Diskussion:Regionalwährung im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemeinden bezahlen Vereinsförderungen in Regionalwährung aus, damit Vereine angehalten sind die Förderungen wiederum bei den beteiligten Betrieben in der Region auszugeben. Die Argumentation ist klar: Auf Fördermittel hat der Verein kein Anrecht, sie sind eine Förderung durch die Gemeinde, die diese an Bedingungen knüpfen kann. Gemeindeförderungen sind in der Regel nur ein Teil des Vereinsbudgets. Je nach Tätigkeitsgebiet des Vereins gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Region die entsprechenden Anbieter zu finden. Vereinbarungen über die Höhe des Förderanteils sind Gemeindesache. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass die Vereinsförderung um die Rücktauschgebühr aufgestockt wird, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Leistungen nicht in Regionalgeld hätte beziehen können (z.B. Musikinstrumente). Damit ist der Verein in der Pflicht, sein Möglichstes für einen regionalen Einkauf zu tun, aber erleidet trotzdem keine finanziellen Einbussen, falls das nicht möglich sein sollte. Andererseits können Vereine ihre Regiogeldscheine auch an Vereinsmitglieder weitergeben. | Gemeinden bezahlen Vereinsförderungen in Regionalwährung aus, damit Vereine angehalten sind die Förderungen wiederum bei den beteiligten Betrieben in der Region auszugeben. Die Argumentation ist klar: Auf Fördermittel hat der Verein kein Anrecht, sie sind eine Förderung durch die Gemeinde, die diese an Bedingungen knüpfen kann. Gemeindeförderungen sind in der Regel nur ein Teil des Vereinsbudgets. Je nach Tätigkeitsgebiet des Vereins gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Region die entsprechenden Anbieter zu finden. Vereinbarungen über die Höhe des Förderanteils sind Gemeindesache. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass die Vereinsförderung um die Rücktauschgebühr aufgestockt wird, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Leistungen nicht in Regionalgeld hätte beziehen können (z.B. Musikinstrumente). Damit ist der Verein in der Pflicht, sein Möglichstes für einen regionalen Einkauf zu tun, aber erleidet trotzdem keine finanziellen Einbussen, falls das nicht möglich sein sollte. Andererseits können Vereine ihre Regiogeldscheine auch an Vereinsmitglieder weitergeben. | ||
=== International ausgerichtete Betriebe, die nicht in regionale Kreisläufe eingebunden sind === | |||
Solche Betriebe können sich am System durch Regiogeldscheinkäufe z.B. für Betriebsfeiern und Jubiläen (bis 186 Euro pro Jahr und MitarbeiterIn steuerfrei) beteiligen und so einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls in die Region einbringen. |
Version vom 2. September 2010, 15:37 Uhr
Mehrwert für den einzelnen Betrieb[Quelltext bearbeiten]
Die Betriebe werden über dieses System direkt beworben. Sie erhalten ein funktionierendes Kundenbindungs- und Marketinginstrument. Dies wird durch einen eigenen Einkaufsführer, die Onlineplattform mit Inseratemodul und die monatliche Werbemöglichkeit bei der Aboausgabe ermöglicht.
Gurtiser Lädele im Vergleich zum Bludenzer Fachgeschäft[Quelltext bearbeiten]
Nahversorger (lt Definition Landesregierung) haben eine geringere Rücktauschgebühr (3% & MWSt). Die Gemeinde kann die Einnahmeausfälle durch die Rücktauschgebühr mit einer Ausfallbürgschaft deckeln. Den Betrieben und Gemeinden steht ein Maßnahmenbündel zur Verfügung. Agiert das Gurtiser Lädele z.B. als Ausgabestelle für die Abos, kommen auch jene Kunden monatlich in den Laden, welche das Abo zum Bezahlen in anderen Betrieben verwenden wollen. Gleichzeitig kann die Gemeinde z.B. die Nahversorgungsförderung gezielt mit dem Regiogeldscheinsystem koppeln.
Abonnement[Quelltext bearbeiten]
Mit dem Regionalgeld-Abonnement der Privatkunden wird eine monatliche Rechnung mit einer monatlichen Werbeaktion (halbes A4 Blatt) der Betriebe übergeben. Mit der Internetplattform entsteht eine zusätzliche Informations- und Werbemöglichkeit zur Darstellung des regionalen Angebots. Begleitende Netzwerk- Aktivitäten helfen den Betrieben beim Aufbau der Zulieferer- und Kundenbeziehungen, die notwendig sind, um das Regionalgeld besser zirkulieren zu lassen. Durch das Depotkonto hat der Betrieb ein geringes Risiko und muss die Regiogeldscheine nicht selbst lagern.
Haushalte, die ein Abo bestellen, holen monatlich bei ihrer Ausgabestelle die Regiogeldscheine ab. Die Abos werden ganz bewusst nicht per Post versendet. Die Haushalte erhalten auf das Abo einen Rabatt von 3%. Bei einem Abowert von 300 „Walgauern“ monatlich sind das 108 Euro Rabatt im Jahr. Dieser Rabatt kann von einer Gemeinde auch erweitert werden.
