Auflageverfahren REK Walgau: Unterschied zwischen den Versionen

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''„Der Vorstand der Regio Im Walgau beschließt, die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumplanung im Walgau (REK Walgau) im Zeitraum vom 22. September bis 25. November 2014 ins Auflageverfahren zu geben, stellt dazu das REK Walgau in das WalgauWiki und bittet die Gemeinden, das Papier zusammen mit dem Gemeinde-REK in deren Auflagezeitraum im Gemeindeamt aufzulegen.“''
''„Der Vorstand der Regio Im Walgau beschließt, die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumplanung im Walgau (REK Walgau) im Zeitraum vom 22. September bis 25. November 2014 ins Auflageverfahren zu geben, stellt dazu das REK Walgau in das WalgauWiki und bittet die Gemeinden, das Papier zusammen mit dem Gemeinde-REK in deren Auflagezeitraum im Gemeindeamt aufzulegen.“''


Das REK Walgau kann direkt hier im WalgauWiki kommentiert werden, die Kommentare und Änderungsvorschläge können aber auch während des Auflageverfahrens für das Gemeinde-REK bei der Gemeinde deponiert werden oder per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Regio Im Walgau gesandt werden (siehe Impressum).
Das REK Walgau kann [[Diskussion:Auflageverfahren REK Walgau| direkt hier ]] im WalgauWiki kommentiert werden, die Kommentare und Änderungsvorschläge können aber auch während des Auflageverfahrens für das Gemeinde-REK bei der Gemeinde deponiert werden oder per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle der Regio Im Walgau gesandt werden (siehe Impressum).
 


== Das REK Walgau ==
== Das REK Walgau ==
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2. Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK)  der jeweiligen Gemeinde wird von der Gemeindevertretung ins Auflageverfahren entsandt, welche im Anschluss das REK auch beschließt.
2. Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK)  der jeweiligen Gemeinde wird von der Gemeindevertretung ins Auflageverfahren entsandt, welche im Anschluss das REK auch beschließt.


== Zur Einführung: Warum plant eine Region den Raum? ==
== Zur Einführung: Warum plant eine Region den Raum? ==
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'''Was ist ein REK?'''
== Was ist ein REK? ==
   
   
Die Gemeindevertretung soll als Grundlage für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen (…) für das gesamte Gemeindegebiet bzw. Teile desselben ein räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde erstellen. Dieses soll insbesondere grundsätzliche Aussagen enthalten über: die wesentlichen örtlichen Vorzüge, die übergemeindliche Zusammenarbeit,die angestrebte Wirtschaftsstruktur, Freiräume für Landwirtschaft, Natur, Naherholung und den Schutz vor Naturgefahren, die Siedlungsgestaltung und Bauflächenentwicklung, die Verkehrsabwicklung, die Energieversorgung, die erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, etc. (Zusammenfassung § 11 RPG)
Die Gemeindevertretung soll als Grundlage für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen (…) für das gesamte Gemeindegebiet bzw. Teile desselben ein räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde erstellen. Dieses soll insbesondere grundsätzliche Aussagen enthalten über: die wesentlichen örtlichen Vorzüge, die übergemeindliche Zusammenarbeit,die angestrebte Wirtschaftsstruktur, Freiräume für Landwirtschaft, Natur, Naherholung und den Schutz vor Naturgefahren, die Siedlungsgestaltung und Bauflächenentwicklung, die Verkehrsabwicklung, die Energieversorgung, die erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, etc. (Zusammenfassung § 11 RPG)
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== Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung im Walgau ==
== Grundsätze und Ziele der räumlichen Planung im Walgau ==


=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Siedlungsraum ===
=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Siedlungsraum ===


==== Sparsamen Umgang mit Grund und Boden pflegen ====
==== Sparsamen Umgang mit Grund und Boden pflegen ====
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Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig
Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig
* die Aktivierung bestehender Bauflächenreserven (siehe Punkt 2.3 und 2.5)
* die Aktivierung bestehender Bauflächenreserven
* eine maßvolle Verdichtung des Siedlungsgebietes (siehe Punkt 2.4).
* eine maßvolle Verdichtung des Siedlungsgebietes
* die Aktivierung, sensible In-Wert-Setzung und Nutzung des Gebäudealtbestandes (siehe Punkt 2.10);
* die Aktivierung, sensible In-Wert-Setzung und Nutzung des Gebäudealtbestandes


Damit folgt die Region dem Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ und berücksichtigt auch Grundsätze und Ziele zur Entwicklung von Landschaft und Landwirtschaft, Ressourcenschutz und Naturschutz.  
Damit folgt die Region dem Grundsatz „Sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ und berücksichtigt auch Grundsätze und Ziele zur Entwicklung von Landschaft und Landwirtschaft, Ressourcenschutz und Naturschutz.
 
