Dossier: Vertragsraumordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ausgestaltung der Vertragsraumordnung wird derzeit in der Regio Im Walgau im Detail erarbeitet. Den Stand der Diskussion und die wichtigsten Argumente können sie [[Diskussion:Dossier: Vertragsraumordnung|auf der Diskussionsseite zu diesem Dossier]]  nachlesen und ergänzen.
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'''Chronologie der Diskussion im Walgau'''
'''Chronologie der Diskussion im Walgau'''

Version vom 15. Juni 2015, 21:10 Uhr

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Der Regio-Vorstandsbeschluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vorstand der Regio Im Walgau fasst am 5.11.2013 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vorstand der Regio Im Walgau hat sich – unterstützt von der Landesraumplanung und externen Experten – mit dem neuen Instrument der Vertragsraumordnung befasst. Er empfiehlt den Gemeinden, dieses Instrument im Rahmen der REK-Erarbeitung intensiv zu diskutieren, um die Spekulation mit Bauland zu erschweren und Flächen für Wohnen, Betriebe und erwünschte Versorgungsstrukturen zu mobilisieren.



Grundsatz für die Raumplanung im Walgau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieser Beschluss der Regio Im Walgau fand auch Eingang in das walgauweite Räumliche Entwicklungskonzept REK Walgau.

Unter Pkt. 1.3 „Bauflächen aktivieren“ wurde folgender Grundsatz formuliert:

Die Walgau-Gemeinden haben große Bauflächenreserven, die zwar gewidmet, aber nicht am Markt verfügbar sind. Um weitere Vorratswidmungen zu verhindern und der Spekulation mit Grund und Boden die Grundlage zu entziehen, werden nur noch Flächen gewidmet, für die ein konkretes Bauprojekt kurzfristig ansteht. Dazu werden die Möglichkeiten der Vertragsraumplanung genutzt, d.h. vor einer Widmung wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele der Gemeinde ein Vertrag mit dem Grundeigentümer geschlossen. Damit wird sichergestellt, dass gewidmete Bauflächen künftig auch zeitnah genutzt werden.

Rahmenbedingungen für die Anwendung der Vertragsraumplanung durch die Gemeinden werden durch die Regio Im Walgau erarbeitet und abgestimmt. Damit wird ein walgauweit einheitliches Vorgehen gewährleistet und einem negativen Wettbewerb zwischen den Gemeinden Einhalt geboten. Das Vorgehen berücksichtigt auch Umlegungen und ähnliche Verfahren.

Das genaue Vorgehen muss noch erarbeitet werden, denn ein solches Instrument, das in die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger eingreift, darf nicht leichtfertig angewendet werden. im Folgenden sind die wichtigsten Argumente in Form von Fragen und Antworten zusammengestellt, um die Diskussion in der Region so zielstrebig und sachlich wie möglich führen zu können.



Ziele und Umsetzung der Vertragsraumordnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausgestaltung der Vertragsraumordnung wird derzeit in der Regio Im Walgau im Detail erarbeitet. Den Stand der Diskussion und die wichtigsten Argumente können sie auf der Diskussionsseite zu diesem Dossier nachlesen und ergänzen.


Chronologie der Diskussion im Walgau

18. Juni 2013: REK-Konferenz: Diskussion in den Blumenegg-Gemeinden, Konsens über die Anwendung der VRO und Bitte um Input der Landesraumordnung.

11. Juli 2013 Input der Landesraumplanung.

12. Sept. 2013: Diskussion des REK-Entwurfs Blumenegg in einer öffentlichen Bevölkerungsveranstaltung.

8. Okt. 2013: Diskussion im Vorstand der Regio Im Walgau.

5. Nov. 2013: Grundsatzbeschluss der Regio Im Walgau, Empfehlung an die Gemeinden im Hinblick auf die Erarbeitung der REKs.

15. Nov. 2013: Besprechung zur Vertragsraumordnung in den Blumenegg-Gemeinden mit Rechtsanwalt Lercher und REK-Steuerungsgruppe im DLZ Blumenegg, Beauftragung zur Erstellung eines Mustervertrags.

18. Dez. 2013: Vertragsentwurf von RA Lercher.

16. Jan. 2014: Erster gemeinsamer Workshop der Blumenegg-Gemeinden zur VRO.

21. Jan. 2014: Entwurf eines Argumentariums zur Vertragsraumordnung.

26. Feb. 2014: Weitere Diskussion der VRO im Vorstand der Regio Im Walgau. Die Blumenegg-Gemeinden, deren REK am weitesten fortgeschritten ist, werden gebeten, die Anwendung zu präzisieren und zu ihren Workshops andere Walgau-Gemeinden einzuladen. Aufnahme der grundsätzlichen Absicht zur Anwendung der Vertragsraumordnung in alle Teil-REKs des Walgau sowie in die Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Region (REK Walgau), die VRO ist Gegenstand der Auflageverfahren in den Gemeinden.

13. Okt. 2014: Zweiter gemeinsamer Workshop der Blumenegg-Gemeinden für Mandatare, mit Beispielen aus Thüringerberg, Meiningen und anderen österreichischen Bundesländern.

Dez. 2014: Überarbeitetes Argumentarium im WalgauWiki. Einzelne Gemeinden fassen bereits Gemeindevertretungs-beschlüsse zur grundsätzlichen Anwendung der Vertragsraum-ordnung, jedoch noch ohne detaillierte Regeln für deren Anwendung (z.B. Röns, Frastanz).

26. Feb. 2015: Kamingespräch mit Dr. Raimund Fend zur Vertragsraumordnung, Zusage einer Mustervereinbarung von Seiten des Landes und Übernahme der Kosten für die Beauftragung von RA Lercher durch die Blumenegg-Gemeinden. Auftrag an Lorenz Schmidt und Manfred Walser zur Ausarbeitung von Kriterien für die Anwendung der Vertragsraumordnung auf der Grundlage der Bauflächenreserven und Entwicklungspotentiale in den Räumlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden.

9. Apr. 2015: Vorschlag für Kriterien zur Anwendung der Vertragsraumordnung von Lorenz Schmid und Manfred Walser auf der Grundlage der in den REKs erhobenen Bauflächenreserven, Diskussion im Kernteam der Regio Im Walgau.

11. Mai 2015: Gemeinsame Sitzung der Bürgermeister und Ausschussvorsitzenden der Blumenegg-Gemeinden zur Diskussion der Kriterien.

10. Juni 2015: Diskussion des überarbeiteten Entwurfs mit Dr. Raimund Fend, Abt. VIIa Raumplanung.

15. Juni 2015: Dritter gemeinsamer Wiorkshop der Blumenegg-Gemeinden (Raumplanungsausschüsse) zur Diskussion des Entwurfs. Der Entwurf wird der Regio Im Walgau zur Übernahme in das REK Walgau empfohlen.