Auflageverfahren REK Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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== Auflageverfahren für das REK Walgau ==
== Auflageverfahren für das REK Walgau ==
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Der Vorstand der Regio Im Walgau beschloss nun auf seiner 8. Vorstandsitzung am 18. Sept 2014 den Entwurf des REK Walgau für das Auflageverfahren. Der Beschluss im Wortlaut:
Der Vorstand der Regio Im Walgau beschloss nun auf seiner 8. Vorstandsitzung am 18. Sept 2014 den Entwurf des REK Walgau für das Auflageverfahren. Der Beschluss im Wortlaut:


''„Der Vorstand der Regio Im Walgau beschließt, die regionalen Grundsätze und Ziele de Raumplanung im Walgau (REK Walgau) im Zeitraum vom 22. September bis 25. November 2014 ins Auflageverfahren zu geben, stellt dazu das REK Walgau in das WalgauWiki und bittet die Gemeinden, das Papier zusammen mit dem Gemeinde-REK in deren Auflagezeitraum im Gemeindeamt aufzulegen.“''
''„Der Vorstand der Regio Im Walgau beschließt, die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumplanung im Walgau (REK Walgau) im Zeitraum vom 22. September bis 25. November 2014 ins Auflageverfahren zu geben, stellt dazu das REK Walgau in das WalgauWiki und bittet die Gemeinden, das Papier zusammen mit dem Gemeinde-REK in deren Auflagezeitraum im Gemeindeamt aufzulegen.“''
 
Das REK Walgau kann [[Diskussion:Auflageverfahren REK Walgau| direkt hier ]] im WalgauWiki kommentiert werden, die Kommentare und Änderungsvorschläge können aber auch während des Auflageverfahrens für das Gemeinde-REK bei der Gemeinde deponiert werden oder per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Regio Im Walgau gesandt werden (siehe Impressum).


Das REK Walgau kann direkt hier im WalgauWiki kommentiert werden, die Kommentare und Änderungsvorschläge können aber auch während des Auflageverfahrens für das Gemeinde-REK bei der Gemeinde deponiert werden oder per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Regio Im Walgau gesandt werden (siehe Impressum).


== Das REK Walgau ==
== Das REK Walgau ==


Das ganze Dokument als pdf-Datei finden Sie hier.
Das ganze Dokument als pdf-Datei finden Sie [[Media:REK-Walgau Endfassung-zur-Auflage-vom-18Sept2014.pdf|hier]] (pdf mit 26 Seiten, 500kb)


Bitte schreiben Sie ihre Anmerkungen und Kommentare auf die Diskussionsseite. Dafür finden Sie nach jedem Unterkapitel einen Link.  
Bitte schreiben Sie ihre Anmerkungen und Kommentare auf die [[Diskussion:Auflageverfahren REK Walgau|Diskussionsseite]]. Dafür finden Sie nach jedem Unterkapitel einen Link.  


So können andere Nutzer nach Ihnen ebenfalls das Original-Dokument kommentieren. Vielen Dank!
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Das Räumliche Entwicklungskonzept REK Walgau formuliert im Sinne eines raumplanerischen Leitbilds die Grundsätze und Ziele für die Raum- und Siedlungsentwicklung in der Region Walgau. Es ergänzt die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden und ist für diese eine Arbeitsgrundlage.  
Das Räumliche Entwicklungskonzept REK Walgau formuliert im Sinne eines raumplanerischen Leitbilds die Grundsätze und Ziele für die Raum- und Siedlungsentwicklung in der Region Walgau. Es ergänzt die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden und ist für diese eine Arbeitsgrundlage.  


Die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden wurden von den 14 Walgau-gemeinden und der Stadt Bludenz gruppenweise erarbeitet:
Die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden wurden von den 14 Walgau-Gemeinden und der Stadt Bludenz gruppenweise erarbeitet:


• Teil-REK Blumenegg (Entwurf Okt. 2013)  
• Teil-REK Blumenegg (Entwurf Okt. 2013)  
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Parallel dazu wurden seit Herbst 2012 die regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung erarbeitet, die für die ganze Region Walgau Gültigkeit beanspruchen. Mit diesem Prozess wurde in Vorarlberg Neuland betreten und er hat auch bundesweit Vorbildcharakter.
Parallel dazu wurden seit Herbst 2012 die regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung erarbeitet, die für die ganze Region Walgau Gültigkeit beanspruchen. Mit diesem Prozess wurde in Vorarlberg Neuland betreten und er hat auch bundesweit Vorbildcharakter.
   
   
Die regionalen Grundsätze und Ziele der Regio Im Walgau wurden auf der Grundlage der in den Teil-REKs formulierten Grundsätze und Ziele erarbeitet, die inhaltlich große Überschneidungen aufweisen. Sie wurden auf die regionale Ebene ‚hochgezoomt‘. Inhaltlich ergänzt wurden sie durch Diskussionsbeiträge und Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der Regio Im Walgau und Sitzungen der Steuerungs- bzw. Arbeitsgruppen der Teil-REKs. Sie sind inhaltlich mit den Leitsätzen ‚Zukunft Im Walgau ZIW‘ abgeglichen.
Die regionalen Grundsätze und Ziele der Regio Im Walgau wurden auf der Grundlage der in den Teil-REKs formulierten Grundsätze und Ziele erarbeitet, die inhaltlich große Überschneidungen aufweisen. Sie wurden auf die regionale Ebene ‚hochgezoomt‘. Inhaltlich ergänzt wurden sie durch Diskussionsbeiträge und Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der Regio Im Walgau und Sitzungen der Steuerungs- bzw. Arbeitsgruppen der Teil-REKs. Sie sind inhaltlich mit den Leitsätzen [[Diskussion:Unsere Zukunft im Walgau|Zukunft Im Walgau ZIW]] abgeglichen.


Um den gesetzlichen Vorschriften im Raumplanungsgesetz Genüge zu tun, werden das Auflageverfahren und die endgültige Beschlussfassung in den Gemeinden für zwei Dokumente getrennt durchgeführt:
Um den gesetzlichen Vorschriften im Raumplanungsgesetz Genüge zu tun, werden das Auflageverfahren und die endgültige Beschlussfassung in den Gemeinden für zwei Dokumente getrennt durchgeführt:
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Der Walgau ist ein Tal mit begrenztem Raum. Die industrialisierte Talsohle ist das wirtschaftliche Herz mit Autobahn und Zugverbindung entlang der Ill. Die Kleingemeinden und hochgelegenen Parzellen an den Berghängen sind vor allem Wohnort, Landwirtschafts- und Naherholungsgebiet. Auf den ebenen Flächen haben sich große und exportorientierte Unternehmen angesiedelt. Hier liegen die größeren Gemeinden mit ihrem seit Jahrzehnten dynamischen Siedlungswachstum. Die Talsohle beherbergt zugleich die fruchtbaren, leicht zu bewirtschaftenden landwirtschaftlichen Böden, die Grundwasservorkommen, wertvolle Naturflächen und Überschwemmungsflächen für den Hochwasserschutz. Viele Nutzungen auf begrenztem Raum führen zu Konflikten. Eine vorausschauende Planung definiert gemeinsame Ziele, die bei der Lösung dieser Konflikte helfen.
Der Walgau ist ein Tal mit begrenztem Raum. Die industrialisierte Talsohle ist das wirtschaftliche Herz mit Autobahn und Zugverbindung entlang der Ill. Die Kleingemeinden und hochgelegenen Parzellen an den Berghängen sind vor allem Wohnort, Landwirtschafts- und Naherholungsgebiet. Auf den ebenen Flächen haben sich große und exportorientierte Unternehmen angesiedelt. Hier liegen die größeren Gemeinden mit ihrem seit Jahrzehnten dynamischen Siedlungswachstum. Die Talsohle beherbergt zugleich die fruchtbaren, leicht zu bewirtschaftenden landwirtschaftlichen Böden, die Grundwasservorkommen, wertvolle Naturflächen und Überschwemmungsflächen für den Hochwasserschutz. Viele Nutzungen auf begrenztem Raum führen zu Konflikten. Eine vorausschauende Planung definiert gemeinsame Ziele, die bei der Lösung dieser Konflikte helfen.


