Nenzing (Pachtvertrag Kiosk, Marketingvertrag) können auf April 2014 gekündigt werden. Die neu zu gründende Gesellschaft wird dann neue Verträge aushandeln.
Alle Verträge, die nicht gekündigt werden, werden den 14 Gemeindevertretungen bei der Beschlussfassung über die Gesellschaft und ihre Finanzierung vorgelegt.


Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt?

Der Verteilungsschlüssel für den Betriebsabgang sind die tatsächlichen Nutzerzahlen. Wie (in welchen Abständen und durch wen) sie erhoben werden, muss von den 14 Gemeinden in der Betreibergesellschaft festgelegt werden. Es gibt inzwischen einzelne Stimmen aus der Region, die für einen anderen Verteilungsschlüssel (z.B den Investitionsschlüssel) plädieren, die große Mehrheit findet jedoch eine Verteilung nach den tatsächlichen Nutzerzahlen am fairsten.

Frage: Welche Möglichkeiten sind zur Erhebung der Nutzerzahlen derzeit in der Diskussion?

Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden, deren Ergebnisse als Grundlage für die Verteilung des Betriebsabgangs dienen.
Auch die Einführung einer gemeinsamen Karte für alle drei Walgau Bäder bzw. auch Kombinationen mit angrenzenden Badeanlagen (Waldbad Feldkirch, Val-Blue Bludenz) sind mitzudenken. Dabei muss auch die bestehende Bädermaxkarte mit Feldkirch und das gemeinsame Eintrittsystem Ntree berücksichtigt werden, die derzeit das Waldbad Giesingen in Feldkirch, das Schwimmbad Felsenau und das Naturbad Untere Au beinhaltet. Auch hier muss in der Detailplanung noch einige Arbeit geleistet werden, falls man sich beim Betriebsabgang wirklich ganz auf die Nutzerzahlen stützen will. Die Detailplanung ist Aufgabe der zu gründenden Gesellschaft, da die Ausgestaltung der Eintrittsysteme eng mit der Sanierung des Walgaubads verbunden ist und hier erst eine Grobplanung vorliegt.

Frage: Ist daran gedacht, auch auswärtige Besucher am Bäderabgang zu beteiligen?

Dies ließe sich allenfalls über ein gestaffeltes Eintrittssystem erreichen, denn es ist kaum anzunehmen, dass Gemeinden außerhalb unserer Region auf der Grundlage von Besucherzählungen freiwillig an einer Abgangsfinanzierung beteiligen. Allerdings ist auch so ein Eintrittssystem mit einem erhöhten technischen und/oder organisatorischen Aufwand verbunden, denn es müsste dazu in der Lage sein, bei den Tageseintritten die Herkunft der Gäste zu berücksichtigen. Die Entwicklung eines für die Region geeigneten Eintrittsystems ist Aufgabe der neu zu gründenden Gesellschaft der 14 Gemeinden.

Frage: Und wer legt fest, was Betriebskosten sind?

Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. Im Entwurf der Finanzierungsvereinbarung wurde eine Deckelung bei den Instandsetzungsarbeiten und bei den Investitionen eingeführt. Unter Pkt. 2 heisst es: „Unter Neuinvestitionen sind jedenfalls auch Ersatz- und Großreparaturen ab einer Einzelmaßnahme von € 100.000,00 (exklusive Umsatzsteuer) zu verstehen. Über die Durchführung derartiger Investitionen (Maßnahmen) wird in den entsprechenden Gremien gemäß Gesellschaftsvertrag der Walgauer Freizeit und Infrastruktur GmbH nach den dort festgeschriebenen Zuständigkeiten entschieden.“
Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt.

Die Sanierung des Walgaubads

Frage: Wie wird das Walgaubad saniert? Welche Angebote wird es im laufenden Betrieb bieten?

Das Walgaubad soll weiterhin mit dem konzeptionellen Schwerpunkt als Jugend und Familienbad betrieben werden. Die Möglichkeit zur Ausübung des Schwimmsportes bzw. des Schulschwimmens soll erhalten bleiben. Eine mögliche Erweiterung der Angebote und des Konzeptes um die Schwerpunkte Senioren und Gesundheit soll geprüft werden. Mit vertretbarem Mehraufwand (sowohl in der Errichtung als auch im laufenden Betrieb) sollen Angebote geschaffen werden, die eine verstärkte Nutzung auch an Schlechtwettertagen bzw. eine Verlängerung der Freiluft-Badesaison ermöglichen. Die Errichtung und der Betrieb des Walgaubades als Ganzjahres- Anlage (mit Hallenbad, Sauna, Wellnessangeboten etc.) wird derzeit als nicht realistisch angesehen. Eine eventuelle spätere Erweiterungsmöglichkeit um solche Angebote soll bei der Planung allerdings Berücksichtigung finden. (Aus den „Eckpunkten zur Zukunft des Walgaubads“, auf die sich die 14 Bürgermeister im Vorstand der Regio Im Walgau im Dez. 2012 geeinigt haben).
In die Überlegungen zur konzeptionellen Ausrichtung aller drei Bäder muss auch die Frage nach den unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Bäder einfließen. Daher muss über sinnvolle Investitionen immer im Gesamtzusammenhang aller Bäder diskutiert werden.
Weitere Details und Vorschläge aus der Öffentlichkeit finden sich in den Ergebnissen der fünf Arbeitsgruppen, die über den Sommer hinweg an der zukünftigen Gestaltung des Walgaubads gearbeitet haben.

