Raumplanung und Beteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Vor einer partiellen Blindheit/Verdrängung hinsichtlich den längerfristigen, gesamthaften sowie gemeinwohlorientierten raumplanerischen Erfordernissen ist niemand gefeit, sodass bei Planungsprozessen kurzfristige, sektorale Bezüge immer wieder im Vordergrund stehen.
Vor einer partiellen Blindheit/Verdrängung hinsichtlich den längerfristigen, gesamthaften sowie gemeinwohlorientierten raumplanerischen Erfordernissen ist niemand gefeit, sodass bei Planungsprozessen kurzfristige, sektorale Bezüge immer wieder im Vordergrund stehen.


Durch den demographischen Wandel fällt es der jungen Generation immer schwerer, ihre Interessen zu wahren > die Baby-Boomer-Generation, die in Beteiligungsveranstaltungen sowie in den Gemeindevertretungen zumeist den größten Anteil stellt, möchte zumindest tendenziell ihren ressourcenintensiven Lebensstil pflegen und ihn für sich absichern ("Es soll so bleiben wie es ist, nur besser!"). Zudem hat sich die Baby-Boomer-Generation an die "Überdetiminierung" des Raums gewöhnt und das entsprechende Regelwerk dazu in Kraft gesetzt ("Was nicht ist, dass darf auch nicht sein!"). Spontane (konsumfreie) Raumaneignungen, Zwischennutzungen, Übergangsräume udgl. haben es somit schwer.  
Durch den demographischen Wandel fällt es der jungen Generation immer schwerer, ihre Interessen zu wahren > die Baby-Boomer-Generation, die in Beteiligungsveranstaltungen sowie in den Gemeindevertretungen zumeist den größten Anteil stellt, möchte zumindest tendenziell ihren ressourcenintensiven Lebensstil pflegen und ihn für sich absichern ("Es soll so bleiben wie es ist, nur besser!"). Zudem hat sich die Baby-Boomer-Generation an die "Überdeterminierung" des Raums gewöhnt und das entsprechende Regelwerk dazu in Kraft gesetzt ("Was nicht ist, dass darf auch nicht sein!"). Spontane (konsumfreie) Raumaneignungen, Zwischennutzungen, Übergangsräume udgl. haben es somit schwer.  
   
   
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Planer bzw. Prozessbegleiter und deren Auftraggeber einen gewissen Ermessensspielraum haben, welche Themen aus dem Beteiligungsprozess als wesentlich oder unwesentlich beurteilt und dementsprechend in den räumlichen Entwicklungsplanungen behandelt werden > Flaschenhals der Beteiligung.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Planer bzw. Prozessbegleiter und deren Auftraggeber einen gewissen Ermessensspielraum haben, welche Themen aus dem Beteiligungsprozess als wesentlich oder unwesentlich beurteilt und dementsprechend in den räumlichen Entwicklungsplanungen behandelt werden > Flaschenhals der Beteiligung.


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