Diskussion:Bäderkonzept im Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

Aus WALGAU WIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 111: Zeile 111:
: Inzwischen wurde der Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine neu zu gründende ‚Walgau Freizeit- und Infrastruktur Gmbh‘ (WFI) erarbeitet. Als Gegenstand des Unternehmens ist eine breite Palette von möglichen Aktivitäten genannt, um für die Gesellschaft zukünftige Optionen offen zu halten. Dies sind:
: Inzwischen wurde der Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine neu zu gründende ‚Walgau Freizeit- und Infrastruktur Gmbh‘ (WFI) erarbeitet. Als Gegenstand des Unternehmens ist eine breite Palette von möglichen Aktivitäten genannt, um für die Gesellschaft zukünftige Optionen offen zu halten. Dies sind:


: - Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen für Freizeit, Kultur und Sport im Gebiet Walgau.
* Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen für Freizeit, Kultur und Sport im Gebiet Walgau.


: - Errichtung und Betrieb von Naturbad-, Freibad- und Hallenbadanlagen sowie sonstigen Badelandschaften.
* Errichtung und Betrieb von Naturbad-, Freibad- und Hallenbadanlagen sowie sonstigen Badelandschaften.


: - Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, Restaurants und sonstigen touristischen Einrichtungen.
* Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, Restaurants und sonstigen touristischen Einrichtungen.


: - Organisation von regionalen Veranstaltungen im Bereich Walgau.
* Organisation von regionalen Veranstaltungen im Bereich Walgau.


: - Errichtung und Betrieb von Seilförderanlagen zur Beförderung von Personen und Sachen, insbesondere die Errichtung und Betrieb von Skiliften, Sessel- und Seilbahnen und den damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Einrichtungen.
* Errichtung und Betrieb von Seilförderanlagen zur Beförderung von Personen und Sachen, insbesondere die Errichtung und Betrieb von Skiliften, Sessel- und Seilbahnen und den damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Einrichtungen.


: - Förderung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich Walgau.
* Förderung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich Walgau.


: - Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.
* Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.


: - Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.:  
* Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.:  


: Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
: Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt

Version vom 18. November 2013, 12:49 Uhr

Arbeitsgruppen[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgruppe "Energie"[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgruppe "Bäder ohne Abgang"[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgruppe "Jugend & Sport"[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgruppe "Familien"[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgruppe "Senioren & Gesundheit"[Quelltext bearbeiten]

Abschlussgruppe "Architekt"[Quelltext bearbeiten]

Argumente aus der Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Seit die Vorstellungen von einer gemeinsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur und die angestrebte Sanierung des Walgaubads in Nenzing an die Öffentlichkeit gegangen ist, gibt es rege Diskussionen. Verschiedene Gemeinden haben ein sehr unterschiedliche Ausgangslage und die Argumente betreffen eine breite Themenpalette. Schritt für Schritt verläuft der Willensbildungsprozess in den Gemeinden und in regionalen Gremien. Die Regio Im Walgau gibt einen Überblick über die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in den Gemeinden, gegliedert nach den Hauptthemen der Diskussion:

Regionale Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur[Quelltext bearbeiten]

Frage: Was ist eine regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur? Wie wird das festgelegt, und von wem?

Grundsätzlich geht es um die regional bedeutsamen Einrichtungen für Freizeit, Sport und Kultur im Walgau. Für jede Einrichtung ist dabei gesondert zu überlegen, ob ihre Bedeutung für die Region eine gemeinsame Trägerschaft rechtfertigt.
Es gibt keine klaren Kriterien für regional bedeutsame Infrastrukturen für Freizeit, Erholung und Kultur. Einerseits spielen die Besucherzahlen sicherlich eine Rolle, andererseits die Frage, ob es eine solche Infrastruktur in mehreren Gemeinden gibt. Letztlich erfordert aber jedes einzelne Projekt eine politische Diskussion in der Region, was für die regionale Entwicklung wirklich wichtig ist. Diese Diskussion mündet zwangsläufig in einen Gemeindevertretungsbeschluss der 14 Walgau- Gemeinden, denn nur dort kann über Fragen entschieden werden, die den Gemeinden Geld kosten.
Bis zur Sommerpause 2013 fassten alle Gemeinden folgenden Grundsatzbeschluss zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Bäder in der Region:
„Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden . Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“
Dabei wurde in den Gemeindevertretungen folgendermaßen abgestimmt:
Grundsatzbeschluss Stimmen pro Stimmen contra
Bludesch 21 0
Bürs 18 6
Düns 9 0
Dünserberg 9 0
Frastanz 26 2
Göfis 24 0
Ludesch 24 0
Nenzing 27 0
Nüziders 18 6
Röns 9 0
Satteins 21 0
Schlins 21 0
Schnifis 12 0
Thüringen 21 0
Gesamt 260 14
Die GemeindevertreterInnen der 14 Walgau- Gemeinden stimmten insgesamt mit 260 : 14 Stimmen für diesen Beschluss. Damit ist der politische Wille der Region, die Bäder in Frastanz und Nenzing als regional bedeutsame Infrastruktur zu verstehen, hinreichend dokumentiert.