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Die künftige Siedlungsentwicklung erfolgt auf Grundlage des im REK formulierten langfristigen Entwicklungsrahmens. Dessen zentrale Bestandteile sind die Festlegung von Siedlungsrändern und ggf. die Festlegung von Entwicklungsetappen. Entwicklungsetappen werden dann festgelegt, wenn eine Gemeinde ihr Siedlungsgebiet für einen längeren Zeithorizont definieren, die Nutzung der Flächen jedoch zeitlich staffeln will. Die längerfristige Betrachtung unterstützt die Gemeinde bei der zielgerichteten Planung ihrer Infrastruktur (zukünftig benötigte Wege, Versorgungsleitungen, etc.).  
Die künftige Siedlungsentwicklung erfolgt auf Grundlage des im REK formulierten langfristigen Entwicklungsrahmens. Dessen zentrale Bestandteile sind die Festlegung von Siedlungsrändern und ggf. die Festlegung von Entwicklungsetappen. Entwicklungsetappen werden dann festgelegt, wenn eine Gemeinde ihr Siedlungsgebiet für einen längeren Zeithorizont definieren, die Nutzung der Flächen jedoch zeitlich staffeln will. Die längerfristige Betrachtung unterstützt die Gemeinde bei der zielgerichteten Planung ihrer Infrastruktur (zukünftig benötigte Wege, Versorgungsleitungen, etc.).  
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Rahmenbedingungen für die Anwendung der Vertragsraumplanung durch die Gemeinden werden durch die Regio Im Walgau erarbeitet und abgestimmt. Damit wird ein walgauweit einheitliches Vorgehen gewährleistet und einem negativen Wettbewerb zwischen den Gemeinden Einhalt geboten. Das Vorgehen berücksichtigt auch Umlegungen und ähnliche Verfahren.
Rahmenbedingungen für die Anwendung der Vertragsraumplanung durch die Gemeinden werden durch die Regio Im Walgau erarbeitet und abgestimmt. Damit wird ein walgauweit einheitliches Vorgehen gewährleistet und einem negativen Wettbewerb zwischen den Gemeinden Einhalt geboten. Das Vorgehen berücksichtigt auch Umlegungen und ähnliche Verfahren.
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Die Verdichtung erfolgt dabei behutsam, kleinteilig und ortsbezogen und wird auf die jeweiligen Standortbedingungen abgestimmt. Dafür werden in den Gemeinden ggf. Konzepte, Bebauungspläne, und Baugrundlagenbestimmungen angepasst. Bei Bedarf entwickeln die Gemeinden im Rahmen der Regio Im Walgau weitergehende Bestimmungsgrößen für strukturverträgliche Wohnanlagen und zeitgemäßes, erschwingliches Wohnen.
Die Verdichtung erfolgt dabei behutsam, kleinteilig und ortsbezogen und wird auf die jeweiligen Standortbedingungen abgestimmt. Dafür werden in den Gemeinden ggf. Konzepte, Bebauungspläne, und Baugrundlagenbestimmungen angepasst. Bei Bedarf entwickeln die Gemeinden im Rahmen der Regio Im Walgau weitergehende Bestimmungsgrößen für strukturverträgliche Wohnanlagen und zeitgemäßes, erschwingliches Wohnen.


Die Suche nach Alternativen im Mehrfamilienwohnbau, eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Bauträgern und Projektentwicklern zur Abstimmung der Interessen sowie das verstärkte Einbringen öffentlicher Interessen in die Planung von Wohnanlagen sind hilfreich (vgl. Kap. 2.9).
Die Suche nach Alternativen im Mehrfamilienwohnbau, eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Bauträgern und Projektentwicklern zur Abstimmung der Interessen sowie das verstärkte Einbringen öffentlicher Interessen in die Planung von Wohnanlagen sind hilfreich.
 