Raumplanung ist der Versuch, das räumliche Nebeneinander verschiedener Flächen-nutzungen rational und im Sinne des Gemeinwohls und der öffentlichen Interessen zu organisieren. Dieser ordnende Eingriff in die gesellschaftlichen Zusammenhänge benötigt die politische Legitimation – ein öffentliches Auflageverfahren und den Beschluss der Gemeindevertretung– sowie eine rechtliche Grundlage, das Raumplanungsgesetz (RPG).
Raumplanung ist der Versuch, das räumliche Nebeneinander verschiedener Flächennutzungen rational und im Sinne des Gemeinwohls und der öffentlichen Interessen zu organisieren. Dieser ordnende Eingriff in die gesellschaftlichen Zusammenhänge benötigt die politische Legitimation – ein öffentliches Auflageverfahren und den Beschluss der Gemeindevertretung – sowie eine rechtliche Grundlage, das Raumplanungsgesetz (RPG).


'''Was ist ein REK?'''
 
== Was ist ein REK? ==
   
   
Die Gemeindevertretung soll als Grundlage für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen (…) für das gesamte Gemeindegebiet bzw. Teile desselben ein räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde erstellen. Dieses soll insbesondere grundsätzliche Aussagen enthalten über: die wesentlichen örtlichen Vorzüge, die übergemeindliche Zusammenarbeit,die angestrebte Wirtschaftsstruktur, Freiräume für Landwirtschaft, Natur, Naherholung und den Schutz vor Naturgefahren, die Siedlungsgestal¬tung und Bauflächenentwicklung, die Verkehrsabwicklung, die Energieversorgung, die erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, etc. (Zusammenfassung § 11 RPG)
Die Gemeindevertretung soll als Grundlage für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen (…) für das gesamte Gemeindegebiet bzw. Teile desselben ein räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde erstellen. Dieses soll insbesondere grundsätzliche Aussagen enthalten über: die wesentlichen örtlichen Vorzüge, die übergemeindliche Zusammenarbeit,die angestrebte Wirtschaftsstruktur, Freiräume für Landwirtschaft, Natur, Naherholung und den Schutz vor Naturgefahren, die Siedlungsgestaltung und Bauflächenentwicklung, die Verkehrsabwicklung, die Energieversorgung, die erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, etc. (Zusammenfassung § 11 RPG)
 


'''Ein REK ist verbindlich-unverbindlich'''
'''Ein REK ist verbindlich-unverbindlich'''


Das REK beschreibt eine aus Gemeindesicht erwünschte Entwicklung. Ob das dann im konkreten Fall mit dem privaten Grundbesitzer auch so verwirklicht werden kann, zeigt sich später in der Umsetzung. Es kann als eine Art Leitbild oder ‘Selbstverpflichtung’ verstanden werden. Allerdings wird sich die Landesraumplanung bei Themen, bei denen sie ein Mitspracherecht hat, mit ihren Stellungnahmen ausdrücklich auf das REK beziehen.
Das REK beschreibt eine aus Gemeindesicht erwünschte Entwicklung. Ob das dann im konkreten Fall mit dem privaten Grundbesitzer auch so verwirklicht werden kann, zeigt sich später in der Umsetzung. Es kann als eine Art Leitbild oder ‘Selbstverpflichtung’ verstanden werden. Allerdings wird sich die Landesraumplanung bei Themen, bei denen sie ein Mitspracherecht hat, mit ihren Stellungnahmen ausdrücklich auf das REK beziehen.


'''Ein REK ist ein Wegweiser'''
'''Ein REK ist ein Wegweiser'''


Ein REK formuliert Ziele, die man sich aus guten Gründen setzt, wohl wissend, dass man im Einzelfall aufgrund konkurrierender Ziele oder neuer Entwicklungen wieder davon abweichen muss bzw. will, und ebenfalls wohl wissend, dass man sich damit ein Stück weit binden und festlegen will, weil ohne übergeordnete Ziele die Gemeindepolitik in eine Reihe von beliebigen Einzelfallentscheidungen zerfällt. Ein Wegweiser zwingt einen nicht, den Weg zu gehen, aber er hilft zu vermeiden, dass man im Zickzack läuft…
Ein REK formuliert Ziele, die man sich aus guten Gründen setzt, wohl wissend, dass man im Einzelfall aufgrund konkurrierender Ziele oder neuer Entwicklungen wieder davon abweichen muss bzw. will, und ebenfalls wohl wissend, dass man sich damit ein Stück weit binden und festlegen will, weil ohne übergeordnete Ziele die Gemeindepolitik in eine Reihe von beliebigen Einzelfallentscheidungen zerfällt. Ein Wegweiser zwingt einen nicht, den Weg zu gehen, aber er hilft zu vermeiden, dass man im Zickzack läuft...
 
'''Ein REK ist kurz-, mittel- und langfristig''':
 
'''Ein REK ist kurz-, mittel- und langfristig'''
schon heute stehen Grundbesitzer mit konkreten Widmungswünschen in der Gemeindestube.
 
... schon heute stehen Grundbesitzer mit konkreten Widmungswünschen in der Gemeindestube.


wenn in fünf Jahren die Erweiterung des Kindergartens kommt, brauchen wir dazu die Fläche.
... wenn in fünf Jahren die Erweiterung des Kindergartens kommt, brauchen wir dazu die Fläche.


wenn sich der Siedlungsrand in zwanzig Jahren in diese Richtung ausweitet, müssen wir jetzt schon überlegen, wo dann Straße und Kanal verlaufen sollen.
... wenn sich der Siedlungsrand in zwanzig Jahren in diese Richtung ausweitet, müssen wir jetzt schon überlegen, wo dann Straße und Kanal verlaufen sollen.


wenn unsere Enkel heranwachsen, wollen sie auch noch die Magerheuwiese oberhalb des Dorfs erleben.
... wenn unsere Enkel heranwachsen, wollen sie auch noch die Magerheuwiese oberhalb des Dorfs erleben.


Wahrscheinlich ist in den nächsten Jahrzehnten vieles ganz anders, als wir es heute kennen. Damit wandeln sich auch die Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Deshalb wird ein REK auch nach 10-15 Jahren (oder aus gegebenem Anlass) überarbeitet.
Wahrscheinlich ist in den nächsten Jahrzehnten vieles ganz anders, als wir es heute kennen. Damit wandeln sich auch die Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung. Deshalb wird ein REK auch nach 10-15 Jahren (oder aus gegebenem Anlass) überarbeitet.