Frage: Warum soll die Region überhaupt für das Walgaubad mitzahlen?

Die Benutzerzahlen der Bäder im Walgau zeigen, dass neben der Bevölkerung der Standortgemeinde auch die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden diese Freizeiteinrichtungen nutzen. Daher ist der Gedanke legitim, die Kosten gemeinsam zu tragen (siehe Tabelle, nach ihrer Herkunft befragt wurden die Besucher des Walgaubades an 8 ausgewählten Badetagen im Sommer 2012).
Besucher aus Anteil an
Tagesgästen
vgl. geplanter Anteil am
Investitionsschlüssel
Bludesch 6,89% 3,2%
Bürs 2,84% 4,1%
Frastanz 6,86% 7,4%
Göfis 1,34% 3,6%
Ludesch 8,69% 3,8%
Nenzing 24,03% 60,4%
Nüziders 6,64% 5,9%
Satteins 4,13% 3,2%
Schlins 7,96% 3,5%
Hanggemeinden 1,61% 2,1%
Thüringen 6,07% 2.8%
vgl. Bludenz 7,76% 0,0%
vgl. Feldkirch 4,57% 0,0%
vgl. Grosses Walsertal 4,27% 0,0%
auswärtige Gäste 9,45% 0,0%

Frage: Wird hier ein Automatismus entwickelt, der künftig alle regionalen Infrastrukturen umfasst?

Beim öffentlichen Walgauforum im Sommer 2012 wurde diskutiert, welche Einrichtungen für den Walgau wichtig sind und wo es noch Lücken im Angebot gibt. Die Bäder und Bahnen spielten in dieser Runde eine besondere Rolle. Die 14 Bürgermeister der Walgau- Gemeinden beschlossen aufgrund des akuten Sanierungsbedarfs des Walgaubads in Nenzing als erstes das Thema ‚Bäder im Walgau‘ anzugehen und an diesem Beispiel ein gemeinsames Vorgehen zum Erhalt einer attraktiven Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur zu erarbeiten. Damit wird jedoch kein ‚Automatismus‘ für weitere Projekte in gemeinsamer Trägerschaft in Gang gesetzt, sondern ein gemeinsames Vorgehen bei der Planung zukünftiger Projekte vereinbart.
Inzwischen wurde der Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag für eine neu zu gründende ‚Walgau Freizeit- und Infrastruktur Gmbh‘ (WFI) erarbeitet. Als Gegenstand des Unternehmens ist eine breite Palette von möglichen Aktivitäten genannt, um für die Gesellschaft zukünftige Optionen offen zu halten. Dies sind:
  • Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen für Freizeit, Kultur und Sport im Gebiet Walgau.
  • Errichtung und Betrieb von Naturbad-, Freibad- und Hallenbadanlagen sowie sonstigen Badelandschaften.
  • Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, Restaurants und sonstigen touristischen Einrichtungen.
  • Organisation von regionalen Veranstaltungen im Bereich Walgau.
  • Errichtung und Betrieb von Seilförderanlagen zur Beförderung von Personen und Sachen, insbesondere die Errichtung und Betrieb von Skiliften, Sessel- und Seilbahnen und den damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Einrichtungen.
  • Förderung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich Walgau.
  • Förderung (inkl. Marketing) des Tourismus im Walgau, Incommingtourismus (Reisebüro) und Handel mit Tourismusprodukten und Handel mit Waren aller Art aus der Region.
  • Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sonstige regionale Infrastruktureinrichtungen zu betreiben oder neu zu errichten, insbesondere auch im Sozial- und Jugendbereich.:
Weiters heißt es im Pkt II (4): „Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, die Geschäftsführung solcher Unternehmungen zu übernehmen oder als Komplementär von Personengesellschaften, welche gleichartige Unternehmen betreiben, einzutreten.“ Unter welchen Bedingungen dies geschieht, regeln die nachfolgenden Paragraphen, die Zuständigkeiten sind in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt
Dabei sind der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen /Betrieben (bzw. deren Stilllegung) an eine Dreiviertelmehrheit der beteiligten Gemeinden gekoppelt, größere Investitionen ab 400.000 € (d.h. ab einem regionalen Anteil von 200.000 €) benötigen die Zustimmung aller 14 Gemeinden.


Frage: Kann man nicht den Eislaufplatz Nüziders, das Schnifener Bähnle oder die Villa Falkenhorst jetzt schon mit diskutieren?