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Die Gemeinden im Walgau stimmen ihre bodenpolitischen Maßnahmen miteinander ab und entwickeln dafür ggf. ein regionales Instrumentarium. Sie treten gemeinsam beim Land Vorarlberg für adäquate (rechtliche, finanztechnische, förderungstechnische) Rahmenbedingungen und für eine Unterstützung durch landeseigene Flächen ein.  
Die Gemeinden im Walgau stimmen ihre bodenpolitischen Maßnahmen miteinander ab und entwickeln dafür ggf. ein regionales Instrumentarium. Sie treten gemeinsam beim Land Vorarlberg für adäquate (rechtliche, finanztechnische, förderungstechnische) Rahmenbedingungen und für eine Unterstützung durch landeseigene Flächen ein.  
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Auf die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen wird dabei geachtet. Eine beschränkte Durchmischung von Nutzungen ist auch in den Wohnquartieren möglich.  
Auf die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen wird dabei geachtet. Eine beschränkte Durchmischung von Nutzungen ist auch in den Wohnquartieren möglich.  
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Derartige Gesamtkonzepte werden erarbeitet, wenn Projekte die bestehende Siedlungsstruktur deutlich verändern, wenn zusammenhängende Flächenreserven betroffen sind oder wenn die Fläche im Ortskern oder in ortsbaulich besonders sensiblen Bereichen gelegen ist.
Derartige Gesamtkonzepte werden erarbeitet, wenn Projekte die bestehende Siedlungsstruktur deutlich verändern, wenn zusammenhängende Flächenreserven betroffen sind oder wenn die Fläche im Ortskern oder in ortsbaulich besonders sensiblen Bereichen gelegen ist.
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Noch bestehende ortsbildlich intakte ältere Siedlungsstrukturen um die Zentren werden erhalten und sensibel entwickelt. In den Ortszentren wird der öffentliche Raum als Lebensraum und Treffpunkt für die Bevölkerung weiterentwickelt. Der Einzelhandel spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Ortszentren, ergänzt um weitere Aspekte der Nahversorgung. Öffentliche Einrichtungen und Treffpunkte haben eine große Bedeutung und Publikums-intensive Infrastruktureinrichtungen werden nach Möglichkeit dort angesiedelt. Bestandteil der Zentrumsentwicklung ist auch die Verdichtung der Wohnnutzung im Umfeld der Ortskerne.
Noch bestehende ortsbildlich intakte ältere Siedlungsstrukturen um die Zentren werden erhalten und sensibel entwickelt. In den Ortszentren wird der öffentliche Raum als Lebensraum und Treffpunkt für die Bevölkerung weiterentwickelt. Der Einzelhandel spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Ortszentren, ergänzt um weitere Aspekte der Nahversorgung. Öffentliche Einrichtungen und Treffpunkte haben eine große Bedeutung und Publikums-intensive Infrastruktureinrichtungen werden nach Möglichkeit dort angesiedelt. Bestandteil der Zentrumsentwicklung ist auch die Verdichtung der Wohnnutzung im Umfeld der Ortskerne.
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Die Regio Im Walgau berät über diese Projekte unter den Erfordernissen einer verdichteten Bauweise einerseits und dem Wunsch nach einem ansprechenden Siedlungs- und Landschaftsbild andererseits. Sie gibt eine gemeinsame Empfehlung an die Standortgemeinde und die Landesraumplanung ab. (Beschluss der Regio Im Walgau vom 26. Feb. 2014)
Die Regio Im Walgau berät über diese Projekte unter den Erfordernissen einer verdichteten Bauweise einerseits und dem Wunsch nach einem ansprechenden Siedlungs- und Landschaftsbild andererseits. Sie gibt eine gemeinsame Empfehlung an die Standortgemeinde und die Landesraumplanung ab. (Beschluss der Regio Im Walgau vom 26. Feb. 2014)
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Dazu gehören der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Suche der Gemeinden nach neuen Modellen im Rahmen der Regio Im Walgau.  
Dazu gehören der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Suche der Gemeinden nach neuen Modellen im Rahmen der Regio Im Walgau.  
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* Sanierung und In-Wert-Setzung von Gebäudealtbestand auf Ebene der Bebauungsplanung berücksichtigen (z.B. durch Spielräume für die Nachverdichtung) und im Rahmen baubehördlicher Tätigkeiten erleichtern.
* Sanierung und In-Wert-Setzung von Gebäudealtbestand auf Ebene der Bebauungsplanung berücksichtigen (z.B. durch Spielräume für die Nachverdichtung) und im Rahmen baubehördlicher Tätigkeiten erleichtern.
* Erhaltenswerte Objekte und Ensembles pflegen und weiterentwickeln; dabei den umgebenden/zugeordneten Freiraum als Bestandteil der Ensemblequalität mit berücksichtigen, insbesondere wenn er Teil des erlebbaren öffentlichen Raumes ist.
* Erhaltenswerte Objekte und Ensembles pflegen und weiterentwickeln; dabei den umgebenden/zugeordneten Freiraum als Bestandteil der Ensemblequalität mit berücksichtigen, insbesondere wenn er Teil des erlebbaren öffentlichen Raumes ist.
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==== Naturvielfalt im Siedlungsraum erhalten und entwickeln. ====
==== Naturvielfalt im Siedlungsraum erhalten und entwickeln. ====
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* Bei der Quartiersentwicklung und der Spiel- und Freiraumentwicklung auf vorhandene Potentiale und eine naturnahe Gestaltung wert legen.
* Bei der Quartiersentwicklung und der Spiel- und Freiraumentwicklung auf vorhandene Potentiale und eine naturnahe Gestaltung wert legen.
* Naturflächen erlebbar machen und neue Zugänge schaffen, Bewusstsein schaffen für die Bedeutung dieser Flächen im Siedlungsgebiet.
* Naturflächen erlebbar machen und neue Zugänge schaffen, Bewusstsein schaffen für die Bedeutung dieser Flächen im Siedlungsgebiet.
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Die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinaus bündelt die Entwicklungskraft und stärkt die Position der Gemeinden im Walgau. Die mögliche Bandbreite der Zusammenarbeit reicht dabei von einem abgestimmten Auftreten gegenüber Dritten (Betrieben, Projekt- und Standortentwicklern, Grundeigentümern etc.) über Kooperationen bei der Standort- und Flächenentwicklung und -finanzierung (die Gemeinden miteinander und/oder mit Partnern, z.B. aus der Wirtschaft) bis hin zur Entwicklung von Modellen zu einem interkommunalen Kosten-Nutzen-Ausgleich in der Region. Fernziel ist ein gemeinsamer, abgestimmt agierender Wirtschaftsraum.
Die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinaus bündelt die Entwicklungskraft und stärkt die Position der Gemeinden im Walgau. Die mögliche Bandbreite der Zusammenarbeit reicht dabei von einem abgestimmten Auftreten gegenüber Dritten (Betrieben, Projekt- und Standortentwicklern, Grundeigentümern etc.) über Kooperationen bei der Standort- und Flächenentwicklung und -finanzierung (die Gemeinden miteinander und/oder mit Partnern, z.B. aus der Wirtschaft) bis hin zur Entwicklung von Modellen zu einem interkommunalen Kosten-Nutzen-Ausgleich in der Region. Fernziel ist ein gemeinsamer, abgestimmt agierender Wirtschaftsraum.
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Die ökologische Aufwertung von Betriebsgebieten wird angestrebt. Sie bietet nicht nur der Natur neue Refugien, sondern verbessert zugleich das Arbeitsumfeld und die Aufenthaltsqualität und damit die Arbeitsbedingungen der hier Beschäftigten.
Die ökologische Aufwertung von Betriebsgebieten wird angestrebt. Sie bietet nicht nur der Natur neue Refugien, sondern verbessert zugleich das Arbeitsumfeld und die Aufenthaltsqualität und damit die Arbeitsbedingungen der hier Beschäftigten.
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Für Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund von Produktionsweisen, Emissionen, Verkehrserzeugung etc. zu Nutzungskonflikten führen und daher nicht oder nur schwer in das lokale Nutzungsgefüge integriert werden können, werden Walgau weit und auf Grundlage regionaler Analysen und Konzeptionen Lösungen gefunden. Grundlage dafür ist die Deponie-Studie Walgau.
Für Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund von Produktionsweisen, Emissionen, Verkehrserzeugung etc. zu Nutzungskonflikten führen und daher nicht oder nur schwer in das lokale Nutzungsgefüge integriert werden können, werden Walgau weit und auf Grundlage regionaler Analysen und Konzeptionen Lösungen gefunden. Grundlage dafür ist die Deponie-Studie Walgau.
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=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Freiraum und zu den Ressourcen ===
=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Freiraum und zu den Ressourcen ===


