Diskussion:Bäderkonzept im Walgau

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Argumente aus der Diskussion

Seit die Vorstellungen von einer gemeinsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur und die angestrebte Sanierung des Walgaubads in Nenzing an die Öffentlichkeit gegangen ist, gibt es rege Diskussionen. Verschiedene Gemeinden haben ein sehr unterschiedliche Ausgangslage und die Argumente betreffen eine breite Themenpalette. Die Regio Im Walgau gibt einen Überblick über die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in den Gemeinden, gegliedert nach den Hauptthemen der Diskussion:

Regionale Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur

Frage: Was ist eine regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur? Wie wird das festgelegt, und von wem?

Grundsätzlich geht es um die regional bedeutsamen Einrichtungen für Freizeit, Sport und Kultur im Walgau. Für jede Einrichtung ist dabei gesondert zu überlegen, ob ihre Bedeutung für die Region eine gemeinsame Trägerschaft rechtfertigt. Es gibt keine klaren Kriterien für regional bedeutsame Infrastrukturen für Freizeit, Erholung und Kultur. Einerseits spielen die Besucherzahlen sicherlich eine Rolle, andererseits die Frage, ob es eine solche Infrastruktur in mehreren Gemeinden gibt. Letztlich erfordert aber jedes einzelne Projekt eine politische Diskussion in der Region, was für die regionale Entwicklung wirklich wichtig ist. Diese Diskussion mündet zwangsläufig in einen Gemeindevertretungsbeschluss der 14 Walgau- Gemeinden, denn nur dort kann über Fragen entschieden werden, die den Gemeinden Geld kosten.

Frage: Wird hier ein Automatismus entwickelt, der künftig alle regionalen Infrastrukturen umfasst?

Beim öffentlichen Walgauforum im Sommer 2012 wurde diskutiert, welche Einrichtungen für den Walgau wichtig sind und wo es noch Lücken im Angebot gibt. Die Bäder und Bahnen spielten in dieser Runde eine besondere Rolle. Die 14 Bürgermeister der Walgau- Gemeinden beschlossen aufgrund des akuten Sanierungsbedarfs des Walgaubads in Nenzing als erstes das Thema ‚Bäder im Walgau‘ anzugehen und an diesem Beispiel ein gemeinsames Vorgehen zum Erhalt einer attraktiven Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur zu erarbeiten. Damit wird jedoch kein ‚Automatismus‘ für weitere Projekte in gemeinsamer Trägerschaft in Gang gesetzt, sondern ein gemeinsames Vorgehen bei der Planung zukünftiger Projekte vereinbart.

Frage: Kann man nicht den Eislaufplatz Nüziders, das Schnifener Bähnle oder die Villa Falkenhorst jetzt schon mit diskutieren?

Im Vorstand der Regio Im Walgau wurde beschlossen, dass man nun zuerst die Bäder Im Walgau angehen will. Wenn man diese Diskussion mit der Diskussion um weitere notwendige oder gewünschte regional bedeutsame Infrastrukturen für Freizeit, Kultur und Erholung erweitert, macht man ‚ein großes Fass auf‘, das kaum einzugrenzen ist. Das würde letztlich dazu führen, dass es keine gemeinsame Lösung gibt. Die Devise heißt also: „eins nach dem anderen“ – im Vertrauen darauf, dass mit jeder Kooperation der Wille zur Zusammenarbeit unter den Gemeinden wächst.

Frage: Wie sieht die regionale Infrastruktur im Bäderbereich aus?

Bei den aktuellen Überlegungen der Regio Im Walgau geht es um das Schwimmbad in der Felsenau (Feldkirch/Frastanz), das Naturbad Untere Au in Frastanz sowie das Walgaubad in Nenzing. Nicht berücksichtigt sind die Hallenbäder der Schulen und Sozialeinrichtungen, deren Zukunft noch offen ist.

(Erhebungsergebnisse hier einfügen)

Frage: Wann werden über die Bäder hinaus weitere Infrastrukturen für Freizeit, Erholung und Kultur diskutiert? Muss man schon jetzt einen Antrag stellen, wenn man mit einer Einrichtung berücksichtigt werden will?