Im Vorstand der Regio Im Walgau wurde beschlossen, dass man nun zuerst die Bäder Im Walgau angehen will. Wenn man diese Diskussion mit der Diskussion um weitere notwendige oder gewünschte regional bedeutsame Infrastrukturen für Freizeit, Kultur und Erholung erweitert, macht man ‚ein großes Fass auf‘, das kaum einzugrenzen ist. Das würde letztlich dazu führen, dass es keine gemeinsame Lösung gibt. Die Devise heißt also: „eins nach dem anderen“ – im Vertrauen darauf, dass mit jeder Kooperation der Wille zur Zusammenarbeit unter den Gemeinden wächst.

Frage: Wie sieht die regionale Infrastruktur im Bäderbereich aus?

Bei den aktuellen Überlegungen der Regio Im Walgau geht es um das Schwimmbad in der Felsenau (Feldkirch/Frastanz), das Naturbad Untere Au in Frastanz sowie das Walgaubad in Nenzing. Nicht berücksichtigt sind die Hallenbäder der Schulen und Sozialeinrichtungen, deren Zukunft noch offen ist.


Erhebung 2011 Schwimmbad Felsenau
(zusammen mit FK)
Naturbad Untere Au Walgaubad Nenzing
Anzahl Besucher 32.000 29.000 45.000
Anzahl Badetage 115 88 107
Wasserfläche 920 m2 16.000 m2 2.000 m2
Liegefläche 4.000 m2 13.000 m2 18.000 m2
Abgang 2011 70.000 € (=50%) 78.000 € 100.000 €
Investitionen im
langjährigen Mittel
includiert 94.387 €/Jahr
(incl. Reparaturen)
72.300 €/Jahr
(Reparaturen im Abgang)


Frage: Wann werden über die Bäder hinaus weitere Infrastrukturen für Freizeit, Erholung und Kultur diskutiert? Muss man schon jetzt einen Antrag stellen, wenn man mit einer Einrichtung berücksichtigt werden will?

Im Vorstand der Regio Im Walgau ist Konsens, dass man zuerst mit den Bädern beginnt und die Diskussion nicht mit weiteren Projekten überfrachtet. Das gemeinsame Bäderkonzept soll im Verlauf des Jahres 2013 auf den Weg gebracht werden. Ein weiteres wichtiges Thema könnten dann zum Beispiel die Bergbahnen sein. Die Diskussion beginnt aber erst dann, wenn größere Investitionen anstehen oder der Erhalt einer Einrichtung nicht mehr gesichert ist. Die geplante Gesellschaft hat nicht das Ziel, einfach nur die Abgänge bestehender Einrichtungen zu übernehmen, sondern es geht um diejenigen (bestehenden oder geplanten) Infrastrukturen, die man nur gemeinsam erhalten kann und die die Region erhalten haben will. Dabei muss auf alle bestehenden Einrichtungen Rücksicht genommen werden, weswegen beispielsweise die Zukunft der ‚Bäder im Walgau‘ nur für alle Bäder gemeinsam diskutiert werden kann.

Die Zusammenarbeit über die Regio Im Walgau hinaus[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wie wird die Region abgegrenzt? Die Freizeit- Infrastrukturen gibt es ja auch in den Nachbargemeinden und sie wirken über die Region hinaus.

Grundsätzlich wird die Regio Im Walgau zuerst einmal die Situation in den 14 Regio- Gemeinden analysieren und überprüfen, ob hier eine Handlungsnotwendigkeit besteht. Für diese Art der Zusammenarbeit hat sie sich gegründet und für die dazu notwendige Arbeitsstruktur bezahlen die Gemeinden 5 Euro pro Einwohner. Aber natürlich werden konzeptionell die angrenzenden Städte und Gemeinden ebenfalls in die Überlegungen einbezogen, denn sie sind auch ein Teil der erreichbaren Infrastruktur.

Konkret gefragt: Welche Rolle hat in diesem Zusammenhang das Val Blu in Bludenz, das z.B. für die Bürser und Nüziger Bevölkerung eine wichtige Freizeit- Infrastruktur darstellt?