Frage: Die Sanierung ist eines, aber es braucht auch lfd. Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität – wie kann man den Betriebserfolg sichern und den Abgang möglichst gering halten?

In den Informationsveranstaltungen und Sitzungen der Gemeindevertretungen wurde öfters die Meinung geäußert, man solle nicht von vornherein über den Abgang nachdenken, sondern sich darauf konzentrieren, die attraktiven Bäder so kostendeckend wie möglich zu führen (natürlich unter Beibehaltung familienfreundlicher Eintrittspreise). Es hat daher eine Arbeitsgruppe von Walgauer Bürgerinnen und Bürgern gegeben, die sich jetzt schon Gedanken über attraktive Angebote machte, um diese evtl. im Baukonzept berücksichtigen zu können. Ihre Ideen werden noch in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und diskutiert.
Zu überlegen ist, ob und in welcher Form es eine gemeinsame Bäderkarte gibt und wie ein gemeinsames Marketing stattfindet. Da müssen auch die bestehenden Systeme berücksichtigt werden, insbesondere der Verbund von Frastanz mit Feldkirch. Auch das wird Gegenstand der weiteren Planung in der neuen Bädergesellschaft sein.

Frage: Welche Erweiterungsmöglichkeiten bietet das neue Walgaubad?

Im Seniorenbereich ist derzeit ein beheizbarer Ruheraum für Randzeiten vorgesehen. Wenn derartige Angebte wirklich ausgebaut werden sollen, wie es einmal angedacht war, gibt es östlich von diesem Gebäude freien Raum für Zubauten.

Frage: Was muss bei der Sanierung beachtet werden, dass das neue Walgaubad über den reinen Badebetrieb hinaus genutzt werden kann, um den Abgang so gering wie möglich zu halten?

Wichtig ist, dass auch die Möglichkeiten für Events in einem akzeptablen Umfang baulich vorgesehen werden. Allerdings ist aus Kostengründen nicht alles möglich. Eine Umnutzung beispielsweise, die im Winter das Eislaufen ermöglichen würde, benötigt einen zu hohen Aufwand und ist daher derzeit nicht vorgesehen.
Die Gastronomie soll so ausgebaut werden, dass über den Kiosk auch der an das Walgaubad angrenzende Radweg mitbedient werden kann, ohne dass die Gäste Eintritt zu zahlen brauchen. Das wirkt sich positiv auf die Betriebskosten aus.
Im Bestands- und Betreibervertrag wurde auf eine detaillierte Regelung zur Nutzung (etwa: „nur zum Badebetrieb zu nutzen“ oder eine ähnliche Formulierung) verzichtet, um sich nicht von vornherein die Möglichkeiten zu verbauen.

Frage: Wie wird die künftige Energieversorgung des Walgaubads geregelt?

Als Heiztechnik sind Wärmepumpen vorgesehen, evtl. gekoppelt mit einer Photovoltaik-Anlage zur Bereitstellung des Stroms für die Pumpen. Die Arbeitsgruppe ‚Energie' hat sich dazu einige Gedanken gemacht. Das muss nun noch im Detail durchgerechnet werden, wenn die genauere Planung vorliegt (Beckengrössen mit Wassermengen, etc.), dann wird die Arbeitsgruppe noch einmal aktiv und rechnet das Ganze genau durch.

Die Organisationsstruktur

Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen?

Die Regio Im Walgau hat folgende Organisationsstruktur ausgearbeitet: Es soll eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au gegründet werden. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.
Die Organe der Gesellschaft sind Geschäftsführer und Generalversammlung, bei Bedarf wird ein Aufsichtsrat dazwischengeschaltet, der sich bspw. aus dem Kreis der Gesellschafter rekrutiert und ad personam gewählt wird. Der Gesellschaftsvertrag lässt dies als Option zu. Bei der Gesellschafterversammlung wird unterschieden, welche Inhalte mit einfacher Mehrheit und welche mit Dreiviertelmehrheit entschieden werden können und wo Einstimmigkeit herrschen muss, d.h. wo alle 14 Gemeinden zustimmen müssen.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurde so formuliert, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können. Durch die Struktur der Betreibergesellschaft ist die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden gewährleistet.
Insgesamt wurden für die kommenden Gemeindevertretungsbeschlüsse folgende vertragliche Vereinbarungen vorbereitet, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellen und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schaffen:
* Der Entwurf zu einem Gesellschaftvertrag.
* Der Entwurf zu einer Finanzierungsvereinbarung
* Für jedes Bad der Entwurf zu einem Bestands- und Betreibervertrag.

Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht?

Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.

Frage: Was benötigt eine Gemeinde, um Mitglied in der neuen Gesellschaft zu werden?

Die Gemeinde zahlt eine Stammeinlage ein (Frastanz und Nenzing 7.000 € = 2 Stimmen, alle übrigen Regio-Gemeinden 3.750 € = 1 Stimme). Die Höhe der Stammeinlage ergab sich durch die Übernahme der früheren RFI-Gesellschaft, bei der verschiedene Gemeinden noch eine Einlage stehen haben.

Frage: Wie lange ist man als Mitglied in der Gesellschaft gebunden?

Im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag ist dazu ausgeführt: „Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzukündigen.“ Diese Absicherung wurde verschiedentlich von Gemeindevertretungen gewünscht. Der Vorstand der Regio Im Walgau (die 14 Bürgermeister) geht jedoch davon aus, dass der regionale Konsens so stark ist, dass nach derzeitiger Lage diese Option nicht in Anspruch genommen wird, denn das würde weitere Fragen bzgl. der Qualität und Intensität der regionalen Zusammenarbeit aufwerfen.
Ein Ausstieg aus der Gesellschaft führt dazu, dass die Gemeinde ab dem nächsten Geschäftsjahr nicht mehr an Betriebskosten oder evtl. anstehenden Investitionskosten beteiligt ist. Bereits beschlossene Investitionskosten müssen jedoch in voller Höhe getragen werden. Wenn eine Gemeinde kündigt, müssen ihre Anteile (Stammeinlage) von den anderen Gesellschaftern übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Durch diese Regelung im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag vermeidet man einen Automatismus, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Frage: Wenn Nenzing 60% der Mittel zur Sanierung des Walgaubads beisteuert, hat die Gemeinde dann auch einen größeren Stimmenanteil in der neuen Gesellschaft?

Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die beiden Standortgemeinden Nenzing und Frastanz über ihre Stammkapital- Einlage 2 Stimmen in der Gesellschafterversammlung haben, die anderen 12 Gemeinden jeweils 1 Stimme. Das ist eher als symbolische Geste zu werten, denn Projekte, die derart umstritten sind, dass es auf jede Stimme ankommt, können in der Regio Im Walgau nicht durchgeführt werden. Die Region ist nach ihrem Geist und nach ihren rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit aller Gemeinden verpflichtet.
Die Mitglieder können ihre Stimmenanteile oder Teile davon auf andere Mitglieder übertragen. Solche Verschiebungen benötigen keine Veränderung des Gesellschaftsvertrags. Sie ermöglichen es, wenn weitere Infrastrukturprojekte in die GmbH aufgenommen werden, neue Standortgemeinden stimmlich zu berücksichtigen.

Beschlussvorlage:

Frage: Wie ist das weitere Vorgehen?

Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten werden im Entwurf zum Gesellschaftervertrag klar geregelt. Die Gemeinden können nach §50 Gemeindegesetz Mitglied in der GmbH werden. Das bedeutet, dass jede Gemeinde eine/n GemeindevertreterIn in die Gesellschafterversammlung delegiert. Die Delegierten sind in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlüsse ihrer Gemeindevertretung gebunden. Durch diese weisungsgebundene Vertretung halten die Gemeindevertretungen jederzeit das Heft des Handelns in ihren Händen.
Zur Gründung der gemeinsamen Organisation wurden folgende Verträge und Dokumente erarbeitet:
* Gesellschaftsvertrag
* Finanzierungsvereinbarung
* Musterrechnungen als Anhang zur Finanzierungsvereinbarung
* Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad
* Bestands- und Betreibervertrag Untere Au
Sie sollen nun von den 14 Walgau-Gemeinden im zweiten Gemeindevertretungsbeschluss beschlossen werden. Die Delegiertenversammlung hat am 5. November 2013 dazu getagt und folgendes mit einer Mehrheit von 48:2 Stimmen beschlossen:

Der Vorstand der 14 Walgau- Bürgermeister und die Teilnehmer der außerordentlichen Delegiertenkonferenz am 5. Nov. 2013 empfehlen den Gemeindevertretungen der Gemeinden im Walgau folgenden Beschluss zu verabschieden:

„Die Gemeinde beschließt den Beitritt zur WFI GmbH und die Ratifizierung der vorliegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Finanzierungsvereinbarung, Bestands- und Betreibervertrag Naturbad Untere Au, Bestands- und Betreibervertrag Walgaubad) sowie die Übernahme der anstehenden Investitionskosten für die Sanierung des Walgaubads gemäß dem vereinbarten Kostenschlüssel (siehe Anlage zur Finanzierungsvereinbarung) unter Einhaltung eines Kostendachs in Höhe von 6 Mio. € netto.“
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