'''Ein REK ist ein Plan und ein (Lern-)Prozess'''
'''Ein REK ist ein Plan und ein (Lern-)Prozess'''


Das gedruckte Dokument ist eine Sache, und es besteht immer die Gefahr, dass es in irgendeiner Schublade verschwindet. Wer aber an der Erarbeitung beteiligt war, hat die Ziele und die Gründe dafür im Kopf. Deswegen ist der Beteiligungsprozess so wichtig: Je mehr Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder und Bürger sich die Ziele zu eigen gemacht oder zumindest verstanden haben, warum sie so gesetzt wurden, desto höher ist die ‘Selbstbindungskraft’ des REKs.
Das gedruckte Dokument ist eine Sache, und es besteht immer die Gefahr, dass es in irgendeiner Schublade verschwindet. Wer aber an der Erarbeitung beteiligt war, hat die Ziele und die Gründe dafür im Kopf. Deswegen ist der Beteiligungsprozess so wichtig: Je mehr Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder und Bürger sich die Ziele zu eigen gemacht oder zumindest verstanden haben, warum sie so gesetzt wurden, desto höher ist die ‘Selbstbindungskraft’ des REKs.


'''Ein REK ist die Entscheidung einer Gemeinde'''
'''Ein REK ist die Entscheidung einer Gemeinde'''


…denn die Gemeinde hat auf ihrer Fläche die Planungshoheit. Sie muss aber immer in Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Landes planen. Die Gemeinden haben ihr Räumliches Entwicklungskonzept jedoch zusammen mit ihren Nachbargemeinden erarbeitet, denn viele Flächennutzungen machen nicht an der Gemeindegrenze halt. Darüber hinaus hat die Regio Im Walgau die gemeinsamen regionalen Grundsätze und Ziele formuliert, die für alle Walgau- Gemeinden als Richtschnur dienen sollen. Sie verhindern, dass sich die Gemeinden untereinander in einen Konkurrenzkampf um ansiedlungswillige Unternehmen und Bauplätze begeben, bei dem am Schluss die Region als Ganzes ihre Attraktivität verliert.
…denn die Gemeinde hat auf ihrer Fläche die Planungshoheit. Sie muss aber immer in Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Landes planen. Die Gemeinden haben ihr Räumliches Entwicklungskonzept jedoch zusammen mit ihren Nachbargemeinden erarbeitet, denn viele Flächennutzungen machen nicht an der Gemeindegrenze halt. Darüber hinaus hat die Regio Im Walgau die gemeinsamen regionalen Grundsätze und Ziele formuliert, die für alle Walgau- Gemeinden als Richtschnur dienen sollen. Sie verhindern, dass sich die Gemeinden untereinander in einen Konkurrenzkampf um ansiedlungswillige Unternehmen und Bauplätze begeben, bei dem am Schluss die Region als Ganzes ihre Attraktivität verliert.


Die regionalen Grundsätze und Ziele zur Raumplanung werden im Auflageverfahren dem jeweiligen Kapitel vorangestellt (kenntlich an der anderen Papierfarbe), denn die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzepts der Gemeinde orientieren sich an den gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen und Zielen. Sie sollen deshalb auch von den Gemeinden als freiwillige Selbstverpflichtung mit beschlossen werden.   
Die regionalen Grundsätze und Ziele zur Raumplanung werden im Auflageverfahren dem jeweiligen Kapitel vorangestellt (kenntlich an der anderen Papierfarbe), denn die Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzepts der Gemeinde orientieren sich an den gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen und Zielen. Sie sollen deshalb auch von den Gemeinden als freiwillige Selbstverpflichtung mit beschlossen werden.   
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== Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung im Walgau ==


== Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung im Walgau ==


=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Siedlungsraum ===
=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Siedlungsraum ===


==== Sparsamen Umgang mit Grund und Boden pflegen ====
==== Sparsamen Umgang mit Grund und Boden pflegen ====
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Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig
Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig
* die Aktivierung bestehender Bauflächenreserven (siehe Punkt 2.3 und 2.5)
* die Aktivierung bestehender Bauflächenreserven
* eine maßvolle Verdichtung des Siedlungsgebietes (siehe Punkt 2.4).
* eine maßvolle Verdichtung des Siedlungsgebietes
* die Aktivierung, sensible In-Wert-Setzung und Nutzung des Gebäudealtbestandes (siehe Punkt 2.10);
* die Aktivierung, sensible In-Wert-Setzung und Nutzung des Gebäudealtbestandes
 
Damit folgt die Region dem Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ und berücksichtigt auch Grundsätze und Ziele zur Entwicklung von Landschaft und Landwirtschaft, Ressourcenschutz und Naturschutz.


Damit folgt die Region dem Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ und berücksichtigt auch Grundsätze und Ziele zur Entwicklung von Landschaft und Landwirtschaft, Ressourcenschutz und Naturschutz.  
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Die künftige Siedlungsentwicklung erfolgt auf Grundlage des im REK formulierten langfristigen Entwicklungsrahmens. Dessen zentrale Bestandteile sind die Festlegung von Siedlungsrändern und ggf. die Festlegung von Entwicklungsetappen. Entwicklungsetappen werden dann festgelegt, wenn eine Gemeinde ihr Siedlungsgebiet für einen längeren Zeithorizont definieren, die Nutzung der Flächen jedoch zeitlich staffeln will. Die längerfristige Betrachtung unterstützt die Gemeinde bei der zielgerichteten Planung ihrer Infrastruktur (zukünftig benötigte Wege, Versorgungsleitungen, etc.).  
Die künftige Siedlungsentwicklung erfolgt auf Grundlage des im REK formulierten langfristigen Entwicklungsrahmens. Dessen zentrale Bestandteile sind die Festlegung von Siedlungsrändern und ggf. die Festlegung von Entwicklungsetappen. Entwicklungsetappen werden dann festgelegt, wenn eine Gemeinde ihr Siedlungsgebiet für einen längeren Zeithorizont definieren, die Nutzung der Flächen jedoch zeitlich staffeln will. Die längerfristige Betrachtung unterstützt die Gemeinde bei der zielgerichteten Planung ihrer Infrastruktur (zukünftig benötigte Wege, Versorgungsleitungen, etc.).  
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Rahmenbedingungen für die Anwendung der Vertragsraumplanung durch die Gemeinden werden durch die Regio Im Walgau erarbeitet und abgestimmt. Damit wird ein walgauweit einheitliches Vorgehen gewährleistet und einem negativen Wettbewerb zwischen den Gemeinden Einhalt geboten. Das Vorgehen berücksichtigt auch Umlegungen und ähnliche Verfahren.
Rahmenbedingungen für die Anwendung der Vertragsraumplanung durch die Gemeinden werden durch die Regio Im Walgau erarbeitet und abgestimmt. Damit wird ein walgauweit einheitliches Vorgehen gewährleistet und einem negativen Wettbewerb zwischen den Gemeinden Einhalt geboten. Das Vorgehen berücksichtigt auch Umlegungen und ähnliche Verfahren.
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Die Verdichtung erfolgt dabei behutsam, kleinteilig und ortsbezogen und wird auf die jeweiligen Standortbedingungen abgestimmt. Dafür werden in den Gemeinden ggf. Konzepte, Bebauungspläne, und Baugrundlagenbestimmungen angepasst. Bei Bedarf entwickeln die Gemeinden im Rahmen der Regio Im Walgau weitergehende Bestimmungsgrößen für strukturverträgliche Wohnanlagen und zeitgemäßes, erschwingliches Wohnen.
Die Verdichtung erfolgt dabei behutsam, kleinteilig und ortsbezogen und wird auf die jeweiligen Standortbedingungen abgestimmt. Dafür werden in den Gemeinden ggf. Konzepte, Bebauungspläne, und Baugrundlagenbestimmungen angepasst. Bei Bedarf entwickeln die Gemeinden im Rahmen der Regio Im Walgau weitergehende Bestimmungsgrößen für strukturverträgliche Wohnanlagen und zeitgemäßes, erschwingliches Wohnen.


