Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
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: Ein Ausstieg aus der Gesellschaft führt dazu, dass die Gemeinde ab dem nächsten Geschäftsjahr nicht mehr an Betriebskosten oder evtl. anstehenden Investitionskosten beteiligt ist. Bereits beschlossene Investitionskosten müssen jedoch in voller Höhe getragen werden. Wenn eine Gemeinde kündigt, müssen ihre Anteile (Stammeinlage) von den anderen Gesellschaftern übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Durch diese Regelung im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag vermeidet man einen Automatismus, wenn sich die Verhältnisse ändern. | : Ein Ausstieg aus der Gesellschaft führt dazu, dass die Gemeinde ab dem nächsten Geschäftsjahr nicht mehr an Betriebskosten oder evtl. anstehenden Investitionskosten beteiligt ist. Bereits beschlossene Investitionskosten müssen jedoch in voller Höhe getragen werden. Wenn eine Gemeinde kündigt, müssen ihre Anteile (Stammeinlage) von den anderen Gesellschaftern übernommen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird die Gesellschaft aufgelöst. Durch diese Regelung im Entwurf zum Gesellschaftsvertrag vermeidet man einen Automatismus, wenn sich die Verhältnisse ändern. | ||
''Frage: Wenn Nenzing 60% der Mittel zur Sanierung des Walgaubads beisteuert, hat die Gemeinde dann auch einen größeren Stimmenanteil in der neuen Gesellschaft?'' | |||
: Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die beiden Standortgemeinden Nenzing und Frastanz über ihre Stammkapital- Einlage 2 Stimmen in der Gesellschafterversammlung haben, die anderen 12 Gemeinden jeweils 1 Stimme. Das ist eher als symbolische Geste zu werten, denn Projekte, die derart umstritten sind, dass es auf jede Stimme ankommt, können in der Regio Im Walgau nicht durchgeführt werden. Die Region ist nach ihrem Geist und nach ihren rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit aller Gemeinden verpflichtet. | |||
: Die Mitglieder können ihre Stimmenanteile oder Teile davon auf andere Mitglieder übertragen. Solche Verschiebungen benötigen keine Veränderung des Gesellschaftsvertrags. Sie ermöglichen es, wenn weitere Infrastrukturprojekte in die GmbH aufgenommen werden, neue Standortgemeinden stimmlich zu berücksichtigen. | |||
=== Beschlussvorlage: === | === Beschlussvorlage: === |