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Eine Arrondierung des Grundwasserschongebiets im Walgau wird aufgrund der Untersuchungen zur Fließrichtung der Grundwasserströme angestrebt. Dabei fallen bebaute Flächen aus der bestehenden Schongebietsabgrenzung heraus, dafür sollen neue Flächen aufgenommen werden, die zukünftig neu zu erschließende Brunnenstandorte sichern.  
Eine Arrondierung des Grundwasserschongebiets im Walgau wird aufgrund der Untersuchungen zur Fließrichtung der Grundwasserströme angestrebt. Dabei fallen bebaute Flächen aus der bestehenden Schongebietsabgrenzung heraus, dafür sollen neue Flächen aufgenommen werden, die zukünftig neu zu erschließende Brunnenstandorte sichern.  
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Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Schaffung von Retentions- und Abflussräumen für den Hochwasserschutz an den Ill-Zuflüssen bieten die Chance zur Sicherung und Schaffung innerörtlicher Grünstrukturen.
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Schaffung von Retentions- und Abflussräumen für den Hochwasserschutz an den Ill-Zuflüssen bieten die Chance zur Sicherung und Schaffung innerörtlicher Grünstrukturen.
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* Solaranlagen an Gebäuden bzw. in deren Umfeld werden in den Gemeinden individuell beurteilt; eine Handhabe dafür bieten die vom Land veröffentlichten Gestaltungsrichtlinien.
* Solaranlagen an Gebäuden bzw. in deren Umfeld werden in den Gemeinden individuell beurteilt; eine Handhabe dafür bieten die vom Land veröffentlichten Gestaltungsrichtlinien.
* Für größere, freistehende und ortsbildrelevante Anlagen in den Siedlungsgebieten wird eine regionale Betrachtungsweise und Lösungssuche angestrebt (Vorgehen analog zu Kap. 2.2.9: exponierte Bauvorhaben).
* Für größere, freistehende und ortsbildrelevante Anlagen in den Siedlungsgebieten wird eine regionale Betrachtungsweise und Lösungssuche angestrebt (Vorgehen analog Kap. "exponierte Bauvorhaben").
* Freistehende Solar- und PV-Anlagen außerhalb des Siedlungsbereichs sind zu vermeiden. Sie sind allenfalls bei Einhaltung strenger Kriterien zulässig, die von der Regio Im Walgau ausgearbeitet werden (keine sichtexponierte Lage, keine Konkurrenz zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung, keine ökologische Beeinträchtigung, geringe Distanz zum Einspeisungspunkt, etc.).
* Freistehende Solar- und PV-Anlagen außerhalb des Siedlungsbereichs sind zu vermeiden. Sie sind allenfalls bei Einhaltung strenger Kriterien zulässig, die von der Regio Im Walgau ausgearbeitet werden (keine sichtexponierte Lage, keine Konkurrenz zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung, keine ökologische Beeinträchtigung, geringe Distanz zum Einspeisungspunkt, etc.).
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Zur Vermeidung störenden Fremdnutzungen werden die Landwirtschaftsflächen im Talboden möglichst in Freifläche-Freihaltegebiet (FF) gewidmet.  
Zur Vermeidung störenden Fremdnutzungen werden die Landwirtschaftsflächen im Talboden möglichst in Freifläche-Freihaltegebiet (FF) gewidmet.  
Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung in den Tallagen sollen in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.
Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung in den Tallagen sollen in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.
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Dafür muss die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, sodass Maßnahmen in diesem Bereich mit den Nutzern abgestimmt werden müssen. Die Transferleistungen, die eine extensive Bewirtschaftungsform benötigt, müssen sichergestellt werden. Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung im Hangbereich sollen daher in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.
Dafür muss die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden, sodass Maßnahmen in diesem Bereich mit den Nutzern abgestimmt werden müssen. Die Transferleistungen, die eine extensive Bewirtschaftungsform benötigt, müssen sichergestellt werden. Weitere Grundlagen zur Landschaftsentwicklung im Hangbereich sollen daher in einem Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet werden.