Im Vorstand der Regio Im Walgau ist Konsens, dass man zuerst mit den Bädern beginnt und die Diskussion nicht mit weiteren Projekten überfrachtet. Das gemeinsame Bäderkonzept soll im Verlauf des Jahres 2013 auf den Weg gebracht werden. Ein weiteres wichtiges Thema könnten dann zum Beispiel die Bergbahnen sein. Die Diskussion beginnt aber erst dann, wenn größere Investitionen anstehen oder der Erhalt einer Einrichtung nicht mehr gesichert ist. Die geplante Gesellschaft hat nicht das Ziel, einfach nur die Abgänge bestehender Einrichtungen zu übernehmen, sondern es geht um diejenigen (bestehenden oder geplanten) Infrastrukturen, die man nur gemeinsam erhalten kann und die die Region erhalten haben will. Dabei muss auf alle bestehenden Einrichtungen Rücksicht genommen werden, weswegen beispielsweise die Zukunft der ‚Bäder im Walgau‘ nur für alle Bäder gemeinsam diskutiert werden kann.


Die Zusammenarbeit über die Regio Im Walgau hinaus

Frage: Wie wird die Region abgegrenzt? Die Freizeit- Infrastrukturen gibt es ja auch in den Nachbargemeinden und sie wirken über die Region hinaus.

Grundsätzlich wird die Regio Im Walgau zuerst einmal die Situation in den 14 Regio- Gemeinden analysieren und überprüfen, ob hier eine Handlungsnotwendigkeit besteht. Für diese Art der Zusammenarbeit hat sie sich gegründet und für die dazu notwendige Arbeitsstruktur bezahlen die Gemeinden 5 Euro pro Einwohner. Aber natürlich werden konzeptionell die angrenzenden Städte und Gemeinden ebenfalls in die Überlegungen einbezogen, denn sie sind auch ein Teil der erreichbaren Infrastruktur.

Konkret gefragt: Welche Rolle hat in diesem Zusammenhang das Val Blu in Bludenz, das z.B. für die Bürser und Nüziger Bevölkerung eine wichtige Freizeit- Infrastruktur darstellt?

Konzeptionell wurde das Val Blu in Bludenz immer in die Überlegungen der Regio Im Walgau einbezogen. Die verschiedenen Bäder sollen sich nicht konkurrenzieren, sondern im Angebot ergänzen. Die Alleinstellungsmerkmale des Val Blu sind der Winterbetrieb und der große Wellness- Bereich. Auch für das Schulschwimmen spielt das Val Blu eine wichtige Rolle. Wie eine solche Infrastruktur in der gemeinsamen Finanzierung berücksichtigt werden finden kann, zeigt das Beispiel des Schwimmbads Felsenau in Frastanz: Diese liegt in der Gemeinde Frastanz, gehört aber der Stadt Feldkirch. Frastanz zahlt bisher pauschal 50% aller anfallenden Kosten. Sollte es zu einer gemeinsamen Bäder- Infrastruktur im Walgau kommen, wird der Frastanzer Anteil in die gemeinsame Bädergesellschaft im regionalen Umlageschlüssel genauso berücksichtigt, wie wenn es ein eigenes Bad wäre. Das muss im Beschluss verankert werden. Sollte Bludenz mit einem ähnlichen Anliegen auf seine Nachbargemeinden zugehen, dann wird das in der Regio diskutiert und ggf. gleich gehandhabt, d.h. die Beteiligung von Walgau-Gemeinden am Val Blu wird im Finanzierungsmodell ebenfalls berücksichtigt. Die genauen Abläufe und Zuständigkeiten bei solchen Entscheidungen müssen im Rahmen des Detailkonzepts zur Gesellschaftsform geklärt werden.


Die Verteilung der Investitionskosten

Frage: Wie werden Investitionskosten auf die Walgau- Gemeinden aufgeteilt?

Die Grundüberlegung im Regio- Vorstand war folgende: Wir brauchen im Walgau einen Finanzierungsschlüssel, der generell für regional bedeutsame Projekte verwendet werden kann und nicht eine ‚Insellösung‘ für das Walgaubad. Dieser Finanzierungsschlüssel sollte von einer breiten Öffentlichkeit als ‚fair‘ empfunden werden. Die Diskussionen und Rechenmodelle führten zu folgendem Vorschlag:

1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.

2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Wenn die Standortgemeinde Kosten hat, die nicht direkt in die Investitionskosten eingerechnet werden können (z.B. zur Verfügung gestellte Fläche), die aber andererseits auch nicht den jährlichen Abgang belasten sollen (bspw. durch eine regelmässige Pacht), so können diese im Rahmen des 1/14 Anteils der Standortgemeinde an der regionalen Hälfte der Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.

3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz: (Tabelle einfügen)

Die finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst sich an der Nettoertragskraft einer Gemeinde, der Faktor ‚Distanz‘ wird nach der Fahrzeit bemessen (Durchschnitt der Fahrtzeiten von jedem Wohngebäude einer Gemeinde zum Objekt der Finanzierung).

4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.

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