Auflageverfahren REK Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. September 2014, 08:50 Uhr
Auflageverfahren für das REK Walgau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das REK Walgau beinhaltet die Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung im Walgau, die für alle Gemeinden im Walgau gelten sollen. Dazu gehören Grundsätze zur Siedlungsstruktur („sparsamen Umgang mit Grund und Boden betreiben“, „leistbare Bau- und Wohnformen fördern“ etc.) genauso wie Grundsätze zum Umgang mit natürlichen Ressourcen, zur Nahversorgung und zur Mobilität.
Das Räumliche Entwicklungskonzept Walgau ist – neben dem Beschluss zur Sanierung des Walgaubads und zur Gründung der WFI GmbH – das zweite große Projekt, das die Regio Im Walgau zu einem erfolgreichen Abschluss bringen will. Die Diskussionen über die räumliche Entwicklung begannen bereits im Jahr 2012 und füllten zahlreiche Sitzungen des Regio-Vorstands. Grundlage waren die intensiven Diskussionen der Gemeinde-REKs in den zuständigen Ausschüssen und in öffentlichen Veranstaltungen. Darin stecken zahllose Stunden ehrenamtlicher MandatarInnen und BewohnerInnen des Walgaus, die sich über die Zukunft des Walgaus und die Entwicklung von Siedlung und Landschaft Gedanken gemacht haben. Der Vorstand der Regio Im Walgau beschloss nun auf seiner 8. Vorstandsitzung am 18. Sept 2014 den Entwurf des REK Walgau für das Auflageverfahren. Der Beschluss im Wortlaut:
„Der Vorstand der Regio Im Walgau beschließt, die regionalen Grundsätze und Ziele de Raumplanung im Walgau (REK Walgau) im Zeitraum vom 22. September bis 25. November 2014 ins Auflageverfahren zu geben, stellt dazu das REK Walgau in das WalgauWiki und bittet die Gemeinden, das Papier zusammen mit dem Gemeinde-REK in deren Auflagezeitraum im Gemeindeamt aufzulegen.“
Das REK Walgau kann direkt hier im WalgauWiki kommentiert werden, die Kommentare und Änderungsvorschläge können aber auch während des Auflageverfahrens für das Gemeinde-REK bei der Gemeinde deponiert werden oder per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Regio Im Walgau gesandt werden (siehe Impressum).
Das REK Walgau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Vorbemerkung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Räumliche Entwicklungskonzept REK Walgau formuliert im Sinne eines raumplanerischen Leitbilds die Grundsätze und Ziele für die Raum- und Siedlungsentwicklung in der Region Walgau. Es ergänzt die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden und ist für diese eine Arbeitsgrundlage.
Die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden wurden von den 14 Walgau-gemeinden und der Stadt Bludenz gruppenweise erarbeitet:
• Teil-REK Blumenegg (Entwurf Okt. 2013)
• Teil-REK Bludenz – Bürs – Nüziders (Entwurf Juni 2014)
• Teil-REK Satteins – Schlins (Entwurf Juni 2014)
• Teil-REK Frastanz – Nenzing (Entwurf Juni 2014)
• Teil-REK Düns – Dünserberg – Röns – Schnifis (Entwurf Juli 2014)
• sowie die Überarbeitung des REK Göfis (Juli 2014)
Parallel dazu wurden seit Herbst 2012 die regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung erarbeitet, die für die ganze Region Walgau Gültigkeit beanspruchen. Mit diesem Prozess wurde in Vorarlberg Neuland betreten und er hat auch bundesweit Vorbildcharakter.
Die regionalen Grundsätze und Ziele der Regio Im Walgau wurden auf der Grundlage der in den Teil-REKs formulierten Grundsätze und Ziele erarbeitet, die inhaltlich große Überschneidungen aufweisen. Sie wurden auf die regionale Ebene ‚hochgezoomt‘. Inhaltlich ergänzt wurden sie durch Diskussionsbeiträge und Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der Regio Im Walgau und Sitzungen der Steuerungs- bzw. Arbeitsgruppen der Teil-REKs. Sie sind inhaltlich mit den Leitsätzen ‚Zukunft Im Walgau ZIW‘ abgeglichen.
Um den gesetzlichen Vorschriften im Raumplanungsgesetz Genüge zu tun, werden das Auflageverfahren und die endgültige Beschlussfassung in den Gemeinden für zwei Dokumente getrennt durchgeführt:
1. Die regionalen Grundsätze und Ziele werden nach den Rückmeldungen aus den Gemeinden vom Vorstand der Regio Im Walgau zur Auflage beschlossen und sollen nach dem Auflageverfahren und der Bearbeitung der Änderungsvorschläge von den Gemeinden als Grundlage der Raumplanung beschlossen werden.
2. Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) der jeweiligen Gemeinde wird von der Gemeindevertretung ins Auflageverfahren entsandt, welche im Anschluss das REK auch beschließt.