Dieser Grundsatz steht im engen Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Siedlungsgrenzen zu halten (vgl. Kap. 2.2.1), denn die Hanglagen sind gleichzeitig begehrte, hochpreisige Wohnlagen. Sollte sich hier für die Region ein dringender Nutzungsbedarf ergeben, muss ein Wohnstandort in jedem Fall regional abgestimmt werden.  
Dieser Grundsatz steht im engen Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Siedlungsgrenzen zu halten, denn die Hanglagen sind gleichzeitig begehrte, hochpreisige Wohnlagen. Sollte sich hier für die Region ein dringender Nutzungsbedarf ergeben, muss ein Wohnstandort in jedem Fall regional abgestimmt werden.
 
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Landschaftsbild prägende, typische Kulturlandschaftselemente werden nach Möglichkeit erhalten bzw. erneuert. Dazu gehören beispielsweise Streuobstwiesen, Feldgehölze, Wallhecken, Lesesteinhaufen, Findlinge, Trockensteinmauern, Gräben, landschaftsprägende Grünstrukturen, naturnahe unverbaute Gewässer sowie deren Begleitstrukturen, Heubargen, Weinberge, etc.  
Landschaftsbild prägende, typische Kulturlandschaftselemente werden nach Möglichkeit erhalten bzw. erneuert. Dazu gehören beispielsweise Streuobstwiesen, Feldgehölze, Wallhecken, Lesesteinhaufen, Findlinge, Trockensteinmauern, Gräben, landschaftsprägende Grünstrukturen, naturnahe unverbaute Gewässer sowie deren Begleitstrukturen, Heubargen, Weinberge, etc.  
Bewusstsein und Sensibilität für Kulturlandschaft und Kulturlandschaftselemente als kulturhistorische und naturräumliche Werte werden geweckt und gestärkt. Maßnahmen zu ihrer In-Wert-Setzung werden nach Möglichkeit unterstützt.
Bewusstsein und Sensibilität für Kulturlandschaft und Kulturlandschaftselemente als kulturhistorische und naturräumliche Werte werden geweckt und gestärkt. Maßnahmen zu ihrer In-Wert-Setzung werden nach Möglichkeit unterstützt.
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* Landwirtschaftliche Betriebsstandorte durch eine vorausschauende Flächenwidmungspolitik vor Nutzungskonflikten schützen. Das Heranwachsen der Wohnbebauung an die landwirtschaftlichen Betriebsstandorte vermeiden.
* Landwirtschaftliche Betriebsstandorte durch eine vorausschauende Flächenwidmungspolitik vor Nutzungskonflikten schützen. Das Heranwachsen der Wohnbebauung an die landwirtschaftlichen Betriebsstandorte vermeiden.
* Die Landwirtschaft verstärkt in lokale Wirtschaftskreisläufe einbinden. Dazu hilft eine stärkere Kooperation zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft, Konsumenten, Erholungssuchenden und weiteren Akteuren.
* Die Landwirtschaft verstärkt in lokale Wirtschaftskreisläufe einbinden. Dazu hilft eine stärkere Kooperation zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft, Konsumenten, Erholungssuchenden und weiteren Akteuren.
* Die Landwirtschaft als Erhalter und Pfleger der Kulturlandschaft unterstützen (vgl. Projekt Walgau Wiesen Wunder Welt). Nicht-landwirtschaftliche Nutzungen und „Verhüttelungen“ vermeiden.
* Die Landwirtschaft als Erhalter und Pfleger der Kulturlandschaft unterstützen (vgl. Projekt [[Walgau-Wiesen-Wunder-Welt|Walgau Wiesen Wunder Welt]]). Nicht-landwirtschaftliche Nutzungen und „Verhüttelungen“ vermeiden.
* Die Landwirtschaft nimmt Bedacht auf ökologische und landschaftsbildliche Ziele und stimmt sich mit anderen Nutzungsansprüchen (Freizeit, Erholung etc) ab.
* Die Landwirtschaft nimmt Bedacht auf ökologische und landschaftsbildliche Ziele und stimmt sich mit anderen Nutzungsansprüchen (Freizeit, Erholung etc) ab.
Die Alpgebiete sind für Landwirtschaft und Tourismus von Bedeutung. Die Alpbewirtschaftung wird als wichtige Grundlage für die Landwirtschaftsbetriebe und zur Pflege des Naherholungsraums erhalten. Maßnahmen dazu sind:  
Die Alpgebiete sind für Landwirtschaft und Tourismus von Bedeutung. Die Alpbewirtschaftung wird als wichtige Grundlage für die Landwirtschaftsbetriebe und zur Pflege des Naherholungsraums erhalten. Maßnahmen dazu sind:  
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* Angebot an Vermarktungshilfen für Almprodukte verbessern und diesbezügliche gemeinsame Aktivitäten unterstützen.  
* Angebot an Vermarktungshilfen für Almprodukte verbessern und diesbezügliche gemeinsame Aktivitäten unterstützen.  
* Nutzungskonflikte zwischen Bewirtschaftung und Tourismus vermeiden, z.B. durch Besucherlenkung.
* Nutzungskonflikte zwischen Bewirtschaftung und Tourismus vermeiden, z.B. durch Besucherlenkung.
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Die Jagd orientiert sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald. Besonders gefährdete Waldbestände werden geschützt (z.B. Schutzwälder); dazu wird der Schalenwildbestand auf einem für den Wald zuträgliches Maß gehalten.
Die Jagd orientiert sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald. Besonders gefährdete Waldbestände werden geschützt (z.B. Schutzwälder); dazu wird der Schalenwildbestand auf einem für den Wald zuträgliches Maß gehalten.
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Die Zusammenfassung einiger zersplitterten Naturschutzflächen im Hangbereich (z.B. Bludescher Magerwiesen) in größere, zusammenhängende Einheiten sowie die Vernetzung von Biotopen wird angestrebt. Ein interkommunal abgestimmtes Freiraum-Management zur Erhaltung und zur Nutzung der wertvollen Elemente am Hang ist wünschenswert. Als Grundlage dafür soll ein gemeinsames Landschaftsentwicklungskonzept als Ergänzung zum REK erarbeitet werden.
Die Zusammenfassung einiger zersplitterten Naturschutzflächen im Hangbereich (z.B. Bludescher Magerwiesen) in größere, zusammenhängende Einheiten sowie die Vernetzung von Biotopen wird angestrebt. Ein interkommunal abgestimmtes Freiraum-Management zur Erhaltung und zur Nutzung der wertvollen Elemente am Hang ist wünschenswert. Als Grundlage dafür soll ein gemeinsames Landschaftsentwicklungskonzept als Ergänzung zum REK erarbeitet werden.
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Freizeiteinrichtungen und -angebote mit regionaler Bedeutung und regionalem Einzugsbereich werden im Rahmen der Regio diskutiert und weiterentwickelt, wie dies das in der Regio Im Walgau beschlossene Konzept zur gemeinsamen Finanzierung der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur vorsieht. Damit können bestehende und neue Angebote besser genutzt und optimiert werden. Die Spielraumkonzepte der Gemeinden werden als eine Grundlage für alle Entwicklungen des Freiraumes berücksichtigt.
Freizeiteinrichtungen und -angebote mit regionaler Bedeutung und regionalem Einzugsbereich werden im Rahmen der Regio diskutiert und weiterentwickelt, wie dies das in der Regio Im Walgau beschlossene Konzept zur gemeinsamen Finanzierung der regional bedeutsamen Infrastruktur für Freizeit, Erholung und Kultur vorsieht. Damit können bestehende und neue Angebote besser genutzt und optimiert werden. Die Spielraumkonzepte der Gemeinden werden als eine Grundlage für alle Entwicklungen des Freiraumes berücksichtigt.


