Diskussion:Auflageverfahren REK Walgau: Unterschied zwischen den Versionen
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* umliegende Talschaften mitversorgen (nicht nur den Walgau) | |||
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* funktionale Zusammenhänge mit anderen Einrichtungen aufweisen | |||
etc. Diese müssen anders betrachtet werden als Einrichtungen / Dienste, die auch in kleineren Gemeinden angesiedelt werden können (z.B. Einrichtungen zur Nachsorge). Hier ist eine differenziertere Formulierung notwendig, der evtl. auch ein Abstimmungsgespräch zwischen der Regio Im Walgau und den Krankenhausstandorten Bludenz und Feldkirch vorausgehen sollte. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014) | |||
==== Betreuung und Pflege sicherstellen ==== | ==== Betreuung und Pflege sicherstellen ==== | ||
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==== Gemeinsame Treffpunkte schaffen ==== | ==== Gemeinsame Treffpunkte schaffen ==== | ||
"Bei der Förderung der Infrastruktur für Vereine wird auf die Konkurrenz für das gastronomische Angebot in der Region Rücksicht genommen." Ein zweischneidiger Grundsatz, wenn man auf der anderen Seite die Vereine und ihre Aktivitäten fördern will. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014) | |||
==== Bestehende Einrichtungen stärken ==== | ==== Bestehende Einrichtungen stärken ==== |
Aktuelle Version vom 2. November 2015, 14:56 Uhr
Das Auflageverfahren für das REK Walgau ist mit 15.12.2014 beendet worden.
Auflageverfahren für das REK Walgau - Kommentare und Änderungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]
Das REK Walgau[Quelltext bearbeiten]
Bitte schreiben Sie ihre Anmerkungen und Kommentare hier auf die Diskussionsseite.
Vorbemerkung[Quelltext bearbeiten]
Zur Einführung: Warum plant eine Region den Raum?[Quelltext bearbeiten]
Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung im Walgau[Quelltext bearbeiten]
Regionale Grundsätze und Ziele zum Siedlungsraum[Quelltext bearbeiten]
Sparsamen Umgang mit Grund und Boden pflegen[Quelltext bearbeiten]
Siedlungsränder und Entwicklungsetappen als Entwicklungsrahmen festlegen[Quelltext bearbeiten]
Bauflächen aktivieren[Quelltext bearbeiten]
Benötigt noch einen klärenden Satz als Ergänzun: In Bludenz gilt momentan der Grundsatz 'keine Anlasswidmung', um zu erreichen, dass anstelle von ad hoc- Entscheidungen stadtplanerische Zusammenhänge in den Mittelpunkt rücken. Ein Leitsatz mit der Aussage "nur noch Flächen widmen, für die ein Bauprojekt kurzfristig ansteht" würde dieser Absicht widersprechen. Wichtig wäre es, den Zusammenhang zwischen REK und Widmung abzuklären: Im REK Bludenz sind die Siedlungsgrenzen und Entwicklungsetappen festgelegt, d.h. ein Grundbesitzer hat die Sicherheit, ob sein Besitz prinzipiell bebaubares Land ist. Dadurch kann die konkrete Widmung tatsächlich auf den Anlassfall verschoben werden. Eine besondere Situation ergibt sih bei grösseren zusammenhängenden Flächen und Umlegungsverfahren. Hier muss es angemessene Regelungen geben. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014)
Siedlungsgebiete maßvoll und differenziert verdichten[Quelltext bearbeiten]
Verstärkte Bodenpolitik betreiben[Quelltext bearbeiten]
Durchmischung fördern[Quelltext bearbeiten]
Zusammenhängende Reserven nach Gesamtkonzept entwickeln[Quelltext bearbeiten]
Ortszentren aufwerten[Quelltext bearbeiten]
Ortsbild und Landschaftsbild erhalten[Quelltext bearbeiten]
Bedürfnisgerechte, nachbarschaftsverträgliche, leistbare Bau- und Wohnformen fördern[Quelltext bearbeiten]
Alte Bausubstanz nutzen[Quelltext bearbeiten]
Naturvielfalt im Siedlungsraum erhalten und entwickeln.[Quelltext bearbeiten]
Regionale Grundsätze und Ziele zum Wirtschaftsraum[Quelltext bearbeiten]
Bei der Entwicklung des Wirtschaftsraums zusammenarbeiten[Quelltext bearbeiten]