Konzeptionell wurde das Val Blu in Bludenz immer in die Überlegungen der Regio Im Walgau einbezogen. Die verschiedenen Bäder sollen sich nicht konkurrenzieren, sondern im Angebot ergänzen. Die Alleinstellungsmerkmale des Val Blu sind der Winterbetrieb und der große Wellness- Bereich. Auch für das Schulschwimmen spielt das Val Blu eine wichtige Rolle. Wie eine solche Infrastruktur in der gemeinsamen Finanzierung berücksichtigt werden finden kann, zeigt das Beispiel des Schwimmbads Felsenau in Frastanz: Diese liegt in der Gemeinde Frastanz, gehört aber der Stadt Feldkirch. Frastanz zahlt bisher pauschal 50% aller anfallenden Kosten. Sollte es zu einer gemeinsamen Bäder- Infrastruktur im Walgau kommen, wird der Frastanzer Anteil in die gemeinsame Bädergesellschaft im regionalen Umlageschlüssel genauso berücksichtigt, wie wenn es ein eigenes Bad wäre. Das muss im Beschluss verankert werden.
Sollte Bludenz mit einem ähnlichen Anliegen auf seine Nachbargemeinden zugehen, dann wird das in der Regio diskutiert und ggf. gleich gehandhabt, d.h. die Beteiligung von Walgau-Gemeinden am Val Blu wird im Finanzierungsmodell ebenfalls berücksichtigt. Die genauen Abläufe und Zuständigkeiten bei solchen Entscheidungen müssen im Rahmen des Detailkonzepts zur Gesellschaftsform geklärt werden. Auch andere varianten sind in der Diskussion. Ziel ist es, den Gemeinden Bürs und Nüziders zu ermöglichen, dass sie sich an der gemeinsamen Freitzeit- Infrastruktur beteiligen können, ohne durch ihre Lage zwischen Bludenz und Walgau über Gebühr belastet zu werden. Sie müssen gleich behandelt werden wie andere Walgau- Gemeinden.


Die Verteilung der Investitionskosten[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wie werden Investitionskosten auf die Walgau- Gemeinden aufgeteilt?

Die Grundüberlegung im Regio- Vorstand war folgende: Wir brauchen im Walgau einen Finanzierungsschlüssel, der generell für regional bedeutsame Projekte verwendet werden kann und nicht eine ‚Insellösung‘ für das Walgaubad. Dieser Finanzierungsschlüssel sollte von einer breiten Öffentlichkeit als ‚fair‘ empfunden werden. Die Diskussionen und Rechenmodelle führten zu folgendem Vorschlag:
1) Bei regional getragenen Projekten soll die Standortgemeinde in der Regel die Hälfte der Investitionskosten tragen. Damit wird ein ‚Wunschkonzert‘ verhindert, bei dem die Standortgemeinde eine Infrastruktur initiiert, die die Region dann bezahlen soll. Zugleich sind damit diejenigen Vor- und Nachteile bereits berücksichtigt, die nicht direkt in Ausgaben und Einnahmen umgerechnet werden können, wie z.B.: Vorteile für die Bevölkerung durch kürzere Wege bzw. leichtere Erreichbarkeit, Imagevorteile für die Standortgemeinde, aber auch nicht quantifizierbare Nachteile wie Lärmbelastungen oder Belastungen durch den Verkehr.
2) Die Region hat grundsätzlich die andere Hälfte der Investitionskosten zu tragen. Dabei verteilen sich die Kosten nach dem zu definierenden Schlüssel auf alle Gemeinden der Regio Im Walgau, d.h. die Standort- Gemeinde ist als Teil der Region nochmals am Verteilungsschlüssel beteiligt. Für den 1/14 Anteil der Standortgemeinde können jedoch Kosten gegengerechnet werden. Wenn die Standortgemeinde Kosten hat, die nicht direkt in die Investitionskosten eingerechnet werden können (z.B. zur Verfügung gestellte Fläche), die aber andererseits auch nicht den jährlichen Abgang belasten sollen (bspw. durch eine regelmässige Pacht), so können diese im Rahmen des 1/14 Anteils der Standortgemeinde an der regionalen Hälfte der Investitionskosten berücksichtigt werden. Dies muss jedoch im Rahmen der Detailplanung zwischen den Gemeinden verhandelt werden.
3) Bei der Verteilung des regionalen Anteils kommt folgender Verteilungsschlüssel zum Einsatz:
Kriterium Anteil
Einwohnerzahl der Gemeinde 33,3%
Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde 33,3%
Distanz der Gemeinde zur Infrastruktur 33,3%
Summe 100%
Die finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst sich an der Nettoertragskraft einer Gemeinde, der Faktor ‚Distanz‘ wird nach der Fahrzeit bemessen (Durchschnitt der Fahrtzeiten von jedem Wohngebäude einer Gemeinde zum Objekt der Finanzierung).
4) Dieser Verteilungsschlüssel soll künftig bei allen Projekten der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur angewendet werden, die von der Regio Im Walgau gemeinsam geschultert werden. Im Einzelfall kann jedoch nach finanzieller Leistungsfähigkeit (z.B. bei Kleingemeinden als Standortgemeinde) oder aufgrund besserer Fördermöglichkeiten variiert werden.

Frage: Was bedeutet dies im Falle der Bäder- Infrastruktur? Was muss meine Gemeinde für das Walgaubad bezahlen?