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Die Grenzen einer Zusammenarbeit werden je nach Thema definiert. In manchen Fällen ist die Zusammenarbeit in einer Kleinregion sinnvoll (Blumenegg, Jagdberg…), in anderen Fällen die regionale Kooperation im Walgau oder gar eine Zusammenarbeit über die Regionsgrenzen hinaus. Die jeweils angemessenen Lösungen werden in einem mittelfristigen regionalen Gemeindekooperationskonzept herausgearbeitet. Dieses ist Grundlage zur Abschätzung des künftigen Standort- und Flächenbedarfs in den Gemeinden und ergänzt das REK. Dabei werden auch Sprengelregelungen überdacht.
Die Grenzen einer Zusammenarbeit werden je nach Thema definiert. In manchen Fällen ist die Zusammenarbeit in einer Kleinregion sinnvoll (Blumenegg, Jagdberg…), in anderen Fällen die regionale Kooperation im Walgau oder gar eine Zusammenarbeit über die Regionsgrenzen hinaus. Die jeweils angemessenen Lösungen werden in einem mittelfristigen regionalen Gemeindekooperationskonzept herausgearbeitet. Dieses ist Grundlage zur Abschätzung des künftigen Standort- und Flächenbedarfs in den Gemeinden und ergänzt das REK. Dabei werden auch Sprengelregelungen überdacht.
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Maßnahmen der schulischen Infrastruktur werden im Kontext der demographischen Entwicklung betrachtet. Dabei ist eine regionale Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte der Schulen wünschenswert. Bestehende Sprengelregelungen werden auf den Prüfstand gestellt.
Maßnahmen der schulischen Infrastruktur werden im Kontext der demographischen Entwicklung betrachtet. Dabei ist eine regionale Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte der Schulen wünschenswert. Bestehende Sprengelregelungen werden auf den Prüfstand gestellt.
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Das aktuelle Angebot wird aufrechterhalten und bei Bedarf erweitert. Einrichtungen/Dienste mit überörtlicher Funktion werden vorrangig an zentral gelegenen Orten mit guter Erreichbarkeit angesiedelt (gute Anbindung an ÖBB, ÖPNV). Lokale Versorgungsdefizite (z.B. Apotheke, praktischer Arzt) werden lokal gelöst.
Das aktuelle Angebot wird aufrechterhalten und bei Bedarf erweitert. Einrichtungen/Dienste mit überörtlicher Funktion werden vorrangig an zentral gelegenen Orten mit guter Erreichbarkeit angesiedelt (gute Anbindung an ÖBB, ÖPNV). Lokale Versorgungsdefizite (z.B. Apotheke, praktischer Arzt) werden lokal gelöst.
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Angesichts des demographischen Wandels nimmt der Betreuungsbedarf zu. Um dies leisten zu können, werden die bestehenden Kooperationen zwischen den Gemeinden aufrechterhalten und ausgebaut. Zusätzlich zu Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege werden in regionaler Abstimmung neue Wohnformen und Versorgungsstrukturen entwickelt.
Angesichts des demographischen Wandels nimmt der Betreuungsbedarf zu. Um dies leisten zu können, werden die bestehenden Kooperationen zwischen den Gemeinden aufrechterhalten und ausgebaut. Zusätzlich zu Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege werden in regionaler Abstimmung neue Wohnformen und Versorgungsstrukturen entwickelt.
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Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden zur Stärkung der Ortszentren nach Möglichkeit in den Ortskernen konzentriert. Dafür werden die entsprechenden Flächen gesichert. Zugleich ist es notwendig, die Erreichbarkeit von Einrichtungen im Zentrum weiterhin sicherzustellen und ggf. auszubauen.  
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden zur Stärkung der Ortszentren nach Möglichkeit in den Ortskernen konzentriert. Dafür werden die entsprechenden Flächen gesichert. Zugleich ist es notwendig, die Erreichbarkeit von Einrichtungen im Zentrum weiterhin sicherzustellen und ggf. auszubauen.  
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Flächen für Spiel- und Sportplätze werden gesichert. Die Grundlagen für die Flächensicherung liefert ein Spiel- und Freiraumkonzept. Auch die Planung von Jugend- Treffpunkten kann in diesem Rahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit zwischen Vereinen im Bereich der Infrastruktur (Vereinsräume, -gelände, sonstige Infrastrukturen) gefordert und gefördert. Bei der Förderung der Infrastruktur für Vereine wird auf die Konkurrenz für das gastronomische Angebot in der Region Rücksicht genommen.
Flächen für Spiel- und Sportplätze werden gesichert. Die Grundlagen für die Flächensicherung liefert ein Spiel- und Freiraumkonzept. Auch die Planung von Jugend- Treffpunkten kann in diesem Rahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit zwischen Vereinen im Bereich der Infrastruktur (Vereinsräume, -gelände, sonstige Infrastrukturen) gefordert und gefördert. Bei der Förderung der Infrastruktur für Vereine wird auf die Konkurrenz für das gastronomische Angebot in der Region Rücksicht genommen.
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Die Region beherbergt eine ganze Reihe sozialer Einrichtungen mit regionaler und überregionaler Versorgungsfunktion (AQUA-Mühle Frastanz; ABF Frastanz, ABO Oberland, Maria Ebene, Sozialpädagogische Schule Jagdberg, Stiftung Jupident). Diese Einrichtungen werden in ihrem Flächenbedarf von den Gemeinden unterstützt.  
Die Region beherbergt eine ganze Reihe sozialer Einrichtungen mit regionaler und überregionaler Versorgungsfunktion (AQUA-Mühle Frastanz; ABF Frastanz, ABO Oberland, Maria Ebene, Sozialpädagogische Schule Jagdberg, Stiftung Jupident). Diese Einrichtungen werden in ihrem Flächenbedarf von den Gemeinden unterstützt.  


