Auswanderung:Lampert Johann Georg ID1444

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Lampert Johann Georg

von[Quelltext bearbeiten]

   Göfis

nach[Quelltext bearbeiten]

   Schellenberg, Liechtenstein

Jahr[Quelltext bearbeiten]

    1794

Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

   Auswanderungsgesuch 1794, 100 fl Vermögen, darin heißt es:

1. macht er einen guten Heyrath und also dadurch sein Glück, 2. hat Bittsteller noch 5 Kinder und könnte seinen Sohn nicht so bald versorgen, 3. daß er zum Kriegsdienste untauglich, und auch von der Gemeinde Göfis entlassen, 4. von der Gemeindsvorstehung Schellenberg als Gemeinsmann angenommen gegen 100 fl Abgabe, 5. wird er auch das zu seiner Zeit hinausziehende Vermgögen verabzugen. Das Vogteiamt in Feldkirch äußert sich gegenüber dem Kreisamt in Bregenz: Die Gemeinde Gefis hat gegen diese Auswanderung nach den Zeugnissen nichts einzuwenden. Nach einem zwischen Kaiser Maximilian I. als Inhaber der Graf- und Herrschaft Feldkirch und Graf Rudolph von Sulz als Inhaber der Herrschaft Vaduz und Schellenberg im Jahr 1513 errichteten Vertrag bestehet zwischen den Einwohnern des Gerichts Rankweil und Sulz, wohin Gefis gehörig, und jenem der Herrschaft Schellenberg, und des Gerichts am Eschnerberg die Freyzügigkeit, so daß, wenn einer aus diesem Gerichte nach Schellenberg oder in das Gericht am Eschnerberg oder von da in das diesseitige Gericht Rankweil und Sulz ziehen wollte, er formalia: so viel er Pfund oder Schilling Pfennig in derselben Gnoß darin er gesessen, gesteurt hat, um so viel Pfund Pfennig oder Schilling soll er gelegens Gut hinder sein in derselben Gnoß, daraus er zogen ist, ohn Irrung liegen und beleiben lassen solle zu versteuren. Dieser Vertrag wurde bisher nur beobachtet. Das Vogteiamt glaubt daher, daß dem Bittsteller bey diesen Umständen die Auswanderungs-Bewilligung ohne Umstand gegen den ertheilt werden dürfte, daß er von dem seiner Zeit hinausziehenden Vermögen die vertragsmässigen Gebühren entrichte. Der Vermögensexport war demzufolge steuerfrei.

Quellen[Quelltext bearbeiten]

   VLA, VA, OA u. KA, Sch 218; VA Fk, Sch 48