Das lässt sich noch nicht genau beziffern, weil insbesondere die Fördermittel noch nicht bekannt sind. Die Gutachten sagen einen Investitionsbedarf von 4,5 Mio. Euro für die Wasserbecken und die Wasserreinigung voraus; deswegen gehen wir von einem Kostendach von 6 Mio. Euro für die gesamte Renovierung aus. Die Regio Im Walgau erhofft sich als Vorzeigeprojekt für regionale Kooperationen eine erhöhte Förderung vom Land – im Idealfall bis zu einem Drittel der Gesamtsumme.
Um diese Verhandlungen führen zu können, braucht es einen Grundsatzbeschluss der beteiligten Gemeinden, dass sie mit dem Vorgehen prinzipiell einverstanden sind. Einen zweiten, endgültigen Beschluss fällen die Gemeinden erst, wenn alle Kosten, die Modalitäten der Betreibergesellschaft usw. bekannt sind. Der Grundsatzbeschluss, der jetzt getroffen werden muss, ist eine Absichtserklärung für den weiteren Planungsprozess.
Was jedoch bereits gezeigt werden kann ist die prozentuale Verteilung der Investitionskosten auf die Walgau-Gemeinden im Falle des Walgaubads in Nenzing:

(einfügen: Grafik)

Fallen bei den anderen Bädern auch noch Investitionskosten an?

Bei der Begehung der drei Bäder mit den Delegierten wurde festgestellt, dass derzeit in der Felsenau keine größeren Investitionen anstehen. Alle Bäder müssen jedoch laufend instand gehalten werden., im Naturbad Untere Au müssen z.B. immer wieder die Holzteile – heuer Terrassen und Stege - saniert werden. Mittelfristig sind die Instandhaltung und Erneuerungen im Umkleidebereich einschließlich Warmwassertuschen (Solaranlage) und Erneuerung des 2. Kioskes im Gespräch. Derartige Investitionen müssen jedoch künftig gemeinsam in der Betreibergesellschaft überlegt werden, in denen alle 14 Gemeinden Mitsprache haben. Laufende Reparaturkosten, wie sie jedes Jahr in einem Bad anfallen, fließen in den Betriebsabgang ein. Für die Unterscheidung zwischen Investitions- und Reparaturkosten muss im Rahmen der Detailplanung eine klare Regelung entwickelt werden.

Nenzing stellt den Baugrund zur Verfügung – zu welchen Konditionen?

Wenn die Finanzierung des Walgaubads von den 14 Gemeinden aufgebracht wird, geht natürlich auch das Bad in die Betreibergesellschaft über. Der Grund und Boden bleibt im Eigentum von Nenzing. Zwischen Nenzing und einer zu gründenden Bäderbetriebsgesellschaft muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Baurechtsvertrag umfasst die Flächen für die Badeanlage und die erforderlichen Parkplätze. Für die Grundfläche wird keine lfd. Miete berechnet, denn das würde nur den Abgang erhöhen.
Es muss zwischen den 14 Gemeinden diskutiert werden, inwieweit die doch beträchtliche Fläche von 30.000 qm beim Eigenanteil Nenzings am regionalen Investitionskostenanteil Berücksichtigung finden sollte. Das betrifft jedoch genauso die Untere Au in Frastanz und – in Absprache mit der Eigentümergemeinde Feldkirch – das Schwimmbad Felsenau.

Warum sollen wir dafür bezahlen, dass in Nenzing jahrelang Investitionen vernachlässigt worden sind?

Diese Ansicht ist so keinesfalls richtig, denn die Gemeinde Nenzing hat vor 40 Jahren für 5,5 Mio. Euro (hochgerechnet auf heutige Zahlen) ein Freibad gebaut und 25 Jahre den jährlichen Abgang getragen – einige Jahre wurde sie dabei von den RFI- Gemeinden unterstützt, aber den Löwenanteil hat Nenzing allein gestemmt. In den letzten 10 Jahren wurden 867.000 € Euro investiert, darunter ca. 400.000 Euro in einen neuen Kleinkinder-Bereich.
Nun muss die technische Einrichtung (Becken und Wassertechnik) erneuert werden. Solche Investitionen fallen in einem Naturbadesee nicht an (in der Felsenau wurde in die Wasseraufbereitungsanlage 120.000€ investiert). an. Derartige Anlagen veralten irgendwann und können dann auch nicht mehr repariert werden, sie müssen ausgetauscht werden Deswegen kommt es nun zu diesem großen Investitionsvolumen, das die Gemeinde Nenzing allein nicht mehr tragen kann.
Allein das Walgaubad in Nenzing verzeichnete in der Zeit von 2004 bis 2011 durchschnittlich einen jährlichen Abgang von 85.000,- Euro. Dieser sollte sich durch eine entsprechende Sanierung deutlich verringern.