Ausgabestellen[Quelltext bearbeiten]
Eine Ausgabestelle kann beispielsweise der Nahversorger, eine soziale Einrichtung oder auch die Gemeinde selbst sein. Die Ausgabestelle kann jedenfalls mit einer steigenden und zuverlässigen Kundenfrequenz kalkulieren, da von dieser Gruppe zumindest monatlich die Abos abgeholt werden. Für die Abholstelle ergibt sich aus der Tatsache, dass um einen bestimmten Termin herum Kunden zur Abholung ihres Abos kommen, die Möglichkeit für Zusatzaktionen, Sonderangebote usw.
Zusatzaufwand für Betriebe[Quelltext bearbeiten]
Der Zusatzaufwand für die Betriebe besteht unter Umständen im Führen einer getrennten Kasse sowie darin, sich über die Alternativen zum Rücktausch Gedanken zu machen. Das ist gewünscht, weil sich auf diese Art neue, innerregionale Geschäftsbeziehungen entwickeln können. Kosten entstehen einem Betrieb nur dann, wenn tatsächlich auch Kunden kommen und mit Regionalwährung bezahlen. Wenn es Kunden sind, die sowieso gekommen wären, sind dies für den Betrieb Zusatzkosten. Wenn es neue Kunden sind, ist es ein sehr geringer Werbeaufwand (z.B. im Vergleich zu den Kosten eines Zeitungsinserates). Der finanzielle Aufwand, der über die Rücktauschgebühr entsteht, ist für die Betriebe als Marketingmaßnahme steuerlich absetzbar (was die Kosten im Endeffekt wieder verringert). Es gibt erfahrungsgemäß auch Betriebe, die immer sofort zurücktauschen, weil sie es als Marketing sehen, aber mit dem regionalen Drumherum nichts zu tun haben wollen. Trotzdem helfen sie dem System damit bei der Deckung seiner Unkosten.
Technischer und organisatorischer Aufwand für das System[Quelltext bearbeiten]
Der Aufwand wird durch die Rücktauschgebühr abgedeckt. Zum Aufwand gehören die Herstellungskosten des Geldes, die Organisation (die Onlinedatenbank, Einkaufsführer, die Abwicklung durch die Bank, Internetauftritt, Informationsverbreitung, der Rabatt für Abonnenten,...). Der Bank in der Region kommt eine besondere Rolle zu: Mit ihrem Mitwirken wird es möglich, den Betrieben und Vereinen einen großen Service anzubieten - beispielsweise die Verwaltung der Depotkonten und den Rücktausch der Regiogeldscheine. Im Gegenzug bleibt das Geld, das in Form von Gutscheinen kursiert auf der regionalen Bank deponiert. Die Bank erzeugt damit auch ein großes Maß an Kundenbindung und Kundenfrequenz.
Rücktausch in Euro[Quelltext bearbeiten]
Den etwaigen anfallenden Kosten bei einem Rücktausch der Regiogeldscheine steht ein beträchtlicher und zuverlässiger Werbenutzen für Betriebe gegenüber, da diese Kosten erst wirksam werden, wenn die Einnahmen bereits getätigt wurden (100% Nutzen aus Marketing). Wichtig ist die Freiwilligkeit: der Betrieb kann z.B. verlangen, dass bei größeren Summen nur ein gewisser Betrag in Regionalwährung gezahlt werden kann oder wie mit dem Wechselgeld verfahren wird – es ist letztlich immer eine Frage der Aushandlung zwischen Kunde und Geschäft.
Vereinsförderungen[Quelltext bearbeiten]
Gemeinden bezahlen Vereinsförderungen in Regionalwährung aus, damit Vereine angehalten sind die Förderungen wiederum bei den beteiligten Betrieben in der Region auszugeben. Die Argumentation ist klar: Auf Fördermittel hat der Verein kein Anrecht, sie sind eine Förderung durch die Gemeinde, die diese an Bedingungen knüpfen kann. Gemeindeförderungen sind in der Regel nur ein Teil des Vereinsbudgets. Je nach Tätigkeitsgebiet des Vereins gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Region die entsprechenden Anbieter zu finden. Vereinbarungen über die Höhe des Förderanteils sind Gemeindesache. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass die Vereinsförderung um die Rücktauschgebühr aufgestockt wird, wenn der Verein nachweisen kann, dass er die Leistungen nicht in Regionalgeld hätte beziehen können (z.B. Musikinstrumente). Damit ist der Verein in der Pflicht, sein Möglichstes für einen regionalen Einkauf zu tun, aber erleidet trotzdem keine finanziellen Einbussen, falls das nicht möglich sein sollte. Andererseits können Vereine ihre Regiogeldscheine auch an Vereinsmitglieder weitergeben.
International ausgerichtete Betriebe, die nicht in regionale Kreisläufe eingebunden sind[Quelltext bearbeiten]
Solche Betriebe können sich am System durch Regiogeldscheinkäufe z.B. für Betriebsfeiern und Jubiläen (bis 186 Euro pro Jahr und MitarbeiterIn steuerfrei) beteiligen und so einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls in die Region einbringen.