Die Suche nach Alternativen im Mehrfamilienwohnbau, eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Bauträgern und Projektentwicklern zur Abstimmung der Interessen sowie das verstärkte Einbringen öffentlicher Interessen in die Planung von Wohnanlagen sind hilfreich (vgl. Kap. 2.9).
Die Suche nach Alternativen im Mehrfamilienwohnbau, eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Bauträgern und Projektentwicklern zur Abstimmung der Interessen sowie das verstärkte Einbringen öffentlicher Interessen in die Planung von Wohnanlagen sind hilfreich.
 
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Die Gemeinden im Walgau stimmen ihre bodenpolitischen Maßnahmen miteinander ab und entwickeln dafür ggf. ein regionales Instrumentarium. Sie treten gemeinsam beim Land Vorarlberg für adäquate (rechtliche, finanztechnische, förderungstechnische) Rahmenbedingungen und für eine Unterstützung durch landeseigene Flächen ein.  
Die Gemeinden im Walgau stimmen ihre bodenpolitischen Maßnahmen miteinander ab und entwickeln dafür ggf. ein regionales Instrumentarium. Sie treten gemeinsam beim Land Vorarlberg für adäquate (rechtliche, finanztechnische, förderungstechnische) Rahmenbedingungen und für eine Unterstützung durch landeseigene Flächen ein.  
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Auf die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen wird dabei geachtet. Eine beschränkte Durchmischung von Nutzungen ist auch in den Wohnquartieren möglich.  
Auf die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen wird dabei geachtet. Eine beschränkte Durchmischung von Nutzungen ist auch in den Wohnquartieren möglich.  
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Derartige Gesamtkonzepte werden erarbeitet, wenn Projekte die bestehende Siedlungsstruktur deutlich verändern, wenn zusammenhängende Flächenreserven betroffen sind oder wenn die Fläche im Ortskern oder in ortsbaulich besonders sensiblen Bereichen gelegen ist.
Derartige Gesamtkonzepte werden erarbeitet, wenn Projekte die bestehende Siedlungsstruktur deutlich verändern, wenn zusammenhängende Flächenreserven betroffen sind oder wenn die Fläche im Ortskern oder in ortsbaulich besonders sensiblen Bereichen gelegen ist.
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Noch bestehende ortsbildlich intakte ältere Siedlungsstrukturen um die Zentren werden erhalten und sensibel entwickelt. In den Ortszentren wird der öffentliche Raum als Lebensraum und Treffpunkt für die Bevölkerung weiterentwickelt. Der Einzelhandel spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Ortszentren, ergänzt um weitere Aspekte der Nahversorgung. Öffentliche Einrichtungen und Treffpunkte haben eine große Bedeutung und Publikums-intensive Infrastruktureinrichtungen werden nach Möglichkeit dort angesiedelt. Bestandteil der Zentrumsentwicklung ist auch die Verdichtung der Wohnnutzung im Umfeld der Ortskerne.
Noch bestehende ortsbildlich intakte ältere Siedlungsstrukturen um die Zentren werden erhalten und sensibel entwickelt. In den Ortszentren wird der öffentliche Raum als Lebensraum und Treffpunkt für die Bevölkerung weiterentwickelt. Der Einzelhandel spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Ortszentren, ergänzt um weitere Aspekte der Nahversorgung. Öffentliche Einrichtungen und Treffpunkte haben eine große Bedeutung und Publikums-intensive Infrastruktureinrichtungen werden nach Möglichkeit dort angesiedelt. Bestandteil der Zentrumsentwicklung ist auch die Verdichtung der Wohnnutzung im Umfeld der Ortskerne.
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Die Regio Im Walgau berät über diese Projekte unter den Erfordernissen einer verdichteten Bauweise einerseits und dem Wunsch nach einem ansprechenden Siedlungs- und Landschaftsbild andererseits. Sie gibt eine gemeinsame Empfehlung an die Standortgemeinde und die Landesraumplanung ab. (Beschluss der Regio Im Walgau vom 26. Feb. 2014)
Die Regio Im Walgau berät über diese Projekte unter den Erfordernissen einer verdichteten Bauweise einerseits und dem Wunsch nach einem ansprechenden Siedlungs- und Landschaftsbild andererseits. Sie gibt eine gemeinsame Empfehlung an die Standortgemeinde und die Landesraumplanung ab. (Beschluss der Regio Im Walgau vom 26. Feb. 2014)
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Dazu gehören der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Suche der Gemeinden nach neuen Modellen im Rahmen der Regio Im Walgau.  
Dazu gehören der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Suche der Gemeinden nach neuen Modellen im Rahmen der Regio Im Walgau.  
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==== Alte Bausubstanz nutzen ====
==== Alte Bausubstanz nutzen ====


Alte Gebäude sind ein Teil der örtlichen und regionalen Identität und ein bisher weithin brachliegendes Entwicklungspotenzial, wie die Ergebnisse der Leerstandserhebung für den Walgau zeigen. Sie werden wenn möglich erhalten, genutzt und weiterentwickelt. Dazu dienen Maßnahmen, um den Gebäudealtbestand zu nutzen bzw. zu aktivieren:
Alte Gebäude sind ein Teil der örtlichen und regionalen Identität und ein bisher weithin brachliegendes Entwicklungspotenzial, wie die [[Dossier: Leerstand im Walgau|Ergebnisse der Leerstandserhebung]] für den Walgau zeigen. Sie werden wenn möglich erhalten, genutzt und weiterentwickelt. Dazu dienen Maßnahmen, um den Gebäudealtbestand zu nutzen bzw. zu aktivieren:


* Anbieter und Nachfrager von (altem) Wohnraum zusammenbringen, beispielsweise durch Serviceleistungen der Gemeinden, der Regionen und des Landes.
* Anbieter und Nachfrager von (altem) Wohnraum zusammenbringen, beispielsweise durch Serviceleistungen der Gemeinden, der Regionen und des Landes.
* Sanierung und In-Wert-Setzung von Gebäudealtbestand auf Ebene der Bebauungsplanung berücksichtigen (z.B. durch Spielräume für die Nachverdichtung) und im Rahmen baubehördlicher Tätigkeiten erleichtern.
* Sanierung und In-Wert-Setzung von Gebäudealtbestand auf Ebene der Bebauungsplanung berücksichtigen (z.B. durch Spielräume für die Nachverdichtung) und im Rahmen baubehördlicher Tätigkeiten erleichtern.
* Erhaltenswerte Objekte und Ensembles pflegen und weiterentwickeln; dabei den umgebenden/zugeordneten Freiraum als Bestandteil der Ensemblequalität mit berücksichtigen, insbesondere wenn er Teil des erlebbaren öffentlichen Raumes ist.
* Erhaltenswerte Objekte und Ensembles pflegen und weiterentwickeln; dabei den umgebenden/zugeordneten Freiraum als Bestandteil der Ensemblequalität mit berücksichtigen, insbesondere wenn er Teil des erlebbaren öffentlichen Raumes ist.
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* Bei der Quartiersentwicklung und der Spiel- und Freiraumentwicklung auf vorhandene Potentiale und eine naturnahe Gestaltung wert legen.
* Bei der Quartiersentwicklung und der Spiel- und Freiraumentwicklung auf vorhandene Potentiale und eine naturnahe Gestaltung wert legen.
* Naturflächen erlebbar machen und neue Zugänge schaffen, Bewusstsein schaffen für die Bedeutung dieser Flächen im Siedlungsgebiet.
* Naturflächen erlebbar machen und neue Zugänge schaffen, Bewusstsein schaffen für die Bedeutung dieser Flächen im Siedlungsgebiet.
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Die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinaus bündelt die Entwicklungskraft und stärkt die Position der Gemeinden im Walgau. Die mögliche Bandbreite der Zusammenarbeit reicht dabei von einem abgestimmten Auftreten gegenüber Dritten (Betrieben, Projekt- und Standortentwicklern, Grundeigentümern etc.) über Kooperationen bei der Standort- und Flächenentwicklung und -finanzierung (die Gemeinden miteinander und/oder mit Partnern, z.B. aus der Wirtschaft) bis hin zur Entwicklung von Modellen zu einem interkommunalen Kosten-Nutzen-Ausgleich in der Region. Fernziel ist ein gemeinsamer, abgestimmt agierender Wirtschaftsraum.
Die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinaus bündelt die Entwicklungskraft und stärkt die Position der Gemeinden im Walgau. Die mögliche Bandbreite der Zusammenarbeit reicht dabei von einem abgestimmten Auftreten gegenüber Dritten (Betrieben, Projekt- und Standortentwicklern, Grundeigentümern etc.) über Kooperationen bei der Standort- und Flächenentwicklung und -finanzierung (die Gemeinden miteinander und/oder mit Partnern, z.B. aus der Wirtschaft) bis hin zur Entwicklung von Modellen zu einem interkommunalen Kosten-Nutzen-Ausgleich in der Region. Fernziel ist ein gemeinsamer, abgestimmt agierender Wirtschaftsraum.
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Die ökologische Aufwertung von Betriebsgebieten wird angestrebt. Sie bietet nicht nur der Natur neue Refugien, sondern verbessert zugleich das Arbeitsumfeld und die Aufenthaltsqualität und damit die Arbeitsbedingungen der hier Beschäftigten.
Die ökologische Aufwertung von Betriebsgebieten wird angestrebt. Sie bietet nicht nur der Natur neue Refugien, sondern verbessert zugleich das Arbeitsumfeld und die Aufenthaltsqualität und damit die Arbeitsbedingungen der hier Beschäftigten.
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Für Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund von Produktionsweisen, Emissionen, Verkehrserzeugung etc. zu Nutzungskonflikten führen und daher nicht oder nur schwer in das lokale Nutzungsgefüge integriert werden können, werden Walgau weit und auf Grundlage regionaler Analysen und Konzeptionen Lösungen gefunden. Grundlage dafür ist die Deponie-Studie Walgau.
Für Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund von Produktionsweisen, Emissionen, Verkehrserzeugung etc. zu Nutzungskonflikten führen und daher nicht oder nur schwer in das lokale Nutzungsgefüge integriert werden können, werden Walgau weit und auf Grundlage regionaler Analysen und Konzeptionen Lösungen gefunden. Grundlage dafür ist die Deponie-Studie Walgau.
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=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Freiraum und zu den Ressourcen ===
=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Freiraum und zu den Ressourcen ===


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Eine Arrondierung des Grundwasserschongebiets im Walgau wird aufgrund der Untersuchungen zur Fließrichtung der Grundwasserströme angestrebt. Dabei fallen bebaute Flächen aus der bestehenden Schongebietsabgrenzung heraus, dafür sollen neue Flächen aufgenommen werden, die zukünftig neu zu erschließende Brunnenstandorte sichern.  
Eine Arrondierung des Grundwasserschongebiets im Walgau wird aufgrund der Untersuchungen zur Fließrichtung der Grundwasserströme angestrebt. Dabei fallen bebaute Flächen aus der bestehenden Schongebietsabgrenzung heraus, dafür sollen neue Flächen aufgenommen werden, die zukünftig neu zu erschließende Brunnenstandorte sichern.  
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Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Schaffung von Retentions- und Abflussräumen für den Hochwasserschutz an den Ill-Zuflüssen bieten die Chance zur Sicherung und Schaffung innerörtlicher Grünstrukturen.
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Schaffung von Retentions- und Abflussräumen für den Hochwasserschutz an den Ill-Zuflüssen bieten die Chance zur Sicherung und Schaffung innerörtlicher Grünstrukturen.
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* Solaranlagen an Gebäuden bzw. in deren Umfeld werden in den Gemeinden individuell beurteilt; eine Handhabe dafür bieten die vom Land veröffentlichten Gestaltungsrichtlinien.
* Solaranlagen an Gebäuden bzw. in deren Umfeld werden in den Gemeinden individuell beurteilt; eine Handhabe dafür bieten die vom Land veröffentlichten Gestaltungsrichtlinien.
* Für größere, freistehende und ortsbildrelevante Anlagen in den Siedlungsgebieten wird eine regionale Betrachtungsweise und Lösungssuche angestrebt (Vorgehen analog zu Kap. 2.2.9: exponierte Bauvorhaben).
* Für größere, freistehende und ortsbildrelevante Anlagen in den Siedlungsgebieten wird eine regionale Betrachtungsweise und Lösungssuche angestrebt (Vorgehen analog Kap. "exponierte Bauvorhaben").
* Freistehende Solar- und PV-Anlagen außerhalb des Siedlungsbereichs sind zu vermeiden. Sie sind allenfalls bei Einhaltung strenger Kriterien zulässig, die von der Regio Im Walgau ausgearbeitet werden (keine sichtexponierte Lage, keine Konkurrenz zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung, keine ökologische Beeinträchtigung, geringe Distanz zum Einspeisungspunkt, etc.).
* Freistehende Solar- und PV-Anlagen außerhalb des Siedlungsbereichs sind zu vermeiden. Sie sind allenfalls bei Einhaltung strenger Kriterien zulässig, die von der Regio Im Walgau ausgearbeitet werden (keine sichtexponierte Lage, keine Konkurrenz zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung, keine ökologische Beeinträchtigung, geringe Distanz zum Einspeisungspunkt, etc.).
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Zur Vermeidung störenden Fremdnutzungen werden die Landwirtschaftsflächen im Talboden möglichst in Freifläche-Freihaltegebiet (FF) gewidmet.  
Zur Vermeidung störenden Fremdnutzungen werden die Landwirtschaftsflächen im Talboden möglichst in Freifläche-Freihaltegebiet (FF) gewidmet.  
Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung in den Tallagen sollen in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.
Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung in den Tallagen sollen in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.
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Dafür muss die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, sodass Maßnahmen in diesem Bereich mit den Nutzern abgestimmt werden müssen. Die Transferleistungen, die eine extensive Bewirtschaftungsform benötigt, müssen sichergestellt werden. Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung im Hangbereich sollen daher in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.
Dafür muss die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, sodass Maßnahmen in diesem Bereich mit den Nutzern abgestimmt werden müssen. Die Transferleistungen, die eine extensive Bewirtschaftungsform benötigt, müssen sichergestellt werden. Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung im Hangbereich sollen daher in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.