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Der Ausbau eines Glasfaser-Kabelnetzes als zukunftsweisende und für die Wirtschaft wichtige Infrastruktur wird flächendeckend geplant. Angestrebt wird eine gemeinsame regionale Netzplanung für den gesamten Walgau mit konkreten Hinweisen für die Kommunen, welche Maßnahmen für die Gemeinden auf örtlicher Ebene erforderlich sind.
Der Ausbau eines Glasfaser-Kabelnetzes als zukunftsweisende und für die Wirtschaft wichtige Infrastruktur wird flächendeckend geplant. Angestrebt wird eine gemeinsame regionale Netzplanung für den gesamten Walgau mit konkreten Hinweisen für die Kommunen, welche Maßnahmen für die Gemeinden auf örtlicher Ebene erforderlich sind.
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Im Zusammenhang mit bestehenden und gewünschten (Elektrizität) Leitungssystemen und einem anhaltenden Trend zur Geothermie- Nutzung wird für die Region eine ergänzende ‚unterirdische‘ Raumplanung angedacht.
Im Zusammenhang mit bestehenden und gewünschten (Elektrizität) Leitungssystemen und einem anhaltenden Trend zur Geothermie- Nutzung wird für die Region eine ergänzende ‚unterirdische‘ Raumplanung angedacht.
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=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Kap. Mobilität ===
=== Regionale Grundsätze und Ziele zum Kap. Mobilität ===