Warum sollen wir für das Walgaubad in Nenzing bezahlen, obwohl wir doch in Frastanz selber zwei Bäder haben? Es wird ja wohl keine Folgeprojekte geben, es geht doch eigentlich nur um eine Lösung für das Bad in Nenzing.

Es gibt im Vorstand der Regio Im Walgau den Konsens, dass es keine Einzellösung für das Walgaubad in Nenzing geben kann.
Daher werden die beiden Bäder in Frastanz zukünftig sowohl bei den Investitionen als auch bei den Betriebskosten (Betriebsabgang und Instandhaltungen) berücksichtigt. Da der jährliche Betriebsabgang für das Freibad Felsenau und das Naturbad Untere Au im Verhältnis der tatsächlichen Nutzerzahlen auf alle Walgau Gemeinden aufgeteilt wird, kann von einer wesentlichen Reduktion dieser Kosten für die Marktgemeinde Frastanz ausgegangen werden. Und bei zukünftigen Investitionen in einem der Frastner Bäder findet eine Reduktion der Kosten um ca. 42,6% % für die Standortgemeinde Frastanz statt. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Investitionskosten der Gemeinde Frastanz am Walgaubad Nenzing über die Reduktion der jährlichen Betriebsabgänge für Frastanz finanziert werden kann. Es ist daher durch die Mitfinanzierung der anderen Gemeinden für Frastanz bei diesem Projekt ein Ausgleich gegeben.

Frastanz hat vor ein paar Jahren erst ein Hallenbad schließen müssen und soll nun in Nenzing mitzahlen?

In Frastanz wurde vor 4 Jahren das Hallenbad Maria Ebene geschlossen, da es mit einem Aufwand von ca. 350.000 (ohne Becken) saniert hätte werden müssen. Damals betrug der Betriebsabgang 60.000 € oder 10 € pro Besucher. Zudem gehört das Gebäude den Schwestern des Bernardaheims. Da die Zukunft des Bernardaheims (Altersdurchschnitt über 85 Jahre) ungewiss ist, hätten nach der Sanierung u.a. auch noch weitere Kosten zum Erwerb des Bades anfallen können. Dies führte zu der Entscheidung in der Gemeindevertretung, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde.

Frage: Welche Investitionen sind wirklich nötig? Wird es künftig klare Vereinbarungen geben, welche Investitionsbeiträge in den einzelnen Bädern gemeinsam entschieden werden müssen?

Wenn es eine gemeinsame regional bedeutsame Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur geben soll, an deren Finanzierung sich alle Gemeinden beteiligen, dann müssen auch größere Investitionsentscheidungen im Konsens getroffen werden. Wer mit zahlt, entscheidet auch mit. Das muss in der neu zu schaffenden Organisationsstruktur berücksichtigt werden. Dies hängt aber schlussendlich von der Organisationsstruktur bzw. was als Investitionen bzw. Instandhaltungen definiert wird.

Frage: 6 Mio Kostendach – klappt das? (normalerweise ja eher nicht bei Großinvestitionen)

Auf der Basis von eingeholten Angeboten, Kostenschätzungen sowie Erfahrungswerten von anderen Anlagen wird von einer Netto-Investitionssumme von 6 Mio. Euro ausgegangen. Das ist eine einstimmig gefasste Vorgabe. Die Kostenschätzungen beinhalten ausreichend Puffer. Die Erneuerung von Wasserbecken und Technik wird nach einem Kostenvoranschlag von 2012 auf 4,5 Mio € geschätzt, die weiteren 1,5 Mio Euro stehen für bauliche Maßnahmen und die Ausstattung zur Verfügung. Es darf allerdings beim Ausbau des Bades mit Geräten usw. nicht zu einem ‚Wunschkonzert‘ kommen. Hier muss auch der regionale Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Walgaubads in disziplinierter Weise durchgeführt werden. Zudem ist es das erste große Investitionsprojekt der Regio Im Walgau, bei dem es um viel Geld geht. Daran wird die Regio Im Walgau gemessen.

Die Verteilung der Betriebskosten[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wie werden die Betriebskosten unter den 14 Gemeinden aufgeteilt?

Der Verteilungsschlüssel für den Betriebsabgang sind die tatsächlichen Nutzerzahlen. Wie (in welchen Abständen und durch wen) sie erhoben werden, muss von den 14 Gemeinden in der Betreibergesellschaft festgelegt werden.

Und wer legt fest, was Betriebskosten sind?