Dieser Grundsatz steht im engen Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Siedlungsgrenzen zu halten (vgl. Kap. 2.2.1), denn die Hanglagen sind gleichzeitig begehrte, hochpreisige Wohnlagen. Sollte sich hier für die Region ein dringender Nutzungsbedarf ergeben, muss ein Wohnstandort in jedem Fall regional abgestimmt werden.  
Dieser Grundsatz steht im engen Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Siedlungsgrenzen zu halten, denn die Hanglagen sind gleichzeitig begehrte, hochpreisige Wohnlagen. Sollte sich hier für die Region ein dringender Nutzungsbedarf ergeben, muss ein Wohnstandort in jedem Fall regional abgestimmt werden.
 
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Landschaftsbild prägende, typische Kulturlandschaftselemente werden nach Möglichkeit erhalten bzw. erneuert. Dazu gehören beispielsweise Streuobstwiesen, Feldgehölze, Wallhecken, Lesesteinhaufen, Findlinge, Trockensteinmauern, Gräben, landschaftsprägende Grünstrukturen, naturnahe unverbaute Gewässer sowie deren Begleitstrukturen, Heubargen, Weinberge, etc.  
Landschaftsbild prägende, typische Kulturlandschaftselemente werden nach Möglichkeit erhalten bzw. erneuert. Dazu gehören beispielsweise Streuobstwiesen, Feldgehölze, Wallhecken, Lesesteinhaufen, Findlinge, Trockensteinmauern, Gräben, landschaftsprägende Grünstrukturen, naturnahe unverbaute Gewässer sowie deren Begleitstrukturen, Heubargen, Weinberge, etc.  
Bewusstsein und Sensibilität für Kulturlandschaft und Kulturlandschaftselemente als kulturhistorische und naturräumliche Werte werden geweckt und gestärkt. Maßnahmen zu ihrer In-Wert-Setzung werden nach Möglichkeit unterstützt.
Bewusstsein und Sensibilität für Kulturlandschaft und Kulturlandschaftselemente als kulturhistorische und naturräumliche Werte werden geweckt und gestärkt. Maßnahmen zu ihrer In-Wert-Setzung werden nach Möglichkeit unterstützt.
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* Landwirtschaftliche Betriebsstandorte durch eine vorausschauende Flächenwidmungspolitik vor Nutzungskonflikten schützen. Das Heranwachsen der Wohnbebauung an die landwirtschaftlichen Betriebsstandorte vermeiden.
* Landwirtschaftliche Betriebsstandorte durch eine vorausschauende Flächenwidmungspolitik vor Nutzungskonflikten schützen. Das Heranwachsen der Wohnbebauung an die landwirtschaftlichen Betriebsstandorte vermeiden.
* Die Landwirtschaft verstärkt in lokale Wirtschaftskreisläufe einbinden. Dazu hilft eine stärkere Kooperation zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft, Konsumenten, Erholungssuchenden und weiteren Akteuren.
* Die Landwirtschaft verstärkt in lokale Wirtschaftskreisläufe einbinden. Dazu hilft eine stärkere Kooperation zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft, Konsumenten, Erholungssuchenden und weiteren Akteuren.
* Die Landwirtschaft als Erhalter und Pfleger der Kulturlandschaft unterstützen (vgl. Projekt Walgau Wiesen Wunder Welt). Nicht-landwirtschaftliche Nutzungen und „Verhüttelungen“ vermeiden.
* Die Landwirtschaft als Erhalter und Pfleger der Kulturlandschaft unterstützen (vgl. Projekt [[Walgau-Wiesen-Wunder-Welt|Walgau Wiesen Wunder Welt]]). Nicht-landwirtschaftliche Nutzungen und „Verhüttelungen“ vermeiden.
* Die Landwirtschaft nimmt Bedacht auf ökologische und landschaftsbildliche Ziele und stimmt sich mit anderen Nutzungsansprüchen (Freizeit, Erholung etc) ab.
* Die Landwirtschaft nimmt Bedacht auf ökologische und landschaftsbildliche Ziele und stimmt sich mit anderen Nutzungsansprüchen (Freizeit, Erholung etc) ab.
Die Alpgebiete sind für Landwirtschaft und Tourismus von Bedeutung. Die Alpbewirtschaftung wird als wichtige Grundlage für die Landwirtschaftsbetriebe und zur Pflege des Naherholungsraums erhalten. Maßnahmen dazu sind:  
Die Alpgebiete sind für Landwirtschaft und Tourismus von Bedeutung. Die Alpbewirtschaftung wird als wichtige Grundlage für die Landwirtschaftsbetriebe und zur Pflege des Naherholungsraums erhalten. Maßnahmen dazu sind:  
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* Angebot an Vermarktungshilfen für Almprodukte verbessern und diesbezügliche gemeinsame Aktivitäten unterstützen.  
* Angebot an Vermarktungshilfen für Almprodukte verbessern und diesbezügliche gemeinsame Aktivitäten unterstützen.  
* Nutzungskonflikte zwischen Bewirtschaftung und Tourismus vermeiden, z.B. durch Besucherlenkung.
* Nutzungskonflikte zwischen Bewirtschaftung und Tourismus vermeiden, z.B. durch Besucherlenkung.
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Die Jagd orientiert sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald. Besonders gefährdete Waldbestände werden geschützt (z.B. Schutzwälder); dazu wird der Schalenwildbestand auf einem für den Wald zuträgliches Maß gehalten.
Die Jagd orientiert sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald. Besonders gefährdete Waldbestände werden geschützt (z.B. Schutzwälder); dazu wird der Schalenwildbestand auf einem für den Wald zuträgliches Maß gehalten.
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Die Zusammenfassung einiger zersplitterten Naturschutzflächen im Hangbereich (z.B. Bludescher Magerwiesen) in größere, zusammenhängende Einheiten sowie die Vernetzung von Biotopen wird angestrebt. Ein interkommunal abgestimmtes Freiraum-Management zur Erhaltung und zur Nutzung der wertvollen Elemente am Hang ist wünschenswert. Als Grundlage dafür soll ein gemeinsames Landschaftsentwicklungskonzept als Ergänzung zum REK erarbeitet werden.
Die Zusammenfassung einiger zersplitterten Naturschutzflächen im Hangbereich (z.B. Bludescher Magerwiesen) in größere, zusammenhängende Einheiten sowie die Vernetzung von Biotopen wird angestrebt. Ein interkommunal abgestimmtes Freiraum-Management zur Erhaltung und zur Nutzung der wertvollen Elemente am Hang ist wünschenswert. Als Grundlage dafür soll ein gemeinsames Landschaftsentwicklungskonzept als Ergänzung zum REK erarbeitet werden.
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Freizeiteinrichtungen und -angebote mit regionaler Bedeutung und regionalem Einzugsbereich werden im Rahmen der Regio diskutiert und weiterentwickelt, wie dies das in der Regio Im Walgau beschlossene Konzept zur gemeinsamen Finanzierung der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur vorsieht. Damit können bestehende und neue Angebote besser genutzt und optimiert werden. Die Spielraumkonzepte der Gemeinden werden als eine Grundlage für alle Entwicklungen des Freiraumes berücksichtigt.
Freizeiteinrichtungen und -angebote mit regionaler Bedeutung und regionalem Einzugsbereich werden im Rahmen der Regio diskutiert und weiterentwickelt, wie dies das in der Regio Im Walgau beschlossene Konzept zur gemeinsamen Finanzierung der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur vorsieht. Damit können bestehende und neue Angebote besser genutzt und optimiert werden. Die Spielraumkonzepte der Gemeinden werden als eine Grundlage für alle Entwicklungen des Freiraumes berücksichtigt.