Standortentwicklung, Betriebspflege und Betriebsansiedlung als wichtige Aufgaben wahrnehmen[Quelltext bearbeiten]
Bei der Entwicklung des Einzelhandels den Erhalt der Nahversorgung berücksichtigen[Quelltext bearbeiten]
Die Suche nach Problemstandorten regional abstimmen[Quelltext bearbeiten]
Die Deponie-Studie Walgau ist in Bludenz nicht bekannt - bitte zur Kenntnis bringen. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014)
Regionale Grundsätze und Ziele zum Freiraum und zu den Ressourcen[Quelltext bearbeiten]
Die Walgau- und landesweit bedeutenden Grundwasservorkommen bei allen Entwicklungsmaßnahmen beachten[Quelltext bearbeiten]
Den Raumbedarf für die Retentionsräume zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sicherstellen[Quelltext bearbeiten]
Energieeffizienz bei allen Zielen und Maßnahmen berücksichtigen[Quelltext bearbeiten]
Landschaftsentwicklung im Talboden steuern[Quelltext bearbeiten]
Landschaftsentwicklung im Hangbereich steuern[Quelltext bearbeiten]
Kulturlandschaftselemente erhalten und pflegen[Quelltext bearbeiten]
Landwirtschaftliche Nutzung sicherstellen[Quelltext bearbeiten]
Forstwirtschaftliche Nutzung sicherstellen[Quelltext bearbeiten]
Naturraum erhalten und aufwerten[Quelltext bearbeiten]
Flächen und Infrastruktur für Freizeit und Erholung sichern[Quelltext bearbeiten]
Regionale Grundsätze und Ziele zum Sozialraum[Quelltext bearbeiten]
Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden intensivieren[Quelltext bearbeiten]
Das Kleinkinder- und Schülerbetreuungsangebot dem Bedarf anpassen.[Quelltext bearbeiten]
Die Medizinische Versorgung sicherstellen[Quelltext bearbeiten]
Die Formulierung "Einrichtungen / Dienste mit überörtlicher Funktion werden vorrangig an zentral gelegenen Orten mit guter Erreichbarkeit angesiedelt" ist zu allgemein. Es gibt Einrichtungen, die sinnvollerweise in der Nähe eines Krankenhauses angesiedelt werden sollten, weil sie
- umliegende Talschaften mitversorgen (nicht nur den Walgau)
- bestimmte Öffnungszeiten anbieten (Notdienste, etc.)
- funktionale Zusammenhänge mit anderen Einrichtungen aufweisen
etc. Diese müssen anders betrachtet werden als Einrichtungen / Dienste, die auch in kleineren Gemeinden angesiedelt werden können (z.B. Einrichtungen zur Nachsorge). Hier ist eine differenziertere Formulierung notwendig, der evtl. auch ein Abstimmungsgespräch zwischen der Regio Im Walgau und den Krankenhausstandorten Bludenz und Feldkirch vorausgehen sollte. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014)
Betreuung und Pflege sicherstellen[Quelltext bearbeiten]
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Zentren konzentrieren[Quelltext bearbeiten]
Gemeinsame Treffpunkte schaffen[Quelltext bearbeiten]
"Bei der Förderung der Infrastruktur für Vereine wird auf die Konkurrenz für das gastronomische Angebot in der Region Rücksicht genommen." Ein zweischneidiger Grundsatz, wenn man auf der anderen Seite die Vereine und ihre Aktivitäten fördern will. (Diskussion im Bauausschuss der Stadt Bludenz am 22. Sept. 2014)
Bestehende Einrichtungen stärken[Quelltext bearbeiten]
Regionale Grundsätze und Ziele zum Versorgungsraum[Quelltext bearbeiten]
Telekommunikations- Infrastruktur ausbauen[Quelltext bearbeiten]
Regionale Zusammenarbeit bei der technischen Infrastruktur[Quelltext bearbeiten]
Regionale Grundsätze und Ziele zum Kap. Mobilität[Quelltext bearbeiten]
Die Mobilität orientiert sich am Gesamtwohl der Bevölkerung[Quelltext bearbeiten]
Umweltbelastungen werden minimiert[Quelltext bearbeiten]
Der Straßenraum im Ort ist ein öffentlicher Raum[Quelltext bearbeiten]
ÖPNV in regionaler Abstimmung weiterentwickeln[Quelltext bearbeiten]
Radwegeverbindungen und innerörtliches Fußwegenetz verdichten[Quelltext bearbeiten]
Mobilitätskonzepte mit Beteiligung entwickeln[Quelltext bearbeiten]
REK-Ziele evaluieren und fortschreiben[Quelltext bearbeiten]
Fussnoten