Dasselbe gilt für die Frage, welche Kosten als lfd. Reparaturkosten in die Betriebskosten übernommen werden und welche Kosten als Investitionen betrachtet und nach dem Investitionskostenschlüssel verteilt werden müssen. Vermutlich sollte eine Deckelung bei den Instandsetzungsarbeiten und bei den Investitionen eingeführt werden, ab der die Gemeinden automatisch befragt und von ihnen eine Zustimmung notwendig ist.
Die Festlegung des geeigneten Vorgehens ist Gegenstand der Detailplanung. In den Abgangsberechnungen sind lediglich der laufende Betrieb sowie die laufende Instandhaltung, nicht jedoch größere Investitionen bzw. Abschreibungen enthalten, d.h. auch die Finanzierungskosten der einzelnen Gemeinden für die Investitionssumme (Zins und Tilgung) werden beim Betriebsabgang nicht berücksichtigt.

Frage: Welche Möglichkeiten sind zur Erhebung der Nutzerzahlen derzeit in der Diskussion?

Für die Umlegung der jährlichen Abgänge der einzelnen Anlagen muss man die tatsächlichen Nutzerzahlen (Besucher) und deren Zuordnung zu den Mitgliedsgemeinden feststellen. Die korrekte Erfassung und Zuordnung ist bei den Saisonkartenbesitzern durch die elektronischen Zutrittssysteme gewährleistet. Bei den Tageskarten könnten z.B. an statistisch aussagekräftigen Tagen Befragungen durchgeführt werden.
Dabei ist auch die Einführung einer gemeinsamen Karte für alle drei Walgau Bäder bzw. auch Kombinationen mit angrenzenden Badeanlagen (Waldbad Feldkirch, Val-Blue Bludenz) zu bedenken. Dabei muss auch die bestehende Bädermaxkarte mit Feldkirch berücksichtigt werden, die derzeit das Waldbad Giesingen in Feldkirch, das Schwimmbad Felsenau und das Naturbad Untere Au beinhaltet. Auch hier muss in der Detailplanung noch einige Arbeit geleistet werden, falls man sich beim Betriebsabgang wirklich ganz auf die Nutzerzahlen stützen will.

Die Sanierung des Walgaubads[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wie wird das Walgaubad saniert? Welche Angebote wird es im laufenden Betrieb bieten?

Das Walgaubad soll weiterhin mit dem konzeptionellen Schwerpunkt als Jugend und Familienbad betrieben werden. Die Möglichkeit zur Ausübung des Schwimmsportes bzw. des Schulschwimmens soll erhalten bleiben. Eine mögliche Erweiterung der Angebote und des Konzeptes um die Schwerpunkte Senioren und Gesundheit soll geprüft werden. Mit vertretbarem Mehraufwand (sowohl in der Errichtung als auch im laufenden Betrieb) sollen Angebote geschaffen werden, die eine verstärkte Nutzung auch an Schlechtwettertagen bzw. eine Verlängerung der Freiluft-Badesaison ermöglichen. Die Errichtung und der Betrieb des Walgaubades als Ganzjahres- Anlage (mit Hallenbad, Sauna, Wellnessangeboten etc.) wird derzeit als nicht realistisch angesehen. Eine eventuelle spätere Erweiterungsmöglichkeit um solche Angebote soll bei der Planung allerdings Berücksichtigung finden. (Aus den „Eckpunkten zur Zukunft des Walgaubads“, auf die sich die 14 Bürgermeister im Vorstand der Regio Im Walgau im Dez. 2012 geeinigt haben).
In die Überlegungen zur konzeptionellen Ausrichtung aller drei Bäder muss auch die Frage nach den unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen Bäder einfließen. Daher muss über sinnvolle Investitionen immer im Gesamtzusammenhang aller Bäder diskutiert werden.

Frage: Die Sanierung ist eines, aber es braucht auch lfd. Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität – wie kann man den Betriebserfolg sichern und den Abgang möglichst gering halten?

In den Informationsveranstaltungen und Sitzngen der gemeindevertretungen wurde öfters die Meinung geäussert, man solle nicht von vornherein über den Abgang nachdenken, sondern sich darauf konzentrieren, die attraktiven Bäder so kostendeckend wie möglich zu führen (natürlich unter Beibehaltung familienfreundlicher Eintrittspreise). Es wird daher eine Arbeitsgruppe von Walgauer Bürgerinnen und Bürgern geben, die sich jetzt schon Gedanken über attraktive Angebote machen, um diese evtl. im Baukonzept berücksichtigen zu können. Ihre Ideen werden im Sommer in einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und diskutiert.
Zu überlegen ist, ob und in welcher Form es eine gemeinsame Bäderkarte gibt und wie ein gemeinsames Marketing stattfindet. Da müssen auch die bestehenden Systeme berücksichtigt werden, insbesondere der Verbund von Frastanz mit Feldkirch. Auch das wird Gegenstand der Detailplanung sein, die mit den Grundsatzbeschlüssen der Gemeinden eingeläutet wird.