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Die Grenzen einer Zusammenarbeit werden je nach Thema definiert. In manchen Fällen ist die Zusammenarbeit in einer Kleinregion sinnvoll (Blumenegg, Jagdberg…), in anderen Fällen die regionale Kooperation im Walgau oder gar eine Zusammenarbeit über die Regionsgrenzen hinaus. Die jeweils angemessenen Lösungen werden in einem mittelfristigen regionalen Gemeindekooperationskonzept herausgearbeitet. Dieses ist Grundlage zur Abschätzung des künftigen Standort- und Flächenbedarfs in den Gemeinden und ergänzt das REK. Dabei werden auch Sprengelregelungen überdacht.
Die Grenzen einer Zusammenarbeit werden je nach Thema definiert. In manchen Fällen ist die Zusammenarbeit in einer Kleinregion sinnvoll (Blumenegg, Jagdberg…), in anderen Fällen die regionale Kooperation im Walgau oder gar eine Zusammenarbeit über die Regionsgrenzen hinaus. Die jeweils angemessenen Lösungen werden in einem mittelfristigen regionalen Gemeindekooperationskonzept herausgearbeitet. Dieses ist Grundlage zur Abschätzung des künftigen Standort- und Flächenbedarfs in den Gemeinden und ergänzt das REK. Dabei werden auch Sprengelregelungen überdacht.
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Maßnahmen der schulischen Infrastruktur werden im Kontext der demographischen Entwicklung betrachtet. Dabei ist eine regionale Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte der Schulen wünschenswert. Bestehende Sprengelregelungen werden auf den Prüfstand gestellt.
Maßnahmen der schulischen Infrastruktur werden im Kontext der demographischen Entwicklung betrachtet. Dabei ist eine regionale Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte der Schulen wünschenswert. Bestehende Sprengelregelungen werden auf den Prüfstand gestellt.
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Das aktuelle Angebot wird aufrechterhalten und bei Bedarf erweitert. Einrichtungen/Dienste mit überörtlicher Funktion werden vorrangig an zentral gelegenen Orten mit guter Erreichbarkeit angesiedelt (gute Anbindung an ÖBB, ÖPNV). Lokale Versorgungsdefizite (z.B. Apotheke, praktischer Arzt) werden lokal gelöst.
Das aktuelle Angebot wird aufrechterhalten und bei Bedarf erweitert. Einrichtungen/Dienste mit überörtlicher Funktion werden vorrangig an zentral gelegenen Orten mit guter Erreichbarkeit angesiedelt (gute Anbindung an ÖBB, ÖPNV). Lokale Versorgungsdefizite (z.B. Apotheke, praktischer Arzt) werden lokal gelöst.
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Angesichts des demographischen Wandels nimmt der Betreuungsbedarf zu. Um dies leisten zu können, werden die bestehenden Kooperationen zwischen den Gemeinden aufrechterhalten und ausgebaut. Zusätzlich zu Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege werden in regionaler Abstimmung neue Wohnformen und Versorgungsstrukturen entwickelt.
Angesichts des demographischen Wandels nimmt der Betreuungsbedarf zu. Um dies leisten zu können, werden die bestehenden Kooperationen zwischen den Gemeinden aufrechterhalten und ausgebaut. Zusätzlich zu Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege werden in regionaler Abstimmung neue Wohnformen und Versorgungsstrukturen entwickelt.
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Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden zur Stärkung der Ortszentren nach Möglichkeit in den Ortskernen konzentriert. Dafür werden die entsprechenden Flächen gesichert. Zugleich ist es notwendig, die Erreichbarkeit von Einrichtungen im Zentrum weiterhin sicherzustellen und ggf. auszubauen.  
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden zur Stärkung der Ortszentren nach Möglichkeit in den Ortskernen konzentriert. Dafür werden die entsprechenden Flächen gesichert. Zugleich ist es notwendig, die Erreichbarkeit von Einrichtungen im Zentrum weiterhin sicherzustellen und ggf. auszubauen.  
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Flächen für Spiel- und Sportplätze werden gesichert. Die Grundlagen für die Flächensicherung liefert ein Spiel- und Freiraumkonzept. Auch die Planung von Jugend- Treffpunkten kann in diesem Rahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit zwischen Vereinen im Bereich der Infrastruktur (Vereinsräume, -gelände, sonstige Infrastrukturen) gefordert und gefördert. Bei der Förderung der Infrastruktur für Vereine wird auf die Konkurrenz für das gastronomische Angebot in der Region Rücksicht genommen.
Flächen für Spiel- und Sportplätze werden gesichert. Die Grundlagen für die Flächensicherung liefert ein Spiel- und Freiraumkonzept. Auch die Planung von Jugend- Treffpunkten kann in diesem Rahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit zwischen Vereinen im Bereich der Infrastruktur (Vereinsräume, -gelände, sonstige Infrastrukturen) gefordert und gefördert. Bei der Förderung der Infrastruktur für Vereine wird auf die Konkurrenz für das gastronomische Angebot in der Region Rücksicht genommen.
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Die Region beherbergt eine ganze Reihe sozialer Einrichtungen mit regionaler und überregionaler Versorgungsfunktion (AQUA-Mühle Frastanz; ABF Frastanz, ABO Oberland, Maria Ebene, Sozialpädagogische Schule Jagdberg, Stiftung Jupident). Diese Einrichtungen werden in ihrem Flächenbedarf von den Gemeinden unterstützt.  
Die Region beherbergt eine ganze Reihe sozialer Einrichtungen mit regionaler und überregionaler Versorgungsfunktion (AQUA-Mühle Frastanz; ABF Frastanz, ABO Oberland, Maria Ebene, Sozialpädagogische Schule Jagdberg, Stiftung Jupident). Diese Einrichtungen werden in ihrem Flächenbedarf von den Gemeinden unterstützt.  