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Wegenetz und die Verkehrsorganisation in den Gemeinden und über die Gemeindegrenzen hinaus bieten beste Möglichkeiten für den nicht motorisierten Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) und für den ÖPNV. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist von großer Bedeutung, Maßnahmen erfolgen z.B. durch Geschwindigkeitsreduktion und Straßenraumgestaltung. In den Gemeinden und Parzellen der Hangregion mit vergleichsweise langen Wegen in die regionalen Versorgungszentren ist eine Verbesserung der Mobilitätschancen für nicht automotorisierte Verkehrsteilnehmer erforderlich. Eine Neuorientierung der Mobilitätsplanung stellt ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer in den Mittelpunkt.
Wegenetz und die Verkehrsorganisation in den Gemeinden und über die Gemeindegrenzen hinaus bieten beste Möglichkeiten für den nicht motorisierten Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) und für den ÖPNV. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist von großer Bedeutung, Maßnahmen erfolgen z.B. durch Geschwindigkeitsreduktion und Straßenraumgestaltung. In den Gemeinden und Parzellen der Hangregion mit vergleichsweise langen Wegen in die regionalen Versorgungszentren ist eine Verbesserung der Mobilitätschancen für nicht automotorisierte Verkehrsteilnehmer erforderlich. Eine Neuorientierung der Mobilitätsplanung stellt ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer in den Mittelpunkt.
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* alternative und ergänzende Mobilitätsangebote (Car-Sharing, Elektro-Mobilität-Infrastruktur etc.)  
* alternative und ergänzende Mobilitätsangebote (Car-Sharing, Elektro-Mobilität-Infrastruktur etc.)  
* Bewusstseinsbildung.
* Bewusstseinsbildung.
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Dies betrifft insbesondere die Dorfkerne und die Ortsdurchfahrten. In der örtlichen Raum- und Verkehrsplanung findet der öffentliche (Straßen-)Raum als örtlicher Lebensraum verstärkte Beachtung. Zwar gilt es hier, lokale Straßenräume aufzuwerten, Verkehrsmaßnahmen können aber weit über Gemeindegrenzen hinaus wirken und werden daher regional abgestimmt. Eine „regionale“ Gesamtstrategie betrachtet die Nachbargemeinden im Walgau und im Großen Walsertal mit. Dies erleichtert die Umsetzung neuer Lösungen, wie z.B. Begegnungszonen / Shared Space.
Dies betrifft insbesondere die Dorfkerne und die Ortsdurchfahrten. In der örtlichen Raum- und Verkehrsplanung findet der öffentliche (Straßen-)Raum als örtlicher Lebensraum verstärkte Beachtung. Zwar gilt es hier, lokale Straßenräume aufzuwerten, Verkehrsmaßnahmen können aber weit über Gemeindegrenzen hinaus wirken und werden daher regional abgestimmt. Eine „regionale“ Gesamtstrategie betrachtet die Nachbargemeinden im Walgau und im Großen Walsertal mit. Dies erleichtert die Umsetzung neuer Lösungen, wie z.B. Begegnungszonen / Shared Space.
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Die Gemeinden prüfen sämtliche Entwicklungsmaßnahmen (Flächenwidmung, bauliche Verdichtung / Bebauungsplanung, Standortentscheidungen etc.) auch hinsichtlich ihrer Effekte auf den ÖPNV.
Die Gemeinden prüfen sämtliche Entwicklungsmaßnahmen (Flächenwidmung, bauliche Verdichtung / Bebauungsplanung, Standortentscheidungen etc.) auch hinsichtlich ihrer Effekte auf den ÖPNV.
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Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Verdichtung des Wegenetzes werden bei jeder Entwicklungsmaßnahme (Bau- und Infrastrukturmaßnahme, Grundteilung, Umlegung, Flächenwidmung, Bebauungsplanung etc.) geprüft.
Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Verdichtung des Wegenetzes werden bei jeder Entwicklungsmaßnahme (Bau- und Infrastrukturmaßnahme, Grundteilung, Umlegung, Flächenwidmung, Bebauungsplanung etc.) geprüft.
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Grundlegende Änderungen im Mobilitätsverhalten und grundsätzliche Veränderungen des öffentlichen Raumes sind ohne Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen nicht realistisch. Die Bevölkerung wird daher verstärkt in die Mobilitätskonzeption der Gemeinden und verkehrsplanerische Maßnahmen und Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes einbezogen.
Grundlegende Änderungen im Mobilitätsverhalten und grundsätzliche Veränderungen des öffentlichen Raumes sind ohne Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen nicht realistisch. Die Bevölkerung wird daher verstärkt in die Mobilitätskonzeption der Gemeinden und verkehrsplanerische Maßnahmen und Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes einbezogen.
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