Die Organisationsstruktur[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wie soll die Organisationsstruktur einer regionalen Bädergesellschaft im Walgau aussehen?

Eine Möglichkeit ist eine GmbH als Betreibergesellschaft des Walgaubads und des Freibads Untere Au. Das Felsenau- Bad gehört Feldkirch und wird zusammen mit Frastanz betrieben. Der Frastanzer Anteil könnte dann in die Bäder- GmbH eingebracht werden.
Eine andere Möglichkeit ist der getrennte Betrieb der drei Bäder unter einem Dach, wobei die Dachorganisation über größere Investitionen, Bäderkarten, Mitarbeiterpool, gemeinsames Marketing, Abstimmung der Angebote etc. befinden könnte. Diese und evtl. auch weitere Varianten müssen im Rahmen der Detailplanung ausgelotet werden.
Die Organisationsform soll auf jeden Fall so gewählt werden, dass später auch weitere regionale Einrichtungen unter diesem Dach betrieben werden können.
Nach derzeit vorliegenden Informationen erscheint die Gründung einer GmbH als zweckmäßig. Die Organe der Gesellschaft könnten neben der Geschäftsführung und der Generalversammlung auch ein allenfalls zu bestellender Aufsichtsrat bzw. Beiräte darstellen. Jedenfalls ist durch die Struktur der Betreibergesellschaft die volle Mitsprache und Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden zu gewährleisten. Auch die Standortgemeinden haben keine absolute Stimmenmehrheit und können in der gemeinsamen Bäderinfrastruktur nicht mehr frei schalten und walten, alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
Alle Gemeinden der Regio Im Walgau sollen Mitglied in der GmbH werden. Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten müssen im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein. Üblicherweise sind wichtige Entscheidungen der Generalversammlung vorbehalten.
Benötigt wird eine vertragliche Vereinbarung, die die Dauerhaftigkeit des Organisationsmodells sicherstellt und damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Die Details der Organisationstruktur müssen noch erarbeitet werden (Was sind die Rechte und Pflichten? Wie wird abgestimmt? Was geschieht mit dem Personal der Bäder? Wie wird Feldkirch eingebunden? usw.)

Frage: Was ist, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht?

Bisher gibt es keinen Plan B – der Vorstand der Regio Im Walgau geht davon aus, dass in den Gemeinden eine positive Entscheidung getroffen wird, denn die Walgauerinnen und Walgauer schätzen ihre Bäder. Sollte eine Gemeinde einen negativen Beschluss fassen, muss neu verhandelt und gerechnet werden und das Projekt verzögert sich zumindest um ein Jahr.


Beschlussvorlage:[Quelltext bearbeiten]

Es geht im Moment um einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretungen, der einen Arbeitsauftrag für die weiteren Planungen und Überlegungen darstellt, denn da steckt viel Zeit und Geld drin und auch für die Verhandlungen mit den Fördermittelgebern beim Land ist eine grundsätzliche Übereinstimmung notwendig.

Die Delegierten der Regio Im Walgau haben in der außerordentlichen Delegiertenversammlung am 1. März 2013 einstimmig folgenden Wortlaut für einen Grundsatzbeschluss beschlossen, der den Gemeinden zur Beschlussfassung empfohlen wird:

„Das Walgaubad in Nenzing, das Naturbad Untere Au und das Freibad Felsenau bilden die Bäderinfrastruktur des Walgaus. Sie sollen von der Region gemeinsam getragen werden. Für die regionale Freizeit-Infrastruktur wird eine gemeinsame Betreiberstruktur gegründet. Das inhaltliche Konzept der Bäder ist aufeinander abgestimmt und berücksichtigt auch das Konzept der Bäder in den Nachbargemeinden. Aktuell verursacht der Sanierungsbedarf des Walgaubads hohe Investitionskosten, die nach dem regionalen Schlüssel für Investitionskosten gemeinsam getragen werden sollen. Für die Verteilung des Betriebsabgangs sollen die tatsächlichen Nutzerzahlen zugrunde gelegt werden. Dieses Vorgehen soll von den Walgau- Gemeinden vertraglich vereinbart werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es soll künftig auch für weitere regional bedeutsame Infrastrukturen angewandt werden. Über jedes Projekt muss jeweils gesondert in den Gemeinden abgestimmt werden.“

Beim jetzigen Stand der Dinge ist es wichtig zu wissen, dass das ein Grundsatzbeschluss ist, dass man in den 14 Gemeinden bereit ist, diesen Weg gemeinsam zu gehen, wenn die Bedingungen stimmen. Es braucht nach der Sommerpause einen zweiten Beschluss und dazu müssen alle Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen. Und auch jedes weitere Projekt benötigt eigene Beschlüsse.