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Zeile 445: Zeile 530:


Der Ausbau eines Glasfaser-Kabelnetzes als zukunftsweisende und für die Wirtschaft wichtige Infrastruktur wird flächendeckend geplant. Angestrebt wird eine gemeinsame regionale Netzplanung für den gesamten Walgau mit konkreten Hinweisen für die Kommunen, welche Maßnahmen für die Gemeinden auf örtlicher Ebene erforderlich sind.
Der Ausbau eines Glasfaser-Kabelnetzes als zukunftsweisende und für die Wirtschaft wichtige Infrastruktur wird flächendeckend geplant. Angestrebt wird eine gemeinsame regionale Netzplanung für den gesamten Walgau mit konkreten Hinweisen für die Kommunen, welche Maßnahmen für die Gemeinden auf örtlicher Ebene erforderlich sind.
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Zeile 456: Zeile 543:


Im Zusammenhang mit bestehenden und gewünschten (Elektrizität) Leitungssystemen und einem anhaltenden Trend zur Geothermie- Nutzung wird für die Region eine ergänzende ‚unterirdische‘ Raumplanung angedacht.
Im Zusammenhang mit bestehenden und gewünschten (Elektrizität) Leitungssystemen und einem anhaltenden Trend zur Geothermie- Nutzung wird für die Region eine ergänzende ‚unterirdische‘ Raumplanung angedacht.
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=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Kap. Mobilität ===
=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Kap. Mobilität ===


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Wegenetz und die Verkehrsorganisation in den Gemeinden und über die Gemeindegrenzen hinaus bieten beste Möglichkeiten für den nicht motorisierten Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) und für den ÖPNV. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist von großer Bedeutung, Maßnahmen erfolgen z.B. durch Geschwindigkeitsreduktion und Straßenraumgestaltung. In den Gemeinden und Parzellen der Hangregion mit vergleichsweise langen Wegen in die regionalen Versorgungszentren ist eine Verbesserung der Mobilitätschancen für nicht automotorisierte Verkehrsteilnehmer erforderlich. Eine Neuorientierung der Mobilitätsplanung stellt ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer in den Mittelpunkt.
Wegenetz und die Verkehrsorganisation in den Gemeinden und über die Gemeindegrenzen hinaus bieten beste Möglichkeiten für den nicht motorisierten Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) und für den ÖPNV. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist von großer Bedeutung, Maßnahmen erfolgen z.B. durch Geschwindigkeitsreduktion und Straßenraumgestaltung. In den Gemeinden und Parzellen der Hangregion mit vergleichsweise langen Wegen in die regionalen Versorgungszentren ist eine Verbesserung der Mobilitätschancen für nicht automotorisierte Verkehrsteilnehmer erforderlich. Eine Neuorientierung der Mobilitätsplanung stellt ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer in den Mittelpunkt.
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Zeile 477: Zeile 567:
* alternative und ergänzende Mobilitätsangebote (Car-Sharing, Elektro-Mobilität-Infrastruktur etc.)  
* alternative und ergänzende Mobilitätsangebote (Car-Sharing, Elektro-Mobilität-Infrastruktur etc.)  
* Bewusstseinsbildung.
* Bewusstseinsbildung.
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Dies betrifft insbesondere die Dorfkerne und die Ortsdurchfahrten. In der örtlichen Raum- und Verkehrsplanung findet der öffentliche (Straßen-)Raum als örtlicher Lebensraum verstärkte Beachtung. Zwar gilt es hier, lokale Straßenräume aufzuwerten, Verkehrsmaßnahmen können aber weit über Gemeindegrenzen hinaus wirken und werden daher regional abgestimmt. Eine „regionale“ Gesamtstrategie betrachtet die Nachbargemeinden im Walgau und im Großen Walsertal mit. Dies erleichtert die Umsetzung neuer Lösungen, wie z.B. Begegnungszonen / Shared Space.
Dies betrifft insbesondere die Dorfkerne und die Ortsdurchfahrten. In der örtlichen Raum- und Verkehrsplanung findet der öffentliche (Straßen-)Raum als örtlicher Lebensraum verstärkte Beachtung. Zwar gilt es hier, lokale Straßenräume aufzuwerten, Verkehrsmaßnahmen können aber weit über Gemeindegrenzen hinaus wirken und werden daher regional abgestimmt. Eine „regionale“ Gesamtstrategie betrachtet die Nachbargemeinden im Walgau und im Großen Walsertal mit. Dies erleichtert die Umsetzung neuer Lösungen, wie z.B. Begegnungszonen / Shared Space.
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Die Gemeinden prüfen sämtliche Entwicklungsmaßnahmen (Flächenwidmung, bauliche Verdichtung / Bebauungsplanung, Standortentscheidungen etc.) auch hinsichtlich ihrer Effekte auf den ÖPNV.
Die Gemeinden prüfen sämtliche Entwicklungsmaßnahmen (Flächenwidmung, bauliche Verdichtung / Bebauungsplanung, Standortentscheidungen etc.) auch hinsichtlich ihrer Effekte auf den ÖPNV.
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Zeile 504: Zeile 600:


Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Verdichtung des Wegenetzes werden bei jeder Entwicklungsmaßnahme (Bau- und Infrastrukturmaßnahme, Grundteilung, Umlegung, Flächenwidmung, Bebauungsplanung etc.) geprüft.
Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Verdichtung des Wegenetzes werden bei jeder Entwicklungsmaßnahme (Bau- und Infrastrukturmaßnahme, Grundteilung, Umlegung, Flächenwidmung, Bebauungsplanung etc.) geprüft.
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Zeile 509: Zeile 607:


Grundlegende Änderungen im Mobilitätsverhalten und grundsätzliche Veränderungen des öffentlichen Raumes sind ohne Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen nicht realistisch. Die Bevölkerung wird daher verstärkt in die Mobilitätskonzeption der Gemeinden und verkehrsplanerische Maßnahmen und Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes einbezogen.
Grundlegende Änderungen im Mobilitätsverhalten und grundsätzliche Veränderungen des öffentlichen Raumes sind ohne Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen nicht realistisch. Die Bevölkerung wird daher verstärkt in die Mobilitätskonzeption der Gemeinden und verkehrsplanerische Maßnahmen und Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes einbezogen.
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Zeile 514: Zeile 614:


Grundsätze und Ziele zur Siedlungsentwicklung (wie alle anderen in diesem REK formulierten Ziele) werden im Rahmen einer REK-Überarbeitung (voraussichtlich in ca. 10-15 Jahren) von der Gemeinde evaluiert. Wenn dabei die gemeinsam erarbeiteten regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung modifiziert werden sollen, erfolgt dabei auch eine Abstimmung zwischen den an der REK-Erarbeitung beteiligten Gemeinden und mit der Regio Im Walgau.
Grundsätze und Ziele zur Siedlungsentwicklung (wie alle anderen in diesem REK formulierten Ziele) werden im Rahmen einer REK-Überarbeitung (voraussichtlich in ca. 10-15 Jahren) von der Gemeinde evaluiert. Wenn dabei die gemeinsam erarbeiteten regionalen Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung modifiziert werden sollen, erfolgt dabei auch eine Abstimmung zwischen den an der REK-Erarbeitung beteiligten Gemeinden und mit der Regio Im Walgau.
Für die gemeinsame Umsetzung der REK-Ziele in der Regio Im Walgau wird die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ausschüssen und Verwaltungen der Walgau- Gemeinden und der Stadt Bludenz fortgeführt.   
Für die gemeinsame Umsetzung der REK-Ziele in der Regio Im Walgau wird die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ausschüssen und Verwaltungen der Walgau- Gemeinden und der Stadt Bludenz fortgeführt.
 
 
'''Fussnoten'''
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